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Rechtsprechung
   OLG Köln, 22.11.2002 - 16 Wx 153/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3805
OLG Köln, 22.11.2002 - 16 Wx 153/02 (https://dejure.org/2002,3805)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.11.2002 - 16 Wx 153/02 (https://dejure.org/2002,3805)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. November 2002 - 16 Wx 153/02 (https://dejure.org/2002,3805)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 26
    Abberufung des WEG -Verwalters

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Aufhebung der Verlängerung einer Verwalterbestellung bzw. der Abberufung eines Verwalters; Zum Vorliegen eines Nicht- oder Scheinbeschlusses einer Wohnungseigentümerversammlung ; Beschlussqualität einer Abstimmung durch Feststellung und Bekanntgabe des ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verwalterbestellung/ Abberufung und ordnungsgemäße Verwaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2003, 703
  • ZMR 2004, 296
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Köln, 22.11.2002 - 16 Wx 153/02
    Mit der Beschlussfassung zur Bestellung oder Verlängerung der Bestellung eines Verwalters handelt die Eigentümergemeinschaft im Rahmen ihrer Beschlusskompetenz ( dazu BGH, NJW 00, 3500 ).
  • BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01

    Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen …

    Auszug aus OLG Köln, 22.11.2002 - 16 Wx 153/02
    Diese Feststellung und Bekanntgabe des Beschlussergebnisses durch den Versammlungsleiter hat nach neuerer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs konstitutive Bedeutung und führt dazu, dass dieser Abstimmung unabhängig von ihrem Inhalt als Folge der genannten Feststellungen des Versammlungsleiters Beschlussqualität zukommt ( vgl. BGH vom 23.8.2001, NZM 01, 961 m. w. N. auch zur Gegenmeinung ).
  • BGH, 20.06.2002 - V ZB 39/01

    Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses durch den Verwalter

    Auszug aus OLG Köln, 22.11.2002 - 16 Wx 153/02
    Das Recht des Verwalters zur Anfechtung des Eigentümerbeschlusses über seine Abberufung in entsprechender Anwendung des § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG ist höchstrichterlich nochmals bestätigt worden ( BGH vom 20.6.02, ZfIR 02, 731 ).
  • OLG Köln, 20.09.2002 - 16 Wx 135/02

    Allgemeine Ermächtigung des Verwaltungsbeirates zum Abschluss eines …

    Auszug aus OLG Köln, 22.11.2002 - 16 Wx 153/02
    Der Vorwurf der nicht korrekten Jahresabrechnung durch den Antragsgegner T., wie sie der Senat in dem Verfahren 16 Wx 135/02 bzw. 8 T 159/00 LG Bonn zugrunde gelegt hat, bedeutet kein so erhebliches Fehlverhalten, das Anlass zu einer außerordentlichen Abberufung sein könnte.
  • OLG Düsseldorf, 03.05.2000 - 3 Wx 9/00

    Abberufung des Verwalters bei bestandskräftiger Wiederbestellung

    Auszug aus OLG Köln, 22.11.2002 - 16 Wx 153/02
    Soweit ein Teil der Eigentümer nicht anwesend war, haben diese durch die Nichtanfechtung dieses Beschlusses nach Erhalt des Versammlungsprotokolls ebenfalls zu erkennen gegeben, dass sie etwaige Verstöße des Verwalters - sollten diese tatsächlich gegeben sein - nicht als so gewichtig ansehen, dass dadurch die Verlängerung seiner Amtszeit in Frage gestellt sein könnte ( ebenso OLG Düsseldorf, NZM 00, 1019 unter Hinweis auf die ständige Rspr. ).
  • OLG Köln, 22.01.1999 - 16 Wx 218/98

    Fristlose Kündigung des Verwaltervertrages

    Auszug aus OLG Köln, 22.11.2002 - 16 Wx 153/02
    Ein wichtiger Grund für die Abberufung des Verwalters liegt vor, wenn den Wohnungseigentümern unter Berücksichtigung aller Umstände nach Treu und Glauben eine Fortsetzung der Zusammenarbeit mit dem Verwalter nicht mehr zugemutet werden kann, insbesondere weil das erforderliche Vertrauensverhältnis nachhaltig zerstört ist ( st. Rspr. Senat, NZM 99, 843 m. w. N.; zuletzt BayObLG, ZWE 02, 526, 528).
  • OLG Köln, 12.11.2004 - 16 Wx 151/04

    Unbestimmter Eigentümerbeschluss zur unentgeltlichen Gartenpflege in Eigenarbeit

    Sollte der Beschluss vom 21.09.2004 bestandskräftig geworden sein, könnte ein Verlangen auf vorzeitige Abberufung ohnehin nur noch auf solche Tatsachen gestützt werden, die im Zeitpunkt der erneuten Bestellung noch nicht bekannt waren (Senat OLGReport 2003, 60 = ZMR 2003, 703).
  • OLG Köln, 22.08.2008 - 16 Wx 228/07

    Voraussetzungen der Abberufung eines Verwalters durch die Eigentümergemeinschaft

    Dies führt dazu, dass Gründe für die Abberufung der Verwalterin, die zum Zeitpunkt ihrer Neubestellung bereits berücksichtigt werden konnten, nicht mehr geltend gemacht werden können (BayObLG NJW-RR 2004, 89; OLG Köln ZMR 2003, 703).
  • OLG Frankfurt, 26.04.2005 - 20 W 279/03

    Wohnungseigentum: Voraussetzungen für die Ungültigerklärung eines Beschlusses …

    Dabei hat es - mit dem amtsgerichtlichen Beschluss - zutreffend zugrunde gelegt, dass die Abberufung nicht auf Gründe gestützt werden kann, die der Wohnungseigentümergemeinschaft im Zeitpunkt der Wiederwahl des Verwalters bekannt gewesen waren (BayObLG ZMR 2004, 840; WuM 2004, 426; NZM 2004, 110; OLG Köln ZMR 2003, 703; OLG Düsseldorf WuM 1997, 67; NZM 2002, 487; OLG Celle NZM 1999, 841;… vgl. auch Bärmann/Pick, a.a.O., § 26 Rz. 36;… Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 26 Rz. 87;… Palandt/Bassenge, a.a.O., § 26 Rz. 11b).
  • AG Bad Segeberg, 08.12.2011 - 17 C 186/10

    Eigentümer haben auch über Einzelabrechnungen abgestimmt bei Vorliegen der …

    Die von der Klägerin dargelegten Umstände waren der Mehrheit der Wohnungseigentümer bekannt, weshalb diese einer Wiederbestellung nicht entgegenstehen können (…vgl. KG, Beschl. v. 20.04.2007 - 24 W 12/07, ZMR 2007, 801, [...] Rn. 8; OLG Köln, Beschl. v. 22.11.2002 - 16 Wx 153/02, ZMR 2004, 296 ff.).
  • BayObLG, 10.03.2004 - 2Z BR 238/03

    Bekannte Abberufungsgründe nach Bestandskraft eines Eigentümerbeschlusses über …

    Sollte nämlich der Eigentümerbeschluss vom 17.6.2002 bestandskräftig werden, können sich weder der Antragsteller noch die übrigen Wohnungseigentümer nicht mehr auf ein mögliches Fehlverhalten des Antragsgegners berufen, das vor der Abstimmung vom 17.6.2002 vorgelegen haben könnte und das hier im Wesentlichen Gegenstand der Vorwürfe gegen den Antragsgegner ist (OLG Köln ZMR 2003, 703 f.; OLG Celle NZM 1999, 481).
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