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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 12.03.2003 - 20 W 283/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2425
OLG Frankfurt, 12.03.2003 - 20 W 283/01 (https://dejure.org/2003,2425)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.03.2003 - 20 W 283/01 (https://dejure.org/2003,2425)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. März 2003 - 20 W 283/01 (https://dejure.org/2003,2425)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 21
    Beschränkung der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses über die Jahresabrechnung auf einzelne selbständige Rechnungspositionen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses über Jahresabrechnung; Beschränkung auf einzelne selbständige Rechnungspositionen; Ungültigkeitserklärung hinsichtlich mängelbehafteter Abrechungsposten; Wirksamkeit von Eigentümerbeschlüssen ; Austausch von Wasseruhren ; Aufschub ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beschränkung der Anfechtung des Jahresabrechnungsbeschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2003, 769
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 27.07.1989 - BReg. 2 Z 68/89

    Beseitigung von Baumängeln durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft; Gültigkeit …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.2003 - 20 W 283/01
    Deshalb werden in der Regel vor Vergabe eines größeren Auftrags an einen Handwerker Alternativ- und Konkurrenzangebote einzuholen sein (vgl. BayObLG WE 1995, 287, 288; NJW-RR 1989, 1293), wobei nicht notwendig das billigste Angebot Vorrang hat.

    Eine allzu kleinliche Beurteilung der Frage durch das Gericht, welchem Handwerker der Auftrag zu vergeben ist, ist allerdings verfehlt, da den Wohnungseigentümern ein gewisser Beurteilungsspielraum zuzubilligen ist (vgl. BayObLG WE 1995, 287, 288; NJW-RR 1989, 1293).

  • BayObLG, 26.01.1999 - 2Z BR 130/98

    Zustimmung eines Wohnungseigentümers zur Vergabe von Sanierungsarbeiten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.2003 - 20 W 283/01
    Durch die Einholung von Alternativ- oder Konkurrenzangeboten bei Maßnahmen der Instandsetzung und Instandhaltung soll nämlich gewährleistet werden, dass einerseits technische Lösungen gewählt werden, die eine dauerhafte Beseitigung von Mängeln und Schäden versprechen, dass aber anderseits auf die Wirtschaftlichkeit geachtet wird und keine überteuerten Aufträge erteilt werden (vgl. BayObLG NZM 1999, 767, 769).
  • BayObLG, 26.03.1998 - 2Z BR 154/97

    Weiterbenutzung eichpflichtiger Wärme- oder Warmwasserverbrauchserfassungsgeräte …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.2003 - 20 W 283/01
    Dabei kann die zwischen den Beteiligten streitige Frage dahinstehen, ob ein teilweiser Austausch vorliegend überhaupt möglich wäre - ein Beschluss, der zu einer Weiterbenutzung nicht geeichter Zähler führen würde, würde sicherlich den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung widersprechen (vgl. BayObLG NZM 1998, 486) -, und ob der Antragsteller hierzu hinreichend konkret vorgetragen hätte.
  • BayObLG, 23.05.1990 - BReg. 2 Z 44/90
    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.2003 - 20 W 283/01
    Weder die von der weiteren Beschwerde des Antragstellers als fehlend gerügte Aufstellung über die Einnahmen noch der weiter beanstandete fehlerhafte Anfangs- und Endbestand des Instandhaltungskontos führt nach den obigen Ausführungen zwingend dazu, dass die gesamte Jahresabrechnung für ungültig zu erklären wäre (vgl. etwa BayObLG ZMR 1999, 185, für fehlerhaften Anfangsbestand; BayObLG NJW-RR 1990, 1107, 1108 für Fehler der Einnahmenseite).
  • KG, 27.03.1996 - 24 W 5414/95

    Ungültigkeit eines Eigentümerbeschlusses; Teilung von Wohneigentumseinheiten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.2003 - 20 W 283/01
    Eine bloße Teilungültigerklärung wäre sogar dann zwingend geboten, wenn ein die Festlegung der Gesamtkosten beeinflussender Mangel nicht vorliegt (vgl. Kammergericht ZWE 2001, 334, in ausdrücklicher Abgrenzung zu der von der weiteren Beschwerde des Antragstellers zitierten Entscheidung in NJW-RR 1996, 844).
  • BayObLG, 25.07.2002 - 2Z BR 31/02

