Rechtsprechung
| LG Bielefeld, 15.07.2004 - 23 T 280/04 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)
Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bei Betriebsfortführung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Festsetzung der Vergütung eines vorläufigen Insolvenzverwalters; Einbeziehung einer angemieteten Gewerbeimmobilie in den Massewert; Wert des verwalteten Vermögens zum Zeitpunkt der Beendigung der Tätigkeit des vorläufigen Verwalters als Berechnungsgrundlage; ...
Papierfundstellen
- ZInsO 2004, 1250
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (24)
- BGH, 14.12.2000 - IX ZB 105/00
Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Auszug aus LG Bielefeld, 15.07.2004 - 23 T 280/04
Voraussetzung für die Einbeziehung eines Vermögenswertes ist dabei stets, dass der vorläufige Insolvenzverwalter im maßgeblichen Zeitpunkt der Verwaltungsbeendigung eine Verwaltungstätigkeit im Hinblick auf diesen Vermögenswert ausgeübt hat (BGH, ZInsO 2001, 165 [BGH 14.12.2000 - IX ZB 105/00] ; LG Düsseldorf, ZInsO 2000, 350 [LG Düsseldorf 23.11.1999 - 25 T 937/99] ; LG Berlin, ZInsO 2001, 608 (610) [LG Berlin 15.05.2001 - 86 T 312/01] ;… Haarmeyer/Wutzke/Förster, Vergütung des Insolvenzverwalters, § 11 Rdnr. 42).Der vorläufige Insolvenzverwalter hat - unabhängig davon, ob ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen ist oder nicht - Schuldnervermögen noch nicht im technischen Sinne zu verwalten (…HK-InsO/Kirchhoff, § 22 Rdnr. 6; BGH, ZInsO 2001, 165 (167) [BGH 14.12.2000 - IX ZB 105/00] ).
Abs. 2 InsO oder fortdauernde 'Rechte zum Besitz infolge des § 112 InsO zu prüfen haben (BGH, ZInsO 2001, 165 (167) [BGH 14.12.2000 - IX ZB 105/00] ).
Deshalb passt für den vorläufigen Insolvenzverwalter insbesondere die in § 1 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 und 3 InsVV enthaltene Regelung nicht, die die Vergütungshöhe vom Ergebnis der Verwertung belasteter Massegegenstände abhängig macht (BGH, ZInsO 2001, 165 (167) [BGH 14.12.2000 - IX ZB 105/00] ; BayObLG, ZIP 2000, 2122 (2123)).
Dabei sind auch nicht nur die Absonderungs-, sondern auch Aussonderungsrechte in Ansatz zu bringen (BGH, ZInsO 2001, 165 (168) [BGH 14.12.2000 - IX ZB 105/00] ).
Insbesondere gegenüber Aussonderungsrechten kann der vorläufige Insolvenzverwalter etwa fortdauernde Rechte zum Besitz infolge des § 112 InsO zu prüfen haben (BGH, ZInsO 2001, 165 (167) [BGH 14.12.2000 - IX ZB 105/00] ).
Eine Trennung zwischen Aus- und Absonderungsrechten würde zudem das Vergütungsverfahren in diesem frühen Stadium der Insolvenz praktisch erheblich erschweren (BGH, ZInsO 2001, 165 (168) [BGH 14.12.2000 - IX ZB 105/00] ).
Die Vergütungsregeln für den Insolvenzverwalter sind im Rahmen der §§ 10, 11 Abs. 1 InsVV in einer den Besonderheiten angepassten Weise auf den vorläufigen Insolvenzverwalter zu übertragen (vgl. BGH, ZIP 2001, 296; ZIP 2002, 1459 (1460); BGH, ZIP 2003, 1612 [BGH 17.07.2003 - IX ZB 10/03] ).
Das Leistungsbild der entfalteten Verwaltertätigkeit muss im Einzelfall gewürdigt und zu dem Grundsatz einer leistungsangemessenen Vergütung ( § 21 Abs. 2 Nr. 1, 63 InsO ) in Beziehung gesetzt werden (BGH, ZIP 2001, 296 (300); ZIP 2003, 1612 [BGH 17.07.2003 - IX ZB 10/03] ; OLG Braunschweig, NZI 2000.321; Haarmeyer/ Wutzke/ Förster, InsVV , §.11 Rdnr. 33, 53 f.).
Im weiteren ist hinsichtlich der Führung von Übernahmeverhandlungen und der Sanierungsanstrengungen des Beteiligten zu 2) eine Erhöhung des Regelsatzes um 20 Prozentpunkte vorzunehmen (vgl. LG Braunschweig, ZInsO 2001, 552 (554) [LG Braunschweig 29.01.2001 - 8 T 947/00] ; BGH, ZInsO 2001, 165 (169) [BGH 14.12.2000 - IX ZB 105/00] ).
Es ist regelmäßig ein Abschlag bei einer Immobilie i.S.v. § 3 Abs. 2 InsVV geboten, wenn der Insolvenzverwalter hinsichtlich der Immobilie nicht erheblich tätig wird und der Wert gerade des belasteten Vermögens besonders ins Gewicht fällt (BGH, ZInsO 2001, 165 f. [BGH 14.12.2000 - IX ZB 105/00] ; LG Stralsund, ZInsO 2003, 846 [LG Stralsund 04.06.2003 - 2 T 182/02] ).
- LG Berlin, 15.05.2001 - 86 T 312/01
Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters; Berechnung anhand …
Auszug aus LG Bielefeld, 15.07.2004 - 23 T 280/04
Es entspricht allgemeinen Grundsätzen des Kostenrechts, die Höhe der Vergütung am Wert des Vermögens auszurichten, auf den sich die zu vergütende Tätigkeit erstreckt hat (OLG Zweibrücken, ZInsO 2000, 398 (400) [OLG Zweibrücken 23.05.2000 - 3 W 58/00] ; LG Berlin, ZInsO 2001, 608 (610) [LG Berlin 15.05.2001 - 86 T 312/01] ).In entsprechender Anwendung in Anbetracht von § 11 InsVV ist bei der Bemessung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters auf den Wert des Vermögens zum Zeitpunkt der Beendigung der Tätigkeit des vorläufigen Verwalters abzustellen, da er ab diesem Zeitpunkt ein verfassungsrechtlich garantierten und fälligen Anspruch auf die Festsetzung seiner Vergütung hat (OLG Stuttgart, ZInsO 2001, 897 (899) [OLG Stuttgart 01.03.2001 - 8 W 376/00] ; LG Berlin, ZInsO 2001, 608 (610) [LG Berlin 15.05.2001 - 86 T 312/01] ;… Haarmeyer/Wutzke/Förster, Vergütung in Insolvenzverfahren, 2. Aufl., § 11 Rdnr. 38, 39;… Eickmann, in: HK-InsO, § 63 Rdnr. 17-;… HG-InsO (Kirchhoff), § 22 Rdnr. 49).
Voraussetzung für die Einbeziehung eines Vermögenswertes ist dabei stets, dass der vorläufige Insolvenzverwalter im maßgeblichen Zeitpunkt der Verwaltungsbeendigung eine Verwaltungstätigkeit im Hinblick auf diesen Vermögenswert ausgeübt hat (BGH, ZInsO 2001, 165 [BGH 14.12.2000 - IX ZB 105/00] ; LG Düsseldorf, ZInsO 2000, 350 [LG Düsseldorf 23.11.1999 - 25 T 937/99] ; LG Berlin, ZInsO 2001, 608 (610) [LG Berlin 15.05.2001 - 86 T 312/01] ; Haarmeyer/Wutzke/Förster, Vergütung des Insolvenzverwalters, § 11 Rdnr. 42).
Nach §§ 10 i.V.m. 8 Abs. 2 InsVV hat der vorläufige Insolvenzverwalter in seinem Vergütungsantrag die von ihm beantragte Festsetzung dem Grunde und der Höhe nach näher zu begründen und dabei die Berechnung der maßgeblichen Vermögensmasse näher darzulegen (Pfälzisches OLG Zweibrücken, ZInsO 2000, 401 ; LG Berlin, ZInsO 2001, 608 (610) [LG Berlin 15.05.2001 - 86 T 312/01] ; Haarmeyer/Wutzke/Förster, Vergütung des Insolvenzverwalters, § 8 Rdnr. 1, 5).
