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| KG, 07.01.2004 - 24 W 326/01 |
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WEG § 21 Abs. 3, 4 § 28 Abs. 5
Feststellung des Wirtschaftsplans durch die Eigentümergemeinschaft; Berechnung der Heizkostenvorschüsse - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer für einen Beschluss über die Fortgeltung des konkret beschlossenen Wirtschaftsplans bis zur gültigen Beschlussfassung über den nächsten Wirtschaftsplan; Anforderungen an eine wirksame konkrete Fortgeltungsklausel in einem ...
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten - 70 II 34/00
- LG Berlin, 05.10.2001 - 85 T 109/01
- KG, 28.04.2003 - 24 W 326/01
- KG, 07.01.2004 - 24 W 326/01
Papierfundstellen
- FGPrax 2004, 62
- ZMR 2005, 221
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (7)
- BGH, 02.10.2003 - V ZB 34/03
Gewährung rechtlichen Gehörs durch das vorlegende Gericht; Abstimmung der …
Auszug aus KG, 07.01.2004 - 24 W 326/01
Die sofortige weitere Beschwerde wird zurückgewiesen, soweit hierüber nicht bereits der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 2. Oktober 2003 (V ZB 34/03 - NJW 2003, 3550) beschlossen hat.Mit Beschluss vom 2. Oktober 2003 (NJW 2003, 3550 = NZM 2003, 946 = ZMR 2003, 943 = GE 2003, 1557) hat der Bundesgerichtshof festgestellt, dass der in der Wohnungseigentümerversammlung vom 10. April 2000 zu TOP 7 gefasste Beschluss über die Fälligkeit der Vorschussforderungen (Absätze 2 und 3 des Versammlungsprotokolls zu TOP 7) nichtig ist, im Übrigen jedoch die Sache an den Senat zur Behandlung und Entscheidung in eigener Zuständigkeit, auch über die Kosten des Verfahrens in allen Instanzen zurückgegeben.
10 3. Soweit es sich um die Absätze 2 und 3 des Wirtschaftsplanbeschlusses (Einmalzahlung bis zum 5. Januar sowie Stundung bei pünktlicher Zahlung der zwölf gleichen Monatsteilbeträge jeweils bis zum dritten Werktag eines Monats im Voraus zu Händen der Verwaltung mit Verfallklausel bei Rückstand von mindestens zwei Teilbeträgen) hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 2. Oktober 2003 (NJW 2003, 3550) wegen der generell gefassten Formulierungen ein Überschreiten der Beschlusskompetenz (BGHZ 145, 158) und demgemäß die Nichtigkeit der Absätze 2 und 3 angenommen.
Auch aus der Behandlung der Sache durch den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 2. Oktober 2003 (NJW 2003, 3550), der die rechtliche Erörterung des letzten Absatzes des Eigentümerbeschlusses zu TOP 7 bewusst ausgeklammert hat, ergibt sich für den Senat, dass insoweit weder eine generelle Fortgeltungsklausel mit der Folge der Nichtigkeit anzunehmen ist noch gegen die vorliegende konkrete Fortgeltungsklausel rechtliche Bedenken bestehen, denn in beiden Fällen hätte der Bundesgerichtshof mit Sicherheit auch diese Rechtsfragen erörtert, zumal der Senat in seinem Vorlagebeschluss vom 28. April 2003 (NZM 2003, 557) auf seine bisherige Rechtsprechung ausdrücklich hingewiesen hat.
- BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99
Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum
Auszug aus KG, 07.01.2004 - 24 W 326/01
10 3. Soweit es sich um die Absätze 2 und 3 des Wirtschaftsplanbeschlusses (Einmalzahlung bis zum 5. Januar sowie Stundung bei pünktlicher Zahlung der zwölf gleichen Monatsteilbeträge jeweils bis zum dritten Werktag eines Monats im Voraus zu Händen der Verwaltung mit Verfallklausel bei Rückstand von mindestens zwei Teilbeträgen) hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 2. Oktober 2003 (NJW 2003, 3550) wegen der generell gefassten Formulierungen ein Überschreiten der Beschlusskompetenz (BGHZ 145, 158) und demgemäß die Nichtigkeit der Absätze 2 und 3 angenommen.Entgegen der Rechtsbeschwerdebegründung ist nunmehr auch klargestellt, dass konkrete Fortgeltungsklauseln nicht die Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer (BGHZ 145, 158) übersteigen.
