Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarLetzte Chance
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BVerfG, 07.11.1996 - 2 BvR 1204/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3226
BVerfG, 07.11.1996 - 2 BvR 1204/96 (https://dejure.org/1996,3226)
BVerfG, Entscheidung vom 07.11.1996 - 2 BvR 1204/96 (https://dejure.org/1996,3226)
BVerfG, Entscheidung vom 07. November 1996 - 2 BvR 1204/96 (https://dejure.org/1996,3226)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,3226) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in einem Mietrechtsstreit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Instanzgericht - Sachvortrag - Übergehen - Rechtsentscheid - Vorlage

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 187 (Ls.)
  • ZMR 1997, 68
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …

    Auszug aus BVerfG, 07.11.1996 - 2 BvR 1204/96
    Deshalb müssen, damit das BVerfG einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG feststellen kann, im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, daß Vorbringen überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (st. Rspr.; vgl. zusammenfassend BVerfGE 86, 133, 145 f. = DtZ 1992, 327 ).
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus BVerfG, 07.11.1996 - 2 BvR 1204/96
    Das Gebot rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, soweit sie nicht nach den Prozeßvorschriften ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben müssen oder können (vgl. BVerfGE 22, 267, 273).
  • OLG Hamburg, 21.09.1983 - 4 U 42/83

    Berechtigtes Interesse des Vermieters; Außerordentliches Kündigungsrecht; Erben …

    Auszug aus BVerfG, 07.11.1996 - 2 BvR 1204/96
    Ich verweise insoweit insbesondere auf den Rechtsentscheid des OLG Hamburg vom 21.9.1983 - 4 U 42/83, NJW 1984, 60 [= OLG Hamburg, HdM Nr. 14], der einen nahezu identischen Sachverhalt betraf.
  • VerfGH Berlin, 19.08.2005 - VerfGH 153/00

    Keine Verletzung des Willkürverbots und des rechtlichen Gehörs durch …

    Der Verfassungsgerichtshof kann nur dann feststellen, dass ein Gericht seine Pflicht verletzt hat, den Vortrag der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen, wenn sich dies aus den Umständen des einzelnen Falles eindeutig ergibt (Beschlüsse vom 16. November 1995 - VerfGH 48/94 - LVerfGE 3, 113 und vom 22. Mai 1997 - VerfGH 34/97 - LVerfGE 6, 80 ; st. Rspr.; vgl. zum Bundesrecht z. B. BVerfG, NJW-RR 1995, 1033 ; ZMR 1997, 68 f.).
  • BVerfG, 17.07.2013 - 1 BvR 2540/12

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im …

    Dies gilt insbesondere, wenn sich eine Partei auf eine obergerichtliche Rechtsprechung beruft und das entscheidende Gericht im Falle der Abweichung dem Obergericht hätte vorlegen müssen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. November 1996 - 2 BvR 1204/96 -, juris, Rn. 19).
  • VerfGH Berlin, 18.07.2006 - VerfGH 3/02

    Keine Verletzung des Willkürverbots iSv Art 10 Abs 1 Verf BE und des Anspruchs …

    Der Verfassungsgerichtshof kann nur dann feststellen, dass ein Gericht seine Pflicht verletzt hat, den Vortrag der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen, wenn sich dies aus den Umständen des einzelnen Falles eindeutig ergibt (Beschlüsse vom 16. November 1995 - VerfGH 48/94 - LVerfGE 3, 113 (116 f.) und 22. Mai 1997 - VerfGH 34/97 - LVerfGE 6, 80 (82); st. Rspr.; vgl. zum Bundesrecht: z. B. BVerfG, NJW-RR 1995 1033 (1034); ZMR 1997, 68 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerfG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht