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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 16.11.1970

Rechtsprechung
   BVerwG, 15.10.1970 - III C 39.68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,285
BVerwG, 15.10.1970 - III C 39.68 (https://dejure.org/1970,285)
BVerwG, Entscheidung vom 15.10.1970 - III C 39.68 (https://dejure.org/1970,285)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Oktober 1970 - III C 39.68 (https://dejure.org/1970,285)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 36, 142
  • ZLA 1971, 6
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 14.01.1965 - III C 120.63

    Erwerb eines Handelsgeschäftes von Verfolgten in Österreich - Versagung der …

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1970 - III C 39.68
    Ein Bescheidungsurteil (§ 113 Abs. 4 Satz 2 VwGO) leidet an einem materiellrechtlichen Mangel, der im Rahmen des § 137 Abs. 1 VwGO vom Revisionsgericht auch ohne Verfahrensrüge zu beachten ist, wenn sich die Prüfung des Verwaltungsgerichts auf den von der Behörde angeführten Ablehnungsgrund beschränkt hat, obwohl weitere Versagungsgründe nicht ausgeschlossen sind (Bestätigung von BVerwGE 20, 171 [175] und Urteil vom 7. Juli 1966 - BVerwG III C 44.65 - [ZLA 1966, 347]).

    Deshalb stellt die Unterlassung des Verwaltungsgerichts, die Sache weiter spruchreif gemacht zu haben, nicht nur einen formellen Mangel dar, sondern sie verletzt auch materielles Bundesrecht (vgl. BVerwGE 20, 171 [175] und Urteil vom 7. Juli 1966 - BVerwG III C 44.65 - [ZLA 1966, 347]), das in vollem Umfange der revisionsgerichtlichen Überprüfung unterliegt (§ 137 Abs. 3 Satz 2 VwGO).

  • BVerwG, 07.07.1966 - III C 44.65
    Auszug aus BVerwG, 15.10.1970 - III C 39.68
    Ein Bescheidungsurteil (§ 113 Abs. 4 Satz 2 VwGO) leidet an einem materiellrechtlichen Mangel, der im Rahmen des § 137 Abs. 1 VwGO vom Revisionsgericht auch ohne Verfahrensrüge zu beachten ist, wenn sich die Prüfung des Verwaltungsgerichts auf den von der Behörde angeführten Ablehnungsgrund beschränkt hat, obwohl weitere Versagungsgründe nicht ausgeschlossen sind (Bestätigung von BVerwGE 20, 171 [175] und Urteil vom 7. Juli 1966 - BVerwG III C 44.65 - [ZLA 1966, 347]).

    Deshalb stellt die Unterlassung des Verwaltungsgerichts, die Sache weiter spruchreif gemacht zu haben, nicht nur einen formellen Mangel dar, sondern sie verletzt auch materielles Bundesrecht (vgl. BVerwGE 20, 171 [175] und Urteil vom 7. Juli 1966 - BVerwG III C 44.65 - [ZLA 1966, 347]), das in vollem Umfange der revisionsgerichtlichen Überprüfung unterliegt (§ 137 Abs. 3 Satz 2 VwGO).

  • BVerwG, 24.10.1968 - III C 121.67

    Verfolgungsschäden in Vertreibungsgebieten - Bekenntnis zum deutschen Volkstum - …

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1970 - III C 39.68
    Für die Annahme eines Bekenntnisses zum deutschen Volkstum ist erforderlich, daß der Antragsteller das Bewußtsein und den Willen hatte, Deutscher zu sein, d. h. Angehöriger des deutschen Volkes als einer national geprägten Kulturgemeinschaft, und daß er sich dieser Gemeinschaft vor jeder anderen nationalen Kultur verbunden gefühlt hat (BVerwGE 30, 305 [309]).