- KG, 28.04.2003 - 24 W 326/01
Vorlage zum BGH: Wohnungseigentümerbeschluss über die Vorfälligkeit des …
Auszug aus KG, 07.01.2004 - 24 W 326/01
Mit Beschluss vom 28. April 2003 (NZM 2003, 557) hat der Senat die sofortige weitere Beschwerde gemäß § 28 Abs. 2 FGG dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.Auch aus der Behandlung der Sache durch den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 2. Oktober 2003 (NJW 2003, 3550), der die rechtliche Erörterung des letzten Absatzes des Eigentümerbeschlusses zu TOP 7 bewusst ausgeklammert hat, ergibt sich für den Senat, dass insoweit weder eine generelle Fortgeltungsklausel mit der Folge der Nichtigkeit anzunehmen ist noch gegen die vorliegende konkrete Fortgeltungsklausel rechtliche Bedenken bestehen, denn in beiden Fällen hätte der Bundesgerichtshof mit Sicherheit auch diese Rechtsfragen erörtert, zumal der Senat in seinem Vorlagebeschluss vom 28. April 2003 (NZM 2003, 557) auf seine bisherige Rechtsprechung ausdrücklich hingewiesen hat.
- OLG Düsseldorf, 11.07.2003 - 3 Wx 77/03
Wohnungseigentum: Fortgeltung des Wirtschaftsplans und Vorschusspflicht
Auszug aus KG, 07.01.2004 - 24 W 326/01
Erst eine mehrheitlich beschlossene generelle Fortgeltung aller künftigen Wirtschaftspläne übersteigt die Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümergemeinschaft (BayObLG ZMR 2003, 279; OLG Düsseldorf ZMR 2003, 862 = NZM 2003, 810). - KG, 27.02.2002 - 24 W 16/02
Fortgeltungsklausel im Wirtschaftsplan
Auszug aus KG, 07.01.2004 - 24 W 326/01
Wie der Senat bereits entschieden hat (Beschluss vom 27. Februar 2002 - 24 W 16/02 - NJW 2002, 3482 = ZMR 2002, 460), widerspricht der (konkrete) Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer über die Fortgeltung des Wirtschaftsplanes bis zur Beschlussfassung über den nächsten Wirtschaftsplan nicht Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung und übersteigt auch nicht die Beschlusskompetenz der Eigentümergemeinschaft. - BayObLG, 12.12.2002 - 2Z BR 117/02
Vorschusspflicht des Wohnungseigentümers nur aufgrund Beschlusses über …
Auszug aus KG, 07.01.2004 - 24 W 326/01
Erst eine mehrheitlich beschlossene generelle Fortgeltung aller künftigen Wirtschaftspläne übersteigt die Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümergemeinschaft (BayObLG ZMR 2003, 279; OLG Düsseldorf ZMR 2003, 862 = NZM 2003, 810). - KG, 11.02.1991 - 24 W 4560/90
Gerichtliche Erhöhung der Wirtschaftsplanansätze; Gleichzeitige Beschlussfassung …
Auszug aus KG, 07.01.2004 - 24 W 326/01
9 2. Entgegen der Rechtsbeschwerdebegründung ist auch nicht dem Vortrag der Antragsteller nachzugehen, dass die Verteilung der Heizkosten nach 936/1000 (statt nach 1000/1000) erfolgt ist, zumal der Unterschied bei weniger als einem Prozent liegt und jedenfalls in einem Wirtschaftsplan hinzunehmen ist (KG NJW-RR 1991, 725).
- BGH, 14.12.2018 - V ZR 2/18
Wohnungseigentum: Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer hinsichtlich der …
Rn. 8 a) Nach ganz überwiegender Ansicht in Rechtsprechung und Literatur bedarf zwar eine abstrakt-generelle Regelung des Inhalts, dass jeder künftige Wirtschaftsplan bis zur Verabschiedung eines neuen fortgelten soll, der Vereinbarung (so etwa BayObLG, ZMR 2003, 279; OLG Düsseldorf, NZM 2003, 854; KG, ZWE 2005, 100, 102;… Bärmann/Merle, WEG, 14. Aufl., § 21 Rn. 175;… Jennißen in Jennißen, WEG, 5. Aufl., § 28 Rn. 47;… Niedenführ in Niedenführ/Vandenhouten, WEG, 12. Aufl., § 28 Rn. 16;… Palandt/Wicke, BGB, 78. Aufl., WEG § 28 Rn. 7;… Sauren, WEG, 6. Aufl., § 28 Rn. 16a;… aA wohl nur Riecke/Schmid/Abramenko, WEG, 4. Aufl., § 28 Rn. 9a; Abramenko, ZWE 2012, 386, 387). - LG Saarbrücken, 21.06.2013 - 5 S 141/12
Wohnungseigentum: Frage der Nichtigkeit eines einen abgelaufenen Wirtschaftsplan …
Rn. 25 Insbesondere ist den Wohnungseigentümern die Beschlusskompetenz eingeräumt sowohl für die Billigung des Wirtschaftsplanes (vgl. § 28 Abs. 5 WEG), als auch für die Verlängerung seiner ursprünglichen Geltungsdauer (vgl. dazu OLG Hamm, Beschluss vom 22.06.1989 - 15 W 209/89 -, zitiert nach juris;… OLG Düsseldorf, NJW-RR 2003, 1595 - 1596, juris, Rdnr. 24; KG ZMR 2002, 460, 462; BayObLG, ZMR 2003, 280; KG ZMR 2005, 221 - 223, juris, Rdnr. 11).Die Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer fehlt nur dann, wenn eine generelle Fortgeltung aller künftigen Wirtschaftspläne mehrheitlich beschlossen werden soll (vgl. dazu KG Berlin, ZMR 2005, 221 - 223, juris, Rdnr. 11; BayObLG, ZMR 2003, 279;… OLG Düsseldorf, ZMR 2003, 862, juris, Rdnr. 24).
