Raumordnungsgesetz
| Abschnitt 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 12) |
(1) 1Bei
sind Ziele der Raumordnung zu beachten sowie Grundsätze und sonstige Erfordernisse der Raumordnung in Abwägungs- oder Ermessensentscheidungen zu berücksichtigen. 2Satz 1 Nr. 1 und 2 gilt entsprechend bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen, die Personen des Privatrechts in Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben durchführen, wenn öffentliche Stellen an den Personen mehrheitlich beteiligt sind oder die Planungen und Maßnahmen überwiegend mit öffentlichen Mitteln finanziert werden. 3Weitergehende Bindungswirkungen von Erfordernissen der Raumordnung nach Maßgabe der für diese Entscheidungen geltenden Vorschriften bleiben unberührt.
(2) Bei sonstigen Entscheidungen öffentlicher Stellen über die Zulässigkeit raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen von Personen des Privatrechts sind die Erfordernisse der Raumordnung nach den für diese Entscheidungen geltenden Vorschriften zu berücksichtigen.
(3) Bei Genehmigungen über die Errichtung und den Betrieb von öffentlich zugänglichen Abfallbeseitigungsanlagen von Personen des Privatrechts nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind die Ziele der Raumordnung zu beachten sowie die Grundsätze der Raumordnung und die sonstigen Erfordernisse der Raumordnung zu berücksichtigen.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung raumordnungsrechtlicher Vorschriften vom 23.05.2017
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 29.11.2017 | Gesetz zur Änderung raumordnungsrechtlicher Vorschriften | 23.05.2017 |
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Rechtsprechung zu § 4 ROG
435 Entscheidungen zu § 4 ROG in unserer Datenbank:
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2026 - 7 D 2/21
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2026 - 7 D 277/20
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2026 - 22 D 33/24
Regionalplan Ruhr unwirksam
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2026 - 22 D 75/25
Regionalplan Ruhr unwirksam
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2026 - 22 D 261/24
Regionalplan Ruhr unwirksam
- VG Augsburg, 01.07.2026 - Au 6 S 26.994
Antrag einer anerkannten Umweltvereinigung auf Anordnung bzw. Wiederherstellung ...
- OVG Schleswig-Holstein, 11.07.2025 - 5 KN 5/21
Landesverordnung für den Regionalplan für den Planungsraum III in ...
- OVG Schleswig-Holstein, 22.04.2026 - 5 KN 59/21
Landesverordnung für den Regionalplan für den Planungsraum III in ...
- OVG Schleswig-Holstein, 11.07.2025 - 5 KN 21/21
Landesverordnung für den Regionalplan für den Planungsraum III in ...
- OVG Schleswig-Holstein, 29.11.2024 - 5 KN 6/21
Landesverordnung für den Regionalplan für den Planungsraum III in ...
Querverweise
Auf § 4 ROG verweisen folgende Vorschriften:
- Raumordnungsgesetz (ROG)
- Allgemeine Vorschriften
- Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
- Regulierung des Netzbetriebs
- Aufgaben der Netzbetreiber
- § 12j (Infrastrukturgebieteplan im Übertragungsnetz)
Redaktionelle Querverweise zu § 4 ROG:
- Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Errichtung und Betrieb von Anlagen
- Genehmigungsbedürftige Anlagen
- §§ 4 ff. (Genehmigung) (zu § 4 III)