Rechtsprechung
| LG München II, 22.08.2002 - 7 T 7259/01 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beschwerde gegen die Festsetzung der Vergütung einer Konkursverwalterin; Rechtmäßigkeit einer Belastung der Vergütung mit einem Teil der Umsatzsteuer; Interessenkonflikt zwischen dem Konkursverwalter als Unternehmer und als Amtsinhaber
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Wolfratshausen, 14.11.2001 - N 171/98
- LG München II, 22.08.2002 - 7 T 7259/01
- LG München II, 12.11.2002 - 7 T 7260/01
Papierfundstellen
- ZInsO 2002, 971
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 18.09.1975 - II ZB 6/74
Verbotenes Selbstkontrahieren durch Fassung von Gesellschafterbeschlüssen
Auszug aus LG München II, 22.08.2002 - 7 T 7259/01
Der Konkursverwalter ist nicht durch § 181 BGB gehindert, zu Gunsten der Masse eine Rechnung mit gesondertem Ausweis der Umsatzsteuer zu erteilen; denn § 181 BGB ist dann nicht anwendbar, wenn sich ein Interessenkonflikt beim Selbstkontrahieren bei bestehender Personenidentität nicht ergeben kann (BGHZ 52, 317, 318; BGHZ 65, 93, 96 ff). - BFH, 03.10.1985 - V R 106/78
Ermäßigter Umsatzsteuersatz nur für die von Rechtsanwalt im Rahmen von Konkurs- …
Auszug aus LG München II, 22.08.2002 - 7 T 7259/01
Dabei ist von dem für die Leistung des Konkursverwalters maßgeblichen Regelsteuersatz auszugehen (hier 16 %; vergl. hierzu: BFH ZIP 1986, 176 ) . - LG Magdeburg, 24.04.1996 - 3 T 251/96
Konkursverwalter; gesonderter Ausweis der Mehrwertsteuer bei Vergütungsvorschuß
Auszug aus LG München II, 22.08.2002 - 7 T 7259/01
Gegen die Fortgeltung des § 4 Abs. 5 VergVO und dem dortigen Ausschluss eines gesonderten Umsatzsteuerausweises wird von einem Teil der Literatur und Rechtsprechung (LG Magdeburg, ZIP 1996, 927/928) eingewandt, bei Anwendung von § 4 Abs. 5 VergVO könne der Konkursverwalter die von ihm zu bezahlende Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer zu Gunsten der Masse geltend machen, weil der von § 15 Umsatzsteuergesetz geforderte Nachweis nicht gegeben sei, wenn das Konkursgericht lediglich die im Steueranteil enthaltene Vergütung festsetze, ohne die Umsatzsteuer gesondert auszuweisen.
- BGH, 20.11.2003 - IX ZB 469/02
Vergütung der vom Konkursverwalter zu zahlenden Umsatzsteuer
b) Entgegen einer in Rechtsprechung und Schrifttum geäußerten Ansicht (vgl. LG Darmstadt NZI 2000, 440; LG Flensburg NZI 2000, 441; LG Magdeburg ZIP 1996, 927, 928; LG München II ZInsO 2002, 1179; Schmittmann ZInsO 2002, 971, 972; derselbe NZI 2000, 406 f;… Uhlenbruck, InsO 12. Aufl. § 63 Rdn. 30;… Haarmeyer/Wutzke/Förster, InsVV 3. Aufl. § 7 Rdn. 1 m.w.N.) hat die Vergütungsregelung gemäß § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 5 VergVO keine ungerechtfertigte Benachteiligung der Konkursverwalter zur Folge. - BGH, 20.11.2003 - IX ZB 567/02
Vergütung der vom Konkursverwalter zu zahlenden Umsatzsteuer
b) Entgegen einer in Rechtsprechung und Schrifttum geäußerten Ansicht (vgl. LG Darmstadt NZI 2000, 440; LG Flensburg NZI 2000, 441; LG Magdeburg ZIP 1996, 927, 928; LG München II ZInsO 2002, 1179; Schmittmann ZInsO 2002, 971, 972; derselbe NZI 2000, 406 f;… Uhlenbruck, InsO 12. Aufl. § 63 Rn. 30;… Haarmeyer/Wutzke/Förster, InsVV 3. Aufl. § 7 Rn. 1 m.w.N.) hat die Vergütungsregelung gemäß § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 5 VergVO keine ungerechtfertigte Benachteiligung der Konkursverwalter zur Folge. - LG München II, 12.11.2002 - 7 T 7260/01
Beschwerde gegen die Festsetzung der Vergütung einer Konkursverwalterin; …
Das Landgericht München II hat bislang dahingehend entschieden, dass § 4 Abs. 5 VergVO weiterhin Anwendung finde und die endgültige Belastung der Vergütung mit einem Teil der Umsatzsteuer hinzunehmen sei (vgl. Beschluss der Kammer vom 22.12-1993 - 7 T 7020/93 -, zuletzt: Beschluss vom 22.8.02 - 7 T 7259/01 - ).
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