Rechtsprechung
| AG Mönchengladbach, 10.05.2002 - 19 IK 53/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Erteilung einer Restschuldbefreiung nach § 291 Insolvenzordnung (InsO); Erfordernis einer Glaubhaftmachung eines Versagungsgrundes i.S.d. § 290 Abs. 1 InsO durch den Insolvenzgläubiger
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZI 2003, 220
- ZInsO 2003, 191
Wird zitiert von ...
- AG Göttingen, 16.06.2009 - 74 IN 231/06
Heilung eines Verstoßes gegen § 290 Abs. 1 Nr. 5 Insolvenzordnung (InsO) durch …
Rn. 13 b) Die instanzgerichtliche Rechtsprechung rechnet einem Schuldner das Fehlverhalten eines Rechtsanwaltes oder einer Schuldnerberatungsstelle zu (AG Göttingen ZInsO 2002, 544 und AG Göttingen ZInsO 2002, 1150: Zurechnung bei Versicherung des Schuldners der Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben; AG Duisburg, ZVI 2007, 481, 482 für eine Schuldnerberatungsstelle;… einschränkend Streck in: Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht § 290 InsO Rn. 40 für Falschberatung durch anerkannte Schuldnerberatungsstellen; a. A. AG Mönchengladbach ZInsO 2003, 191 = NZI 2003, 220 bei Nichtangabe der Forderung eines Gläubigers im Vertrauen auf den Rat eines Rechtsanwaltes, dass eine Forderung verjährt sei).
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