Raumordnungsgesetz
| Abschnitt 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 12) |
(1) Die Raumordnungsbehörde kann raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen sowie die Entscheidung über deren Zulässigkeit gegenüber den in § 4 genannten öffentlichen Stellen unbefristet untersagen, wenn Ziele der Raumordnung entgegenstehen.
(2) 1Die Raumordnungsbehörde kann raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen sowie die Entscheidung über deren Zulässigkeit gegenüber den in § 4 genannten öffentlichen Stellen befristet untersagen, wenn sich ein Raumordnungsplan in Aufstellung befindet und wenn zu befürchten ist, dass die Planung oder Maßnahme die Verwirklichung der vorgesehenen Ziele der Raumordnung unmöglich machen oder wesentlich erschweren würde. 2Die Dauer der Untersagung beträgt bis zu zwei Jahre. 3Die Untersagung kann um ein weiteres Jahr verlängert werden.
(3) Rechtsbehelfe gegen eine Untersagung haben keine aufschiebende Wirkung.
Vorschrift eingefügt durch das Gesetz zur Änderung raumordnungsrechtlicher Vorschriften vom 23.05.2017
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 29.11.2017 | Gesetz zur Änderung raumordnungsrechtlicher Vorschriften | 23.05.2017 |
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Rechtsprechung zu § 12 ROG
134 Entscheidungen zu § 12 ROG in unserer Datenbank:
- BVerwG, 12.10.2022 - 4 BN 50.21
Revisionen gegen Urteile des OVG Münster zum Bebauungsplan für das Kraftwerk ...
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 12.10.2022 - 4 BN 51.21
Revisionen gegen Urteile des OVG Münster zum Bebauungsplan für das Kraftwerk ...
- BVerwG, 12.10.2022 - 4 BN 52.21
Revisionen gegen Urteile des OVG Münster zum Bebauungsplan für das Kraftwerk ...
- BVerwG, 07.12.2023 - 4 CN 4.22
Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans für das Kraftwerk Datteln 4 muss erneut geprüft ...
- BVerwG, 07.12.2023 - 4 CN 5.22
Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans für das Kraftwerk Datteln 4 muss erneut geprüft ...
- BVerwG, 07.12.2023 - 4 CN 6.22
Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans für das Kraftwerk Datteln 4 muss erneut geprüft ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2021 - 10 D 106/14
Bebauungsplan für das Steinkohlekraftwerk Datteln 4 ist unwirksam
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2021 - 10 D 40/15
Bebauungsplan für das Steinkohlekraftwerk Datteln 4 ist unwirksam
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2021 - 10 D 43/15
Bebauungsplan für das Steinkohlekraftwerk Datteln 4 ist unwirksam
- BVerwG, 12.10.2022 - 4 BN 51.21
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.09.2025 - 7 A 13.25
Windenergievorhaben; (vereinfachter) Vorbescheid; berechtigtes Interesse; ...
Querverweise
Auf § 12 ROG verweisen folgende Vorschriften:
- Raumordnungsgesetz (ROG)
- Raumordnung in den Ländern
- § 13 (Landesweite Raumordnungspläne, Regionalpläne und regionale Flächennutzungspläne)
- Raumordnung im Bund
- § 20 (Untersagung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen bei Raumordnungsplänen des Bundes)
- Ergänzende Vorschriften und Schlussvorschriften
- § 27 (Anwendungsvorschrift für die Raumordnung in den Ländern)