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Rechtsprechung
   BVerwG, 05.02.2008 - 9 B 14.08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,16492
BVerwG, 05.02.2008 - 9 B 14.08 (https://dejure.org/2008,16492)
BVerwG, Entscheidung vom 05.02.2008 - 9 B 14.08 (https://dejure.org/2008,16492)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Februar 2008 - 9 B 14.08 (https://dejure.org/2008,16492)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Rückbindung eines erneut angerufenen Revisionsgerichts nach Zurückverweisung einer Rechtssache an die Vorinstanz im Umfang der Bindung der Vorinstanz; Bestellung einer Dienstbarkeit durch den Alleineigentümer eines Grundstücks zugunsten eines im Miteigentum desselben ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2008, 581
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 28.03.2007 - 9 C 4.06

    Erschließungsbeitrag; Hinterliegergrundstück; Vorderliegergrundstück; …

    Auszug aus BVerwG, 05.02.2008 - 9 B 14.08
    Rn. 3 2. Die Beschwerde meint, das von ihr angestrebte Revisionsverfahren könne dem Bundesverwaltungsgericht Gelegenheit zur Korrektur seines Urteils vom 28. März 2007 (BVerwG 9 C 4.06 - BVerwGE 128, 246) geben, durch das der Senat den Rechtsstreit betreffend denselben streitgegenständlichen Erschließungsbeitragsbescheid an das Berufungsgericht zurückverwiesen hat und gegen dessen erneute Entscheidung sich die (überwiegend unterlegenen) Kläger mit ihrer Beschwerde nun wenden.
  • BVerwG, 22.02.1973 - III C 31.72

    Anrufung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichte - Bindungswirkung von …

    Auszug aus BVerwG, 05.02.2008 - 9 B 14.08
    Dieses ist an seine im ersten Revisionsverfahren geäußerte Rechtsauffassung grundsätzlich (ohne Änderung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse) gebunden mit der Folge, dass dem Senat die von der Beschwerde erwünschte Korrektur des erwähnten Urteils, sofern denn dazu Anlass bestünde, gar nicht möglich wäre (vgl. Urteil vom 22. Februar 1973 - BVerwG 3 C 31.72 - Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 23 S. 17 m.w.N.).
  • RG, 26.01.1901 - V 5/01

    Grunddienstbarkeit

    Auszug aus BVerwG, 05.02.2008 - 9 B 14.08
    Die Beschwerde verkennt zum einen, dass der Senat in dem zitierten Urteil diese Frage nicht - wie sie meint - im bejahenden Sinne und damit im vermeintlichen Widerspruch zu einer von der Beschwerde angeführten Entscheidung des Reichsgerichts (Beschluss vom 26. Januar 1901 - V.5/01 - RGZ 47, 202 ) und weiterer Kommentarliteratur entschieden hat (a); zum anderen wäre die Rechtsfrage in dem angestrebten Revisionsverfahren auch nicht entscheidungserheblich (b).
  • BVerwG, 16.09.2011 - 8 B 32.11

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Der bisherige Ertrag des Prozesses wäre nicht mehr zu sichern und ein Hin- und Herschieben des Verfahrens zwischen den Instanzen nicht mehr ausgeschlossen (…Beschluss vom 4. Juli 2011 - BVerwG 7 B 26.11 - juris Rn. 9 m.w.N.; vgl. Beschlüsse vom 5. Februar 2008 - BVerwG 9 B 14.08 - ZMR 2008, 581 f. und vom 13. November 2009 - BVerwG 5 B 57.09 - juris;… Eichberger, a.a.O. Rn. 130).
  • VG Cottbus, 30.10.2018 - 6 K 1977/16

    Schmutzwasserbeitrag

    Bilden Vorder- und Hinterliegergrundstück eine wirtschaftliche Einheit, ist die rechtliche Sicherung bei Bestehen eines satzungsmäßigen Anschlussrechts ohnehin unproblematisch (…vgl. zum Ganzen Urteil der Kammer vom 14. September 2018, a.a.O., Rn, 33;… Beschluss der Kammer vom 25. November 2016, a.a.O., Rn. 18; VG Magdeburg…, Urteil vom 5. April 2017 - 9 A 208/16 -, juris, Rn. 17; Beschluss vom 21. Juli 2008 - 9 B 14/08 -, juris zur mangelnden Eigentümeridentität bei Alleineigentum und Eigentum einer GbR; OVG Nordrhein- Westfalen, Urteil vom 25. Januar 2005 - 15 A 548/03 -, NVwZ-RR 2006, 63 zum Straßenbaubeitragsrecht; BVerwG, Urteil vom 26. Februar 1993 - 8 C 35.92 -, KStZ 1995, 76 zu § 133 BauGB;… Grünewald in: Driehaus, a.a.O., § 8 Rn. 544;… Haack in: Driehaus, a.a.O., § 8 Rn. 2209; a.A. etwa zum dortigen Landesrecht Bayerischer VGH…, Urteil vom 19. Januar 2017 - 20 BV 15.817 -, juris, Rn. 24; VG Ansbach…, Urteil vom 21. März 2006 - 1 K 04.03657 -, juris, Rn. 26, wonach auch bei Eigentümeridentität ein darüber hinaus rechtlich gesichertes Leitungsrecht erforderlich sei, solange des Hinterliegegrundstück nicht bebaut sei;… abweichend auch Blomenkamp in: Driehaus, a.a.O., § 8 Rn. 1050b unter Hinweis auf OVG Niedersachsen, Urteil vom 29. November 1996 - 9 L 1151/95 -, wonach Hinter- und Vorderliegergrundstück einheitlich genutzt werden müssten).
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