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Rechtsprechung
   OLG München, 06.11.2006 - 34 Wx 105/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6340
OLG München, 06.11.2006 - 34 Wx 105/06 (https://dejure.org/2006,6340)
OLG München, Entscheidung vom 06.11.2006 - 34 Wx 105/06 (https://dejure.org/2006,6340)
OLG München, Entscheidung vom 06. November 2006 - 34 Wx 105/06 (https://dejure.org/2006,6340)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    BGB § 1004 Abs. 1; ; WEG § 15 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1004 Abs. 1; WEG § 15 Abs. 3
    Ausbau von Hobbyräumen zu Wohnzwecken in Eigentumswohnanlage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nutzung von Hobby- als Wohnräume?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Hobbyräume und Speicher bei Ausbau zu Wohnzwecken verschieden zu bewerten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf strafbewehrte Untersagung der Nutzung von Hobbyräumen der Wohneigentumsanlage zu Wohnzwecken; Auslegung der Teilungserklärung einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Rechtmäßigkeit der Nutzung eines Speicherraums zu Wohnzwecken

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gemeinschaftsordnung: Kann ein Hobbyraum zu Wohnzwecken genutzt werden? (IMR 2007, 55)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2007, 302
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 29.05.1998 - 2Z BR 175/97

    Nutzung eines in der Teilungserklärung als Hobbyraum bezeichneten Raumeigentums …

    Auszug aus OLG München, 06.11.2006 - 34 Wx 105/06
    Die Bezeichnung als Hobbyraum schließt demnach die Nutzung als Wohnung grundsätzlich aus (BayObLG NJW-RR 1991, 139; NZM 1999, 33;… KK-WEG/Abramenko § 14 Rn. 13 m.w.N.).

    Zugleich hat er damit aber auch die Nutzung des Hobbyraums zu Wohnzwecken zu dulden, denn diese ist die sinnvolle und beabsichtigte Folge des Ausbaus zu Wohnzwecken (vgl. BayObLG NZM 1999, 33).

  • BayObLG, 02.08.1990 - BReg. 2 Z 76/90
    Auszug aus OLG München, 06.11.2006 - 34 Wx 105/06
    Vielmehr kann die Unterlassung der Nutzung eines Teileigentums zu Wohnzwecken von jedem einzelnen Wohnungseigentümer verlangt werden (BayObLG, NJW-RR 1991, 139/140); es handelt sich seinem Wesen nach um einen Individualanspruch (vgl. § 15 Abs. 3 WEG, § 1004 Abs. 1 BGB; BayObLGZ 2004, 1).

    Die Bezeichnung als Hobbyraum schließt demnach die Nutzung als Wohnung grundsätzlich aus (BayObLG NJW-RR 1991, 139; NZM 1999, 33;… KK-WEG/Abramenko § 14 Rn. 13 m.w.N.).

  • BayObLG, 07.07.2004 - 2Z BR 89/04

    Wohnen in Hobbyräumen

    Auszug aus OLG München, 06.11.2006 - 34 Wx 105/06
    Gemeint ist damit eine Raumnutzung, die zwar ein gelegentliches Benutzen zu Wohnzwecken (etwa als Gästezimmer) erlaubt, nicht aber den Mittelpunkt der Lebensführung einer Person oder Familie bildet (BayObLG ZMR 2004, 925).
  • BayObLG, 15.01.2004 - 2Z BR 225/03

    Nachholung des rechtlichen Gehörs in der Rechtsbeschwerdeinstanz - Rechtsnatur …

    Auszug aus OLG München, 06.11.2006 - 34 Wx 105/06
    Vielmehr kann die Unterlassung der Nutzung eines Teileigentums zu Wohnzwecken von jedem einzelnen Wohnungseigentümer verlangt werden (BayObLG, NJW-RR 1991, 139/140); es handelt sich seinem Wesen nach um einen Individualanspruch (vgl. § 15 Abs. 3 WEG, § 1004 Abs. 1 BGB; BayObLGZ 2004, 1).
  • BayObLG, 02.09.1993 - 2Z BR 63/93