    Teilweise Antragsrücknahme und Wiedererweiterung des Rechtsmittelantrags in …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.2003 - 20 W 283/01
    Auch bei der sofortigen weiteren Beschwerde ist die Erweiterung der Anfechtung noch nach Fristablauf möglich, sofern in der anfänglichen Beschränkung des Rechtsmittels auf einen selbstständigen Verfahrensgegenstand oder den abtrennbaren Teil eines solchen nicht zugleich ein Rechtsmittelverzicht liegt (…vgl. Keidel/Kuntze/Sternal, FGG, 15. Aufl., § 21 Rz. 28, mit weiteren Nachweisen; vgl. auch BayObLG NZM 2003, 124).
  • BayObLG, 10.03.1994 - 2Z BR 11/94

    Jahresabrechnung für eine Eigentumswohnanlage

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.2003 - 20 W 283/01
    Daraus folgt, dass der Eigentümerbeschluss über die Jahresabrechnung bei uneingeschränkter Anfechtung nur hinsichtlich derjenigen selbstständigen Abrechnungsposten für ungültig zu erklären ist, die mit Mängeln behaftet sind (vgl. etwa BayObLG WE 1999, 153, 154; WE 1995, 89; WuM 1994, 498, 499; …
  • BayObLG, 28.10.1998 - 2Z BR 116/98

    Ungültigkeit eines Eigentümerbeschlusses über die Jahresabrechnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.2003 - 20 W 283/01
    Weder die von der weiteren Beschwerde des Antragstellers als fehlend gerügte Aufstellung über die Einnahmen noch der weiter beanstandete fehlerhafte Anfangs- und Endbestand des Instandhaltungskontos führt nach den obigen Ausführungen zwingend dazu, dass die gesamte Jahresabrechnung für ungültig zu erklären wäre (vgl. etwa BayObLG ZMR 1999, 185, für fehlerhaften Anfangsbestand; BayObLG NJW-RR 1990, 1107, 1108 für Fehler der Einnahmenseite).
  • KG, 17.06.1998 - 24 W 9047/97
    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.2003 - 20 W 283/01
    Eine bloße Teilungültigerklärung wäre sogar dann zwingend geboten, wenn ein die Festlegung der Gesamtkosten beeinflussender Mangel nicht vorliegt (vgl. Kammergericht ZWE 2001, 334, in ausdrücklicher Abgrenzung zu der von der weiteren Beschwerde des Antragstellers zitierten Entscheidung in NJW-RR 1996, 844).
  • BGH, 04.12.2009 - V ZR 44/09

    Buchung von tatsächlichen und geschuldeten Zahlungen der Wohnungseigentümer auf …

    Eine solche Beschränkung ist rechtlich möglich, wenn es sich um einen rechnerisch selbständigen und abgrenzbaren Teil der Abrechnung handelt (Senat, BGHZ 171, 335, 339; Beschl. v. 2. Juni 2005, V ZB 32/05, NJW 2005, 2061, 2069, insoweit in BGHZ 163, 154 nicht abgedruckt; OLG Frankfurt a. M. ZMR 2003, 769;… Staudinger/Wenzel, BGB [2005], Vorbem. zu §§ 43 ff. WEG Rdn. 24 und § 43 WEG Rdn. 54;… Merle in Bärmann, WEG, 10. Aufl., § 28 Rdn. 121;… Niedenführ in Niedenführ/ Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Aufl., § 28 Rdn. 98 f.; Abramenko, ZMR 2003, 402, 404).
  • BGH, 11.05.2012 - V ZR 193/11

    Wohnungseigentum: Wirksamkeit der Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplans bei …

    Das wird von der gegenteiligen Auffassung (so etwa Abramenko, ZMR 2003, 769, 770 mwN) nicht hinreichend beachtet.
  • OLG Frankfurt, 20.12.2004 - 20 W 337/01

    Wohnungseigentum: Durchsetzung der Aufnahme eines Tagesordnungspunktes für die …

    Wie der Senat bereits im Beschluss vom 12.03.2003 im Verfahren 20 W 283/01 - die gleiche Eigentümergemeinschaft betreffend - hinsichtlich der Jahresabrechnung 1997 im Einzelnen ausgeführt hat, entspricht es weit überwiegender Auffassung in Literatur und Rechtsprechung, dass die Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses über die Jahresabrechnung auf einzelne selbstständige Rechnungsposten beschränkt werden kann.

    Der Senat hat dies bereits für die Jahresabrechnung 1997 im Beschluss vom 12.03.2003 im Verfahren 20 W 283/01 dargelegt.

