Rechtsprechung
| LG Gießen, 19.12.2001 - 1 S 334/01 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anwendbarkeit der gesetzlichen Regeln über die allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Regelungen über Schönheitsreparaturen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Gießen, 11.07.2001 - M C 796/00
- LG Gießen, 19.12.2001 - 1 S 334/01
Papierfundstellen
- ZMR 2002, 426
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 03.12.1991 - XI ZR 77/91
Verbot von mit Leerräumen versehenen Formularklauseln
Auszug aus LG Gießen, 19.12.2001 - 1 S 334/01
Wird eine formularvertragliche Regelung zu Lasten des Kunden abgeändert, spricht nämlich eine Vermutung dafür, daß auch die Zusatzvereinbarung vorformuliert und für mehrere Verwendungsfälle gedacht ist (BGH NJW 92, 503 [504], AG Köln, WuM 94, 19 [20]).Es ist in einem solchen Fall von dem Vermieter als Verwender darzulegen, daß die Regelung einzeln ausgehandelt worden ist (BGH NJW 92, 503 [504], AG Köln, WuM 94, 19 [20]).
- BGH, 03.06.1998 - VIII ZR 317/97
Zur Zulässigkeit der Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter in …
Auszug aus LG Gießen, 19.12.2001 - 1 S 334/01
Letztlich hat das Amtsgericht zu Recht darauf hingewiesen, daß eine Klausel, die einen Mieter ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt der letzen Renovierung eine Endrenovierungspflicht auferlegt wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam ist (BGH WuM 98, 592 [593], AG Köln, WuM 94, 19 [20]). - BGH, 27.03.1991 - IV ZR 90/90
Aushandeln einer Eigenverkaufsklausel beim Maklervertrag
Auszug aus LG Gießen, 19.12.2001 - 1 S 334/01
Das setzt allerdings den Nachweis voraus, daß die Regelung vom Verwender ernsthaft zur Disposition gestellt worden ist und die Gegenpartei die Möglichkeit hatte auf die Vertragsbedingung Einfluß zu nehmen, so daß ein bloßes Erörtern nicht genügt (BGH NJW 91, 1678 [1679], OLG Düsseldorf, WuM 94, 459 [460], AG Köln, WuM 94, 19 [20], AG Frankfurt, WuM 96, 24, Schmidt-Futterer/Blank, vor § 535 BGB, Rn. 21).
- OLG Celle, 07.05.2003 - 2 U 200/02
Fiktive Reparaturkosten nach Maßgabe eines Kostenvoranschlages; Formularmäßige …
So hätten auch das Landgericht Berlin am 11. Juli 2000 (ZMR 2001, 31 ff.) und das Landgericht Gießen am 19. Dezember 2001 (ZMR 2002, 426 ff.) entschieden.aa) Zwar ist - bei der Vermietung von Wohnraum - eine Formularklausel, die (wie hier § 12 Ziff. 4 und § 16 Ziff. 1 des Mietvertrages) bestimmt, dass der Mieter verpflichtet ist, die Mieträume bei Beendigung des Mietvertrages renoviert zurückzugeben, und zwar unabhängig davon, in welchem zurückliegenden Zeitpunkt die letzte Schönheitsreparatur stattgefunden hat, unwirksam; der (Wohnungs)Mieter wird nämlich durch diese Klausel in einer gegen Treu und Glauben verstoßenden Weise benachteiligt: Denn eine solche Regelung zielt von vornherein darauf ab, eine ohnehin pflichtgemäß renovierte Mietsache auch für die Zeit nach Ablauf der Mietzeit in einen völlig renovierten Zustand zu versetzen, was nur für den Vermieter von Vorteil ist, dem Mieter aber, der die Renovierung nicht "abwohnen" kann, keine Vorteile bringt, zumal auch Anhaltspunkte dafür, dass die Endrenovierungsklausel zugunsten des Mieters Einfluss auf die Mietzinskalkulation des Vermieters gehabt hat, nicht ersichtlich sind (so auch OLG Hamm NJW 1981, 1049; OLG Frankfurt/M. WuM 1981, 272; OLG Hamm NJW 1982, 1403; LG Hamburg WuM 1994, 675 ( für Gewerbemiete insoweit ohne nähere Begründung ), BGH NJW 1998, 3114, 3115; LG Gießen ZMR 2002, 426).
- AG Siegburg, 16.02.2006 - 114 C 160/05
Anspruch auf Freigabe der für Verbindlichkeiten aus dem Mietverhältnis erteilten …
Hierbei handelt es sich um eine Verschärfung zu Lasten des Mieters, die nach § 307 BGB unwirksam ist (OLG Hamm NJW 1981, 1049; LG Gießen ZMR 2002, 426; LG Köln WuM 1994, 19).
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