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Rechtsprechung
   BayObLG, 14.02.2001 - 2Z BR 131/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5143
BayObLG, 14.02.2001 - 2Z BR 131/00 (https://dejure.org/2001,5143)
BayObLG, Entscheidung vom 14.02.2001 - 2Z BR 131/00 (https://dejure.org/2001,5143)
BayObLG, Entscheidung vom 14. Februar 2001 - 2Z BR 131/00 (https://dejure.org/2001,5143)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sofortige weitere Beschwerde; Wohnungseigentum; Hausverwalter; Jahresabrechnung; Einnahmen; Ausgaben

Verfahrensgang

  • AG München - 484 UR II 1044/98
  • LG München I - 1 T 10532/00
  • BayObLG, 14.02.2001 - 2Z BR 131/00

Papierfundstellen

  • ZMR 2001, 561
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 25.06.1992 - 2Z BR 25/92

    Inhalt der Jahresgesamtabrechnung

    Auszug aus BayObLG, 14.02.2001 - 2Z BR 131/00
    Eine solche Entscheidung würde erschwert oder unter Umständen unmöglich gemacht, wenn derartige Ausgaben in der Gesamtabrechnung gar nicht zu erscheinen hätten (BayObLGZ 1992, 210/213 f.).
  • OLG Hamm, 29.05.2008 - 15 Wx 43/08

    Zur Prozessführungsbefugnis des Hausverwalters - Zur Ermittlung der ausstehenden …

    Unter dem nicht gesetzlich definierten Begriff der Wohngeldzahlungen im engeren Sinne werden laufende Vorschussleistungen der Wohnungseigentümer auf der Grundlage eines Wirtschaftsplans oder einer Jahresrechnung verstanden (BayObLG ZMR 2001, 561, 562;… Bärmann - Pick, a.a.O., § 16 Rdnr 97).
  • BayObLG, 17.09.2003 - 2Z BR 150/03

    Gültigkeit des Beschlusses über die Jahresabrechnung trotz deren Unrichtigkeit- …

    Wie jedoch bereits die Vorinstanzen zutreffend festgestellt haben, kommt es für die Ordnungsmäßigkeit einer Abrechnung nur darauf an, ob die Ausgaben tatsächlich getätigt worden sind, nicht darauf, ob sie auch hätten getätigt werden dürfen (vgl. z.B. BayObLG NJW-RR 1997, 715; ZMR 2001, 561).
  • KG, 26.03.2003 - 24 W 189/02

    Wohnungseigentum: Aufnahme der Sonderbelastung eines Wohnungseigentümers in die …

    In die Jahresgesamtabrechnung sind alle tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben einzustellen ohne Rücksicht darauf, ob sie zu Recht getätigt worden sind (BayObLG NJW-RR 1992, 1431; BayObLG ZMR 2001, 561; Senat NJW-RR 1992, 845).
  • BayObLG, 25.05.2001 - 2Z BR 133/00

    Ausweisung von Kosten in der Jahresabrechnung

    Das gilt auch für die Ausgaben, die der Verwalter aus der Gemeinschaftskasse beispielsweise für Kosten eines Wohnungseigentumsverfahrens getätigt hat (BayObLGZ 1992, 210; Beschluss vom 14.2.2001, 2Z BR 131/00).
  • BayObLG, 12.12.2002 - 2Z BR 72/02

    Übereinstimmende Erledigungserklärung im Wohnungseigentumsverfahren - …

    Das Landgericht hat demgegenüber auf die Rechtsprechung des Senats verwiesen, nach der bei Zahlungsanträgen gegen einen säumigen Wohngeldschuldner dieser regelmäßig auch mit den außergerichtlichen Kosten des Antragstellers zu belasten ist (z.B. BayObLG ZMR 2001, 561/562).
  • AG Mönchengladbach-Rheydt, 22.02.2002 - 23 UR II 19/01

    Streit um die Kostentragung für Mahnung und Vertretung im Gerichtsverfahren für …

    Denn im Falle einer offensichtlich unbegründeten Nichtzahlung fälliger Wohngelder oder Sonderumlagen und dem dadurch eingetretenen Verzug, ist es grundsätzlich gerechtfertigt, insoweit den säumigen Wohnungseigentümer mit den gesamten Kosten des Verfahrens zu belasten (BayObLG ZMR 01, S. 561 und DWE 92, S. 76;… KG Berlin NJW-RR 92, S. 404;… OLG Düsseldorf PiG 21, S. 179;… Palandt/Bassenge BGB § 47 WEG Rdnr. 4).
  • AG Hamburg, 06.04.2009 - 102 D II 189/07
    Nur bei besonderen Gründen, z.B. bei offensichtlich unbegründeter Nichterfüllung der geltend gemachten Forderung (BayubLG, ZMR 01, 561; Panadt/Bassenge, BGH/WEG;… 65. Auflage, § 48 Rz. 4) sind die außergerichtlichen Kosten der Gegenseite zu übernehmen.
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