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Rechtsprechung
   AG Traunstein, 03.03.1999 - 310 C 2158/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,5097
AG Traunstein, 03.03.1999 - 310 C 2158/98 (https://dejure.org/1999,5097)
AG Traunstein, Entscheidung vom 03.03.1999 - 310 C 2158/98 (https://dejure.org/1999,5097)
AG Traunstein, Entscheidung vom 03. März 1999 - 310 C 2158/98 (https://dejure.org/1999,5097)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 536 Abs. 1 ; § 537 Abs. 1 a.F.
    Mangel; Tauglichkeitsminderung; Gesundheitsgefährdung; Einhaltung von Grenzwerten

  • rechtsportal.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründung eines Mietmangels wegen Befürchtung einer Gesundheitsbeeinträchtigung durch Mobilfunkantennen; Beurteilung eines sogenannten Umweltfehlers nach allgemeiner Verkehrsanschauung; Zur Minderung der Tauglichkeit der Mietsache bei möglichen Gesundheitsgefahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Elektrosmog

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Von Mobilfunkantennen ausgehenden elektromagnetischen Strahlungen rechtfertigen kein Recht zur Mietminderung - Gesundheitsgefahr wissenschaftlich nicht erwiesen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 537 Abs. 1 S. 1 a.F.
    Mietminderung bei Elektrosmog durch Mobilfunkantennenanlage

Papierfundstellen

  • ZMR 2000, 389
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • AG München, 27.03.1998 - 432 C 7381/95

    Berechtigung des Mieters zur Vornahme von Mietkürzungen; Errichten einer …

    Auszug aus AG Traunstein, 03.03.1999 - 310 C 2158/98
    Das Amtsgericht München hat zwar im Urteil vom 27.03.1998, Az.: - 432 C 7381/95 -, auch ohne Nachweis schädlicher Einwirkungen allein die Furcht vor Gesundheitsgefährdungen von Mobilfunkantennen als eine Beeinträchtigung angesehen, die den Mieter berechtigen, die Miete um 20 % zu mindern.
  • LG Traunstein, 04.08.1994 - 1 S 2198/94

    Mietminderung bei PCP-Belastung unter den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses …

    Auszug aus AG Traunstein, 03.03.1999 - 310 C 2158/98
    Ein Mietmangel ist daher zu verneinen, wenn - wie hier - die elektromagnetische Strahlung unterhalb der behördlich empfohlenen Werte liegt (so auch LG Traunstein, NJW-RR 1994, 1423 zur Schadstoffkonzentration von Baumaterialien).
  • LG Freiburg, 25.07.1996 - 3 S 294/95
    Auszug aus AG Traunstein, 03.03.1999 - 310 C 2158/98
    Demgegenüber hat aber das Landgericht Freiburg im Urteil vom 27.06.1996 - 3 S 294/95 -, auf das sich der Kläger beruft, entschieden, dass die Befürchtung einer Gesundheitsbeeinträchtigung durch eine Funkanlage, deren elektromagnetische Wellen die von der Strahlenschutzkommission zum Schutz vor elektromagnetischer Strahlung bei Mobilfunk vom 04.02.1992 sowie im DIN Entwurf VDE 0848 Teil 2 vom Oktober 1991 empfohlenen Grenzwerte unterschreiten, einen Mietmangel nicht begründen kann, weil die vorgestellte Gefahr wissenschaftlich nicht erwiesen ist.
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