    Das geforderte Bekenntnis kann auch durch schlüssige Handlungen erbracht, aus dem Gesamtverhalten des Antragstellers entnommen werden (BVerwGE 30, 305 [309] und Urteil vom 26. Februar 1970 - BVerwG III C 150.68 - [ZLA 1970, 121 = RzW 1970, 381 = Buchholz 427.207 § 5 der 7. FeststellungsDV Nr. 19]).

  • BVerwG, 14.10.1969 - III C 75.68

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1970 - III C 39.68
    Der Erbe eines Verfolgten kann dessen Entziehungsschaden, der als Vertreibungsschaden gilt, nur dann als unmittelbar Geschädigter im Sinne des § 5 Abs. 4 Satz 2 der 7. FeststellungsDV geltend machen, wenn er auch selbst die persönlichen Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 a.a.O. erfüllt; insbesondere muß er in demselben (engeren) Vertreibungsgebiet wie der Erblasser beheimatet gewesen sein (Fortbildung von BVerwG III C 75.68 - Urteil vom 14. Oktober 1969 - [BVerwGE 34, 85 = ZLA 1970, 22 = Buchholz 427.207 § 5 der 7. FeststellungsDV Nr. 12]).

    Daß der Erbe, soll er als unmittelbar Geschädigter behandelt werden, die persönlichen Voraussetzungen erfüllen muß, die in § 5 a.a.O. für die Geltendmachung des Entziehungsschadens aufgestellt sind, hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 14. Oktober 1969 - BVerwG III C 75.68 - (BVerwGE 34, 85 = ZLA 1970, 22 = Buchholz 427.207 § 5 der 7. FeststellungsDV Nr. 12) entschieden.

  • BVerwG, 10.09.1970 - III C 140.69

    Beurteilung des Begriffs der deutschen Volkszugehörigkeit i.S.d. § 5 Abs. 1 7. …

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1970 - III C 39.68
    Das hat der Senat wiederholt entschieden, zuletzt in seinem Urteil vom 10. September 1970 (BVerwG III C 140.69 mit weiteren Hinweisen).
  • BVerwG, 26.02.1970 - III C 150.68

    Feststellung eines Entziehungsschadens an Grundvermögen sowie eines Anspruchs auf …

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1970 - III C 39.68
    Das geforderte Bekenntnis kann auch durch schlüssige Handlungen erbracht, aus dem Gesamtverhalten des Antragstellers entnommen werden (BVerwGE 30, 305 [309] und Urteil vom 26. Februar 1970 - BVerwG III C 150.68 - [ZLA 1970, 121 = RzW 1970, 381 = Buchholz 427.207 § 5 der 7. FeststellungsDV Nr. 19]).
  • BVerwG, 09.12.1970 - III C 159.69

    Lastenausgleichsrechtliche Feststellung entzogener Vermögensgegenstände als …

    Der Umstand, daß der Kläger - aus welchen Gründen auch immer - anläßlich der Volkszählungen in den Jahren 1921 und 1931 überhaupt keine Erklärungen gegenüber den zuständigen polnischen Behörden abgegeben hat, ist jedoch kein Grund, seine deutsche Volkszugehörigkeit zu verneinen (vgl. Urteil vom 15. Oktober 1970 - BVerwG III C 39.68 -).

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 30, 305 [BVerwG 24.10.1968 - III C 121.67] [308 f.]; Urteil des Senats vom 15. Oktober 1970 - BVerwG III C 39.68 -) kann das vom Gesetz geforderte Bekenntnis durch schlüssiges Verhalten des Antragstellers zum Ausdruck gebracht werden, und zwar nicht nur durch bestimmte Einzelhandlungen, sondern auch durch sein Gesamtverhalten; dies ist dann der Fall, wenn darin der Wille, Deutscher zu sein, seinen erkennbaren Niederschlag gefunden hat.

