Baugesetzbuch
1. Kapitel - Allgemeines Städtebaurecht (§§ 1 - 135c) |
1. Teil - Bauleitplanung (§§ 1 - 13a) |
2. Abschnitt - Vorbereitender Bauleitplan (Flächennutzungsplan) (§§ 5 - 7) |
(1) 1Im Flächennutzungsplan ist für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen. 2Aus dem Flächennutzungsplan können Flächen und sonstige Darstellungen ausgenommen werden, wenn dadurch die nach Satz 1 darzustellenden Grundzüge nicht berührt werden und die Gemeinde beabsichtigt, die Darstellung zu einem späteren Zeitpunkt vorzunehmen; in der Begründung sind die Gründe hierfür darzulegen.
(2) Im Flächennutzungsplan können insbesondere dargestellt werden:
(2a) Flächen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 im Geltungsbereich des Flächennutzungsplans können den Flächen, auf denen Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten sind, ganz oder teilweise zugeordnet werden.
(2b) Für die Zwecke des § 35 Absatz 3 Satz 3 oder des § 249 Absatz 2 können sachliche Teilflächennutzungspläne aufgestellt werden; sie können auch für Teile des Gemeindegebiets aufgestellt werden.
(3) Im Flächennutzungsplan sollen gekennzeichnet werden:
(4) 1Planungen und sonstige Nutzungsregelungen, die nach anderen gesetzlichen Vorschriften festgesetzt sind, sowie nach Landesrecht denkmalgeschützte Mehrheiten von baulichen Anlagen sollen nachrichtlich übernommen werden. 2Sind derartige Festsetzungen in Aussicht genommen, sollen sie im Flächennutzungsplan vermerkt werden.
(4a) 1Festgesetzte Überschwemmungsgebiete im Sinne des § 76 Absatz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes, Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten im Sinne des § 78b Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes sowie Hochwasserentstehungsgebiete im Sinne des § 78d Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes sollen nachrichtlich übernommen werden. 2Noch nicht festgesetzte Überschwemmungsgebiete im Sinne des § 76 Absatz 3 des Wasserhaushaltsgesetzes sowie als Risikogebiete im Sinne des § 73 Absatz 1 Satz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes bestimmte Gebiete sollen im Flächennutzungsplan vermerkt werden.
(5) Dem Flächennutzungsplan ist eine Begründung mit den Angaben nach § 2a beizufügen.
Fassung aufgrund des Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze vom 20.12.2023
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.01.2024 | Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze | 20.12.2023 | |
01.02.2023 | Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land | 20.07.2022 | |
05.01.2018 | Gesetz zur weiteren Verbesserung des Hochwasserschutzes und zur Vereinfachung von Verfahren des Hochwasserschutzes (Hochwasserschutzgesetz II) | 30.06.2017 | |
20.09.2013 | Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts | 11.06.2013 | |
30.07.2011 | Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden | 22.07.2011 | |
01.03.2010 | Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts | 31.07.2009 | |
01.01.2007 | Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte | 21.12.2006 | |
10.05.2005 | Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes | 03.05.2005 | |
20.07.2004 | Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau - EAG Bau) | 24.06.2004 |
Rechtsprechung zu § 5 BauGB
930 Entscheidungen zu § 5 BauGB in unserer Datenbank:
- VerfG Hamburg, 08.12.2023 - HVerfG 4/22
Volksbegehren "Rettet Hamburgs Grün" unzulässig
- VGH Baden-Württemberg, 20.12.2023 - 14 S 218/23
I. gegen Land Baden-Württemberg wegen erteilter immissionsschutzrechtlicher ...
- VGH Baden-Württemberg, 20.12.2023 - 14 S 219/23
Windenergieanlage; Änderungsgenehmigung; Maßgeblicher Zeitpunkt; Anstoßfunktion; ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2023 - 10 D 275/21
- OLG Hamm, 23.11.2023 - 16 U 4/22
Enteignungsentschädigung, Anbauverbotszone, Nassauskiesung, Abbauerwartungsland
- OVG Sachsen-Anhalt, 14.09.2023 - 2 K 123/21
Normenkontrolle eines sachlichen Teilflächennutzungsplans Wind
- BVerwG, 18.10.2023 - 4 BN 8.23
Nichtzulassung der Revision wegen der Rechtsfrage ob die im Orts- und Landesrecht ...
- OVG Rheinland-Pfalz, 10.03.2020 - 8 A 11546/19
Anpassungsgebot; Anstoßfunktion; Ausschlussfläche; Bauleitplan; ...
Zum selben Verfahren:
- VG Trier, 04.12.2018 - 5 K 10542/17
Keine Genehmigung des Teil-Flächennutzungsplans Windkraft der Verbandsgemeinde ...
- VG Trier, 04.12.2018 - 5 K 10542/17
- VGH Baden-Württemberg, 11.05.2023 - 14 S 1297/19
Eilantrag gegen einen Teilflächennutzungsplan Windenergie; Nichtigkeit; ...
§ 5 BauGB in Nachschlagewerken
- § 5 BauGB wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
- Flächennutzungsplan
Querverweise
Auf § 5 BauGB verweisen folgende Vorschriften:
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Allgemeines Städtebaurecht
- Bauleitplanung
- Allgemeine Vorschriften
- § 1a (Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz)
- Sonstige Vorschriften
- Allgemeine Vorschriften; Zuständigkeiten; Verwaltungsverfahren; Planerhaltung
- Planerhaltung
- § 214 (Beachtlichkeit der Verletzung von Vorschriften über die Aufstellung des Flächennutzungsplans und der Satzungen; ergänzendes Verfahren)
- Überleitungs- und Schlussvorschriften
- Schlussvorschriften
- § 246a (Überschwemmungsgebiete, überschwemmungsgefährdete Gebiete)
- Raumordnungsgesetz (ROG)
- Raumordnung in den Ländern
- § 13 (Landesweite Raumordnungspläne, Regionalpläne und regionale Flächennutzungspläne)
- Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
- Landschaftsplanung
- § 11 (Landschaftspläne und Grünordnungspläne)
Redaktionelle Querverweise zu § 5 BauGB:
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Sonstige Vorschriften
- Allgemeine Vorschriften; Zuständigkeiten; Verwaltungsverfahren; Planerhaltung
- Allgemeine Vorschriften
- § 201 (Begriff der Landwirtschaft) (zu § 5 II Nr. 9a)