Eine Rechnungslegung i.S.d. § 66 InsO ist dagegen nicht Voraussetzung für die Festsetzung der Vergütung (LG Berlin, ZInsO 2001, 608 (610) [LG Berlin 15.05.2001 - 86 T 312/01] ; Beschluss des KG vom 3. April 2001 - 7 W 8034/00 ).
(BGH, ZInsO 2004, 265 (266) [BGH 18.12.2003 - IX ZB 50/03] ; OLG Stuttgart, ZInsO 2001, 897 (899) [OLG Stuttgart 01.03.2001 - 8 W 376/00] ; LG Berlin, ZInsO 2001, 608 (611) [LG Berlin 15.05.2001 - 86 T 312/01] ; LG Mönchengladbach, ZInsO 2001, 750 (751) [LG Mönchengladbach 05.07.2001 - 5 T 109/01] ; LG Bonn, ZInsO 2002, 1030 [LG Bonn 20.09.2002 - 2 T 12/02] ).-.
Dabei erscheint im Regelfall je nach Lage des Falles eine Erhöhung von 25 bis 100 Prozentpunkten für angemessen (…vgl. hierzu Münchener Kommentar/Nowak, InsO, § 3 InsVV Rdn. 4, 23 m.w.N.;… Haarmeyer/ Wutzke/ Förster, InsVV, § 3 Rdn. 13; vgl. hierzu auch LG Göttingen, ZInsO 2000, 46 (47) [LG Göttingen 09.11.1999 - 10 T 45/99] ; LG Traunstein, ZInsO 2000, 510 (515) [LG Traunstein 18.08.2000 - 4 T 4212/99] ; LG Berlin, ZInsO 2001, 608 (611) [LG Berlin 15.05.2001 - 86 T 312/01] ).
- BGH, 24.07.2003 - IX ZB 607/02
Höhe der Vergütung des Insolvenzverwalters; Zuschlag für die Bearbeitung von Aus- …
Auszug aus LG Bielefeld, 15.07.2004 - 23 T 280/04
Maßgebliches Bemessenskriterium ist dabei der real gestiegene Arbeitsaufwand des Beteiligten zu 2) (vgl. amtliche Begründung zu § 3 InsVV, abgedruckt bei Haarmeyer/Wutzke/Förster, Vergütung des Insolvenzverwalters, S. 50 f.; vgl. auch BGH, NJW-RR 2003, 1417; BGH, NJW-RR 2003, 1556).Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere Umstände, die für die Bemessung der Vergütung im Einzelfall Bedeutung gewinnen können (BGH, NJW-RR 2003, 1556 (1557) [BGH 24.07.2003 - IX ZB 607/02] ; vgl. amtliche Begründung zu § 3 InsVV, abgedruckt bei Haarmeyer/Wutzke/Förster, Vergütung des Insolvenzverwalters, Seite 50 f.;… Münchener Kommentar (Nowak), InsO , § 3 InsVV, Rdnr. 12 f., 29 f.).
Da es allein auf eine im Ergebnis angemessene Gesamtwürdigung ankommt, darf davon abgesehen werden, für einen an sich vorliegenden Erhöhungstatbestand einen bestimmten Zuschlag zu beziffern, wenn diesem mehrere Ermäßigungsfaktoren gegenüberstehen, die in ihrer Gesamtheit nicht geringer wiegen (BGH, NJW-RR 2003, 1556 (1558) [BGH 24.07.2003 - IX ZB 607/02] ).
