Rechtsprechung
| OLG Jena, 13.05.2016 - 1 UF 109/16 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Thüringen
Elterliche Sorge: Auskunftsanspruch des nicht sorgeberechtigten Elternteils bei Umgangsausschluss und nach Ablauf des Ausschlusses des Umgangsrechts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1686
Auskunftsanspruch des nicht sorgeberechtigten Elternteils bei Umgangsausschluss und nach Ablauf des Ausschlusses des Umgangsrechts - rechtsportal.de
BGB § 1686
Zeitliche Grenzen der Auskunftsverpflichtung über den Werdegang des Kindes nach Ausschluss des Umgangsrechts - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Auskunftsrecht eines Elternteils über die persönlichen Verhältnisse des Kindes
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zeitliche Grenzen der Auskunftsverpflichtung über den Werdegang des Kindes nach Ausschluss des Umgangsrechts
Verfahrensgang
- AG Suhl, 22.01.2016 - 1 F 198/13
- OLG Jena, 13.05.2016 - 1 UF 109/16
Papierfundstellen
- ZKJ 2017, 155
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- OLG Hamm, 17.11.2009 - 2 UF 84/09
Voraussetzungen und Umfang des Informationsrechts des Kindesvaters
Auszug aus OLG Jena, 13.05.2016 - 1 UF 109/16
Ein berechtigtes Interesse besteht indes regelmäßig nur, wenn der Auskunftsberechtigte keine andere zumutbare Möglichkeit hat, sich über die Entwicklung des Kindes zu unterrichten (BayObLG FamRZ 1996, 813; OLG Hamm, FamRZ 2010, 909), etwa auch durch Kontaktaufnahme mit dem Kind (OLG Brandenburg FamRZ 2008, 638).Eine solche Maßnahme ist nur dann gerechtfertigt, wenn die akute Gefahr des Missbrauchs durch den Auskunftsberechtigten besteht und mildere Mittel zum Schutz des betroffenen Kindes nicht verfügbar sind (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 17. November 2009 - 2 UF 84/09, Rn. 19, 20, juris).
- BayObLG, 07.12.1992 - 1Z BR 93/92
Vater ; Nichteheliches Kind; Auskunftsrecht; Persönliche Verhältnisse
Auszug aus OLG Jena, 13.05.2016 - 1 UF 109/16
Das Auskunftsrecht des Antragstellers endet jedenfalls spätestens mit Volljährigkeit des Kindes (BayObLG, NJW 1993, 1081-1082), ohne dass es eines ausdrücklichen Ausspruches hierüber bedarf.In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass das berechtigte Interesse des Auskunftsbegehrenden dann fehlt, wenn er mit der Auskunft dem Wohl des Kindes abträgliche Zwecke verfolgt oder das Auskunftsrecht mißbrauchen will (vgl. BayObLGZ 1992, 361/364 f. m.w.N.).
- BVerfG, 29.11.2012 - 1 BvR 335/12
Nichtannahmebeschluss: Ausschluss des Umgangs zwischen Eltern und in …
Auszug aus OLG Jena, 13.05.2016 - 1 UF 109/16
An einer solchen zumutbaren Möglichkeit fehlt es auch, wenn der persönliche Umgang mit dem Kind aus tatsächlichen Gründen so selten ist, dass der Zweck des Umgangsrechtes, sich vom körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung fortlaufend persönlich zu überzeugen, die verwandschaftlichen Beziehungen aufrechtzuerhalten bzw. zu pflegen und dem gegenseitigen Liebesbedürfnis Rechnung zu tragen (BVerfG, FamRZ 2013, 361; BGH NJW 1969, 422), ohne die Auskunft nicht mehr erreicht werden würde; ferner, wenn das Kind diese infolge seines Alters oder fehlender Fachkenntnisse nicht geben kann (OLG Brandenburg, Beschluss vom 11.04.2014, Az. 3 UF 50/13).
