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| BVerwG, 19.06.1963 - IV C 190.62 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hannover, 10.08.1962 - II A 51/62
- BVerwG, 29.09.1962 - IV B 114.62
- BVerwG, 19.06.1963 - IV C 190.62
Papierfundstellen
- NJW 1963, 2139
- ZLA 1963, 315
Wird zitiert von ... (5)
- BVerwG, 07.07.1966 - III C 44.65 Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt entschieden, daß ein Rentenanspruch, der auf einer gesetzlichen Unterhaltspflicht beruht (§ 68 Ziff. 5 Buchst. a BewG), kein privatrechtlicher geldwerter Anspruch im Sinne des § 12 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d LAG ist, und zwar auch dann nicht, wenn der Anspruch privatrechtlich oder durch Prozeßvergleich auf bestimmte Geldleistungen festgelegt ist (Beschluß vom 28. Dezember 1957 - BVerwG IV B 80.56 - [RLA 1958, 59]; Urteile vom 19 ... Juni 1963 - BVerwG IV C 190.62 - [ZLA 1963, 315] und vom 12. März 1964 - BVerwG III C 24.63 - [BVerwGE 18, 129]).
- BVerwG, 12.03.1964 - III C 24.63
Rechtsmittel
Demgemäß hat der IV., ebenfalls mit der Bearbeitung von Lastenausgleichssachen befaßte Senat des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 19. Juni 1963 - BVerwG IV C 190.62 - (NJW 1963 S. 2139 = ZLA 1963 S. 315) ausgesprochen, der Verlust gesetzlicher Unterhaltsansprüche einer geschiedenen Ehefrau sei nicht feststellungsfähig, und zwar selbst dann nicht, wenn diese Ansprüche privatrechtlich oder durch Prozeßvergleich auf bestimmte Geldleistungen festgelegt worden seien. - BVerwG, 28.01.1965 - III C 133.63 Der Beteiligten ist zwar darin zuzustimmen, daß ein Rentenanspruch, der auf einer gesetzlichen Unterhaltspflicht beruht, kein privatrechtlicher geldwerter Anspruch im Sinne des § 12 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d LAG ist, und zwar auch dann nicht; wenn der Anspruch privatrechtlich oder durch Prozeßvergleich auf bestimmte Geldleistungen festgelegt worden ist (vgl. hierzu Beschluß vom 28. Dezember 1957 - BVerwG IV B 80.56 - [ZLA 1958 S. 52 = RLA 1958 S. 59] , Urteile vom 19. Juni 1963 - BVerwG IV C 190.62 - [NJW 1963 S. 2139 = ZLA 1963 S. 315] und vom 12. März 1964 - BVerwG III C 24.63 - [BVerwGE 18, 129]).
- BVerwG, 30.06.1964 - III C 181.62
Nachweis der Zusicherung einer lebenslänglichen Versorgung - Formbedürftigkeit …
Gesetzliche Unterhaltsansprüche, die im übrigen nicht feststellungsfähig wären (Urteile vom 12. März 1964 - BVerwG III C 24.63 - und vom 19. Juni 1963 - BVerwG IV C 190.62 -), oder erbrechtliche Ansprüche standen ihr weder gegen Frau C ... von N ... noch gegen Frau R ... Sp ... zu. - BVerwG, 08.07.1965 - III C 44.64
Rechtsmittel
Wie das Bundesverwaltungsgericht wiederholt entschieden hat, ist ein Rentenanspruch, der auf einer gesetzlichen Unterhaltspflicht beruht, kein Wirtschaftsgut und deshalb auch kein privatrechtlicher geldwerter Anspruch im Sinne des § 12 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d LAG, und zwar auch dann nicht, wenn der Anspruch privatrechtlich oder durch Prozeßvergleich auf bestimmte Geldleistungen festgelegt worden ist (Urteil vom 19. Juni 1963 - BVerwG IV C 190.62 - Urteil vom 28. Januar 1965 - BVerwG III C 133.63 -).
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