Rechtsprechung
   LG München I, 24.01.2018 - 14 S 9552/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,11729
LG München I, 24.01.2018 - 14 S 9552/17 (https://dejure.org/2018,11729)
LG München I, Entscheidung vom 24.01.2018 - 14 S 9552/17 (https://dejure.org/2018,11729)
LG München I, Entscheidung vom 24. Januar 2018 - 14 S 9552/17 (https://dejure.org/2018,11729)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,11729) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • meinmietrecht.de

    Eigenbedarfskündigung wegen beabsichtigter Nutzung der Wohnung als Zweitwohnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2018, 334
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 04.03.2015 - VIII ZR 166/14

    Eigenbedarfskündigung bei Wohnraummiete: Prüfungsgrenzen für die Gerichte bei der

    Auszug aus LG München I, 24.01.2018 - 14 S 9552/17
    Die Wertung, ob der geltend gemachte Wohnbedarf weit überhöht ist, haben die Gerichte unter Abwägung der beiderseitigen Interessen anhand objektiver Kriterien unter konkreter Würdigung der Einzelfallumstände zu treffen (BGH NJW 2015, 1590 Leitsatz 2).

    Selbst wenn man den Zweitwohnungsbedarf der Beklagten im Hinblick auf die Entscheidung des BGH in NJW 2015, 1590 lediglich unter dem Gesichtspunkt der Rechtsmissbräuchlichkeit überprüfen können dürfte, wäre ein Rechtsmissbrauch unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalles im Ergebnis zu bejahen.

    Soweit ausgeführt wird, ab Sommer 2018 werde die Enkelin ... der Beklagten, die sonst in Rotterdam studiere, ein halbjähriges Praktikum in M. absolvieren, so sind diese Angabe einerseits in zeitlicher Hinsicht zu unsubstantiiert und andererseits auch aus Rechtsgründen nicht geeignet, hierauf eine Eigenbedarfskündigung zu stützen (BGH NJW 2015, 1590 unter Rn. 33: bei beabsichtigter vorübergehender Nutzung regelmäßig mindestens die Dauer von 1 Jahr).

  • BGH, 22.08.2017 - VIII ZR 19/17

    Wohnraummiete: Eigenbedarfskündigung wegen der beabsichtigten Nutzung der Wohnung

    Auszug aus LG München I, 24.01.2018 - 14 S 9552/17
    Auch der von der Beklagten geltend gemachte Zweitwohnungsbedarf ist höchstrichterlich grundsätzlich als berechtigtes Interesse im Sinne von § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB anerkannt (BVerfG NJW 2014, 2417; BGH NZM 2017, 846).

    Ob der Zweitwohnungswunsch ernstlich verfolgt wird und auf nachvollziehbaren Gründen beruht, ist jedoch ebenfalls anhand aller Umstände des Einzelfalles zu beurteilen (BGH NZM 2017, 846 unter Rn. 3).

    Der Begriff des Benötigens im Sinne von § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB ist höchstrichterlich geklärt, es handelt sich vorliegend um eine absolute Einzelfallentscheidung, der die Verbesserung eines Zweitwohnungsbedarfes zugründe liegt (vgl. zur Revisionszulassung BGH NZM 2017, 846).

  • BGH, 20.01.1988 - VIII ARZ 4/87

    Eigenbedarf des Vermieters

    Auszug aus LG München I, 24.01.2018 - 14 S 9552/17
    Er muss vielmehr vernünftige Gründe angeben und haben, die seinen Wunsch an der Wohnung oder Überlassung der Wohnung an Dritte nachvollziehbar erscheinen lassen (BGH NJW 1988, 904).

    bb) Auch reicht der bloße Wunsch der Beklagten, künftig mehr Zeit in M. zu verbringen, kulturelle Aktivitäten zu intensivieren und den Kontakt mit der Familie zu suchen, alleine für den Ausspruch der Kündigung nicht aus (vgl. hierzu schon oben unter Hinweis auf BGH NJW 1988, 904, 905).

  • BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 308/88

    Eigenbedarf II

    Auszug aus LG München I, 24.01.2018 - 14 S 9552/17
    Das BVerfG hat in seinem Urteil vom 14.02.1989 (BVerfG NJW 1989, 970) diese Rechtsprechung gebilligt und ausgeführt: "Der Wunsch des Vermieters, eine bestimmte Wohnung zu nutzen, lässt sich nicht ausschließen oder in erster Linie an objektiven Kriterien messen.

    Eine weitere Grenze des Erlangungswunsches bilde danach der Missbrauch (BVerfG NJW 1989, 970, 971).

  • BVerfG, 23.04.2014 - 1 BvR 2851/13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eine Eigenbedarfskündigung

    Auszug aus LG München I, 24.01.2018 - 14 S 9552/17
    Auch der von der Beklagten geltend gemachte Zweitwohnungsbedarf ist höchstrichterlich grundsätzlich als berechtigtes Interesse im Sinne von § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB anerkannt (BVerfG NJW 2014, 2417; BGH NZM 2017, 846).
  • BGH, 04.07.2013 - VII ZR 52/12

    Zulässigkeit einer Leistungsklage bei Rechtshängigkeit einer positiven

    Auszug aus LG München I, 24.01.2018 - 14 S 9552/17
    Zwar kann das ursprünglich vorliegende Feststellungsinteresse einer negativen Feststellungsklage dann entfallen, wenn der Gegner wegen der identischen Ansprüche Leistungs-(wider)klage erhebt, jedoch gilt das ursprünglich vorliegende Feststellungsinteresse so lange fort, bis über die neue Klage streitig verhandelt wurde, diese also gemäß § 269 Abs. 1 ZPO nicht mehr einseitig zurückgenommen werden kann (BGH NJW 1994, 3107, 3108; BGH NJW-RR 2013, 1105).
  • BGH, 07.07.1994 - I ZR 30/92

    "Parallelverfahren II"; Rechtsmißbräuchlichkeit der Erhebung der Leistungsklage

    Auszug aus LG München I, 24.01.2018 - 14 S 9552/17
    Zwar kann das ursprünglich vorliegende Feststellungsinteresse einer negativen Feststellungsklage dann entfallen, wenn der Gegner wegen der identischen Ansprüche Leistungs-(wider)klage erhebt, jedoch gilt das ursprünglich vorliegende Feststellungsinteresse so lange fort, bis über die neue Klage streitig verhandelt wurde, diese also gemäß § 269 Abs. 1 ZPO nicht mehr einseitig zurückgenommen werden kann (BGH NJW 1994, 3107, 3108; BGH NJW-RR 2013, 1105).
  • BGH, 13.07.1989 - VII ZR 223/88

    Unterzeichnung einer von einem anderen Rechtsanwalt gefertigten

    Auszug aus LG München I, 24.01.2018 - 14 S 9552/17
    Die Berufungsbegründung muss im Anwaltsprozess vom Rechtsanwalt nach eigenverantwortlicher Prüfung genehmigt und unterschrieben, jedoch nicht von ihm verfasst worden sein (BGH NJW 1989, 3022; BGH MDR 2005, 1427).
  • BGH, 21.08.2018 - VIII ZR 186/17

    Rechtmäßigkeit einer Eigenbedarfskündigung zum Zwecke der Nutzung der Wohnung als

    aa) Deshalb kann grundsätzlich auch die vom Vermieter beabsichtigte Nutzung der dem Mieter überlassenen Räume als Zweitwohnung eine Eigenbedarfskündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB rechtfertigen (Senatsbeschluss vom 22. August 2017 - VIII ZR 19/17, NZM 2017, 846 Rn. 3 f.; ebenso BVerfG, aaO Rn. 27 ff.; Staudinger/Rolfs, BGB, Neubearb. 2018, § 573 Rn. 95; Palandt/ Weidenkaff, BGB, 77. Aufl., § 573 Rn. 28; BeckOK BGB/Hannappel, Stand 1. Mai 2018, § 573 Rn. 36; BeckOGK BGB/Geib, Stand 1. Juli 2018, § 573 Rn. 77; BeckOK Mietrecht/Siegmund, Stand 1. Juni 2018, § 573 Rn. 38; LG München I, ZMR 2018, 334, 335).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht