Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 23.12.1999 - 3 W 198/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Kanzlei Prof. Schweizer
"Flexible" Wäschespinne und Gartenhaus
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Wäschespinne als bauliche Veränderung?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Aufstellen einer beweglichen Wäschespinne stellt keine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums dar - Wohnungseigentümer haben keinen Anspruch aus Beseitigung
Papierfundstellen
- NJW-RR 2000, 536 (Ls.)
- NZM 2000, 293
- FGPrax 2000, 59
- ZMR 2000, 256
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (6)
- BayObLG, 21.04.1992 - 2Z BR 20/92
Anfechtung der Genehmigung der Nutzung einer Sondernutzungsfläche durch …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.12.1999 - 3 W 198/99
Im Ausgangspunkt rechtlich zutreffend ist das LG davon ausgegangen, dass es sich bei dem Gartenhaus um eine bauliche Veränderung i.S. von § 22 I WEG handelt (vgl. dazu BayObLG, NJW-RR 1988, 591; NJW-RR 1992, 975; WE 1995, 377 [378];… Bub/Bub, § 22 Rdnr. 146;… Bärmann/Pick/Merle, § 22 Rdnr. 158, jew. m.w.Nachw.).Dabei wird es von Bedeutung sein, inwieweit das Gartenhäuschen eine Veränderung des architektonischen Gesamteindrucks der Wohnanlage bewirkt (vgl. dazu BayObLG NJW-RR 1988, 591; NJW-RR 1992, 975;… Bub/Bub, § 22 Rdnr. 73, jew. m.w.Nachw.).
- BayObLG, 17.12.1987 - BReg. 2 Z 84/87
Umfang der Zustimmungsbedürftigkeit der Errichtung eines Gartenhäuschens als …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.12.1999 - 3 W 198/99
Im Ausgangspunkt rechtlich zutreffend ist das LG davon ausgegangen, dass es sich bei dem Gartenhaus um eine bauliche Veränderung i.S. von § 22 I WEG handelt (vgl. dazu BayObLG, NJW-RR 1988, 591; NJW-RR 1992, 975; WE 1995, 377 [378];… Bub/Bub, § 22 Rdnr. 146;… Bärmann/Pick/Merle, § 22 Rdnr. 158, jew. m.w.Nachw.).Dabei wird es von Bedeutung sein, inwieweit das Gartenhäuschen eine Veränderung des architektonischen Gesamteindrucks der Wohnanlage bewirkt (vgl. dazu BayObLG NJW-RR 1988, 591; NJW-RR 1992, 975;… Bub/Bub, § 22 Rdnr. 73, jew. m.w.Nachw.).
- OLG Karlsruhe, 13.02.1998 - 4 W 42/97
Wohnungseigentumsrecht: Auslegung einer im Baugenehmigungsverfahren erteilten …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.12.1999 - 3 W 198/99
Grundsätzlich beschränkt sich eine Zustimmung i.S. von § 22 WEG auf die konkret vorgestellte bauliche Veränderung; eine davon abweichende Ausführungsweise oder spätere Änderung ist von der erteilten Zustimmung nicht mehr gedeckt (vgl. BayObLG, MDR 1995, 569; OLG Karlsruhe, OLG-Report 1998, 229, [230];… Bub/Bub, § 22 Rdnr. 49).Etwas anderes könnte allenfalls dann gelten, wenn das Verhalten der Wohnungseigentümer aus Anlass der Begehung vom April 1994 im Sinne einer "allgemein" erteilten Genehmigung aufzufassen sein sollte (vgl. dazu BayObLG , WE 1997, 236, [237]; OLG Karlsruhe, OLG-Report 1998, 229), bei der es letztlich allein im Belieben der Bet.
- OLG Hamm, 09.01.1996 - 15 W 340/95
Rechtsfolgen einer formlosen Zustimmung der Miteigentümer zu einer baulichen …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.12.1999 - 3 W 198/99
a) Rechtlich ist es allerdings nicht zu beanstanden, dass das LG eine formlose Zustimmung zur Vornahme einer baulichen Veränderung als möglich angesehen hat und davon ausgegangen ist, die Zustimmung könne ggf. sogar konkludent erteilt werden (vgl. dazu BayObLG, NJW-RR 1993, 1165, [1166]; OLG Hamm, WE 1996, 351, [352];… Bub/Bub, § 22 Rdnr. 50;… Bärmann/Pick/Merle § 22 Rdnr. 99, jew. m.w. Nachw.). - BayObLG, 08.12.1994 - 2Z BR 116/94
Erfordernis der Einstimmigkeit bei einem Eigentümerbeschluss
Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.12.1999 - 3 W 198/99
Grundsätzlich beschränkt sich eine Zustimmung i.S. von § 22 WEG auf die konkret vorgestellte bauliche Veränderung; eine davon abweichende Ausführungsweise oder spätere Änderung ist von der erteilten Zustimmung nicht mehr gedeckt (vgl. BayObLG, MDR 1995, 569; OLG Karlsruhe, OLG-Report 1998, 229, [230];… Bub/Bub, § 22 Rdnr. 49). - BayObLG, 07.04.1993 - 2Z BR 9/93
Anspruch auf Entfernung von privaten Einrichtungsgegenständen aus dem …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.12.1999 - 3 W 198/99
a) Rechtlich ist es allerdings nicht zu beanstanden, dass das LG eine formlose Zustimmung zur Vornahme einer baulichen Veränderung als möglich angesehen hat und davon ausgegangen ist, die Zustimmung könne ggf. sogar konkludent erteilt werden (vgl. dazu BayObLG, NJW-RR 1993, 1165, [1166]; OLG Hamm, WE 1996, 351, [352];… Bub/Bub, § 22 Rdnr. 50;… Bärmann/Pick/Merle § 22 Rdnr. 99, jew. m.w. Nachw.).
