Rechtsprechung
| LG Berlin, 13.07.1998 - 62 S 91/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB §§ 550 a, 564 b
Unzulässige Tierhaltung als Kündigungsgrund - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZMR 1998, 28
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 27.11.2003 - IX ZR 76/00
Anwaltsverschulden bei Verhandlungen zwischen Mietvertragsparteien über …
Dieses gesetzliche Kündigungsrecht bei Langzeitvermietung kann nicht abbedungen werden (RGZ 66, 216, 218; 130, 143, 146;… BGH, Urt. v. 27. September 1951 - I ZR 85/50, LM BGB § 581 Nr. 2 unter I. 2. a; v. 20. November 1967 - VIII ZR 92/65, LM BGB § 581 Nr. 31 unter II. 2 b; OLG Hamburg ZMR 1998, 28, 29;… Mittelstein, aaO;… BGB-RGRK/Gelhaar, aaO Rn. 1;… Staudinger/Emmerich, aaO Rn. 4;… Schmidt-Futterer/Lammel, Mietrecht 8. Aufl. § 544 BGB Rn. 3;… krit. Roquette, aaO Rn. 1 und 6;… Sternel, Mietrecht 3. Aufl. Teil IV Rn. 535). - LG Kiel, 25.07.2008 - 13 O 221/05
Bruchteilsgemeinschaft: unwirksamer Beschluss zur Kündigung eines Mietvertrags - …
Da diese auch nach mehr als dreißig Jahren eintreten konnten bzw können , liegen Mietverhältnisse von mehr als dreißig Jahren i.S. des § 567 BGB a.F. = § 544 BGB n.F. vor und besteht eine erstmalige Kündbarkeit von seiten der Vermieter mit Ablauf von dreißig Jahren ab Vertragsschluss (BGHZ 117, 236, 238 f; OLG Hamburg, ZMR 98, 28, 29).
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