Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 12.04.2005 - 4 U 162/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kündigung eines Gewerberaummietvertrages wegen bei der Übernahme vorhandener Mängel
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abwicklung eines beendeten Mietverhältnisses; Erheblichkeitsgrenze bei außerordentlicher fristloser Kündigung; Ausschluss des Kündigungsrechts bei widerspruchsloser Hinnahme der Räume bei Übernahme
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 07.09.2004 - 311 O 49/04
- OLG Hamburg, 12.04.2005 - 4 U 162/04
Papierfundstellen
- ZMR 2005, 855
- ZMR 2005, 856
Wird zitiert von ...
- LG Kaiserslautern, 13.04.2021 - 4 O 284/20
Kündigung eines Pachtvertrags bei coronabedingter Gaststättenschließung
Jedes Zurückbleiben der Leistung des Vermieters hinter diesen Standard rechtfertigt eine Kündigung, wenn auch die Voraussetzungen des § 543 Abs. 3 BGB vorliegen, kein Ausschlussgrund nach § 543 Abs. 4 S. 1 BGB gegeben ist (…Staudinger/Emmerich, 2018, BGB, § 543 Rn. 17) und die Gebrauchsbehinderung nicht unerheblich ist (BGH NJW 2007, 147; OLG Hamburg ZMR 2005, 856;… BeckOK BGB/Wiederhold, 56. Ed. 1.11.2020 Rn. 25, BGB § 543 Rn. 25).
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