  • BVerwG, 10.12.1970 - III C 63.69

    Ermittlung der deutschen Volkszugehörigkeit im Zusammenhang mit dem …

    Die Frage, was unter einem schlüssigen Verhalten zu verstehen ist, hat der erkennende Senat seit seinem in BVerwGE 30, 305 veröffentlichten Urteil vom 24. Oktober 1968 wiederholt dahin beantwortet, daß hierunter nicht nur einzelne bestimmte Handlungen oder Maßnahmen (zum Beispiel Eintritt in einen deutschen Verein, Besuch einer deutschen Schule mit Demonstrativcharakter) zu verstehen sind, sondern daß das vom Gesetz geforderte Bekenntnis auch durch ein Gesamtverhalten des Antragstellers zum Ausdruck gebracht werden kann (Urteil vom 26. Februar 1970 - BVerwG III C 150.68 - [Buchholz 427.207 § 5 7. FeststellungsDV Nr. 19]; Urteil vom 15. Oktober 1970 - BVerwG III C 39.68 -) Wer sich selbst zum deutschen und zu keinem anderen Volkstum gehörend angesehen, sich entsprechend dieser Einstellung nach außen erkennbar verhalten hat und dementsprechend von seiner Umgebung als deutscher Volkszugehöriger angesehen worden ist, der hat ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum abgelegt (…vgl. Urteil vom 9. Dezember 1970 - a.a.O. -).
  • BVerwG, 25.05.1971 - III C 104.67

    Einbeziehung der Slowakei in den unmittelbaren Einflussbereich der deutschen …

    Die Unterlassung des Verwaltungsgerichts, die Sache weiter spruchreif zu machen, stellt hier nicht nur einen formellen Mangel dar, sondern verletzt auch materielles Bundesrecht, das in vollem Umfange der revisionsgerichtlichen Überprüfung unterliegt (§ 137 Abs. 3 Satz 2 VwGO; vgl. Urteil vom 15. Oktober 1970 - BVerwG III C 39.68 - [ZLA 1971, 6]).
  • BVerwG, 08.01.1974 - III CB 100.72
    Hierbei können die Bestätigungsmerkmale als Beweiszeichen für die Feststellung von Tatsachen dienen, aus denen sich ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum ableiten läßt (vgl. die Entscheidungen vom 24. Oktober 1968 - BVerwG III C 121.67 - [BVerwGE 30, 305] , vom 20. Januar 1970 - BVerwG III B 113.69 - [Buchholz 427.207 § 5 Nr. 17] , vom 26. Februar 1970 - BVerwG III C 150.68 - [Buchholz 427.207 § 5 Nr. 19] , vom 1. Oktober 1970 - BVerwG III C 105.69 -, vom 10. September 1970 - BVerwG III C 83.69 - [Buchholz 427.207 § 5 Nr. 21] , vom 15. Oktober 1970 - BVerwG III C 39.68 -, vom 9. Dezember 1970 - BVerwG III C 159.69 -, vom 10. Dezember 1970 - BVerwG III C 63.69 - [BVerwGE 37, 38] , vom 27. Juli 1972 - BVerwG III C 91.70 - und vom 8. Juni 1973 - BVerwG III C 60.72 -).
  • BVerwG, 26.05.1971 - III C 66.69

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum - Persönlicher und gesellschaftlicher Verkehr …

    Die Frage, was unter einem schlüssigen Verhalten zu verstehen ist, hat der erkennende Senat seit dem schon mehrfach angeführten Urteil vom 24. Oktober 1968 (BVerwGE 30, 305) wiederholt dahin beantwortet, daß hierunter nicht nur einzelne bestimmte Handlungen oder Maßnahmen (z.B. Eintritt in einen deutschen Verein, Besuch einer deutschen Schule mit Demonstrativcharakter) zu verstehen sind, sondern daß das vom Gesetz geforderte Bekenntnis auch durch ein Gesamtverhalten des Antragstellers zum Ausdruck gebracht werden kann (Urteil vom 26. Februar 1970 - BVerwG III C 150.68 - [Buchholz 427.207 § 5 der 7. FeststellungsDV Nr. 19]; Urteil vom 15. Oktober 1970 - BVerwG III C 39.68 -).
  • BVerwG, 29.03.1979 - 3 C 45.78

