Rechtsprechung
| BVerwG, 16.02.1978 - III C 55.77 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Teilbescheid über die einheitliche Schadensfeststellung eines Ausgleichsamtes zu Gunsten einer Klägerin als unmittelbar Geschädigte wegen eines Vertreibungsschadens an Grundvermögen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Kassel, 21.10.1975 - III E 65/73
- BVerwG, 29.07.1977 - 3 B 10.76
- BVerwG, 16.02.1978 - III C 55.77
Papierfundstellen
- ZLA 1978, 174
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 09.11.1976 - 3 C 70.75
Feststellung eines Vertreibungsschadens an landwirtschaftlichen Wirtschaftsgütern …
Auszug aus BVerwG, 16.02.1978 - 3 C 55.77
Wer aber ein Wirtschaftsgut in Kenntnis der rechtlichen Umstände besitzt, auf die sich sein Recht zum Besitz - hier: als Fremdbesitz - gegenüber dem formellen Eigentümer gründet, kann sich lastenausgleichsrechtlich nicht auf einen dem Grundverhältnis widersprechenden Willen berufen, das Wirtschaftsgut dennoch wie ein Eigentümer besessen zu haben (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt Urteil vom 9. November 1976 - BVerwG 3 C 70.75 - [IFLA 1977, 67] mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).Denn in beiden Fällen würde das Grundstück dem Nachvermächtnisnehmer als wirtschaftliches Eigentum in Form des Eigenbesitzes gemäß § 229 Abs. 2 Satz 2 LAG in Verbindung mit § 39 Abs. 2 AO zugerechnet werden können, ohne daß es dem Nachvermächtnisnehmer bzw. dessen Erben dann im Sinne der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 9. November 1976, a.a.O.) verwehrt wäre, sich auf den Eigenbesitzwillen zu berufen.
- BVerwG, 20.01.1976 - 3 C 21.75
Zusicherung einer Behörde - Feststellung eines Vertreibungsschadens - Anerkennung …
Auszug aus BVerwG, 16.02.1978 - 3 C 55.77
Führen die weiteren tatsächlichen Feststellungen des Verwaltungsgerichts zu dem Ergebnis, daß der Feststellungsbescheid vom 5. September 1962 rechtswidrig war, wird das Verwaltungsgericht schließlich die Prüfung nachzuholen haben, ob eine Rücknahme der Schadensfeststellung aus Gründen des Vertrauensschutzes ausgeschlossen ist oder ob es den Klägern trotz betätigten Vertrauens gegebenenfalls wirtschaftlich zumutbar ist, getroffene Vermögensdispositionen rückgängig zu machen (vgl. u.a. Urteil vom 20. Januar 1976 - BVerwG 3 C 21.75 - [Buchholz 427.3 § 335 a Nr. 57 = ZLA 1976, 109]). - BVerwG, 29.10.1970 - III C 155.68
Feststellung von Vertreibungsschäden und Ostschäden - Verlust des Waldguts der …
Auszug aus BVerwG, 16.02.1978 - 3 C 55.77
Dies hat der erkennende Senat für das Verhältnis des Vermächtnisnehmers zum Erben des unmittelbar Geschädigten wiederholt entschieden (vgl. Urteile vom 29. Oktober 1970 - BVerwG 3 C 155.68 - [BVerwGE 36, 230 = Buchholz 427.3 § 229 Nr. 71] und vom 15. Juni 1972 - BVerwG 3 C 6.71 - [Buchholz 427.2 § 17 Nr. 34 = ZLA 1972, 162]); er hält an dieser Rechtsprechung fest.
- BVerwG, 12.12.1972 - III CB 27.72
Fehlerhafte Anwendung der Regeln über die Beweislast eine materielle Rechtsfrage …
Auszug aus BVerwG, 16.02.1978 - 3 C 55.77
Bei seiner erneuten Entscheidung wird es in diesem Zusammenhang zu beachten haben, daß grundsätzlich die Behörde die materielle Beweislast (Feststellungslast) für die Rechtswidrigkeit des von ihr zurückgenommenen Bescheides trägt (vgl. u.a. Beschluß vom 12. Dezember 1972 - BVerwG 3 CB 27.72 - [Buchholz 427.3 § 335 a Nr. 47]). - BVerwG, 13.10.1977 - 3 C 60.76
Schadensfeststellung - Entziehung des Nießbrauchs - Betriebsvermögen
Auszug aus BVerwG, 16.02.1978 - 3 C 55.77
Wegen des Verlustes dieses Wirtschaftsgutes ist deshalb nur der Eigentümer im Schadenszeitpunkt antragsberechtigt; für den Nachvermächtnisnehmer ergibt sich daraus nur ein mittelbarer Schaden, so daß er mit seinem schuldrechtlichen Anspruch auf Herausgabe des Wirtschaftsgutes gemäß § 7 FG ausgeschlossen ist (vgl. auch Urteil vom 13. Oktober 1977 - BVerwG 3 C 60.76 -). - BVerwG, 15.06.1972 - III C 6.71
Lastenausgleichsrechtliche Feststellungsfähigkeit des Verlustes eines …
Auszug aus BVerwG, 16.02.1978 - 3 C 55.77
Dies hat der erkennende Senat für das Verhältnis des Vermächtnisnehmers zum Erben des unmittelbar Geschädigten wiederholt entschieden (vgl. Urteile vom 29. Oktober 1970 - BVerwG 3 C 155.68 - [BVerwGE 36, 230 = Buchholz 427.3 § 229 Nr. 71] und vom 15. Juni 1972 - BVerwG 3 C 6.71 - [Buchholz 427.2 § 17 Nr. 34 = ZLA 1972, 162]); er hält an dieser Rechtsprechung fest. - BGH, 19.04.1972 - IV ZR 138/70
Zahlung von Lastenausgleichsleistungen wegen eines kriegsbeschädigten …
Auszug aus BVerwG, 16.02.1978 - 3 C 55.77
Mit dieser seiner ständigen Rechtsprechung entsprechenden Auffassung setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH in MDR 1972, 851).
