Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 02.06.1997 - 3 Wx 231/96 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- jurpage.net (Leitsatz)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
WEG § 27 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3
Pflicht des Verwalters zur Überprüfung des Auftragnehmers von Sanierungsarbeiten
Papierfundstellen
- FGPrax 1998, 10
- ZMR 1997, 490
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Frankfurt, 10.02.2009 - 20 W 356/07
Haftung des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft für …
Ist - wie hier - ein Auftrag zur Sanierung von Mängeln am gemeinschaftlichen Eigentum erteilt, so gehört die Betreuung dieser Arbeiten zum Kreis der vertraglichen Pflichten des Verwalters (vgl. OLG Düsseldorf ZMR 1997, 490; KG OLGZ 1994, 35).Deshalb hat sich der Verwalter so zu verhalten, wie sich ein Eigentümer ohne Verschulden gegen sich selbst zu verhalten hätte, wenn er selbst den Auftrag für solche Sanierungsarbeiten erteilt hätte und die "Bauherrenüberwachung" selbst vornehmen würde (vgl. OLG Düsseldorf ZMR 1997, 490 m. w. N.).
Für ihn erkennbare Mängel muss er hierbei ebenso berücksichtigen wie die Möglichkeit, dass Gewährleistungsansprüche gegen den Werkunternehmer möglicherweise nicht durchsetzbar sind (OLG Düsseldorf ZMR 1997, 490 m. w. N.).
Er hat also die Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten betreuend zu überwachen und dabei insbesondere die Rechnungen der Werkunternehmer sachlich und rechnerisch zu prüfen - wenn, worauf hier noch gesondert einzugehen sein wird, nicht ein Fachunternehmen damit beauftragt worden ist - und berechtigte Einwendungen zu erheben (…Staudinger/Bub, BGB, Stand Juli 2005, § 27 WEG Rz. 147 m. w. N.; OLG Düsseldorf ZMR 1997, 380); bei Abschlagsrechnungen ist der in Rechnung gestellte Leistungsstand zu kontrollieren (vgl. KG OLGZ 1994, 35; OLG Düsseldorf ZMR 1997, 490).
Der Verwalter macht sich schadensersatzpflichtig, wenn er für erkennbar mangelhafte Werkleistungen Zahlungen erbringt und später Gewährleistungsansprüche gegen den Werkunternehmer nicht durchsetzbar sind (KG OLGZ 1994, 35; OLG Düsseldorf ZMR 1997, 490; ZMR 1997, 380;… Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 27 Rz. 53;… Staudinger/Bub, a.a.O., § 27 WEG Rz. 147).
- LG Hamburg, 09.04.2013 - 318 T 17/12
Wohnungseigentum: Pflicht des Verwalters zur Überprüfung der Vollständigkeit …
Ist - wie hier - ein Auftrag zur Sanierung von Mängeln am gemeinschaftlichen Eigentum erteilt, so gehört die Betreuung dieser Arbeiten zum Kreis der vertraglichen Pflichten des Verwalters (vgl. OLG Düsseldorf ZMR 1997, 490; KG OLGZ 1994, 35).Deshalb hat sich der Verwalter so zu verhalten, wie sich ein Eigentümer ohne Verschulden gegen sich selbst zu verhalten hätte, wenn er selbst den Auftrag für solche Sanierungsarbeiten erteilt hätte und die "Bauherrenüberwachung" selbst vornehmen würde (s. OLG Düsseldorf ZMR 1997, 490 m. w. N.)..
Für ihn erkennbare Mängel muss er hierbei ebenso berücksichtigen wie die Möglichkeit, dass Gewährleistungsansprüche gegen den Werkunternehmer möglicherweise nicht durchsetzbar sind (OLG Düsseldorf ZMR 1997, 490 m. w. N.).
Er hat also die Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten betreuend zu überwachen und dabei insbesondere die Rechnungen der Werkunternehmer sachlich und rechnerisch zu prüfen - wenn, worauf hier noch gesondert einzugehen sein wird, nicht ein Fachunternehmen damit beauftragt worden ist - und berechtigte Einwendungen zu erheben (…Staudinger/Bub, BGB, Stand Juli 2005, § 27 WEG Rz. 147 m. w. N.; OLG Düsseldorf ZMR 1997, 380); bei Abschlagsrechnungen ist der in Rechnung gestellte Leistungsstand zu kontrollieren (vgl. KG OLGZ 1994, 35; OLG Düsseldorf ZMR 1997, 490).
Der Verwalter macht sich schadensersatzpflichtig, wenn er für erkennbar mangelhafte Werkleistungen Zahlungen erbringt und später Gewährleistungsansprüche gegen den Werkunternehmer nicht durchsetzbar sind (KG OLGZ 1994, 35; OLG Düsseldorf ZMR 1997, 490; ZMR 1997, 380;… Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 27 Rz. 53;… Staudinger/Bub, a. a. O., § 27 WEG Rz. 147).".
- LG München I, 31.03.2016 - 1 S 19002/11
Mangelhaftigkeit einer durchgeführten Balkonsanierung - Grundsätze …
Denn der Hausverwalter steht grundsätzlich anstelle der Wohnungseigentümer und nimmt deren Interesse gleichsam wie ein Bauherr wahr; er hat sich daher so zu verhalten, wie sich ein Eigentümer ohne Verschulden gegen sich selbst zu verhalten hätte (OLG Düsseldorf, 2.6.1997 - 3 Wx 231/96 juris Rn.19; LG Hamburg, Beschluss vom 9.4.2013 - 318 T 17/12;… Jennißen, WEG, 4. Aufl., § 27 Rn. 24a). - AG Köln, 01.08.2017 - 215 C 183/16
Verwalter ist kein Bauleiter
Der Verwalter hat sich aber so zu verhalten, wie sich ein Eigentümer ohne Verschulden gegen sich selbst zu verhalten hätte, wenn er selbst den Auftrag für solche Sanierungsarbeiten erteilt hätte und die "Bauherrenüberwachung" selbst vornehmen würde (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 02.06.1997 - 3 Wx 231/96, zitiert nach juris).
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