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Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 31.08.2004 - 25 T 885/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,26683
LG Düsseldorf, 31.08.2004 - 25 T 885/03 (https://dejure.org/2004,26683)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.08.2004 - 25 T 885/03 (https://dejure.org/2004,26683)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. August 2004 - 25 T 885/03 (https://dejure.org/2004,26683)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • vdiv.de (Kurzinformation)

    §§ 24, 25 WEG
    Faktischer Ausschluss von der Eigentümerversammlung; Kausalität für gefasste Beschlüsse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    WEG § 24 § 25 § 47
    Rechtsfolgen des Ausschlusses eines Eigentümers von der Teilnahme an der Wohnungseigentümerversammlung

Papierfundstellen

  • ZMR 2005, 231
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Frankfurt/Main, 24.08.2020 - 9 S 55/19
    Die Rechtsprechung (vgl. BayOblG NJW-RR 1992, 910, 911; OLG Frankfurt NZM 2007, 906, 908; OLG München, Az.: 32 W 3/09) hat den entscheidenden Maßstab zu Recht derart streng gezogen, dass kein vernünftiger Zweifel dahin bestehen dürfe, das Beschlussergebnis habe möglicherweise beeinflusst werden oder das Ergebnis anders lauten können (vgl. LG Düsseldorf, ZMR 2005, 231, 232).
  • LG Hamburg, 20.10.2010 - 318 S 59/10

    Prozessbevollmächtigter darf Eigentümer in der Eigentümerversammlung vertreten!

    Teilweise wird weitergehend vertreten, dass für die Ungültigerklärung bereits der rechtswidrige Ausschluss von der Versammlungsteilnahme genüge, da sich ex post nicht mit Sicherheit feststellen lasse, inwieweit sich die berechtigte Teilnahme sich auf die Willensbildung und damit auf die Beschlussergebnisse ausgewirkt hätte (LG Düsseldorf, ZMR 2005, 231; LG Nürnberg-Fürth, ZWE 2010, 233, 234;… Bärmann-Merle, § 24 Rdnr. 94).
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