- LG Hamburg, 20.12.2017 - 318 S 15/17
Wohnungseigentumssache: Wirksamkeit eines Wohnungseigentümerbeschlusses über die …
Da es zur Vermeidung von Liquiditätslücken geboten ist, dass stets ein gültiger Wirtschaftsplan vorhanden ist, entspricht es grundsätzlich auch ordnungsgemäßer Verwaltung, einen Wirtschaftsplan mit dem Zusatz zu beschließen, dass er bis zur Beschlussfassung über den nächsten Plan gilt, sog. Fortgeltungsklausel (OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 02.06.2003 - I-3 Wx 75/03, NZM 2003, 854, Rn. 20, zitiert nach juris;… KG Berlin, Beschlüsse vom 27.02.2002 - 24 W 16/02, NJW 2002, 3482, Rn. 13, zitiert nach juris und vom 07.01.2004 - 24 W 326/01, ZMR 2005, 221, Rn. 11, zitiert nach juris; AG München…, Urteil vom 27.05.2014 - 484 C 29336/13 WEG, ZMR 2015, 163, Rn. 41, zitiert nach juris;… Niedenführ in Niedenführ/Vandenhouten, a.a.O., § 28 Rn. 13 f.;… Staudinger/Häublein, WEG, Neubearbeitung 2018, § 28 Rn. 159).
- LG Düsseldorf, 18.09.2019 - 25 S 18/19 Rn. 132 Nach ganz überwiegender Ansicht in Rechtsprechung und Literatur bedarf zwar eine abstrakt-generelle Regelung des Inhalts, dass jeder künftige Wirtschaftsplan bis zur Verabschiedung eines neuen fortgelten soll, der Vereinbarung (so etwa BayObLG, ZMR 2003, 279; OLG Düsseldorf, NZM 2003, 854; KG, ZWE 2005, 100, 102;… Bärmann/Merle, WEG, 14. Aufl., § 21 Rn. 175;… Jennißen in Jennißen, WEG, 5. Aufl., § 28 Rn. 47;… Niedenführ in Niedenführ/Vandenhouten, WEG, 12. Aufl., § 28 Rn. 16;… Palandt/Wicke, BGB, 78. Aufl., WEG § 28 Rn. 7;… Sauren, WEG, 6. Aufl., § 28 Rn. 16a;… aA wohl nur Riecke/Schmid/Abramenko, WEG, 4. Aufl., § 28 Rn. 9a; Abramenko, ZWE 2012, 386, 387).
- LG Hamburg, 11.04.2018 - 318 S 99/17
Wirksamkeit mehrerer auf der Eigentümerversammlung gefasster Beschlüsse, …
Da es zur Vermeidung von Liquiditätslücken geboten ist, dass stets ein gültiger Wirtschaftsplan vorhanden ist, entspricht es grundsätzlich auch ordnungsgemäßer Verwaltung, einen Wirtschaftsplan mit dem Zusatz zu beschließen, dass er bis zur Beschlussfassung über den nächsten Plan gilt, sog. Fortgeltungsklausel (OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 02.06.2003 - I-3 Wx 75/03, NZM 2003, 854, Rn. 20, zitiert nach juris;… KG Berlin, Beschlüsse vom 27.02.2002 - 24 W 16/02, NJW 2002, 3482, Rn. 13, zitiert nach juris und vom 07.01.2004 - 24 W 326/01, ZMR 2005, 221, Rn. 11, zitiert nach juris; AG München…, Urteil vom 27.05.2014 - 484 C 29336/13 WEG, ZMR 2015, 163, Rn. 41, zitiert nach juris;… Niedenführ in Niedenführ/Vandenhouten, a.a.O., § 28 Rn. 13 f.;… Staudinger/Häublein, WEG, Neubearbeitung 2018, § 28 Rn. 159).. - KG, 15.06.2005 - 24 W 174/03
Wohnungseigentum: Befugnis eines Wohngeldschuldners zur Aufrechnung mit …
In der Rechtsprechung ist die Wirksamkeit derartiger Fortgeltungsklauseln inzwischen anerkannt (BGHZ 156, 279 = NJW 2003, 3550; KG NZM 2003, 557 = ZMR 2003, 778 = GE 2003, 1213; KG FGPrax 2004, 62).
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