Raumordnungsgesetz
Abschnitt 2 - Raumordnung in den Ländern (§§ 13 - 16) |
(1) 1In den Ländern sind aufzustellen:
1. | ein Raumordnungsplan für das Landesgebiet (landesweiter Raumordnungsplan) und | |
2. | Raumordnungspläne für die Teilräume der Länder (Regionalpläne). |
2In den Ländern Berlin, Bremen und Hamburg kann ein Flächennutzungsplan nach § 5 des Baugesetzbuchs die Funktion eines Plans nach Satz 1 Nummer 1 übernehmen; hierfür gelten die Absätze 5 und 6, § 7 Absatz 3, 4 und 8 sowie die §§ 9 und 10 entsprechend. 3Satz 1 Nummer 2 gilt nicht in den Ländern Berlin, Bremen, Hamburg und Saarland.
(1a) 1Raumordnungspläne nach Absatz 1 Satz 1 sind den Zielen der Raumordnung anzupassen, die in den Bundesraumordnungsplänen nach § 17 festgelegt sind. 2§ 4 Absatz 1 bleibt unberührt.
(2) 1Die Regionalpläne sind aus dem Raumordnungsplan für das Landesgebiet zu entwickeln. 2Die Flächennutzungspläne und die Ergebnisse der von Gemeinden beschlossenen sonstigen städtebaulichen Planungen sind entsprechend § 1 Absatz 3 in der Abwägung nach § 7 Absatz 2 zu berücksichtigen.
(3) Ist eine Planung angesichts bestehender Verflechtungen, insbesondere in einem verdichteten Raum, über die Grenzen eines Landes hinaus erforderlich, soll eine gemeinsame Regionalplanung erwogen werden.
(4) 1Erfolgt die Regionalplanung durch Zusammenschlüsse von Gemeinden und Gemeindeverbänden zu regionalen Planungsgemeinschaften, kann ein Regionalplan zugleich die Funktion eines gemeinsamen Flächennutzungsplans nach § 204 des Baugesetzbuchs übernehmen, wenn er den §§ 7 bis 13 dieses Gesetzes und den Vorschriften des Baugesetzbuchs entspricht (regionaler Flächennutzungsplan). 2Im Plan nach Satz 1 sind sowohl die Festlegungen im Sinne des Absatzes 5 und des § 7 Absatz 3 und 4 als auch die Darstellungen im Sinne des § 5 des Baugesetzbuchs zu kennzeichnen; Ziele und Grundsätze der Raumordnung sind als solche zu kennzeichnen.
(5) 1Die Raumordnungspläne sollen Festlegungen zur Raumstruktur enthalten, insbesondere zu
2Bei Festlegungen nach Satz 1 Nummer 2 kann zugleich bestimmt werden, dass in diesem Gebiet unvermeidbare Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder des Landschaftsbildes an anderer Stelle ausgeglichen, ersetzt oder gemindert werden.
(6) 1Soweit ein Plan nach Absatz 1 Regelungen für ein Gebiet der deutschen Küstengewässer nach § 3 Nummer 2 des Wasserhaushaltsgesetzes trifft, soll er unter Berücksichtigung etwaiger Wechselwirkungen zwischen Land und Meer sowie unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten Festlegungen treffen insbesondere
2Die Absätze 2 bis 5 finden insoweit keine Anwendung.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften vom 22.03.2023
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
28.09.2023 | Gesetz zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften | 22.03.2023 | |
29.11.2017 | Gesetz zur Änderung raumordnungsrechtlicher Vorschriften | 23.05.2017 |
Rechtsprechung zu § 13 ROG
41 Entscheidungen zu § 13 ROG in unserer Datenbank:
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2024 - 11 D 133/20
BUND klagt erfolgreich: Landesentwicklungsplan teilweise unwirksam
- VGH Baden-Württemberg, 28.11.2023 - 3 S 821/21
Hochwasserschutz; Retentionsraum; Polder; Damm; Erddamm; Deich; Spundwand; ...
- BVerwG, 07.12.2023 - 4 CN 4.22
Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans für das Kraftwerk Datteln 4 muss erneut geprüft ...
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 07.12.2023 - 4 CN 5.22
Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans für das Kraftwerk Datteln 4 muss erneut geprüft ...
- BVerwG, 07.12.2023 - 4 CN 6.22
Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans für das Kraftwerk Datteln 4 muss erneut geprüft ...
- BVerwG, 07.12.2023 - 4 CN 5.22
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2023 - 21 D 24/21
- OVG Thüringen, 09.11.2022 - 1 N 548/19
Normenkontrolle gegen einen sachlich auf die Regelung der Nutzung der Windenergie ...
- BVerwG, 28.09.2023 - 4 C 6.21
Umweltvereinigung kann gegen die Zulassung einer Abweichung von den Zielen eines ...
Zum selben Verfahren:
- VGH Hessen, 31.05.2021 - 4 A 610/19
Unzulässigkeit der Klage eines Umweltverbandes gegen eine ...
- VGH Hessen, 31.05.2021 - 4 A 610/19
- OVG Schleswig-Holstein, 07.06.2023 - 5 KN 42/21
Windenergie an Land: Regionalplan für den Planungsraum II in Schleswig-Holstein ...
Querverweise
Auf § 13 ROG verweisen folgende Vorschriften:
- Raumordnungsgesetz (ROG)
- Allgemeine Vorschriften
- Raumordnung in den Ländern
- § 13 (Landesweite Raumordnungspläne, Regionalpläne und regionale Flächennutzungspläne)
- Ergänzende Vorschriften und Schlussvorschriften
- § 27 (Anwendungsvorschrift für die Raumordnung in den Ländern)
- Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
- Anlagen
- Anlage 5 (Liste "SUP-pflichtiger Pläne und Programme")
- Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
- Landschaftsplanung
- § 10 (Landschaftsprogramme und Landschaftsrahmenpläne)