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Unterlassung von Musikveranstaltungen …

    Auszug aus OLG München, 06.11.2006 - 34 Wx 105/06
    Vielmehr steht die grundsätzliche Nutzungsmöglichkeit von zwei Räumen zu dauernden Wohnzwecken in Frage, ebenso wie das Interesse der übrigen Wohnungseigentümer, namentlich des Antragstellers, eine solche Nutzung zu verhindern (BayObLG WuM 1994, 157/159 f.).
  • BayObLG, 07.07.1988 - BReg. 2 Z 7/88

    Nutzungsbeschränkung für Teileigentum

    Auszug aus OLG München, 06.11.2006 - 34 Wx 105/06
    Die Auslegung ist vom Rechtsbeschwerdegericht selbständig vorzunehmen (st. Rspr., vgl. BayObLGZ 1988, 238/241).
  • BayObLG, 14.02.2001 - 2Z BR 90/00

    Lagerung von Notariatsakten in selbständigem Teileigentum

    Auszug aus OLG München, 06.11.2006 - 34 Wx 105/06
    (3) Eine Nutzung zum dauernden Wohnen entspricht nicht der Zweckbestimmung als Speicher (dazu BayObLG FGPrax 2001, 103/104).
  • BGH, 16.06.2011 - V ZA 1/11

    Wohnungseigentum: Nutzung eines Hobbyraums zu Wohnzwecken

    2 Z 76/90">NJW-RR 1991, 139; ZMR 2004, 925; BayObLGR 2005, 2; OLG Düsseldorf, ZfIR 2000, 296, 297; OLG Zweibrücken, ZMR 2002, 219, 220; OLG München, ZMR 2007, 302; Bärmann/Klein, WEG, 11. Aufl., § 13 Rn. 26 u. 40; MünchKomm-BGB/Commichau, 5. Aufl., § 15 WEG Rn. 12; PWW/Elzer/Riecke, BGB, 6. Aufl., § 14 WEG Rn. 5; Palandt/Bassenge, BGB, 70. Aufl., § 15 WEG Rn. 17; Riecke/Schmid/Abramenko, WEG 3. Aufl., § 14 Rn. 16; Timme/Dötsch, WEG, § 15 Rn. 187, 193; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Aufl., § 15 Rn. 6 f.; Röll/Sauren, Handbuch für Wohnungseigentümer und Verwalter, 9. Aufl., Teil B Rn. 70; vgl. auch BayObLG NZM 1999, 33 sowie Senat, Urteil vom 26. September 2003 - V ZR 217/02, NJW 2004, 364 u. Urteil vom 15. Januar 2010 - V ZR 40/09, NJW-RR 2010, 667 Rn. 5).
  • BGH, 19.01.2017 - V ZR 100/16

    Nichtzulassungsbeschwerde in einer Wohnungseigentumssache: Wert der Beschwer für …

    Vielmehr steht die grundsätzliche Nutzungsmöglichkeit der Teileigentumseinheit der Beklagten zu dauernden Wohnzwecken in Frage (vgl. OLG München, Beschluss vom 6. November 2006 - 34 Wx 105/06, juris Rn. 43 insoweit nicht in ZMR 2007, 302 abgedruckt).
  • OLG München, 08.12.2006 - 34 Wx 111/06

    Keine Nutzung des als Laden bezeichneten Teileigentums durch Fischgroßhandel

    (1) Da die Beschreibung als "Laden" in der Teilungserklärung als Inhalt des Sondereigentums ins Grundbuch eingetragen ist, unterliegt sie wie alle Grundbucheintragungen und dort zulässigerweise in Bezug genommenen Eintragungsbewilligungen der selbständigen Auslegung durch das Rechtsbeschwerdegericht (st. Rspr., zuletzt Senat v. 6.11.2006, 34 Wx 105/06).
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