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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 01.10.1962

Rechtsprechung
   BVerwG, 24.10.1962 - IV C 88.60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,476
BVerwG, 24.10.1962 - IV C 88.60 (https://dejure.org/1962,476)
BVerwG, Entscheidung vom 24.10.1962 - IV C 88.60 (https://dejure.org/1962,476)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Oktober 1962 - IV C 88.60 (https://dejure.org/1962,476)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Lastenausgleichsrechtliche Gleichstellung von Wohnschiffen mit Grundvermögen - Vorliegen einer Sacheinlage im Falle des Erwerbs eines Gegenstands mit Privatmitteln eines Betriebsinhabers und deren Einbringung in den Betrieb als Einrichtung - Erforderlichkeit des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZLA 1963, 72
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 10.08.1961 - IV C 345.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1962 - IV C 88.60
    So ist z.B. ein Wirtschaftsgut, das mangels Niederschlags in der Handelsbilanz steuerlich nicht erfaßt worden ist, aber begrifflich in das Betriebsvermögen im Sinne von § 54 BewG einzubeziehen wäre und jedenfalls bei Erwerb und Veräußerung eines Betriebes zu Buche schlagen würde, auch bei der Schadensfeststellung gemäß § 13 Abs. 3 FG mitzuberücksichtigen (Kundenkarteien, BVerwG IV C 345.58, Buchholz 427.2 § 13 FG, Nr. 44).
  • BVerwG, 26.05.1961 - IV C 300.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1962 - IV C 88.60
    Sogar ein Wirtschaftsgut, das überhaupt als bewertbares Vermögen gar nicht in Frage kommt (Manuskripte eines Schriftstellers gemäß § 59 Nr. 2 in Verbindung mit § 67 Ziff. 5 BewG), kann bei der Schadensfeststellung gemäß § 13 FG als Teil eines Betriebsvermögens anerkannt werden (BVerwG IV C 300.59, Buchholz a.a.O. Nr. 38).
  • BVerwG, 27.09.1957 - IV C 240.55
    Auszug aus BVerwG, 24.10.1962 - IV C 88.60
    Der erkennende Senat hat nun zwar mehrmals ausgesprochen, daß die verschiedene Zielsetzung des Steuer- und des Lastenausgleichsrechts - dort Erfassung von Tatbeständen zur Erzielung von Abgaben an den Staat, hier Abgeltung von fühlbarem Kriegsschaden - ein Abweichen vom Steuerrecht rechtfertigen könne, und zwar nicht nur in der Richtung, von wann ab und bis wann ein Wirtschaftsgut als Betriebsvermögen anzusehen ist (BVerwG IV C 240.55, IV C 72.60), sondern auch in anderer Richtung.
  • BVerwG, 10.08.1960 - III B 99.60

    Behandlung von Kriegssachschäden an Gegenständen der Berufsausübung als …

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1962 - IV C 88.60
    Dies ist durch Beschluß BVerwG III B 99.60 vom 10. August 1960 ausgesprochen.
  • BVerwG, 12.06.1959 - IV C 42.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1962 - IV C 88.60
    Daß diese Privatmittel bereits am 1. Januar 1940 vorhanden gewesen sein müßten, ist nicht erforderlich (Abrücken von IV C 42.57).
  • BVerwG, 03.02.1961 - IV C 72.60

    Entschädigungsfähigkeit des Verlustes von Betriebsvermögen eines vorübergehend …

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1962 - IV C 88.60
    Der erkennende Senat hat nun zwar mehrmals ausgesprochen, daß die verschiedene Zielsetzung des Steuer- und des Lastenausgleichsrechts - dort Erfassung von Tatbeständen zur Erzielung von Abgaben an den Staat, hier Abgeltung von fühlbarem Kriegsschaden - ein Abweichen vom Steuerrecht rechtfertigen könne, und zwar nicht nur in der Richtung, von wann ab und bis wann ein Wirtschaftsgut als Betriebsvermögen anzusehen ist (BVerwG IV C 240.55, IV C 72.60), sondern auch in anderer Richtung.
  • BVerwG, 25.05.1961 - III B 114.58
    Auszug aus BVerwG, 24.10.1962 - IV C 88.60
    Mit der lastenausgleichsrechtlichen Einordnung von Wohnschiffen hat sich die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bisher noch nicht eingehend befaßt; im Urteil BVerwG III B 114.58/III C 119.58 vom 25. Mai 1961 klingt allenfalls an, daß auch im Lastenausgleich Schiffe nur als Betriebsvermögen angesehen werden könnten.
  • BVerwG, 08.07.1965 - III C 8.64

    Rechtsmittel

    Bestätigung von BVerwG IV C 88.60, BVerwG III C 45.62 und BVerwG III C 155.64.

    Er meint, die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 13 Abs. 5 Nr. 4 FG (BVerwG IV C 88.60 und BVerwG III C 45.62) bedürfe einer erneuten Überprüfung.

