Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 11.07.2003 - I-3 Wx 77/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 16 Abs. 2; WEG § 28 Abs. 1; WEG § 28 Abs. 5
Wohnungseigentum: Fortgeltung des Wirtschaftsplans und Vorschusspflicht - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zur Fortgeltung des Wirtschaftsplans
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Einstimmige Genehmigung der von der Verwaltung vorgelegten Wirtschaftspläne durch die Wohnungseigentümer; Gültigkeit des jeweiligen Wirtschaftsplans bis zur Verabschiedung eines neuen ; Auf die betreffende Wirtschaftsperiode begrenzte Vorschusspflicht der Eigentümer ...
Papierfundstellen
- NJW-RR 2003, 1595
- NZM 2003, 810
- FGPrax 2003, 253
- ZMR 2003, 862
- ZMR 2003, U 3
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- BayObLG, 19.12.2002 - 2Z BR 104/02
Entlastung des Verwalters durch Eigentümerbeschluss
Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.07.2003 - 3 Wx 77/03
Auf den Wirtschaftsplan für das Kalenderjahr 2001 können Zahlungsansprüche grundsätzlich auch nur für dieses Jahr gestützt werden, denn ein Wirtschaftsplan begründet mangels anderweitiger Regelung in der Teilungserklärung oder im Beschluss selbst nur eine auf die betreffende Wirtschaftsperiode begrenzte Vorschusspflicht, also nicht auch stets darüber hinaus bis zur Verabschiedung eines neuen Wirtschaftsplanes (vgl. KG WE 1988, 167; BayObLG WE 1989, 107, ZMR 2003, 280).Rechtlich zulässig ist es lediglich, bei Beschlussfassung über einen konkreten Wirtschaftsplan dessen Fortgeltung bis zur Beschlussfassung über den nächsten Wirtschaftsplan zu bestimmen, nur ein solcher Beschluss übersteigt nicht die Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümergemeinschaft (vgl. KG ZMR 2002, 460, 462; BayObLG ZMR 2003, 280; Merle, DWE 2001, 45; Bielefeld DWE 2001, 11).
- BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99
Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum
Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.07.2003 - 3 Wx 77/03
Ein solcher Beschluss, der unabhängig von einem konkreten Wirtschaftsplan generell die Fortgeltung eines jeden Wirtschaftsplanes - bis zur Verabschiedung eines neuen - zum Gegenstand hat, überschreitet aber nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes - Beschluss vom 20.09.2000 (NJW 2000, 3500 = VZM 2000, 1184 = ZMR 2000, 711) - die Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer und ist deshalb nichtig. - KG, 27.02.2002 - 24 W 16/02
Fortgeltungsklausel im Wirtschaftsplan
Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.07.2003 - 3 Wx 77/03
Rechtlich zulässig ist es lediglich, bei Beschlussfassung über einen konkreten Wirtschaftsplan dessen Fortgeltung bis zur Beschlussfassung über den nächsten Wirtschaftsplan zu bestimmen, nur ein solcher Beschluss übersteigt nicht die Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümergemeinschaft (vgl. KG ZMR 2002, 460, 462; BayObLG ZMR 2003, 280; Merle, DWE 2001, 45; Bielefeld DWE 2001, 11).
- LG Itzehoe, 17.09.2013 - 11 S 93/12
Verwalter muss Belege rechtzeitig zur Verfügung stellen!
Der streitgegenständliche Beschluss über den Wirtschaftsplan 2012 hat folgenden Wortlaut: "Es wurde mit zwei Enthaltungen beschlossen, dass der derzeitige Wirtschaftsplan mit den laufenden Wohngeldern solange unverändert fortgeltend und insoweit Rechtsgrund für künftige Wohngeldzahlungen bleiben soll, bis auf einer zukünftigen Eigentümerversammlung ein neuer Beschluss gefasst wird." Ein Beschluss über die generelle Fortgeltung eines beschlossenen Wirtschaftsplans ist bis zum Beschluss über einen neuen Wirtschaftsplan mangels Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer nichtig (Jennißen, a. a. O., § 28 Rdnr. 35, OLG Düsseldorf, WuM 2003, 590 ff). - LG Saarbrücken, 21.06.2013 - 5 S 141/12
Wohnungseigentum: Frage der Nichtigkeit eines einen abgelaufenen Wirtschaftsplan …
Rn. 25 Insbesondere ist den Wohnungseigentümern die Beschlusskompetenz eingeräumt sowohl für die Billigung des Wirtschaftsplanes (vgl. § 28 Abs. 5 WEG), als auch für die Verlängerung seiner ursprünglichen Geltungsdauer (vgl. dazu OLG Hamm, Beschluss vom 22.06.1989 - 15 W 209/89 -, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2003, 1595 - 1596, juris, Rdnr. 24; KG ZMR 2002, 460, 462; BayObLG, ZMR 2003, 280;… KG ZMR 2005, 221 - 223, juris, Rdnr. 11).Die Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer fehlt nur dann, wenn eine generelle Fortgeltung aller künftigen Wirtschaftspläne mehrheitlich beschlossen werden soll (…vgl. dazu KG Berlin, ZMR 2005, 221 - 223, juris, Rdnr. 11; BayObLG, ZMR 2003, 279; OLG Düsseldorf, ZMR 2003, 862, juris, Rdnr. 24).
- OLG Frankfurt, 07.06.2005 - 20 W 135/05
Wohnungseigentum: Begründung der Verbindlichkeit eines Wohnungseigentümers
Vorschusszahlungen für das folgende Wirtschaftsjahr oder gar für weitere folgende Wirtschaftsjahre setzen neue Pläne und deren Genehmigung durch die Gemeinschaft für diese Jahre voraus (vgl. etwa OLG Köln WuM 1995, 733; BayObLG WuM 2003, 293; OLG Düsseldorf WuM 2003, 590).Der vom Amtsgericht vorgebrachte Umstand, dass es grundsätzlich dem Interesse von Wohnungseigentümern entspreche, dass die Weiterzahlung der Vorschüsse gewährleistet ist, auch wenn das Wirtschaftsjahr, für das ein Wirtschaftsplan beschlossen ist, bereits verstrichen ist, rechtfertigt dies nämlich grundsätzlich nicht (vgl. OLG Düsseldorf WuM 2003, 590).
- OLG Frankfurt, 15.06.2005 - 20 W 17/03
Wohnungseigentum: Anwendbarkeit der Vorschriften des WEG entsprechend auf die …
Vorschusszahlungen für das folgende Wirtschaftsjahr oder gar für weitere folgende Wirtschaftsjahre setzen neue Pläne und deren Genehmigung durch die Gemeinschaft für diese Jahre voraus (vgl. etwa OLG Köln WuM 1995, 733; BayObLG WuM 2003, 293; OLG Düsseldorf WuM 2003, 590). - KG, 07.01.2004 - 24 W 326/01
Wohnungseigentumsverfahren: Ordnungsmäßigkeit der Regelung der Fälligkeit von …
Erst eine mehrheitlich beschlossene generelle Fortgeltung aller künftigen Wirtschaftspläne übersteigt die Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümergemeinschaft (BayObLG ZMR 2003, 279; OLG Düsseldorf ZMR 2003, 862 = NZM 2003, 810). - AG Kerpen, 28.11.2003 - 15 II 54/03
WEG-Verwalter hat auch bei ordnungsgemäßer Verwaltung keinen Anspruch auf …
Eine solche Beschlußfassung entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung (vgl. KG, ZMR 2002, 460 "Fortgeltung I"; vgl. auch OLG Düsseldorf, ZMR 2003, 862).
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