Rechtsprechung
| BayObLG, 28.09.2000 - 2Z BR 55/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
WEG § 15
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 15
Zweckbestimmung eines Teileigentums - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wohnungseigentum
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)
Pub statt Weinstube?
- prewest.de
(Leitsatz)
§ 15 WEG
Zweckbestimmung des Teileigentums - Café, Weinstube - rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Nutzungsänderung eines Kur-Cafés
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Sofortige weitere Beschwerde; Speiselokal; Pilslokal; Musikunterhaltung; Kur-Cafe; Weinstube; Kellergeschoss
Verfahrensgang
- AG Traunstein - 3 UR II 24/97
- LG Traunstein - 4 T 4429/98
- BayObLG, 28.09.2000 - 2Z BR 55/00
Papierfundstellen
- NZM 2001, 763
- ZMR 2001, 51
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (13)
- BayObLG, 29.09.1999 - 2Z BR 103/99
Imbissstube ist kein "Laden"
Auszug aus BayObLG, 28.09.2000 - 2Z BR 55/00
Wird nach diesen Grundsätzen ein Teileigentum von einem Teileigentümer zweckbestimmungswidrig genutzt, kann ein anderer Wohnungs- oder Teileigentümer Unterlassung dieser Nutzung gemäß § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 15 Abs. 3 WEG verlangen (allg. Meinung und st. Rspr. des Senats, vgl. BayObLG ZMR 2000, 53 m.w.N.).Damit soll ihr für die Umstellung der bisherigen Nutzung durch ihren Mieter oder Pächter eine angemessene Frist eingeräumt werden (vgl. BayObLG ZMR 2000, 53/54 m.w.N.).
Im Rahmen des § 890 Abs. 2 ZPO muß ein bestimmtes Höchstmaß des Ordnungsmittels angegeben werden (BayObLG ZMR 2000, 53/54;… Thomas/ Putzo ZPO 22. Aufl. § 890 Rn. 20).
- BayObLG, 02.07.1999 - 2Z BR 56/99
Auslegung einer Teilungserklärung
Auszug aus BayObLG, 28.09.2000 - 2Z BR 55/00
Die in der Teilungserklärung vereinbarte Zweckbestimmung ist durch den bestandskräftigen Eigentümerbeschluss vom 29.3.1.980 wirksam abgeändert worden (vgl. BGHZ 129, 329/332; BayObLG NZM 1999, 866/867 und BayObLGZ 2000 Nr. 53).Ein solcher Betrieb ist einem Speiselokal nicht gleichzusetzen (…OLG Hamm, OLG München jeweils aaO; siehe auch BayObLG NZM 1999, 866/867).
Dies ist namentlich dann der Fall, wenn der Verpflichtete nach dem Verhalten des Berechtigten mit der Geltendmachung der Ansprüche nicht mehr zu rechnen braucht und sich daher darauf einrichten durfte und auch eingerichtet hat (BayObLG NZM 1999, 866/867 m.w.N.).
- OLG Hamburg, 29.07.1998 - 2 Wx 20/98
Genehmigung eines Gaststättenbetriebes anhand einer Teilerklärung durch einen …
Auszug aus BayObLG, 28.09.2000 - 2Z BR 55/00
Zutreffend geht das Landgericht davon aus, dass der Begriff "Cafe", wenn er ohne Zusätze und Einschränkungen verwendet wird, im allgemeinen Sprachgebrauch, der insoweit maßgebend ist, einen Gaststättenbetrieb bezeichnet, der in erster Linie Kaffee, Tee und Konditoreiwaren anbietet (OLG Hamburg MDR 1998, 1156 m.A. Riecke; OLG München NJW-RR 1992, 1492/1493; OLG Hamm NJW-RR 1986, 1336/1337).Bei der Auslegung von Eigentümerbeschlüssen, die eine Dauerregelung enthalten, ist nach den für die Auslegung von Grundbucherklärungen maßgebenden Grundsätzen der im Zeitpunkt der Beschlußfassung herrschende Sprachgebrauch sowie die damalige Verkehrsübung und Verkehrsauffassung zu berücksichtigen (OLG Hamburg MDR 1998, 1156/1157; s. a. BayObLG Rpfleger 1981, 479).
