Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 10.01.1990 - 11 W 167/89 |
Besprechungen u.ä.
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Kosten der Zwangsverwaltung: Auch fällig werdende Beiträge? (IBR 1990, 480)
Verfahrensgang
- LG Mannheim, 17.08.1989 - 4 T 82/89
- OLG Karlsruhe, 10.01.1990 - 11 W 167/89
- OLG Karlsruhe, 11.01.1990 - 11 W 167/89
Papierfundstellen
- ZMR 1990, 189
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 10.03.1994 - IX ZR 98/93
Ansprüche auf Zahlung von Wohngeldvorschüssen im Konkurs eines …
Die von der Klägerin zur Begründung ihrer abweichenden Meinung herangezogenen Entscheidungen des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 10. Januar 1990 (ZMR 1990, 189 f) und des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 14. Februar 1991 (ZIP 1991, 812 ff m.krit.Anm. Hintzen in EWiR § 155 ZVG 1/91, 623) sind zu § 155 Abs. 1 ZVG ergangen und für den Konkurs nicht unmittelbar einschlägig. - BayObLG, 14.02.1991 - BReg. 2 Z 4/91
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde; …
Zu den Ausgaben der Verwaltung im Sinne dieser Vorschrift gehören nach allgemeiner Meinung die während der Beschlagnahme fällig werdenden Beiträge zu den Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums sowie zu den Kosten der Instandhaltung, Instandsetzung, sonstigen Verwaltung und eines gemeinschaftlichen Gebrauchs des gemeinschaftlichen Eigentums gemäß § 16 Abs. 2 WEG (OLG Karlsruhe ZMR 1990, 189 m.w.Nachw.; OLG Düsseldorf Rpfleger 1991, 18), nicht jedoch Rückstände auf solche Beiträge (…Steiner/Hagemann ZVG 9. Aufl. § 152 Rn. 43 und § 155 Rn. 28;… Zeller/Stöber ZVG 13. Aufl. § 152 Rn. 16.3 und § 155 Rn. 4.2 f.; Roll NJW 1976, 1473/1475; Schiffhauer Rpfleger 1984, 72/73; Steiger Rpfleger 1985, 474).Das Oberlandesgericht Karlsruhe (ZMR 1990, 189/190) ist der Auffassung, nach Einbeziehung der nicht geleisteten Vorschüsse in die Jahresabrechnung und Billigung dieser Jahresabrechnung durch die Wohnungseigentümer während der Beschlagnahme sei allein dieser Eigentümerbeschluß Rechtsgrundlage für die Durchsetzung auch der bereits aufgrund des Eigentümerbeschlusses über den Wirtschaftsplan vor der Beschlagnahme geschuldeten Beiträge.
- AG Kerpen, 08.12.1998 - 15 II 44/98
Anfechtungsrecht und Stimmrecht des Zwangsverwalters unter Bezugnahme der …
Rn. 17 Allerdings soll der Zwangsverwalter nach Auffassung des OLG Karlsruhe (Beschluß vom 10.1.1990 - 11 W 167/89 -, ZMR 1990, 189 = …Rn. 80 Dies gilt zunächst für das vom OLG Karlsruhe (Beschluß vom 10.1.1990 - 11 W 167/89 -, ZMR 1990, 189) herangezogene Argument der Erwerberhaftung.
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