Raumordnungsgesetz
Abschnitt 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 12) |
(1) 1Bei
sind Ziele der Raumordnung zu beachten sowie Grundsätze und sonstige Erfordernisse der Raumordnung in Abwägungs- oder Ermessensentscheidungen zu berücksichtigen. 2Satz 1 Nr. 1 und 2 gilt entsprechend bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen, die Personen des Privatrechts in Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben durchführen, wenn öffentliche Stellen an den Personen mehrheitlich beteiligt sind oder die Planungen und Maßnahmen überwiegend mit öffentlichen Mitteln finanziert werden. 3Weitergehende Bindungswirkungen von Erfordernissen der Raumordnung nach Maßgabe der für diese Entscheidungen geltenden Vorschriften bleiben unberührt.
(2) Bei sonstigen Entscheidungen öffentlicher Stellen über die Zulässigkeit raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen von Personen des Privatrechts sind die Erfordernisse der Raumordnung nach den für diese Entscheidungen geltenden Vorschriften zu berücksichtigen.
(3) Bei Genehmigungen über die Errichtung und den Betrieb von öffentlich zugänglichen Abfallbeseitigungsanlagen von Personen des Privatrechts nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind die Ziele der Raumordnung zu beachten sowie die Grundsätze der Raumordnung und die sonstigen Erfordernisse der Raumordnung zu berücksichtigen.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung raumordnungsrechtlicher Vorschriften vom 23.05.2017
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
29.11.2017 | Gesetz zur Änderung raumordnungsrechtlicher Vorschriften | 23.05.2017 |
Rechtsprechung zu § 4 ROG
327 Entscheidungen zu § 4 ROG in unserer Datenbank:
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2022 - 11 D 109/19
- VGH Hessen, 26.08.2019 - 4 A 2426/17
Baurecht, Steuerung der Windkraftnutzung durch Flächennutzungsplan
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 12.10.2020 - 4 B 42.19
Revisionszulassung; Bindungswirkung der Ziele der Raumordnung
- VG Darmstadt, 27.09.2017 - 2 K 12/16
Baurecht
- BVerwG, 12.10.2020 - 4 B 42.19
- OVG Sachsen, 12.01.2022 - 4 C 19/09
Ostsee-Pipeline-Anbindungsleitung (OPAL); Erdgasfernleitung; Windkraftanlage; ...
- BVerwG, 06.04.2017 - 4 A 1.16
Abwägung eigener Belange; Abwägungsausfall; Abwägungsgebot; Bestandstrasse; ...
- OVG Niedersachsen, 12.04.2021 - 12 KN 159/18
Feststellung der Unwirksamkeit eines RROP (Windenergie)- Normenkontrollverfahren
- VG Wiesbaden, 24.07.2020 - 4 K 2962/16
Verpflichtung zur Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die ...
- VGH Baden-Württemberg, 15.11.2012 - 8 S 2525/09
Regionalplan; Beachtung der Ziele der Raumordnung des Landesentwicklungsplans; ...
- VG Stuttgart, 05.02.2013 - 2 K 287/12
Abweichung von Zielen der Raumordnung; Vertretbarkeit
Querverweise
Auf § 4 ROG verweisen folgende Vorschriften:
Redaktionelle Querverweise zu § 4 ROG:
- Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Errichtung und Betrieb von Anlagen
- Genehmigungsbedürftige Anlagen
- §§ 4 ff. (Genehmigung) (zu § 4 III)