Im weiteren ist auch zu berücksichtigen, dass der Beteiligte zu 2) bereits als Sachverständiger beauftragt worden war, sodass viel dafür spricht, dass sich der Beteiligte .zu.; 2) auf Grund des Sachverständigengutachtens schon im Besitz der für die vorläufige Insolvenzverwaltung erforderlichen Kenntnis befunden hat, sodass ein Zuschlag wegen ungeordneter und unübersichtlicher wirtschaftlicher Verhältnisse der Beteiligten zu 1) und des sich daran anknüpfenden Ermittlungsaufwandes über die dargelegten Umstände nicht weiter erhöhend zu berücksichtigen ist (vgl. OLG Frankfurt/M., ZInsO 2001, 606 (608) [OLG Frankfurt am Main 07.05.2001 - 26 W 9/01] ; BGH, NJW-RR 2003, 1556 (1557) [BGH 24.07.2003 - IX ZB 607/02] ).
- BGH, 17.07.2003 - IX ZB 10/03
Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bei Anordnung eines …
Auszug aus LG Bielefeld, 15.07.2004 - 23 T 280/04
Dabei sind die Vergütungsregeln für den Insolvenzverwalter im Rahmen der §§ 10, 11 Abs. 1 InsVV nicht schematisch, sondern in einer den- Besonderheiten angepassten Weise auf den vorläufigen Insolvenzverwalter zu übertragen (vgl. BGH, ZInsO 1, 165 (168)a BGH, ZIP 2002, 1459 (1460); BGH, ZIP 2003, 1612 [BGH 17.07.2003 - IX ZB 10/03] ).Dabei ist in der Regel davon auszugehen, dass im Ausgangspunkt eine Vergütung des -vorläufigen Insolvenzverwalters in Höhe von 25 % der Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters für angemessen gehalten wird (BGH, ZIP 2003, 1612 [BGH 17.07.2003 - IX ZB 10/03] ; BGH, ZInsO 2003, 748 (749) [BGH 17.07.2003 - IX ZB 10/03] ).
Die Vergütungsregeln für den Insolvenzverwalter sind im Rahmen der §§ 10, 11 Abs. 1 InsVV in einer den Besonderheiten angepassten Weise auf den vorläufigen Insolvenzverwalter zu übertragen (vgl. BGH, ZIP 2001, 296; ZIP 2002, 1459 (1460); BGH, ZIP 2003, 1612 [BGH 17.07.2003 - IX ZB 10/03] ).
Das Leistungsbild der entfalteten Verwaltertätigkeit muss im Einzelfall gewürdigt und zu dem Grundsatz einer leistungsangemessenen Vergütung ( § 21 Abs. 2 Nr. 1, 63 InsO ) in Beziehung gesetzt werden (BGH, ZIP 2001, 296 (300); ZIP 2003, 1612 [BGH 17.07.2003 - IX ZB 10/03] ; OLG Braunschweig, NZI 2000.321;… Haarmeyer/ Wutzke/ Förster, InsVV , §.11 Rdnr. 33, 53 f.).
- LG Braunschweig, 29.01.2001 - 8 T 947/00
Rechtmäßigkeit eines Beschlusses über die Vergütung eines vorläufigen …
Auszug aus LG Bielefeld, 15.07.2004 - 23 T 280/04
Im weiteren ist hinsichtlich der Führung von Übernahmeverhandlungen und der Sanierungsanstrengungen des Beteiligten zu 2) eine Erhöhung des Regelsatzes um 20 Prozentpunkte vorzunehmen (vgl. LG Braunschweig, ZInsO 2001, 552 (554) [LG Braunschweig 29.01.2001 - 8 T 947/00] ; BGH, ZInsO 2001, 165 (169) [BGH 14.12.2000 - IX ZB 105/00] ).Ebenfalls wurden Fragen der Betriebsrenten mitbehandelt (vgl. hierzu auch im weiteren LG Neubrandenburg, ZInsO 2003, 26 f. [LG Neubrandenburg 26.11.2002 - 4 T 257/02] ; LG Braunschweig, ZInsO 2001, 552 f. [LG Braunschweig 29.01.2001 - 8 T 947/00] ).
Eine Inventur ist in jedem Insolvenzfall eines produzierenden oder Handel treibenden Unternehmens erforderlich, demgemäß ist das Erfordernis einer umfangreichen Inventur auch in der Kommentarliteratur nicht als Erhöhungsgrund erwähnt (LG Braunschweig, ZInsO 2001, 552 (554) [LG Braunschweig 29.01.2001 - 8 T 947/00] ).
