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Rechtsprechung
   BayObLG, 10.07.1998 - 2Z BR 49/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,4801
BayObLG, 10.07.1998 - 2Z BR 49/98 (https://dejure.org/1998,4801)
BayObLG, Entscheidung vom 10.07.1998 - 2Z BR 49/98 (https://dejure.org/1998,4801)
BayObLG, Entscheidung vom 10. Juli 1998 - 2Z BR 49/98 (https://dejure.org/1998,4801)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    WEG § 28
    Versicherungsprämien; Versicherungsleistungen; Jahresabrechnung

  • bohei-rae.de

    WEG § 28

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 2 8
    Aufnahme von Versicherungsprämien in die Jahresabrechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Kempten - 4 T 196/98
  • BayObLG, 10.07.1998 - 2Z BR 49/98

Papierfundstellen

  • NZM 1999, 133
  • ZMR 1998, 792
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 23.04.1993 - 2Z BR 113/92

    Wohnungseigentum; Form der Jahresabrechnung

    Auszug aus BayObLG, 10.07.1998 - 2Z BR 49/98
    Diese Art der Abrechnung ist für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer am besten geeignet, denn sie wird den unverzichtbaren Anforderungen an Übersichtlichkeit und Verständlichkeit gerecht (vgl. BayObLGZ 1993, 185/190 m. w. N. und stRspr).

    Mit der in Teilen der Literatur vertretenen Meinung, die reine Einnahmen/Ausgabenrechnung entspreche nicht den Interessen insbesondere der vermietenden Wohnungseigentümer, auf die sich die Antragsteller berufen, hat der Senat sich bereits in seiner Entscheidung vom 23.4.1993 auseinndergesetzt (BayObLGZ 1993, 185/189 f.); auf die dortigen Ausführungen wird verwiesen, der Senat hält daran fest.

    (3) Die Antragsteller können sich auch nicht darauf berufen, daß der Senat bei der Abrechnung der Heizkosten im Hinblick auf die von der Heizkostenverordnung geforderte verbrauchsabhängige Abrechnung eine Ausnahme vom Grundsatz der reinen Einnahmen/Ausgabenrechnung zugelassen hat (vgl. BayObLGZ 1993, 185/188; BayObLG WE 1992, 175/176).

  • BayObLG, 10.03.1994 - 2Z BR 11/94

    Jahresabrechnung für eine Eigentumswohnanlage

    Auszug aus BayObLG, 10.07.1998 - 2Z BR 49/98
    Maßgeblich ist somit allein das Liquiditätsprinzip (vgl. BayObLG WuM 1994, 498/499).
  • OLG Stuttgart, 31.10.1989 - 8 W 37/89

    Wohnungseigentum

    Auszug aus BayObLG, 10.07.1998 - 2Z BR 49/98
    Die Antragsteller haben auch keinen Anspruch auf eine den Vorschriften des § 27 der II. Berechnungsverordnung genügende Jahresabrechnung (vgl. OLG Stuttgart OLGZ 1990, 175/176;… Weitnauer/Hauger § 28 Rn. 25;… a. A. Bärmann/Merle WEG 7. Aufl. § 28 Rn. 81).
  • BayObLG, 13.06.2000 - 2Z BR 175/99

    Zur Jahresabrechnung durch den Hausverwalter

    Diese Art der Abrechnung ist für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer am besten geeignet, denn sie wird den unverzichtbaren Anforderungen an Übersichtlichkeit und Verständlichkeit gerecht (vgl. BayObLGZ 1993, 185/190 m.w.N.; BayObLG ZMR 1998, 792/793 und st.Rspr.;… Bärmann/Merle § 28 Rn. 64).

    Eine periodengerechte Zuordnung weiterer "wichtiger Ausgabepositionen", insbesondere der im Eigentümerbeschluß genannten Ausgaben für Wasser und Abwasser, Strom und Hausmeister kommt nicht in Betracht (vgl. BayObLG ZMR 1998, 792/793 zu Versicherungsprämien;… Bärmann/Merle § 28 Rn. 64; Deckert WE 1994, 222/228; Kähler ZMR 1998, 327/328).

  • OLG Frankfurt, 03.03.2003 - 20 W 261/01

    Wohnungseigentum: Jahresabrechnung am Maßstab der II. BVO; Geschäftswert der …

    Eine entsprechende gesetzliche Verpflichtung wird von der Rechtsprechung und einem Teil der Literatur abgelehnt (BayObLG NZM 1999, 133; dass. NZM 2000, 507, 508; OLG Stuttgart OLGZ 1990, 175 ;… Palandt/Bassenge: WEG, 62. Aufl., § 28, Rdnr. 9;… Niedenführ/Schulze: WEG, 6. Aufl., § 28 Rdnr. 55;… Staudinger/Bub: WEG, 12.Aufl., § 28, Rdnr. 377;… anderer Auffassung: Bärmann/Pick/Merle: WEG, 8. Aufl., § 28, Rdnr. 81).
  • BayObLG, 23.10.1998 - 2Z BR 110/98

    Anfechtung des Eigentümerbeschlusses über die Jahresabrechnung

    Gezahlte Versicherungsprämien sind in der im Wirtschaftsjahr geleisteten Höhe in die Abrechnung aufzunehmen (Senatsbeschluß vom 10.7.1998, 2Z BR 49/98 m.w.N.).
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