Rechtsprechung
BayObLG, 16.06.2000 - 2Z BR 178/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Sofortige weitere Beschwerde; Teilungserklärung; Teileigentum; Wohnungseigentum; Sauna; Pärchentreff; Swinger-Club
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 14 Nr. 1, § 15 Abs. 3; BGB § 1004 Abs. 1
Zulässige gewerbliche Nutzung von Teileigentum - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wohnungseigentum
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG München - 481 UR II 50/96
- LG München I, 09.11.1999 - 1 T 15552/99
- BayObLG, 16.06.2000 - 2Z BR 178/99
Papierfundstellen
- NJW-RR 2000, 1323
- NZM 2000, 871
- ZMR 2000, 689
Wird zitiert von ... (17) Neu Zitiert selbst (11)
- BayObLG, 22.04.1994 - 2Z BR 19/94
Verbot der Schlechterstellung des Beschwerdeführers im Wohnungseigentumsverfahren
Auszug aus BayObLG, 16.06.2000 - 2Z BR 178/99
Das Landgericht hat zutreffend angenommen, daß die Antragsgegnerin aufgrund dieser Zweckbestimmung in den Räumen des Teileigentums gewerbsmäßig eine Sauna betreiben darf (BayObLG NJW-RR 1994, 1036/1037).Der Betrieb eines Pärchentreffs oder "Swinger-Clubs" verstößt gegen die in der Rechtsgemeinschaft als maßgebliche Ordnungsvoraussetzungen anerkannten sozialethischen Wertvorstellungen (…Metzner Gaststättengesetz 5. Aufl. § 4 Rn. 32;… Michel/Kienzle Das Gaststättengesetz 13. Aufl. § 4Rn. 16 und Fn. 96), er wird daher von der Gebrauchsregelung des § 1 Abs. 1 der Gemeinschaftsordnung nicht gedeckt (vgl. BayObLG NJW-RR 1994, 1036/1037;… Staudinger/Kreuzer WEG § 15 Rn. 19 und 56;… Bärmann/Pick WEG 8. Aufl. § 13 Rn. 50).
Zu Recht hat ihr das Landgericht auch untersagt, für den Pärchentreff zu werben, denn die Werbung gehört zum Betrieb und wirkt sich in gleicher Weise nachteilig auf das Ansehen und den Wert der Wohnanlage aus wie der Betrieb selbst (vgl. BayObLG NJW-RR 1994, 1036/1037;… s.a. Michel/Kienzle § 4 Rn. 16).
- BayObLG, 19.08.1994 - 2Z BR 45/94
Veräußerung eines Wohnungseigentums während des Wohnungseigentumsverfahrens
Auszug aus BayObLG, 16.06.2000 - 2Z BR 178/99
Denn die nächstliegende Bedeutung dieser Gebrauchsregelung ist, daß in den Teileigentumseinheiten jedes erlaubte Gewerbe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen betrieben werden darf (vgl. BayObLGZ 1994, 237/242), nicht aber, daß auch eine gewerbliche Nutzung zulässig sein soll, die mit einem sozialen Unwerturteil behaftet ist und von breiten Bevölkerungskreisen als anstößig empfunden wird, auch wenn sie gesetzlich nicht verboten ist (vgl. KG NZM 2000, 264/265 f.).(1) Es entspricht der Lebenserfahrung, daß die Nutzung eines Wohnungs- oder Teileigentums, die mit einem sozialen Unwerturteil behaftet ist oder als anstößig empfunden wird, nachteilige Auswirkungen auf den Verkehrswert und Mietwert der übrigen Einheiten hat (vgl. BayObLGZ 1994, 237/243; BayObLG NJW-RR 1995, 1228; OLG Karlsruhe NZM 2000, 194; OLG Hamm WE 1995, 34; LG Tübingen MDR 2000, 387/388; a.A. zu einem Sonderfall - Großstadt ohne Sperrbezirk - LG Berlin NJW-RR 2000, 601/602).
