Rechtsprechung
| BVerwG, 16.05.2013 - 4 C 5.13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Kostenentscheidung nach Rücknahme der Revision
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kostenentscheidung nach Rücknahme der Revision
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 24.01.2003 - 8 S 2224/02
- BVerwG, 07.01.2004 - 4 B 45.03
- BVerwG, 04.05.2005 - 4 C 6.04
- BVerwG, 16.05.2013 - 4 C 5.13
Papierfundstellen
- ZLW 2014, 159
Wird zitiert von ... (2)
- VG Sigmaringen, 26.01.2023 - 5 K 74/23
Wohnungsverweis; Wohnungsbetretensverbot; Höchsfrist; Anrechenbarkeit der …
Rn. 1 Nachdem die Hauptbeteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt haben - eine ausdrückliche Zustimmung auch der Beigeladenen ist nicht erforderlich (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 27.05.2013 - 4 C 4.13 -, ZLW 2014, 159; Urteil vom 15.11.1991 - 4 C 27.90 -, NVwZ-RR 1992, 276;… Clausing, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, 43. EL August 2022, VwGO § 161 Rn. 16) -, war das Verfahren in entsprechender Anwendung von § 92 Abs. 3 VwGO einzustellen und nach billigem Ermessen über die Kosten des Verfahrens durch Beschluss zu entscheiden (§ 161 Abs. 2 VwGO). - BVerwG, 26.08.2013 - 4 C 9.13
Einstellung eines Verfahrens nach Zurücknahme der Anhörungsrüge
Rn. 1 Die Beklagte hat ihre Anhörungsrüge und ihre Gegenvorstellung gegen den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Mai 2013 - BVerwG 4 C 5.13 - mit Schriftsatz vom 16. August 2013 zurückgenommen.
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