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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 16.12.2002 - 12 U 13/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,17836
OLG Hamburg, 16.12.2002 - 12 U 13/02 (https://dejure.org/2002,17836)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 16.12.2002 - 12 U 13/02 (https://dejure.org/2002,17836)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 16. Dezember 2002 - 12 U 13/02 (https://dejure.org/2002,17836)
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Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 652
    Ursächlichkeit der Tätigkeit des Nachweismaklers

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2004, 45
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 13.12.2007 - III ZR 163/07

    Entstehen der Maklerprovision bei vorübergehender Aufgabe der Erwerbsabsicht des …

    Soweit demgegenüber vertreten wird, die zwischenzeitliche ernsthafte Abstandnahme des Auftraggebers des Maklers von seiner Absicht, das nachgewiesene Objekt zu erwerben oder zu verkaufen, unterbreche ebenfalls den Ursachenzusammenhang zwischen der Nachweisleistung und dem späteren Abschluss des Hauptvertrags (OLG Bamberg NJW-RR 1998, 565, 566;… Roth in MünchKommBGB, 4. AufI. § 652 Rn. 184;… ders. Anm. zum Senatsurteil BGHZ aaO in LM § 652 Nr. 145 Bl. 3, 4; kritisch hierzu: OLG Hamburg ZMR 2004, 45 f), bedarf es hier keiner Entscheidung, ob dies für alle in Betracht kommenden Fälle abzulehnen ist.
  • OLG Celle, 05.06.2007 - 11 U 76/07

    Anspruch auf Zahlung von Maklercourtage nach Abbruch von Vertragsverhandlungen …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es ohne Bedeutung, dass der Maklerkunde seine Verkaufsabsichten zunächst aufgibt, später seine Meinung aber ändert und das ihm ursprünglich nachgewiesene Objekt doch erwirbt (vgl. BGH, NJW 1999, 1255-1257; BGH, NJW-RR 1991, 950-951; ebenso: Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, ZMR 2004, 45-46).
  • OLG Stuttgart, 05.06.2019 - 3 U 92/19

    Anspruch auf Maklerlohn nach Abschluss eines Kaufvertrags mit hinausgeschobener …

    Rn. 16 Der BGH hat insoweit ausdrücklich offengelassen, ob eine zwischenzeitliche ernsthafte Abstandnahme des Auftraggebers des Maklers von seiner Absicht, das nachgewiesene Objekt zu erwerben oder zu verkaufen den Ursachenzusammenhang zwischen der Nachweisleistung und dem späteren Abschluss des Hauptvertrags in allen Fällen unterbricht (BGH, WM 2008, 883; OLG Hamburg ZMR 2004, 45 f.), da zumindest bei einem nur vorübergehenden Sinneswandel bei der notwendigen einzelfallbezogenen Gewichtung der Nachweisleistung für das Zustandekommen des Vertrags ausnahmsweise die ausschlaggebende Bedeutung zukommen kann.
  • LG Hagen, 08.04.2010 - 4 O 393/09

    Anforderungen an die Ursächlichkeit ursprünglicher Maklerbemühungen bei einem …

    Auch bei einem deutlichen Nachlass des Kaufpreises im Vergleich zu den ursprünglichen Preisvorstellungen des Verkäufers ist in der Rechtsprechung noch nicht von einer wesentlichen Abweichung ausgegangen worden (OLG I2, ZMR 2004, 45; OLG I3 NZM 1998, 271; OLG Y NJW-RR 1999, 1502).
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