- OLG Düsseldorf, 10.03.2006 - 3 Wx 16/06
WEG : Zeitpunkt für den Widerruf einer Zustimmung durch den Eigentümer
Geschieht dies nicht, so stellt sich die Frage, ob die Zustimmung zu einer baulichen Veränderung auch ganz "allgemein" erteilt werden kann (vgl. dazu bejahend OLG Zweibrücken NZM 2000, 293; OLG Karlsruhe NJW-RR 1998, 1468; BayObLG WE 1997, 236). - AG Dortmund, 02.04.2024 - 514 C 112/23
Optische Beeinträchtigungen anderer Eigentümer sind zu unterlassen!
Denn allenfalls eine fest und dauerhaft im Boden verankerte Wäschespinne kann eine bauliche Veränderung darstellen, deren Errichtung zustimmungspflichtig ist (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 23.12.1999 - 3 W 198/99, FGPrax 2000, 59). - AG Wiesbaden, 26.04.2024 - 915 C 2171/23
Zur Anfechtbarkeit von Blankett-Zustimmungen
Während in der älteren obergerichtlichen Rechtsprechung (vergleiche OLG Düsseldorf Beschluss vom 10.3.2006 -3 Wx 16/06; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 23.12.1999 -3 W 198/99, OLG Karlsruhe (Senat Freiburg) Beschluss vom 13.2.1998, 4W 42/97) eine derartige Blankett-Zustimmung als ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechend betrachtet wurde, wird in der jüngeren erstinstanzlichen Rechtsprechung (vergleiche -kurz und bündig- AG München, Urteil vom 1. Juni 2023 -1293 C 13.203/22-Juris, sowie -ausführlich- Amtsgericht Hamburg-St. Georg, Urteil vom 28. Januar 2022 - 980b C 15/21 WEG-Juris) die Auffassung vertreten, dass in einem Gestattungsbeschluss die bauliche Veränderung nach Art, Maß und Umfang genau beschrieben sein muss.
- AG München, 01.06.2023 - 1293 C 13203/22
Unbestimmtheit eines Gestattungsbeschlusses zu einer baulichen Veränderung
Die Ansicht, wonach dem Bauwilligen auch eine "allgemeine" Gestattung" erteilt werden könne, nach der es im Belieben des Bauwilligen stehen solle, wie und was er baut, also eine Art "Blankettzustimmung" (vgl. OLG Düsseldorf NZM 2006, 702 (793); OLG Zweibrücken NZM 2000, 293 (294); OLG Karlsruhe NZM 1998, 526; BayObLG WE 1997, 236 (237)), teilt das erkennende Gericht nicht. - LG Konstanz, 20.12.2006 - 62 T 26/06
Errichtung einer Garage
Der Inhaber eines Sondernutzungsrechtes ist daher nicht berechtigt, die Dachterrasse auszubauen (OLG Frankfurt ZWE 2006, 243), ein Gartenhäuschen zu errichten (BayObLG WuM 22004, 117; 1986, 287; OLG Zweibrücken ZMR 2000, 256; aA BayObLG ZMR 2000, 117 soweit kein Nachteil), die Fläche einzuzäunen (KG WuM 1994, 101; ZMR 1997, 315, 316; WuM 1988, 96), die Gartenfläche mit Marmorplatten zu versiegeln (OLG Düsseldorf WE 1990, 24). - AG Hamburg-St. Georg, 10.04.2025 - 980b C 16/24
Aufstellen einer Kinderwagen-Garage auf dem Gemeinschaftseigentum?
Ob das Erfordernis der Dauerhaftigkeit einer umgestaltenden Maßnahme erfüllt ist oder nicht, ist jeweils eine Frage des Einzelfalls (vgl. etwa OLG Zweibrücken, NZM 2000, 293 = ZMR 2000, 256 zu einer " flexiblen " Wäschespinne oder LG Hamburg, ZMR 2016, 562 zu einem Trampolin). - AG Bottrop, 07.08.2015 - 20 C 21/15
Vergrößerung einer Gartenlaube ist genehmigungspflichtig/ Hinweis auf …
2 Z 84/87">NJW-RR 1988, 591; NJW-RR 1992, 975; WuM 1995, 227; OLG Zweibrücken NZM 2000, 293; Bärmann, Wohnungseigentumsgesetz, § 22 Rn. 60), der sich das Gericht anschließt, unter den Regelungsgehalt des § 22 WEG mit der Folge, dass eine wirksame Genehmigung des Bauvorhabens nur mit Zustimmung aller jener erfolgen kann, deren Rechte durch die Maßnahme beeinträchtigt sind. - AG Wiesbaden, 26.04.2024 - 915 C 2721/23
Unbillige Benachteiligung: Auch der Betrieb ist zu berücksichtigen
Während in der älteren obergerichtlichen Rechtsprechung (vergleiche OLG Düsseldorf Beschluss vom 10.3.2006 -3 Wx 16/06; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 23.12.1999 -3 W 198/99, OLG Karlsruhe (Senat Freiburg) Beschluss vom 13.2.1998, 4W 42/97) eine derartige Blankett-Zustimmung als ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechend betrachtet wurde, wird in der jüngeren erstinstanzlichen Rechtsprechung (vergleiche -kurz und bündig AG München, Urteil vom 1. Juni 2023 -1293 C 13.203/22, sowie - ausführlich Amtsgericht Hamburg-St. Georg, Urteil vom 28. Januar 2022 - 980b C 15/21 WEG) die Auffassung vertreten, dass in einem Gestattungsbeschluss die bauliche Veränderung nach Art, Maß und Umfang genau beschrieben sein muss.
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