    Feststellung von Verfolgungsschäden an Grundvermögen, Betriebsvermögen, an …

    Soweit der Senat hinsichtlich der Auslegung des § 5 Abs. 4 Satz 2 der 7. FeststellungsDV - im Gegensatz zu der in dem Beschluß vom 15. Januar 1973 - BVerwG 3 OB 103.71 - [ZLA 1973, 65] vertretenen Meinung - in den Urteilen vom 15. Oktober 1970 - BVerwG 3 C 39.68 - [BVerwGE 36, 142] und insbesondere vom 15. Juni 1976 - BVerwG 3 C 4.74 - [Buchholz 427.207 § 5 Nr. 48] einer anderen Auffassung den Vorzug gegeben hat, wird daran aus den nachstehenden Erwägungen nicht mehr festgehalten (ebenso Urteil vom 29. März 1979 - BVerwG 3 C 44.78 -).
  • BVerwG, 15.01.1973 - III CB 103.71

    Vertreibungsschäden an Betriebsvermögen - Nichtzulassung der Revision mangels …

    Dieser erhält nach der ständigen Rechtsprechung des Senats aber nur dann die Eigenschaft eines unmittelbar Geschädigten, wenn er selbst die persönlichen Voraussetzungen für die Geltendmachung des Entziehungsschadens erfüllt; hinsichtlich des Schadensumfangs kommt es dagegen allein auf die Verhältnisse des Verfolgten an (Urteil vom 15. Oktober 1970 - BVerwG III C 39.68 - [BVerwGE 36, 142 = VerwRspr. 22, 630 = IFLA 1971, 93 = ZLA 1971, 6]; Urteil vom 14. Oktober 1969 - BVerwG III C 75.68 - [BVerwGE 34, 85 = Buchholz 427.207 § 5 Nr. 12 = RzW 1970, 238 = RLA 1970, 77 = ZLA 1970, 22]).
  • BVerwG, 18.03.1971 - III C 51.68

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …

    Nach der Rechtsprechung des Senats kann der Erbe jedoch nur dann als unmittelbar Geschädigter gelten, wenn er selbst die persönlichen Voraussetzungen für die Geltendmachung des Entziehungsschadens erfüllt (vgl. BVerwGE 34, 85 [89]; Urteil vom 15. Oktober 1970 - BVerwG III C 39.68 -), während es - was die Revision verkennt - hinsichtlich des Schadensumfanges allein auf die Verhältnisse des Verfolgten ankommt (vgl. BVerwGE 34, 85; Urteil vom 1. September 1970 - BVerwG III C 16.68 - [ZLA 1970, 249]).
  • BVerwG, 21.02.1974 - III C 83.71
    Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, dann muß weiterhin der Erblasser als unmittelbar Geschädigter betrachtet werden (vgl. Urteile vom 14. Oktober 1969 - BVerwG III C 75.68 - [BVerwGE 34, 85] und vom 15. Oktober 1970 - BVerwG III C 39.68 - [BVerwGE 36, 142]).
  • BVerwG, 27.07.1972 - III C 91.70

    Feststellung von Entziehungsschäden an Betriebsvermögen - Verletzung der …

    Die Klägerin kann nicht unmittelbar Geschädigte im Sinne des § 5 Abs. 4 Satz 2 a.a.O. sein, weil sie nicht während des Verfolgungszeitraums im Verfolgungs- und Vertreibungsgebiet beheimatet war (Urteil vom 15. Oktober 1970 - BVerwG III C 39.68 - [BVerwGE 36, 142 = ZLA 1971, 6]).
  • BVerwG, 24.03.1977 - 3 C 17.76

    Feststellung eines Vertreibungsschadens an Betriebsvermögen - Begriff des …

  • BVerwG, 21.11.1974 - III C 8.73

    Herbeiführung der Spruchreife durch das Verwaltungsgericht - Schadensfeststellung …

