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Weitere Entscheidung unten: LG Itzehoe, 14.01.2003

Rechtsprechung
   AG Pinneberg, 05.11.2002 - 62 C 220/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,21069
AG Pinneberg, 05.11.2002 - 62 C 220/02 (https://dejure.org/2002,21069)
AG Pinneberg, Entscheidung vom 05.11.2002 - 62 C 220/02 (https://dejure.org/2002,21069)
AG Pinneberg, Entscheidung vom 05. November 2002 - 62 C 220/02 (https://dejure.org/2002,21069)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung von rückständigen Betriebskostenvorauszahlungsbeträgen und Nebenkostenvorauszahlungsbeträgen aus einem Mietvertrag; Zurückbehaltungsrecht bezüglich laufender Betriebskostenvorauszahlungen und Nebenkostenvorauszahlungen nur bis zur Vorlage einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZMR 2003, 494
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.01.1984 - VIII ARZ 10/83

    Begründungspflicht bei Mieterhöhung

    Auszug aus AG Pinneberg, 05.11.2002 - 62 C 220/02
    Dem Mieter muss eine ausreichende Prüfungsmöglichkeit gegeben werden, ohne dass er selbst aktiv werden muss (vgl. OLG Hamm, WuM 1984, S. 70, 72).
  • AG Winsen, 27.01.1994 - 4d C 1429/93
    Auszug aus AG Pinneberg, 05.11.2002 - 62 C 220/02
    An eine Mieterhöhungserklärung bei preisgebundenem Wohnraum sind strenge Anforderungen zu stellen, da es sich um eine einseitige Gestaltungsbefugnis des Vermieters handelt (AG Winsen, WuM 1994, S. 434 [AG Winsen 27.01.1994 - 4d C 1429/93]).
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Rechtsprechung
   LG Itzehoe, 14.01.2003 - 1 S 236/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,27700
LG Itzehoe, 14.01.2003 - 1 S 236/02 (https://dejure.org/2003,27700)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 14.01.2003 - 1 S 236/02 (https://dejure.org/2003,27700)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 14. Januar 2003 - 1 S 236/02 (https://dejure.org/2003,27700)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZMR 2003, 494
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LG Berlin, 24.08.2007 - 63 S 363/06

    Wohnraummiete: Begründungserfordernis für eine Betriebskostenabrechnung mit …

    Dem Mieter steht wegen seines Anspruchs gegen den Vermieter auf formell ordnungsgemäße Rechnungslegung ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 BGB an den laufenden Betriebskostenvorauszahlungen zu, solange keine formell ordnungsgemäße Abrechnung vorgelegt ist (BGH, WuM 1984, 127; KG GE 2002, 129; LG Itzehoe, ZMR 2003, 494;… Schmidt-Futterer/Langenberg, MietR, 9. Aufl. 2007, § 556 Rnr. 459).
  • LG Hamburg, 15.03.2005 - 316 S 162/04

    Wohnraummiete: Zurückbehaltung der laufenden Betriebs- und …

    Auf materielle Einwendungen, bei denen es um die Berechtigung einer Nachforderung oder eines Guthabens oder aber einzelner Abrechnungspositionen geht, kann das Zurückbehaltungsrecht dagegen nicht gestützt werden; sie sind im Rahmen einer Leistungsklage geltend zu machen, da der Vermieter mit Vorlage der formell ordnungsgemäßen Abrechnung seine Abrechnungspflicht erfüllt hat (vergl. Langenberg, Betriebskostenrecht, G 54; LG Hamburg in WuM 98, 727; LG Itzehoe in ZMR 2003, 494 f.).
  • AG Berlin-Schöneberg, 09.02.2016 - 18 C 108/15

    Anforderungen an Wirtschaftlichkeitsberechnung bei Mieterhöhung

    Dies hat in einer Form zu geschehen, die ein wohnungswirtschaftlich nicht gebildeter Mieter verstehen und nachprüfen kann (LG Itzehoe, Beschluss vom 14. Januar 2003 - 1 S 236/02 -, ZMR 2003, 494).
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