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Rechtsprechung
   KG, 28.04.2003 - 24 W 364/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3564
KG, 28.04.2003 - 24 W 364/01 (https://dejure.org/2003,3564)
KG, Entscheidung vom 28.04.2003 - 24 W 364/01 (https://dejure.org/2003,3564)
KG, Entscheidung vom 28. April 2003 - 24 W 364/01 (https://dejure.org/2003,3564)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Judicialis

    WEG § 16 II; ; WEG § 28 I; ; WEG § 28 III; ; WEG § 28 V

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widersprüchliche Kostenverteilungsregelungen in der Teilungserklärung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wirksame Abbedingung des gesetzl. Kostenverteilungsschlüssels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Umlage der Kosten nach Miteigentumsanteilen auf sämtliche Wohnungseigentümer; Bewirtschaftungskosten von Sondernutzungsflächen ; Erbringung der Gartenpflege als Naturalleistung; Verteilung der Gartenpflegekosten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2003, 873
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 19.12.2002 - 2Z BR 104/02

    Entlastung des Verwalters durch Eigentümerbeschluss

    Auszug aus KG, 28.04.2003 - 24 W 364/01
    Dagegen bedarf es hier keiner Entscheidung, ob eine Entlastung des Verwalters grundsätzlich ordnungsmäßiger Verwaltung widerspricht (BayObLG NZM 2003, 154,155; differenzierend Niederführ NZM 2003, 305).
  • BayObLG, 08.06.1973 - BReg. 2 Z 19/73
    Auszug aus KG, 28.04.2003 - 24 W 364/01
    Es entspricht billigem Ermessen, die Gerichtskosten dem Verwaltungsvermögen der Wohnungseigentümergemeinschaft aufzuerlegen, da die Klärung der vorliegenden Rechtsfrage bezüglich der Berechnung der Kostenverteilung für die Gemeinschaft und somit für alle Wohnungseigentümer von grundsätzlicher Bedeutung ist (§ 47 Satz 1 WEG; BayObLGZ 1973, 145, 150; vgl. auch KG OLGZ 1989, 438 = WuM 1989, 469, 469).
  • KG, 19.06.1989 - 24 W 2985/89
    Auszug aus KG, 28.04.2003 - 24 W 364/01
    Es entspricht billigem Ermessen, die Gerichtskosten dem Verwaltungsvermögen der Wohnungseigentümergemeinschaft aufzuerlegen, da die Klärung der vorliegenden Rechtsfrage bezüglich der Berechnung der Kostenverteilung für die Gemeinschaft und somit für alle Wohnungseigentümer von grundsätzlicher Bedeutung ist (§ 47 Satz 1 WEG; BayObLGZ 1973, 145, 150; vgl. auch KG OLGZ 1989, 438 = WuM 1989, 469, 469).
  • KG, 08.08.2005 - 24 W 112/04

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Versorgungssperre bei Verzug mit den …

    Nach der Rechtsprechung des BGH (BGHZ 130, 304 = NJW 1995, 2791; Senat ZMR 2003, 873 = WuM 2003, 586) ist der allgemeine Kostenverteilungsschlüssel so lange anzuwenden, bis er bestandskräftig geändert worden ist.
  • KG, 07.02.2005 - 24 W 81/03

    Wohnungseigentum: Kostenverteilung bezüglich einer einem Sondernutzungsrecht …

    Daraus, dass bestimmte Bereiche des Gemeinschaftseigentums von einzelnen oder einer Gruppe von Wohnungseigentümern stärker genutzt werden können, ergibt sich noch keine abweichende Kostenverteilung, die klar und eindeutig aus der Teilungserklärung hervorgehen muss (KG ZMR 2003, 873 = WuM 2003, 586).
  • KG, 06.04.2005 - 24 W 13/03

    Wohnungseigentum: Umlageschlüssel bei Abschluss eines gemeinschaftlichen …

    Abgesehen davon ist nach der Rechtsprechung des BGH (BGHZ 130, 304 = NJW 1995, 2791 = ZMR 1995, 483; Senat KGReport 2003, 267 = ZMR 2003, 873 = WuM 2003, 586) der allgemeine Kostenverteilungsschlüssel so lange anzuwenden, bis er bestandskräftig geändert worden ist.
  • KG, 08.08.2005 - 24 W 113/04

    Versorgungssperre; Abwendung durch Teilzahlungen

    Nach der Rechtsprechung des BGH (BGHZ 130, 304 = NJW 1995, 2791; Senat ZMR 2003, 873 = WuM 2003, 586) ist der allgemeine Kostenverteilungsschlüssel so lange anzuwenden, bis er bestandskräftig geändert worden ist.
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