- OLG Brandenburg, 11.04.2014 - 3 UF 50/13
Elterliche Sorge: Änderung einer gerichtlichen Entscheidung; Übertragung des …
Auszug aus OLG Jena, 13.05.2016 - 1 UF 109/16
An einer solchen zumutbaren Möglichkeit fehlt es auch, wenn der persönliche Umgang mit dem Kind aus tatsächlichen Gründen so selten ist, dass der Zweck des Umgangsrechtes, sich vom körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung fortlaufend persönlich zu überzeugen, die verwandschaftlichen Beziehungen aufrechtzuerhalten bzw. zu pflegen und dem gegenseitigen Liebesbedürfnis Rechnung zu tragen (BVerfG, FamRZ 2013, 361; BGH NJW 1969, 422), ohne die Auskunft nicht mehr erreicht werden würde; ferner, wenn das Kind diese infolge seines Alters oder fehlender Fachkenntnisse nicht geben kann (OLG Brandenburg, Beschluss vom 11.04.2014, Az. 3 UF 50/13). - BayObLG, 14.02.1996 - 1Z BR 182/95
Auskunftsrecht eines nichtehelichen Vaters über die persönlichen Verhältnisse des …
Auszug aus OLG Jena, 13.05.2016 - 1 UF 109/16
Ein berechtigtes Interesse besteht indes regelmäßig nur, wenn der Auskunftsberechtigte keine andere zumutbare Möglichkeit hat, sich über die Entwicklung des Kindes zu unterrichten (BayObLG FamRZ 1996, 813; OLG Hamm, FamRZ 2010, 909), etwa auch durch Kontaktaufnahme mit dem Kind (OLG Brandenburg FamRZ 2008, 638). - OLG Brandenburg, 26.07.2007 - 9 UF 87/07
Auskunftsanspruch eines Elternteils gegen den anderen über die persönlichen …
Auszug aus OLG Jena, 13.05.2016 - 1 UF 109/16
Ein berechtigtes Interesse besteht indes regelmäßig nur, wenn der Auskunftsberechtigte keine andere zumutbare Möglichkeit hat, sich über die Entwicklung des Kindes zu unterrichten (BayObLG FamRZ 1996, 813; OLG Hamm, FamRZ 2010, 909), etwa auch durch Kontaktaufnahme mit dem Kind (OLG Brandenburg FamRZ 2008, 638). - BGH, 13.12.1968 - IV ZB 1035/68
Regelung des persönlichen Verkehrs mit dem Kinde
Auszug aus OLG Jena, 13.05.2016 - 1 UF 109/16
An einer solchen zumutbaren Möglichkeit fehlt es auch, wenn der persönliche Umgang mit dem Kind aus tatsächlichen Gründen so selten ist, dass der Zweck des Umgangsrechtes, sich vom körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung fortlaufend persönlich zu überzeugen, die verwandschaftlichen Beziehungen aufrechtzuerhalten bzw. zu pflegen und dem gegenseitigen Liebesbedürfnis Rechnung zu tragen (BVerfG, FamRZ 2013, 361; BGH NJW 1969, 422), ohne die Auskunft nicht mehr erreicht werden würde; ferner, wenn das Kind diese infolge seines Alters oder fehlender Fachkenntnisse nicht geben kann (OLG Brandenburg, Beschluss vom 11.04.2014, Az. 3 UF 50/13).