    Das Urteil des Verwaltungsgerichts weicht von dem Urteil des IV. Senats vom 24. Oktober 1962 - BVerwG IV C 88.60 - (ZLA 1963 S. 72) ab, dem der III. Senat in BVerwG III C 45.62 - Urteil vom 19. Dezember 1963 - (BVerwGE 17, 328) gefolgt ist.

  • BVerwG, 28.05.1965 - III B 30.65

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit …

    Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung zur Anwendbarkeit des § 13 Abs. 5 Nr. 4 FG (Beschluß vom 10. August 1960 - BVerwG III B 99.60 - Urteile des IV. Senatsvom 30. Oktober 1959 - BVerwG IV C 263.58 - undvom 24. Oktober 1962 - BVerwG IV C 88.60 -).

    Das gilt sowohl für die Anschaffung von Ersatzteilen für das Warenlager im Betrage von 13.772 RM (vgl. Urteil des IV. Senatsvom 30. Oktober 1959 - BVerwG IV C 263.58 - [RLA 1960, 267 = ZLA 1960, 155]) als auch für den Erwerb der Maschinen und Werkzeuge im Betrag von 11.287 RM (Urteil des IV. Senatsvom 24. Oktober 1962 - BVerwG IV C 88.60 - [RLA 1963, 204 = ZLA 1963, 72]).

  • BVerwG, 25.01.1963 - IV C 129.62

    Rechtsmittel

    Ein festverankertes Wohnschiff ist kein Grundstück (Grundvermögen)[Fortsetzung der Rechtsprechung BVerwG IV C 88.60].

    Daß ein festverankertes Wohnschiff wie im Steuerrecht so auch im Lastenausgleichsrecht nicht als Grundvermögen im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 1 des Lastenausgleichsgesetzes angesehen werden kann, hat der erkennende Senat entschieden (vgl. hierzu Krekeler, Bewertungsgesetz, § 50 Anm. 3 b und BVerwG IV C 88.60, Urteil vom 24. Oktober 1962).

  • BVerwG, 22.07.1963 - IV B 67.63

    Feststellung von Kriegssachschaden an Betriebsvermögen - Beschwerde gegen die …

    Zwar muß es sich bei den Einlagen im Sinne der genannten Bestimmung nicht um Sacheinlagen handeln (Kühne-Wolff, § 13 FG Anm. 13 zu Nr. 4; BVerwG IV C 76.61), die Mittel für die Einlagen müssen auch nicht bereits vor 1940 vorhanden gewesen sein (BVerwG IV C 88.60); Voraussetzung für die Hinzurechnung ist aber, daß dadurch eine Wertsteigerung des Betriebes erzielt wurde.

    So wie die Anschaffung von Sachwerten aus den flüssigen Mitteln des Betriebes keine Sacheinlage im Sinne von § 13 Abs. 5 Nr. 4 FG darstellt (BVerwG IV C 88.60), da sie lediglich eine Umformung innerhalb des vorhandenen Betriebsvermögens ist, so ist auch die Einbringung von Sachwerten, deren Gegenwert noch nicht erbracht ist, keine werterhöhende Sacheinlage, da die Rückzahlung des Darlehens noch aussteht und der Betrieb bzw. der Betriebsinhaber mit der Rückzahlung belastet ist.

  • BVerwG, 25.01.1963 - IV C 132.62

    Rechtsmittel

    Ein festverankertes Wohnschiff ist kein Grundstück (Grundvermögen) [Fortsetzung, der Rechtsprechung BVerwG IV C 88.60].

    Daß ein festverankertes Wohnschiff wie im Steuerrecht so auch im Lastenausgleichsrecht nicht als Grundvermögen im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 1 des Lastenausgleichsgesetzes angesehen werden kann, hat der erkennende Senat entschieden (vgl. hierzu Krekeler, Bewertungsgesetz, § 50 Anm. 3 b und BVerwG IV C 88.60, Urteil vom 24. Oktober 1962); an dieser Rechtsprechung muß festgehalten werden.

  • BVerwG, 16.12.1965 - III C 96.64

    Anfangsvergleichswert als Schadenshöchstbetrag - Relevanz des Teilwerts der …

    Der IV. Senat hat seinen insoweit gegenteiligen Standpunkt(Urteil vom 12. Juni 1959 - BVerwG IV C 42.57 -), auf den das Verwaltungsgericht u.a. abgestellt hat, bereitsim Urteil vom 24. Oktober 1962 - BVerwG IV C 88.60 - aufgegeben, dem sich der erkennende Senat im Urteil vom 19. Dezember 1963 (…a.a.O.) angeschlossen hat.
  • BVerwG, 07.05.1968 - III C 141.65

    Feststellung eines Vertreibungsschadens an Grundvermögen - Kriegssachschäden an …

    Unschädlich ist hier, daß diese Einlage am 1. Januar 1940 noch nicht zum sonstigen Vermögen des Betriebsinhabers gehört hat (vgl. Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Oktober 1962 - BVerwG IV C 88.60 - [RLA 1963, 204] und vom 16. Dezember 1965 - BVerwG III C 96.64 -).
  • BVerwG, 16.03.1965 - III C 155.64

    Ermittlung des Ersatzeinheitswertes von Betriebsvermögen - Feststellung von …

    Dem Antragserfordernis im Sinne dieser Vorschrift genügt es, wenn sich aus den Umständen - insbesondere dem Vortrag des Geschädigten -, ergibt, daß die Voraussetzungen des § 13 Abs. 5 FG vorliegen; notfalls kann er vor dem Verwaltungsgericht nachgeholt werden (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Oktober 1962 - BVerwG IV C 88.60 -).
  • BVerwG, 14.09.1964 - III C 94.63

    Rechtsmittel

    In seinem Urteil vom 19. Dezember 1963 hat der erkennende Senat bereits darauf hingewiesen, eine Anwendung des § 13 Abs. 5 FG sei bereits dann in Betracht zu ziehen, wenn das Gesamtvorbringen des Geschädigten erkennen lasse, daß die Voraussetzungen für eine Erhöhung des Anfangsvergleichswerts vorliegen könnten; in einem solchen Falle sei dem vom Gesetz geforderten Antrage auf Hinzurechnung Genüge getan (vgl. Urteil vom 24. Oktober 1962 - BVerwG IV C 88.60 - [ZLA 1963 S. 72 = RLA 1963 S. 204]), und es sei Aufgabe des Verwaltungsgerichts, über das Feststellungsbegehren des Geschädigten unter Berücksichtigung dieser Vorschrift zu entscheiden.
  • BVerwG, 23.07.1964 - III CB 8.64

    Rechtsmittel

    Das angefochtene Urteil weicht hinsichtlich der Frage, wann eine Sacheinlage in Sinne des § 13 Abs. 5 Nr. 4 des Feststellungsgsgesetzes vorliegt, von BVerwG IV C 88.60 und BVerwG III C 45.62 ab und beruht auf dieser Abweichung.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 01.10.1962 - III B 133.60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,5619
BVerwG, 01.10.1962 - III B 133.60 (https://dejure.org/1962,5619)
BVerwG, Entscheidung vom 01.10.1962 - III B 133.60 (https://dejure.org/1962,5619)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Oktober 1962 - III B 133.60 (https://dejure.org/1962,5619)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung zwischen Vorbehaltsbescheiden und unanfechtbaren Teilbescheiden - Bindung an Einheitswerte bei der Feststellung von Vertreibungsschäden an Betriebsvermögen - Grundsätze der Feststellung von Vertreibungsschäden - Neufeststellung eines Vertreibungsschadens unter ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZLA 1963, 72
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 28.01.1960 - III C 233.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1962 - III B 133.60
    Bestätigung von BVerwG III C 233.58, Urteil vom 28. Januar 1960.

    Dieses hat der beschließende Senat in seinem Urteil vom 28. Januar 1960 - BVerwG III C 233.58 - (ZLA 1960 S. 107 = MDR 1960 S. 437) entschieden und dazu noch ausgesprochen, daß die in Nr. 1 b Abs. 3 DB-Geschäftsgrundstücke getroffene Weisung an die Ausgleichsämter, von der Regelung des § 12 Abs. 1 FG regelmäßig abzugehen, durch die Ermächtigung in § 23 Abs. 2 FG nicht gedeckt werde.

  • BVerwG, 09.06.1961 - IV C 32.61

    Feststellung des Ersatzeinheitswertes für Betriebsvermögen - Heranziehung des …

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1962 - III B 133.60
    Der IV. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat in seinem Urteil vom 9. Juni 1961 - BVerwG IV C 32.61 - (ZLA 1961 S. 316) dasselbe ausgesprochen.
  • BVerwG, 31.03.1959 - IV C 387.57

    Schadensfeststellung bei Vertreibungsschäden an Einheitswertvermögen - …

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1962 - III B 133.60
    Jenes Urteil des Senats nimmt Bezug auf ein früheres Urteil vom 21. Mai 1959 - BVerwG III C 173.57 - (ZLA 1959 S. 343) und einen Beschluß vom 31. März 1959 - BVerwG IV C 387.57/BVerwG IV B 283.57 -.
  • BVerwG, 21.05.1959 - III C 173.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1962 - III B 133.60
    Jenes Urteil des Senats nimmt Bezug auf ein früheres Urteil vom 21. Mai 1959 - BVerwG III C 173.57 - (ZLA 1959 S. 343) und einen Beschluß vom 31. März 1959 - BVerwG IV C 387.57/BVerwG IV B 283.57 -.
  • BVerwG, 31.03.1959 - IV B 283.57
    Auszug aus BVerwG, 01.10.1962 - III B 133.60
    Jenes Urteil des Senats nimmt Bezug auf ein früheres Urteil vom 21. Mai 1959 - BVerwG III C 173.57 - (ZLA 1959 S. 343) und einen Beschluß vom 31. März 1959 - BVerwG IV C 387.57/BVerwG IV B 283.57 -.
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