- BGH, 21.02.1991 - V ZB 13/90
Zustimmungsbedürftigkeit der Veräußerung von Wohnungseigentum nach Entstehung der …
Auszug aus BayObLG, 16.06.2000 - 2Z BR 178/99
Die Auslegung ist nach objektiven Gesichtspunkten vorzunehmen, dabei ist auf den Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Erklärten ergibt (vgl. BGHZ 113, 374/378; BayObLG ZMR 1998, 184/185 m.w.N.).
- BayObLG, 24.09.1998 - 2Z BR 52/98
Nutzung der zu einem Teileigentum gehörenden, in der im Grundbuch eingetragenen …
Auszug aus BayObLG, 16.06.2000 - 2Z BR 178/99
Bei der gebotenen "typisierenden", d.h. verallgemeinernden Betrachtungsweise (vgl. BayObLG WuM 1993, 697/699 f.; BayObLG NZM 1999, 80/81) kommt es nicht darauf an, ob der Betrieb in der Wohnanlage selbst wahrnehmbar ist oder nicht. - BayObLG, 30.11.1999 - 2Z BR 143/99
Zweckbestimmung für Teileigentum in Teilungserklärung und Grundbuch
Auszug aus BayObLG, 16.06.2000 - 2Z BR 178/99
Wird ein Teileigentum im Sinn dieser Grundsätze zweckbestimmungswidrig genutzt, kann ein anderer Wohnungs- oder Teileigentümer Unterlassung dieser Nutzung gemäß § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 15 Abs. 3 WEG verlangen (allgemeine Meinung und st. Rspr. den Senats, z.B. BayObLG WUM 1993, 490; WE 1998, 398; ZMR 2000, 234). - LG Berlin, 23.09.1999 - 61 S 518/98
Mietminderung bei Betrieb eines Swinger-Clubs im Erdgeschoss des Hauses
Auszug aus BayObLG, 16.06.2000 - 2Z BR 178/99
(1) Es entspricht der Lebenserfahrung, daß die Nutzung eines Wohnungs- oder Teileigentums, die mit einem sozialen Unwerturteil behaftet ist oder als anstößig empfunden wird, nachteilige Auswirkungen auf den Verkehrswert und Mietwert der übrigen Einheiten hat (vgl. BayObLGZ 1994, 237/243; BayObLG NJW-RR 1995, 1228; OLG Karlsruhe NZM 2000, 194; OLG Hamm WE 1995, 34; LG Tübingen MDR 2000, 387/388; a.A. zu einem Sonderfall - Großstadt ohne Sperrbezirk - LG Berlin NJW-RR 2000, 601/602). - BayObLG, 18.06.1993 - 2Z BR 50/93
Auszug aus BayObLG, 16.06.2000 - 2Z BR 178/99
Wird ein Teileigentum im Sinn dieser Grundsätze zweckbestimmungswidrig genutzt, kann ein anderer Wohnungs- oder Teileigentümer Unterlassung dieser Nutzung gemäß § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 15 Abs. 3 WEG verlangen (allgemeine Meinung und st. Rspr. den Senats, z.B. BayObLG WUM 1993, 490; WE 1998, 398; ZMR 2000, 234). - BayObLG, 24.06.1993 - 2Z BR 121/92
Ausübung eines jedem Wohnungseigentümer einer Wohnanlage eingeräumten …
Auszug aus BayObLG, 16.06.2000 - 2Z BR 178/99
Bei der gebotenen "typisierenden", d.h. verallgemeinernden Betrachtungsweise (vgl. BayObLG WuM 1993, 697/699 f.; BayObLG NZM 1999, 80/81) kommt es nicht darauf an, ob der Betrieb in der Wohnanlage selbst wahrnehmbar ist oder nicht. - OLG Karlsruhe, 22.06.1999 - 14 Wx 35/99
Bestimmung des Geschäftswertes bei Gewerbsunzucht; Einfluss der Ausübung von …
Auszug aus BayObLG, 16.06.2000 - 2Z BR 178/99
(1) Es entspricht der Lebenserfahrung, daß die Nutzung eines Wohnungs- oder Teileigentums, die mit einem sozialen Unwerturteil behaftet ist oder als anstößig empfunden wird, nachteilige Auswirkungen auf den Verkehrswert und Mietwert der übrigen Einheiten hat (vgl. BayObLGZ 1994, 237/243; BayObLG NJW-RR 1995, 1228; OLG Karlsruhe NZM 2000, 194; OLG Hamm WE 1995, 34; LG Tübingen MDR 2000, 387/388; a.A. zu einem Sonderfall - Großstadt ohne Sperrbezirk - LG Berlin NJW-RR 2000, 601/602). - BayObLG, 10.06.1998 - 2Z BR 15/98
Vergleich über die Nutzung seiner Wohnung
Auszug aus BayObLG, 16.06.2000 - 2Z BR 178/99
d) Der Unterlassungsanspruch wegen bestimmungswidriger Nutzung ihres Teileigentums richtet sich gegen die Antragsgegnerin als Eigentümerin (BayObLG NZM 1998, 773/775). - BayObLG, 22.06.1995 - 2Z BR 40/95
Duldung der Nutzung einer Wohnung durch eine Prostituierte durch die übrigen …
- BVerwG, 06.11.2002 - 6 C 16.02
Gaststätte; Erlaubnis; Unzuverlässigkeit; Zuverlässigkeit; Swinger-Club; …
Das BayObLG, Beschluss vom 16. Juni 2000 - 2 Z BR 178/99 - (NJW-RR 2000, 1323 ) hält das Betreiben eines derartigen Clubs in einer als "Sauna" in einer Eigentumswohnanlage vorgesehenen Teileinheit - wohnungseigentumsrechtlich - für unzulässig. - BayObLG, 10.11.2004 - 2Z BR 169/04
Nutzung gewerblichen Teileigentums zur Unterbringung psychisch kranker …
Zu berücksichtigen sind schließlich der Charakter der Wohnanlage und die diesen prägenden örtlichen Verhältnisse (BayObLGZ 1994, 237/242; BayObLG ZfIR 2001, 59; KG NZM 1999, 425; NJW-RR 1989, 140; OLG Düsseldorf ZMR 2002, 446).d) Bei der gegenständlichen Anlage ist einerseits zu berücksichtigen, dass nach der Beschreibung des Teileigentums in dem Gebäude jedes beliebige Gewerbe, d.h. jedes erlaubte Gewerbe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, betrieben werden darf (BayObLG ZfIR 2001, 59).
- OLG Hamm, 12.04.2005 - 15 W 29/05
Nutzung eines als "gewerbliche Einheit" bezeichneten Teileigentums
- OLG Köln, 25.03.2004 - 16 Wx 52/04
Nutzung eines in der Teilungserklärung als Ladenlokal bezeichneten Teileigentums …
Diese ist allein nach objektiven Gesichtspunkten und unabhängig von den Absichten ihres Verfassers vorzunehmen, wobei auf den Wortlaut und Sinn abzustellen ist, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Erklärten ergibt (vgl. BayObLG NJW-RR 2000, 1323 f.; Beschluss des Senats vom 13.09.1999 - 16 Wx 65/99 m.w.N.; OLG Düsseldorf ZMR 1996, 281 f.).Zwar ist grundsätzlich auch eine andere Nutzung des Teileigentums als diejenige, die sich aus der Zweckbestimmung ergibt, zulässig, sofern diese nicht mehr stört oder beeinträchtigt als eine der Zweckbestimmung entsprechende Nutzung (vgl. Senatsbeschluss vom 27.11.2002 - 16 Wx 226/2002 - mit zahlreichen weiteren Nachweisen; BayObLG NJW-RR 2000, 1323 f. und 1465).