- BayObLG, 11.12.1986 - BReg. 2 Z 119/86
Anspruch auf Unterlassung einer Störung
Auszug aus BayObLG, 28.09.2000 - 2Z BR 55/00
An den Nachweis des Wegfalls einer Wiederholungsgefahr sind strenge Anforderungen zu stellen (BayObLG NJW-RR 1987, 463/464 und st. Rspr.). - BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98
Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß
Auszug aus BayObLG, 28.09.2000 - 2Z BR 55/00
Was im Zusammenhang mit der Beschlussfassung erörtert wurde und was die Beteiligten damit beabsichtigt oder sich vorgestellt haben, kann entgegen der Meinung der Rechtsbeschwerdeführerin für die Auslegung nur herangezogen werden, wenn es in der Versammlungsniederschrift einen Niederschlag gefunden hat (BGHZ 139, 288/292; BayObLG NJW-RR 2000, 603/605 und st. Rspr.). - BGH, 04.05.1995 - V ZB 5/95
Verbot der Hundehaltung durch Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümer
Auszug aus BayObLG, 28.09.2000 - 2Z BR 55/00
Die in der Teilungserklärung vereinbarte Zweckbestimmung ist durch den bestandskräftigen Eigentümerbeschluss vom 29.3.1.980 wirksam abgeändert worden (vgl. BGHZ 129, 329/332; BayObLG NZM 1999, 866/867 und BayObLGZ 2000 Nr. 53). - BayObLG, 02.09.1993 - 2Z BR 63/93
Geltendmachung eines Anspruchs auf Unterlassung von Musikveranstaltungen …
Auszug aus BayObLG, 28.09.2000 - 2Z BR 55/00
Inwieweit dies musikalischen Darbietungen in den Räumen des Teileigentums entgegensteht (vgl. BayObLG NJW-RR 1994, 337), ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens. - BayObLG, 19.07.1990 - BReg. 2 Z 61/90
Anspruch auf Unterlassen der Nutzung eines Speichers als Wohnung, obwohl das …
Auszug aus BayObLG, 28.09.2000 - 2Z BR 55/00
Ist ein Unterlassungsanspruch gemäß § 15 Abs. 3 WEG, § 1004 BGB gegen einen Wohnungseigentümer verwirkt, so wirkt dies auch für und gegen den Sondernachfolger (BayObLG NJW-RR 1991, 1041 und WuM 1993, 558/559). - OLG München, 25.02.1992 - 25 U 3550/91
Inhalt der Zweckbestimmung "Eisdiele und Cafe" - Anspruch der Wohnungseigentümer …
Auszug aus BayObLG, 28.09.2000 - 2Z BR 55/00
Zutreffend geht das Landgericht davon aus, dass der Begriff "Cafe", wenn er ohne Zusätze und Einschränkungen verwendet wird, im allgemeinen Sprachgebrauch, der insoweit maßgebend ist, einen Gaststättenbetrieb bezeichnet, der in erster Linie Kaffee, Tee und Konditoreiwaren anbietet (OLG Hamburg MDR 1998, 1156 m.A. Riecke; OLG München NJW-RR 1992, 1492/1493; OLG Hamm NJW-RR 1986, 1336/1337). - BayObLG, 21.12.1999 - 2Z BR 79/99
Aufnahme von Forderungen und Verbindlichkeiten der Wohnungseigentümergemeinschaft …
Auszug aus BayObLG, 28.09.2000 - 2Z BR 55/00
Was im Zusammenhang mit der Beschlussfassung erörtert wurde und was die Beteiligten damit beabsichtigt oder sich vorgestellt haben, kann entgegen der Meinung der Rechtsbeschwerdeführerin für die Auslegung nur herangezogen werden, wenn es in der Versammlungsniederschrift einen Niederschlag gefunden hat (BGHZ 139, 288/292; BayObLG NJW-RR 2000, 603/605 und st. Rspr.). - BayObLG, 23.04.1993 - 2Z BR 31/93
Anspruch auf Unterlassung des Gewerbetreibens in Form einer Gastwirtschaft durch …
- OLG Hamm, 20.06.1986 - 15 W 177/86
Bedeutung der Bezeichnung "Eis-Cafe" in der Teilungserklärung"
- BayObLG, 26.08.1999 - 2Z BR 74/99
Vertretung der Beteiligten im Wohnungseigentumsverfahren
- BayObLG, 22.09.2004 - 2Z BR 103/04
Zweckwidrige Nutzung einer Konditorei als Spezialitätenrestaurant - Verwirkung …
b) Die Regelungen zum Teileigentum Nr. 14 in der Teilungserklärung und in der Gemeinschaftsordnung, die zum Grundbuchinhalt geworden sind (§ 874 BGB), enthalten eine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2, § 15 Abs. 1 WEG (st. Rspr., z.B. BayObLG ZMR 2001, 51/52; OLG-Report 2003, 335 - Leitsatz - OLG Hamburg MDR 1998, 1156; OLG Hamm NJW-RR 1986, 1336).Maßgeblich für den Inhalt des zur Zweckbestimmung verwendeten Begriffs ist der Zeitpunkt der Vereinbarung; ein späterer Begriffswandel spielt grundsätzlich keine Rolle (BayObLG ZMR 2001, 51/52; OLG Hamburg MDR 1998, 1156 mit Anm. Riecke).
Der Betrieb eines Cafés kann mit dem eines Speiselokals nicht gleichgesetzt werden (BayObLG ZMR 2001, 51 m.w.N.).
Der Senat hat zwar bei anderer Gelegenheit aus der Bezeichnung eines Teileigentums als Café eine zeitliche Einschränkung der Öffnungszeiten entnommen (vgl. BayObLG ZMR 2001, 51/52; OLG-Report 2003, 335 - Leitsatz - auch OLG Zweibrücken MDR 1998, 212).
- LG Dresden, 25.02.2009 - 2 S 407/08
Verbindliche Gebrauchsbeschränkung durch Aufteilungsplan
Allein anknüpfend an die Öffnungszeit kann deshalb nicht davon ausgegangen werden, dass von dem Restaurant "S." größere Beeinträchtigungen ausgehen werden als bei einer Nutzung als Café (a. A. BayObLG ZMR 2001, 51 ff;… OLG Hamburg, a. a. O.). - OLG München, 23.03.2005 - 34 Wx 8/05
Unzulässige Nutzung der Erholungseinrichtungen einer Ferienwohnanlage durch …
(1) Die im Nachtrag zur Teilungserklärung vom 9.2.1996 enthaltenen Änderungen, die zum Grundbuchinhalt geworden sind (§ 874 BGB), stellen Zweckbestimmungen mit Vereinbarungscharakter nach § 10 Abs. 1 Satz 2, § 15 Abs. 1 WEG (st.Rsp., vgl. BayObLG OLG-Report 2005, 21 und ZMR 2001, 51/52) dar. - BayObLG, 15.05.2003 - 2Z BR 41/03
Auslegung einer Zweckbestimmung eines Teileigentums als "Cafe mit Schnellimbiss"
Maßgeblich für die Bedeutung der verwendeten Begriffe ist der Zeitpunkt der Grundbucheintragung (BayObLG ZMR 2001, 51; OLG Hamburg MDR 1997, 816; Riecke MDR 1998, 1157).
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