Rechtsprechung
| VGH Hessen, 21.04.1999 - 2 A 909/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- AOPA-Arbeitskreis der Fliegenden Juristen und Steuerberater
, S. 208 (Leitsatz)
Genehmigung eines ehemaligen Militärflugplatzes als Verkehrslandeplatz
Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format
Papierfundstellen
- ZLW 2000, 232
Wird zitiert von ...
- VGH Bayern, 31.05.2011 - 8 A 08.40016
Keine Privatflieger auf dem ehemaligen Militärflugplatz Fürstenfeldbruck
Rn. 66 Die Frage, ob bei der Abwägung das landesplanerische (Soll-)Ziel in Teil B V Nr. 1.6.8 Satz 3 LEP gemäß § 8 Abs. 5, § 6 Abs. 2 Satz 1 und 2 LuftVG i.V.m. § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 ROG 2009 zwingend zu "beachten" oder ob es nach § 4 Abs. 2 ROG 2009 lediglich zu "berücksichtigen" war mit der Folge, dass die im Raumordnungsverfahren angesprochenen Belange in der planerischen Abwägung zurückgestellt werden konnten (vgl. BVerwG vom 7.11.1996 NVwZ-RR 1997, 523; vom 13.12.2006 NVwZ 2007, 459; BayVGH vom 10.5.1995 UPR 1996, 360; HessVGH vom 21.4.1999 ZLW 2000, 232/244; Reidt in Grabherr/Reidt/Wysk, Luftverkehrsgesetz, RdNr. 158 zu § 6; Beckmann/Ortloff, Bindung der luftverkehrsrechtlichen Genehmigungsbehörde an die zivile Raumordnung, NVwZ 2006, 981), muss nicht entschieden werden.
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