- BVerwG, 14.08.1985 - 3 B 58.83
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Vielmehr müsse auch auf die objektiven Gesamtumstände abgestellt werden, aus denen gefolgert werden kann, ob jemand den Eigenbesitzwillen rechtswirksam haben konnte (vgl. hierzu Urteile vom 29. November 1973 - BVerwG 3 C 28.72 - [ZLA 1974, 71], vom 12. März 1975 - BVerwG 3 C 5.73 - [ZLA 1975, 120] und vom 16. Februar 1978 - BVerwG 3 C 55.77 - [Buchholz 427.3 § 229 Nr. 83]). - BVerwG, 03.11.1988 - 3 CB 31.88
Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache - …
Der Wille zum Eigenbesitz ist mithin im Sinne eines rechtlich 'befugten' Willens, eines 'Wollen-Dürfens' zu verstehen, wie der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden hat (vgl. u.a. Urteile vom 29. November 1973 - BVerwG 3 C 28.72 - , vom 9. November 1976 - BVerwG 3 C 70.75 - <IFLA 1977, 67> und vom 16. Februar 1978 - BVerwG 3 C 55.77 - ).". - BVerwG, 27.11.1987 - 3 B 1.87
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Es hat sich dabei ersichtlich auf die bisherige umfangreiche Rechtsprechung des erkennenden Senats zum Begriff des wirtschaftlichen Eigentums im Sinne des § 229 Abs. 2 Satz 2 LAG in Verbindung mit § 39 Abs. 2 AO gestützt (vgl. dazu u.a. Urteile vom 29. November 1973 - BVerwG 3 C 28.72 - <ZLA 1974, 71>, vom 12. März 1975 - BVerwG 3 C 5.73 - <ZLA 1975, 120> und vom 16. Februar 1978 - BVerwG 3 C 55.77 - ; ferner Beschluß vom 14. August 1985 - BVerwG 3 B 58.83 - ).
- BVerwG, 26.01.1988 - 3 B 40.87
Antragsberechtigung für Vertreibungsschäden - Wirtschaftliches Eigentum an …
Dabei haben sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, daß zum Begriff des wirtschaftlichen Eigentums und dem dazu im Einzelfall anzulegenden Prüfungsmaßstab im angestrebten Revisionsverfahren noch grundsätzliche Rechtsfragen im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO erheblich werden könnten, die durch die bisherige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu diesem Fragenkomplex noch nicht geklärt sind (vgl. dazu Urteile vom 4. September 1969 - BVerwG 3 C 101.67 - <ZLA 1969, 330>, vom 29. November 1973 - BVerwG 3 C 28.72 - , vom 12. März 1975 - BVerwG 3 C 5.73 - <ZLA 1975, 120> und vom 16. Februar 1978 - BVerwG 3 C 55.77 - ; ferner Beschluß vom 14. August 1985 - BVerwG 3 B 58.83 ). - BVerwG, 12.01.1983 - 3 B 2.82
Nichtzulassung einer Revision - Zuordnung eines Wirtschaftsgutes im …
Die Rechtsfragen um das wirtschaftliche Eigentum bzw. Miteigentum (hier gemäß § 229 Abs. 2 LAG i.V.m. § 39 Abs. 2 AO) sind durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hinlänglich geklärt (vgl. Urteile vom 29. November 1973 - BVerwG 3 C 28.72 - [Buchholz 427.2 § 7 Nr. 12], vom 9. November 1976 - BVerwG 3 C 70.75 - [IFLA 1977, 67] und vom 16. Februar 1978 - BVerwG 3 C 55.77 - [Buchholz 427.3 § 229 Nr. 83]). - BVerwG, 12.01.1983 - 3 B 3.82
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Die Rechtsfragen um das wirtschaftliche Eigentum bzw. Miteigentum (hier gemäß § 229 Abs. 2 LAG i.V.m. § 39 Abs. 2 AO) sind durch die im angefochtenen Urteil angeführte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hinlänglich geklärt (vgl. auch die Urteile vom 29. November 1973 - BVerwG 3 C 28.72 - [Buchholz 427.2 § 7 Nr. 12], vom 9. November 1976 - BVerwG 3 C 70.75 - [IFLA 1977, 67] und vom 16. Februar 1978 - BVerwG 3 C 55.77 - [Buchholz 427.3 § 229 Nr. 83]). - BVerwG, 16.09.1981 - 3 CB 29.80
Ordnungsgemäße Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Eigenbesitz und zugehörige …
Abgesehen hiervon würde sich aus der Anwendung der vorgenannten Vorschriften durch das Verwaltungsgericht, soweit es um den Begriff des wirtschaftlichen Eigentums in Form des Eigenbesitzes geht, auch deshalb kein Zulassungsgrund im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ergeben, weil die damit zusammenhängenden Rechtsfragen durch die bisherige Rechtsprechung des beschließenden Senats als hinreichend geklärt anzusehen sind (vgl. u.a.: Urteil vom 9. November 1976 - BVerwG 3 C 70.75 - [JFLA 1977, 67] und vom 16. Februar 1978 - BVerwG 3 C 55.77 - [Buchholz 427.3 § 229 Nr. 83 - ZLA 1978, 174]).
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