- OLG Frankfurt, 07.06.2004 - 20 W 59/03
Wohnungseigentum: Ausübung der Prostitution in einer vermieteten Wohnung
Ausgehend hiervon bedarf es tatsächlich keines Nachweises weiterer konkreter Beeinträchtigungen der anderen Wohnungseigentümer; maßgebend ist eine typisierende Betrachtungsweise, die konkrete Ausübung ist hierbei nicht maßgebend (vgl. im Einzelnen auch BayObLG NJW-RR 2000, 1323). - OLG Düsseldorf, 19.03.2003 - 3 Wx 249/02
Wohnungsteileigentum: Zur Auslegung der Begriffe "Bürogruppe" bzw. "gewerbliche …
Sie sind - nach der vorstehend erwähnten Auslegungsregel in dem Sinne zu verstehen, dass grundsätzlich jede gesetzlich zulässige gewerbliche Nutzung der Teileigentumseinheit gestattet ist (vgl. nur BayObLG NJW-RR 94, 1038; ZMR 98, 184; NZM 00, 871;… Palandt-Bassenge, 61. Aufl., § 15 WEG, Rdnr. 13). - OLG Hamburg, 16.05.2003 - 2 Wx 44/00
Schranken für die Nutzung von in einer Wohnungseigentumsanlage befindlichen , im …
Derartige Störungen können nicht nur in einer Überschreitung der gesetzlich vorgeschriebenen Ladenschlusszeiten liegen, die seitens der Nebenintervenientin hier unstreitig nicht vorgenommen wird, sondern auch in einer stärkeren Belästigung durch Gerüche und Geräusche, die gravierender sind als die, die bei einer typisierenden verallgemeinernden Betrachtungsweise (vgl. BayObLG NJW-RR 2000, 1323) von einem Laden ausgehen. - OLG Hamburg, 26.02.2002 - 2 Wx 10/01
Bei der Nutzung von Wohnungs-Teileigentum ist die Frage der regelmäßigen Nutzung …
Nach den rechtsfehlerfrei getroffenen und damit für den Senat verbindlichen Feststellungen des Landgerichts aufgrund einer Augenscheinseinnahme sind die von der Erdgeschosswohnung als Bistro ausgehenden Störungen nicht gravierender als die, die bei einer typisierenden, verallgemeinernden Betrachtungsweise (dazu BayObLG NJW-RR 2000, 1323) von einem Laden ausgehen. - OLG Frankfurt, 05.03.2002 - 20 W 508/01
Wohnungseigentum: Anspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Unterlassung …
Dies ist nicht gleichbedeutend mit gesellschaftlicher Anerkennung der Prostitution (vgl. BayObLG, NJW-RR 2000, 1323). - BayObLG, 08.09.2004 - 2Z BR 137/04
Prostitutionsausübung in gewerblich genutztem Teiliegentum
(1) Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 16.6.2000 (ZMR 2000, 689) ausgeführt, dass die Nutzung eines Wohnungs- oder Teileigentums, die mit einem sozialen Unwerturteil behaftet sei oder als anstößig empfunden werde, wie der Betrieb eines "Pärchentreffs" oder "Swingerclubs", nachteilige Auswirkungen auf den Verkehrs- oder Mietwert der übrigen Einheiten habe und somit nachteilig im Sinn von § 14 Nr. 1 WEG sei. - BayObLG, 09.02.2005 - 2Z BR 170/04
Beeinträchtigungen durch Spielothek
- KG, 20.03.2002 - 24 W 56/01
S/M-STUDIO in Teileigentum
- OLG Düsseldorf, 16.07.2003 - 3 Wx 149/03
Mangelnde Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Einschränkung …
- BayObLG, 02.06.2004 - 2Z BR 29/04
Nutzung einer "Ferienwohnung" als Seminar- und Veranstaltungsraum
- AG München, 06.10.2009 - 483 C 663/09
Eine Spielothek ist kein Lokal...
- BayObLG, 20.09.2001 - 2Z BR 39/01
Geschäftswerts eines Eigentümerbeschlusses
- LG Karlsruhe, 26.10.2010 - 11 S 200/09
Betrieb einer Spielothek ist keine sittenwidrige Nutzung