  • BVerwG, 16.05.1974 - III C 20.72
  • BVerwG, 18.09.1975 - III C 54.74

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 14.04.1971 - III B 12.71

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Erbe eines vor Beginn …

  • BVerwG, 07.11.1972 - III C 126.70

    Bezeichnung der verletzten Rechtsnormen als Voraussetzung der Zulässigkeit der …

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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.11.1970 - III ER 209.70   

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https://dejure.org/1970,2888
BVerwG, 16.11.1970 - III ER 209.70 (https://dejure.org/1970,2888)
BVerwG, Entscheidung vom 16.11.1970 - III ER 209.70 (https://dejure.org/1970,2888)
BVerwG, Entscheidung vom 16. November 1970 - III ER 209.70 (https://dejure.org/1970,2888)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erfolgsaussichten einer Nichtzulassungsbeschwerde - Unrichtigkeiten oder Unklarheiten im Tatbestand des Urteils - Ausschluss der Berufung gegen verwaltungsgerichtliche Urteile auf dem Gebiet des Lastenausgleichs - Unterbliebene Verweisung an die Gerichte der ordentlichen ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 1971, 514
  • ZLA 1971, 6
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 22.06.1966 - V C 158.65

    Hilfsantrag auf Verweisung an SG - Rechtsweg für Anspruch nach TbcG § 27

    Auszug aus BVerwG, 16.11.1970 - III ER 209.70
    Zwar kann im Rahmen einer zugelassenen Revision erstmalig der Verweisungsantrag gestellt werden (BVerwGE 24, 209).
  • BVerwG, 03.09.1981 - 7 B 208.80

    Gnadenentscheidung im Strafvollzug - Nichtzulassung der Revision mangels …

    Die Revision kann auch nicht zugelassen werden, um dem Kläger die in der Tatsacheninstanz nicht wahrgenommene Möglichkeit zu eröffnen, die Verweisung des Rechtsstreits an ein anderes Gericht zu beantragen (vgl. Beschluß vom 16. November 1970 - BVerwG 3 ER 209.70 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 74]).
  • BVerwG, 26.04.1991 - 1 ER 609.91

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts …

    Die Revision kann auch nicht zugelassen werden, um dem Antragsteller die vor dem Berufungsgericht nicht wahrgenommene Möglichkeit zu eröffnen, die Verweisung des Rechtsstreits an ein ordentliches Gericht zu beantragen (Beschluß vom 16. November 1970 - BVerwG 3 ER 209.70 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 74: Beschluß vom 3. September 1981 - BVerwG 7 B 208.80 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 200) oder entsprechend der seit dem 1. Januar 1991 geltenden Rechtslage nach Anhörung der Parteien von Amts wegen zu erreichen (vgl. § 17 a Abs. 2 Satz 1 GVG in der Fassung des Art. 2 4, VwGO-ÄndG).
  • BVerwG, 28.11.1974 - V B 64.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Teilnehmerschaft an einem …

    Eine Zulassung der Revision, um den Klägern im Revisionsrechtszug die Möglichkeit zu eröffnen, den Antrag stellen zu können, die Sache an das Gericht des ersten Rechtszuges der ordentlichen Gerichtsbarkeit zu verweisen, kommt mit Rücksicht auf die abschließende Regelung der Zulassungsgründe in § 132 Abs. 2 VwGO nicht in Betracht (vgl. BVerwG, Beschluß vom 16. November 1970 - BVerwG III ER 209.70 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 74]).
  • BVerwG, 23.01.1976 - 5 ER 244.75

    Rechtsmittel

    Eine Zulassung der Revision, um dem Kläger im Revisionsrechtszug die Möglichkeit zu eröffnen, die Verweisung des Rechtsstreits in den ordentlichen Rechtsweg beantragen zu können, kommt nicht in Betracht (Beschluß des Bundesverwaltungsgerichtsvom 16. November 1970 - BVerwG III ER 209.70 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 74]).
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