- BGH, 14.12.2016 - XII ZB 345/16
Anspruch auf Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes: Auf …
Rn. 25 aa) Ein berechtigtes Interesse im Sinne des § 1686 BGB besteht dann, wenn der Elternteil keine andere zumutbare Möglichkeit hat, sich über die Entwicklung und die persönlichen Verhältnisse des Kindes zu unterrichten (…vgl. etwa OLG Köln Beschluss vom 28. Juni 2016 - 10 UF 21/15 - juris Rn. 10;OLG Jena Beschluss vom 13. Mai 2016 - 1 UF 109/16 - juris Rn. 12;… OLG Brandenburg Beschluss vom 11. April 2014 - 3 UF 50/13 - juris Rn. 61;… Gottschalk in Heilmann Praxiskommentar Kindschaftsrecht § 1686 BGB Rn. 8;… jurisPK-BGB/Poncelet [Stand: 15. Oktober 2016] § 1686 Rn. 16 mwN;… Palandt/Götz BGB 76. Aufl. § 1686 Rn. 4 mwN;… Staudinger/Rauscher BGB [2014] § 1686 Rn. 6 mwN; zu § 1634 Abs. 3 BGB vgl. etwa BayObLG FamRZ 1996, 813).Dies gilt allerdings nur, wenn hierdurch nicht der mit dem Umgangsrecht auch verbundene Zweck, die verwandtschaftlichen Beziehungen aufrechtzuerhalten und zu pflegen sowie einer Entfremdung vorzubeugen (…vgl. BVerfG FamRZ 2013, 361 Rn. 19 mwN; Senatsurteil vom 14. Januar 1987 - IVb ZR 65/85 - FamRZ 1987, 356, 358 mwN), gefährdet wird und das Kind in der Lage sowie willens ist, dem Elternteil die erforderlichen Informationen zu erteilen (OLG Jena Beschluss vom 13. Mai 2016 - 1 UF 109/16 - juris Rn. 13;… OLG Brandenburg Beschluss vom 11. April 2014 - 3 UF 50/13 - juris Rn. 61;… MünchKommBGB/Hennemann 6. Aufl. § 1686 Rn. 8;… Staudinger/Rauscher BGB [2014] § 1686 Rn. 7).
- VG Hannover, 23.09.2019 - 3 B 3832/19
Gemeindefremd; Inanspruchnahme einer Kindertagesstätte außerhalb der …
Rn. 11 Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII können die Leistungsberechtigten auch wünschen, dass die Hilfe außerhalb des örtlichen Bereichs des örtlich zuständigen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe erbracht wird, wenn dies möglich ist (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 10.1.2017 - 10 B 2923/16 -, ZKJ 2017, 155, 156).Der zuständige Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist dazu berechtigt und gegebenenfalls auch verpflichtet, die konkrete Hilfemaßnahme auch außerhalb seines eigenen örtlichen Zuständigkeitsbereichs zu erbringen, etwa wenn in seinem Bereich keine geeignete Hilfeeinrichtung vorhanden ist oder wenn eine Verdichtung des Anspruchs durch das Wunsch- und Wahlrecht eingetreten ist (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 10.1.2017 - 10 B 2923/16 -, ZKJ 2017, 155, 156; Nds. OVG…, Beschluss vom 22.12.2008 - 4 ME 326/08 -, juris, Rn. 10-12).
Eine derartige Rechtsmacht ist nur denkbar, wenn eine entsprechende vertragliche Vereinbarung zwischen dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe und den Trägern von Kindertageseinrichtungen besteht oder wenn der Träger der öffentlichen Jugendhilfe selbst Kindertageseinrichtungen betreibt (vgl. zum Vorstehenden Hessischer VGH, Beschluss vom 10.1.2017 - 10 B 2923/16 -, ZKJ 2017, 155, 156).
- OLG Düsseldorf, 21.12.2021 - 3 WF 64/21 Ein berechtigtes Interesse im Sinne des § 1686 BGB besteht dann, wenn der Elternteil keine andere zumutbare Möglichkeit hat, sich über die Entwicklung und die persönlichen Verhältnisse des Kindes zu unterrichten (…vgl. BGH, a.a.O., Rz. 25; OLG Köln, Beschluss vom 28.06.2016, 10 UF 21/15, BeckRS 2016, 105809 = NZFam 2016, 1110 m. Anm. Finke; OLG Jena, Beschluss vom 13.05.2016 - 1 UF 109/16 - BeckRS 2016, 15046; OLG Brandenburg, Beschluss vom 11.04.2014 - 3 UF 50/13 - BeckRS 2014, 08193;… Heilmann in Heilmann, Praxiskommentar Kindschaftsrecht, § 1686 BGB, 2. Aufl. 2020 Rn. 6;… Thormeyer in juris-PK-BGB, 9. Aufl. Rn. 17 zu § 1686).
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