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Rechtsprechung
   KG, 11.12.1995 - 24 W 4594/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,3407
KG, 11.12.1995 - 24 W 4594/95 (https://dejure.org/1995,3407)
KG, Entscheidung vom 11.12.1995 - 24 W 4594/95 (https://dejure.org/1995,3407)
KG, Entscheidung vom 11. Dezember 1995 - 24 W 4594/95 (https://dejure.org/1995,3407)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • jurpage.net (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Hinzunehmende Ungenauigkeiten der Jahresabrechnung; Unterschiedliche Kostenbeteiligung für einzelne Arten von Bewirtschaftungskosten ; Verteilungsschlüssel nach dem Verhältnis von Wohnfächen und Nutzflächen; Absprachen zu Lasten Dritter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 1996, 53
  • ZMR 1996, 335
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • KG, 13.04.1987 - 24 W 5174/86

    Bankkonto; Konto; Verwalter; Getrennte; Instandhaltung; Mieteinnahmen

    Auszug aus KG, 11.12.1995 - 24 W 4594/95
    Eine Jahresabrechnung, die nicht dem nach der Teilungserklärung geltenden Verteilungsschlüssel entspricht, ist im Beschlußanfechtungsverfahren auch dann für ungültig zu erklären, wenn die Verschiebung der anteiligen Kosten für den einzelnen Wohnungseigentümer nur geringfügig ausfällt (Ergänzung zu Senat NJW-RR 1987, 1160 = ZMR 1988, 108 = WM 1988, 33 = WE 1987, 195 = MDR 1987, 938).*).

    Zwar hat der Senat (NJW-RR 1987, 1160 = ZMR 1988, 108 = WM 1988, 33 = WE 1987, 195 = MDR 1987, 938) ausgeführt, daß es im Ermessen der Wohnungseigentümergemeinschaft steht, kleinere Fehler der Abrechnung hinzunehmen.

  • BGH, 24.09.1987 - I ZR 243/85

    Berichtspflicht des Handelsvertreters

    Auszug aus KG, 11.12.1995 - 24 W 4594/95
    Eine Jahresabrechnung, die nicht dem nach der Teilungserklärung geltenden Verteilungsschlüssel entspricht, ist im Beschlußanfechtungsverfahren auch dann für ungültig zu erklären, wenn die Verschiebung der anteiligen Kosten für den einzelnen Wohnungseigentümer nur geringfügig ausfällt (Ergänzung zu Senat NJW-RR 1987, 1160 = ZMR 1988, 108 = WM 1988, 33 = WE 1987, 195 = MDR 1987, 938).*).

    Zwar hat der Senat (NJW-RR 1987, 1160 = ZMR 1988, 108 = WM 1988, 33 = WE 1987, 195 = MDR 1987, 938) ausgeführt, daß es im Ermessen der Wohnungseigentümergemeinschaft steht, kleinere Fehler der Abrechnung hinzunehmen.

  • BGH, 18.06.1976 - V ZR 156/75

    Anforderungen an die Wirksamkeit eines Grundstückskaufvertrages - Ausrichtung …

    Auszug aus KG, 11.12.1995 - 24 W 4594/95
    Mit ihrer umfassenden Umstellung auf das Verhältnis der Wohn-/Nutzflächen wählt der Nachtrag vom 30. Mai 1984 im übrigen auch einen generell als gerechter angesehen Verteilungsschlüssel, weil nämlich vom Gesetz her nicht verlangt wird, daß die Miteigentumsanteile in dem gleichen Verhältnis zueinander stehen wie die Nutzwerte der Wohnungen oder sonstigen Räume (vgl. BGH NJW 1976, 1976;… Weitnauer, WEG 8. Aufl., § 3 Rdnr. 5).
  • KG, 30.11.1992 - 24 W 1647/92

    Verfahrenseinheit bei Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses durch mehrere …

    Auszug aus KG, 11.12.1995 - 24 W 4594/95
    In Ergänzung der Verfahrensverbindung in zweiter Instanz hat der Senat auch die eine Verfahrenseinheit bildenden Rechtsmittelverfahren in dritter Instanz zur Klarstellung verbunden sowie die notwendige Verfahrensverbindung für die erste Instanz mit einheitlicher Geschäftswertfestsetzung nachgeholt (vgl. Senat OLGZ 1993, 190 = ZMR 1993, 82 = WM 1993, 93 = WE 1993, 52 = DWE 1993, 39).
  • BGH, 25.09.2003 - V ZB 21/03

    Verteilung der Kosten der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung in einer …

    Überdies ist unter § 4 der Gemeinschaftsordnung die grundsätzliche Anwendbarkeit der gesetzlichen Vorschriften vereinbart, so daß es für ein Abweichen von diesen einer eindeutigen, zweifelsfreien Regelung bedurft hätte (vgl. KG, WuM 1996, 171, 172; Bub, ZWE 2001, 457, 459; Armbrüster, ZWE 2002, 145, 147 = PiG 63, 117; Kümmel, ZWE 2003, 285, 286).
  • BayObLG, 24.11.2004 - 2Z BR 156/04

    Eigentümerbeschluss zur Kostenverteilung aufgrund fehlerhaftem Kostenschlüssel - …

    Für das Wohnungseigentumsrecht ist die Unterscheidung zwischen Betriebs- und sonstigen Kosten der Anlage nicht erheblich, weil die Wohnungseigentümer ohnehin sämtliche Kosten zu tragen haben (§ 16 Abs. 2 WEG; vgl. KG WuM 1996, 171/172).
  • OLG München, 03.04.2007 - 34 Wx 25/07

    Eigentümerregelungen für konkreten Gebrauch des in der Teilungserklärung …

    Läden zeichnen sich herkömmlicherweise dadurch aus, dass in ihren Räumen Geschäfte mit beschränkten Öffnungszeiten betrieben werden (vgl. BayObLG ZMR 1996, 335; OLG Hamburg ZMR 2002, 455; OLG Köln WuM 2005, 71; siehe auch § 3 LadSchlG).
  • OLG Düsseldorf, 16.05.2003 - 3 Wx 107/03

    Zur Wirksamkeit einer von § 25 Abs. 2 WEG abweichenden Stimmrechtsregelung - …

    Die Anteile müssen weder dem Verhältnis der tatsächlichen Werte noch demjenigen der Grundflächen oder Rauminhalt der einzelnen Sondereigentumsrechte entsprechen (vgl. BGH NJW 1986, 2789; BayObLG WEG 1997, 158, 160; KG WuM 1996, 171, 173).
  • OLG Hamm, 30.06.2003 - 15 W 151/03

    Auslegung der Teilungserklärung

    Mit dem Kammergericht (FGPrax 1996, 53, 54 = NJWE-MietR 1996, 87) ist der Senat der Auffassung, dass kein Anlass besteht, diesen Begriff im Sinne des Wohnraummietrechts (jetzt § 556 BGB n F.) zu verstehen, der insoweit allerdings eine Belastung des Mieters mit den Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung der Mietsache ausschließt.
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