- OLG Frankfurt, 07.05.2001 - 26 W 9/01
Rechtsgrundlagen für die Festsetzung der Vergütung des vorläufigen …
Auszug aus LG Bielefeld, 15.07.2004 - 23 T 280/04
Bei der Würdigung von Zu- und Abschlägen ist zu beachten, dass unzulässige Doppelberechnungen nicht erfolgen (LG Göttingen, ZInsO 2001, 794 (795) [LG Göttingen 25.06.2001 - 10 T 41/01] ; OLG Frankfurt/M., ZInsO 2001, 606, (607) [OLG Frankfurt am Main 07.05.2001 - 26 W 9/01] ).Bei einer solchen Berechnungsmethode ist sichergestellt, dass Erhöhungsmerkmale nicht unzulässig doppelt Berücksichtigung finden (OLG Frankfurt/M., ZInsO 2001, 606 (607) [OLG Frankfurt am Main 07.05.2001 - 26 W 9/01] ; vgl. auch LG Baden-Baden, ZIP 1999, 1138 (1141)).
Im weiteren ist auch zu berücksichtigen, dass der Beteiligte zu 2) bereits als Sachverständiger beauftragt worden war, sodass viel dafür spricht, dass sich der Beteiligte .zu.; 2) auf Grund des Sachverständigengutachtens schon im Besitz der für die vorläufige Insolvenzverwaltung erforderlichen Kenntnis befunden hat, sodass ein Zuschlag wegen ungeordneter und unübersichtlicher wirtschaftlicher Verhältnisse der Beteiligten zu 1) und des sich daran anknüpfenden Ermittlungsaufwandes über die dargelegten Umstände nicht weiter erhöhend zu berücksichtigen ist (vgl. OLG Frankfurt/M., ZInsO 2001, 606 (608) [OLG Frankfurt am Main 07.05.2001 - 26 W 9/01] ; BGH, NJW-RR 2003, 1556 (1557) [BGH 24.07.2003 - IX ZB 607/02] ).
- LG Neubrandenburg, 26.11.2002 - 4 T 257/02
Angemessene Berücksichtigung von vergütungsrechtlichen Erhöhungskriterien in der …
Auszug aus LG Bielefeld, 15.07.2004 - 23 T 280/04
In quantitativer Hinsicht ist von einem Normalfall auszugehen, bei einem Umsatz von bis zu 3.000.000, DM (ca. 1.534.000, Euro), weniger als 20 Arbeitnehmern, einer Betriebsstätte, sowie Forderungen gegen bis zu 100 Schuldnern (OLG Celle, ZInsO 2001, 948 (951) [OLG Celle 17.09.2001 - 2 W 53/01] ; LG Neubrandenburg, ZInsO 2003, 26 (27) [LG Neubrandenburg 26.11.2002 - 4 T 257/02] ).Ebenfalls wurden Fragen der Betriebsrenten mitbehandelt (vgl. hierzu auch im weiteren LG Neubrandenburg, ZInsO 2003, 26 f. [LG Neubrandenburg 26.11.2002 - 4 T 257/02] ; LG Braunschweig, ZInsO 2001, 552 f. [LG Braunschweig 29.01.2001 - 8 T 947/00] ).
Mithin konnte die hier vorliegende Dauer des Insolvenzeröffnungsverfahrens von drei Monaten grundsätzlich nicht als vergütungserhöhender Faktor berücksichtigt werden (LG Neubrandenburg, . ZInsO 2003, 26 (27) [LG Neubrandenburg 26.11.2002 - 4 T 257/02] ; OLG Celle, ZInsO 2001, 948 (951) [OLG Celle 17.09.2001 - 2 W 53/01] ).
- BGH, 04.07.2002 - IX ZB 31/02
Zulässigkeit der Insolvenz-Rechtsbeschwerde; Festsetzung der …
Auszug aus LG Bielefeld, 15.07.2004 - 23 T 280/04
Dabei sind die Vergütungsregeln für den Insolvenzverwalter im Rahmen der §§ 10, 11 Abs. 1 InsVV nicht schematisch, sondern in einer den- Besonderheiten angepassten Weise auf den vorläufigen Insolvenzverwalter zu übertragen (vgl. BGH, ZInsO 1, 165 (168)a BGH, ZIP 2002, 1459 (1460); BGH, ZIP 2003, 1612 [BGH 17.07.2003 - IX ZB 10/03] ).Die Vergütungsregeln für den Insolvenzverwalter sind im Rahmen der §§ 10, 11 Abs. 1 InsVV in einer den Besonderheiten angepassten Weise auf den vorläufigen Insolvenzverwalter zu übertragen (vgl. BGH, ZIP 2001, 296; ZIP 2002, 1459 (1460); BGH, ZIP 2003, 1612 [BGH 17.07.2003 - IX ZB 10/03] ).
- BGH, 18.12.2003 - IX ZB 50/03
Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Auszug aus LG Bielefeld, 15.07.2004 - 23 T 280/04
(BGH, ZInsO 2004, 265 (266) [BGH 18.12.2003 - IX ZB 50/03] ; OLG Stuttgart, ZInsO 2001, 897 (899) [OLG Stuttgart 01.03.2001 - 8 W 376/00] ; LG Berlin, ZInsO 2001, 608 (611) [LG Berlin 15.05.2001 - 86 T 312/01] ; LG Mönchengladbach, ZInsO 2001, 750 (751) [LG Mönchengladbach 05.07.2001 - 5 T 109/01] ; LG Bonn, ZInsO 2002, 1030 [LG Bonn 20.09.2002 - 2 T 12/02] ).-.Dies kann durchweg dadurch geschehen, dass der für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters maßgebliche Prozentsatz entsprechend den Verhältnissen des konkreten Falls verändert wird (vgl. BGH, ZInsO 2004, 265 (266 f.) [BGH 18.12.2003 - IX ZB 50/03] .
- OLG Celle, 17.09.2001 - 2 W 53/01
Sofortige Beschwerde ; Zulassung ; Vorläufiger Insolvenzverwalter; Vergütung; …
Auszug aus LG Bielefeld, 15.07.2004 - 23 T 280/04
In quantitativer Hinsicht ist von einem Normalfall auszugehen, bei einem Umsatz von bis zu 3.000.000, DM (ca. 1.534.000, Euro), weniger als 20 Arbeitnehmern, einer Betriebsstätte, sowie Forderungen gegen bis zu 100 Schuldnern (OLG Celle, ZInsO 2001, 948 (951) [OLG Celle 17.09.2001 - 2 W 53/01] ; LG Neubrandenburg, ZInsO 2003, 26 (27) [LG Neubrandenburg 26.11.2002 - 4 T 257/02] ).Mithin konnte die hier vorliegende Dauer des Insolvenzeröffnungsverfahrens von drei Monaten grundsätzlich nicht als vergütungserhöhender Faktor berücksichtigt werden (LG Neubrandenburg, . ZInsO 2003, 26 (27) [LG Neubrandenburg 26.11.2002 - 4 T 257/02] ; OLG Celle, ZInsO 2001, 948 (951) [OLG Celle 17.09.2001 - 2 W 53/01] ).