    Auch dazu hat der Senat bereits im Beschluss vom 12.03.2003 im Verfahren 20 W 283/01, Seite 6, Stellung genommen.

    Soweit sie sich auf Umstände bezieht, die erst nachträglich eingetreten sind, kann dieses neue - und umfassend umstrittene - Vorbringen im Verfahren der weiteren Beschwerde nicht mehr berücksichtigt werden, da sich das Verfahren auf eine reine Rechtskontrolle zu beschränken hat (vgl. Senat, Beschluss vom 12.03.2003, 20 W 283/01;… Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 45 Rz. 85;… Staudinger/Wenzel, a.a.O., § 45 WEG Rz. 44;… Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 45 Rz. 40).

    Zur Rüge der Bevollmächtigung verweist der Senat auf die Ausführungen im Beschluss vom 12.03.2003 (20 W 283/01), Seite 4.

  • OLG Frankfurt, 08.02.2005 - 20 W 231/01

    Wohnungseigentumsverfahren wegen Beschlussanfechtung und Auskunft durch den …

    Daraus folgt, dass der Eigentümerbeschluss über die Jahresabrechnung bei uneingeschränkter Anfechtung nur hinsichtlich derjenigen selbstständigen Abrechnungsposten für ungültig zu erklären ist, die mit Mängeln behaftet sind (vgl. etwa Senat ZMR 2003, 769; BayObLG WE 1999, 153; WE 1995, 89; WuM 1994, 498; NJW-RR 1990, 1107;… vgl. weiter Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 28 Rz. 115;… Palandt/Bassenge, a.a.O., § 28 WEG Rz. 18;… Weitnauer/Gottschalg, a.a.O., § 28 Rz. 30a;… Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 28 Rz. 83a;… Bärmann/Pick, WEG, 15. Aufl., § 28 Rz. 20, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    besteht ein Anspruch auf Ergänzung der Jahresabrechnung (vgl. etwa Senat ZMR 2003, 769).

  • OLG Frankfurt, 15.11.2005 - 20 W 130/03

    Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses über die Jahresabrechnung: …

    Der Senat hat in dem bereits vom Landgericht zitierten Beschluss (vom 12.03.2003, 20 W 283/01 = ZMR 2003, 769) unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Kammergerichts (vgl. ZWE 2001, 334) ausgesprochen, dass es dabei im Ermessen der Tatsacheninstanzen liegt, ob sie bei festgestellten Fehlern der Jahresabrechnung, insbesondere wegen der Schwere oder der Vielzahl der sich auf das Endergebnis auswirkenden Abrechnungsfehler, die Billigung der Jahresabrechnung insgesamt für ungültig erklären oder nur eine (abgrenzbare) Teilungültigerklärung aussprechen (vgl. auch den weiteren Beschluss des Senats vom 20.12.2004, 20 W 337/01; ebenfalls die vorliegende Gemeinschaft betreffend).

    Dies zeigt sich auch darin, dass anders als in den Beschlüssen des Landgerichts vom 26.06.2001 und 31.07.2001 in den Verfahren Az.: 2-9 T 340/00 und Az.: 2-9 T 533/00, denen die Jahresabrechnungen 1997 und 1998 der gleichen Wohnungseigentumsanlage zugrunde lagen und die der Senat in den Verfahren Az.: 20 W 283/01 und Az.: 20 W 337/01 zu überprüfen und insofern für rechtsfehlerfrei erachtet hatte, das Landgericht hier die die Abrechnungen genehmigenden Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft lediglich mit Ausnahme einzelner Ausgabenpositionen für ungültig erklärt hat.

    Ob die Verwaltung sich im Anschluss an die Beschlussfassung an diese Maßgaben gehalten hat, was vom Antragsteller in Zweifel gezogen wird, spielt für die Rechtsmäßigkeit des vorangegangenen Eigentümerbeschlusses keine Rolle (vgl. auch den oben zitierten Senatsbeschluss im Verfahren 20 W 283/01); immerhin ist aber nach den unbestritten gebliebenen Angaben der Antragsgegner der Auftrag an eine andere Firma erteilt worden.

  • OLG München, 20.02.2008 - 34 Wx 65/07

    Wohnungseigentumssache: Maßstab für die Abgrenzung zwischen vollständiger und …

    Daraus folgt, dass der Eigentümerbeschluss über die Jahresabrechnung bei uneingeschränkter Anfechtung nur hinsichtlich derjenigen selbständigen Abrechnungsposten für ungültig zu erklären ist, die mit Mängeln behaftet sind (vgl. nur jüngst BGH NZM 2007, 358/359 f.; NZM 2007, 886; OLG Frankfurt ZMR 2003, 769; ZWE 2006, 194).

    Eine bloße Teilungültigerklärung ist sogar dann zwingend geboten, wenn ein die Festlegung der Gesamtkosten beeinflussender Mangel nicht vorliegt (vgl. KG ZWE 2001, 334; OLG Frankfurt ZMR 2003, 769).

    Nach anderer Ansicht sind die Schwere des Fehlers und die hieraus resultierenden Rechtsfolgen wie ein unbestimmter Rechtsbegriff zu behandeln, so dass die Subsumierung des Sachverhalts im Rechtsbeschwerdeverfahren grundsätzlich vollständig nachprüfbar ist (vgl. Abramenko ZMR 2003, 769/770).

  • BayObLG, 23.03.2005 - 2Z BR 236/04

    Teilweise Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses über Jahresabrechnung - …

    Auch bei einer derart umfassenden Anfechtung ist es möglich, dass das Gericht den Beschluss nur hinsichtlich einzelner mangelhafter Positionen für ungültig erklären kann (BayObLG ZMR 1999, 185 und NZM 2002, 531; OLG Frankfurt ZMR 2003, 769;… Niedenführ/Schulze § 28 Rn. 83a).
  • OLG Frankfurt, 14.12.2005 - 20 W 441/03

    Wohnungseigentum: Vergleich mit dem Bauträger über den Teilverzicht auf …

    Aus der Verpflichtung der Wohnungseigentümer zum Zusammenwirken bei der ordnungsgemäßen Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums kann sich die Pflicht ergeben, durch Beschlussfassung die Instandsetzung zu ermöglichen (vgl. Senat, Beschluss vom 12.03.2003, 20 W 283/01, insoweit nicht abgedruckt in ZMR 2003, 769;… Niedenführ/Schulze, WEG, 7. Aufl., § 21 Rz. 50).

    Insoweit hat die Gemeinschaft einen Ermessensspielraum, ob und welche Maßnahmen sie zur Beseitigung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum vornimmt (Senat, Beschluss vom 12.03.2003, 20 W 283/01;… vgl. auch Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 21 Rz. 57a).

    Eine Verschiebung oder gar Ablehnung von erforderlichen Sanierungsmaßnahmen darf nämlich nicht zu einer weiteren Verschlechterung des Bauzustands der Anlage führen (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 12.03.2003, 20 W 283/01 = ZMR 2003, 769;… vgl. auch Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 21 Rz. 65; BayObLG WE 1996, 476).

  • OLG Frankfurt, 20.09.2006 - 20 W 241/05

    Wohnungseigentum: Beschlussanfechtung durch einen Bruchteilseigentümer; …

    Rechtsfehlerfrei hat das Amtsgericht - und dem folgend das Landgericht - der weit überwiegenden Auffassung in Literatur und Rechtsprechung entsprechend, die Eigentümerbeschlüsse betreffend die Jahresabrechnungen trotz uneingeschränkter Anfechtung nur hinsichtlich derjenigen selbständigen Abrechnungsposten für ungültig zu erklärt, die mit Mängeln behaftet sind (vgl. dazu Senat ZMR 2003, 769 und OLGRep 2006, 617, jeweils mit vielfältigen weiteren Nachweisen).
  • OLG Frankfurt, 16.10.2006 - 20 W 278/03

    Wohnungseigentumsrecht: Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen über eine …

    Der Senat folgt dem in ständiger Rechtsprechung (vgl. etwa zuletzt ZWE 2006, 194; ZMR 2003, 769).
  • OLG Frankfurt, 16.10.2006 - 20 W 178/03

    Wohnungseigentum: Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses; Form der …

  • LG Hamburg, 03.11.2010 - 318 S 110/10

    Ungültigkeiter Beschluss bei mangelhafter Gesamtabrechnung

  • OLG Frankfurt, 16.12.2003 - 20 W 297/01

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Erstmalige mangelfreie Erstellung von …

  • OLG Frankfurt, 17.07.2003 - 20 W 342/00

    Ordnungsgemäße Verwaltung von Wohnungseigentum: Anspruch eines Eigentümers auf …

  • BayObLG, 23.03.2005 - 2Z BR 236/0

    Anforderungen an eine gerichtliche Teilungültigerklärung

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