- OLG Stuttgart, 01.03.2001 - 8 W 376/00
Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters unter Einbeziehung der mit Aus- und …
- LG Stralsund, 04.06.2003 - 2 T 182/02
Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters; Einbeziehung der mit …
- OLG Zweibrücken, 23.05.2000 - 3 W 58/00
Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters
- BayObLG, 18.10.2000 - 4Z BR 18/00
Vergütung des Insolvenzverwalters
- LG Mönchengladbach, 05.07.2001 - 5 T 109/01
Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters in Höhe von 25 Prozent des …
- LG Göttingen, 25.06.2001 - 10 T 41/01
Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters; …
- LG Bonn, 20.09.2002 - 2 T 12/02
Insolvenzantrag der Daimler Chrysler Bank GmbH und der Daimler Chrysler Services …
- LG Traunstein, 18.08.2000 - 4 T 4212/99
Antrag auf Durchführung des Insolvenzverfahrens; Fortführung eines Unternehmens …
- LG Göttingen, 09.11.1999 - 10 T 45/99
Anspruch auf Vergütung für eine Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter ; …
- LG Baden-Baden, 21.12.1998 - 3 T 43/97
- OLG Köln, 24.05.2000 - 2 W 108/00
Zulässigkeit eines Rechtsmittels gegen die Mitteilung über den Eintritt der …
- LG Chemnitz, 12.04.2000 - 11 T 5255/99
Berechnung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters nach Wert des …
- LG Düsseldorf, 23.11.1999 - 25 T 937/99
Berechnungsgrundlage der Vergütung des vorläufigen Verwalters; Zuständigkeit des …
- KG, 03.04.2001 - 7 W 8034/00
Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Festsetzung des Aktivvermögens; Erhöhung des …
- LG Münster, 03.02.2014 - 5 T 318/13
Festsetzung der Vergütung eines vorläufigen Insolvenzverwalters durch …
Rn. 77 LG Bielefeld, Az. 23 T 280/04: 75%.Rn. 89 LG Bielefeld, Az. 23 T 280/04: 20%.
Aus den vorstehend zitierten Entscheidungen ergibt sich, dass höhere Zuschläge als 15% meistens nur gewährt wurden, wenn besondere Erschwernisse vorlagen, z.B. hohes öffentliches Interesse und Auslandsbezug (LG Cottbus, Az. 7 T 422/05), Schuldnerin war nicht mehr attraktiv und faktisch vom Markt verschwunden (LG Bielefeld, Az. 23 T 280/04) oder es wurden Verkaufsunterlagen für ein großes Unternehmen erstellt, 20 Angebote geprüft und mit einigen Interessenten verhandelt (LG Aurich, Az. 4 T 206/10).
- LG Münster, 18.02.2013 - 5 T 490/12
Vorläufiges Insolvenzverfahren, Zuschlag, Betriebsfortführung, …
Rn. 33 LG Bielefeld, Az. 23 T 280/04: 75%.Rn. 43 LG Bielefeld, Az. 23 T 280/04: 20%.
Im Vergleich mit den vorstehend zitierten Entscheidungen ergibt sich, dass höhere Zuschläge als 15% meistens nur gewährt wurden, wenn besondere Erschwernisse vorlagen, z.B. hohes öffentliches Interesse und Auslandsbezug (LG Cottbus, Az. 7 T 422/05) oder Schuldnerin war nicht mehr attraktiv und faktisch vom Markt verschwunden (LG Bielefeld, Az. 23 T 280/04), was vorliegend allerdings nicht der Fall war.
- AG Ludwigshafen, 22.07.2015 - 3b IN 414/14
Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters/Sachwalters: Tätigkeit im Rahmen …
So hat beispielsweise das LG Bielefeld bei intensiven Sanierungsbemühungen einen Zuschlag von 20 Prozentpunkten gewährt (ZInsO 2004, 1250), das LG Braunschweig bei Verhandlungen mit zwei großen Mitbewerbern 25 Prozentpunkte (ZInsO 2001, 552, 554) und das LG Cottbus bei besonderen Schwierigkeiten und Verhandlungen in den USA, Kanada und England 25 Prozentpunkte (ZInsO 2009, 2114, 2119). - LG Potsdam, 14.03.2005 - 5 T 21/05
Erhöhung der Regelvergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters wegen …
Die umfassende Gestaltung des Zustimmungsvorbehaltes führt aber dazu, dass - was beim Verfügungsverbot zwingend der Fall ist - auch hier die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis im Ergebnis auf den vorläufigen Verwalter übergeht (vgl. LG Bielefeld, ZInsO 2004, 1250). - AG Göttingen, 21.02.2005 - 74 IN 330/04
Absonderungsrecht; angemessene Vergütung; Aussonderungsrecht; …
Ähnlich hat die Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen entschieden, in denen sie den Regelbruchteil der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters von 25 % auf über 100 % erhöht hat (AG Siegen ZIP 2002, 2054: 105 %; LG Bielefeld ZInsO 2004, 1250: 125 %).
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