Rechtsprechung
| LG Düsseldorf, 05.09.2008 - 16 S 13/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Klage gegen übrige Wohnungseigentümer: Beklagte?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- diewohnungseigentuemer.de (Kurzinformation und Auszüge)
Gegen die "Wohnungseigentümergemeinschaft” gerichtete Anfechtungsklage ist unzulässig
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Passive Prozessführungsbefugnis einer Wohnungseigentümergemeinschaft
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Klage nach § 46 WEG n.F. gegen die "Wohnungseigentümergemeinschaft" ist unzulässig! (IMR 2009, 147)
Verfahrensgang
- AG Dinslaken, 20.02.2008 - 35 C 11/07
- LG Düsseldorf, 05.09.2008 - 16 S 13/08
Papierfundstellen
- ZMR 2009, 67
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (2)
- BGH, 27.11.2007 - X ZR 144/06
Zur Auslegung einer Parteibezeichnung - Bestätigung der BAG-Rechtssprechung
Auszug aus LG Düsseldorf, 05.09.2008 - 16 S 13/08
Rn. 16 Dem steht auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Auslegung der Parteibezeichnung nicht entgegen (BGH DWE 2007, S. 54 zur Wohnungseigentümergemeinschaft und zuletzt Urteil vom 27.11.2007 - X ZR 144/06).Von der fehlerhaften Parteibezeichnung zu unterscheiden ist die irrtümliche Benennung der falschen, am materiellen Rechtsverhältnis nicht beteiligten Person als Partei; diese wird Partei, weil es entscheidend auf den Willen des Klägers, so wie er objektiv geäußert ist, ankommt (vgl. BGH, Urteil vom 27. November 2007, Az.: X ZR 144/06).
- BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00
Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig
Auszug aus LG Düsseldorf, 05.09.2008 - 16 S 13/08
Rn. 19 In der erstzitierten Entscheidung ging es um eine nachträgliche Korrektur des Aktivrubrums auf die Wohnungseigentümergemeinschaft im Revisionsverfahren nach der Entscheidung des selben Senates zu deren Teilrechtsfähigkeit (BGHZ 146, 341), ursprüngliche Kläger waren die Wohnungseigentümer, der geltend gemachte Anspruch aber stand der Gemeinschaft zu.
- BGH, 06.11.2009 - V ZR 73/09
Wahrung der Klagefrist nach § 46 Abs. 1 S. 2 Wohnungseigentumsgesetz ( WEG ) …
In der Nennung der Gemeinschaft sei vielmehr die falsche Bezeichnung der richtigen Beklagten, nämlich der übrigen Mitglieder der Gemeinschaft, zu sehen (LG Düsseldorf ZMR 2009, 67; LG Nürnberg-Fürth NJW 2009, 2142, 2143;… Niedenführ in Niedenführ/ Kümmel/Vandenhouten, WEG, 8. Aufl., § 44 Rdn. 4; zum früheren Recht: OLG Karlsruhe NJW 2008, 2857, 2858). - LG Düsseldorf, 26.01.2022 - 25 S 57/212 In der Nennung der Gemeinschaft sei vielmehr die falsche Bezeichnung der richtigen Beklagten, nämlich der übrigen Mitglieder der Gemeinschaft, zu sehen (LG Düsseldorf ZMR 2009, 67; LG Nürnberg-Fürth NJW 2009, 2142, 2143;… Niedenführ in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 8. Aufl., § 44 Rdn. 4; zum früheren Recht: OLG Karlsruhe NJW 2008, 2857, 2858).
- LG Düsseldorf, 01.06.2010 - 16 S 86/09
Einhaltung der Frist zur Anfechtung des Beschlusses einer …
Der hier vorgenommene Übergang von einer Klage gegen den Verband zu einer Klage gegen die übrigen Mitglieder ist ein Parteiwechsel (vgl. BGH, Urteil vom 06.11.2009 - V ZR 73/09, Tz. 11, zitiert nach juris; LG Düsseldorf, Urteil vom 05.09.2008 - 16 S 13/08, Tz. 12, zitiert nach juris).
- LG Düsseldorf, 01.03.2010 - 16 T 3/10
Frist zur Klage eines Wohnungseigentümers auf Erklärung der Ungültigkeit eines …
Nunmehr sei aber zu berücksichtigen, dass die 16. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf zu dem Aktenzeichen 16 S 13/08 eine Entscheidung getroffen habe, welche der ursprünglich geäußerten Rechtsauffassung des Amtsgerichts entspreche.Der hier vorgenommene Übergang von einer Klage gegen den Verband zu einer Klage gegen die übrigen Mitglieder ist ein Parteiwechsel (vgl. BGH, Urteil vom 06.11.2009 - V ZR 73/09, Tz. 11, zitiert nach juris; LG Düsseldorf, Urteil vom 05.09.2008 - 16 S 13/08, Tz. 12, zitiert nach juris).
- LG Düsseldorf, 09.11.2010 - 16 S 128/09
Klage eines oder mehrerer Wohnungseigentümer auf Erklärung der Ungültigkeit eines …
Der hier vorgenommene Übergang von einer Klage gegen den Verband zu einer Klage gegen die übrigen Mitglieder ist - wie auch in der Berufungsbegründung vom 28.12.2009 vorgetragen (vgl. Bl. 124 d.A.) - ein Parteiwechsel (vgl. BGH, Urteil vom 06.11.2009 - V ZR 73/09, Tz. 11, zitiert nach juris; LG Düsseldorf, Urteil vom 05.09.2008 - 16 S 13/08, Tz. 12, zitiert nach juris). - LG Düsseldorf, 28.04.2011 - 16 S 142/09
Klage gegen Gemeinschaft oder einzelne Mitglieder?
Der hier vorgenommene Übergang von einer Klage gegen den Verband zu einer Klage gegen die übrigen Mitglieder ist - wie auch in der Berufungsbegründung vom 28.12.2009 vorgetragen (vgl. Bl. 124 d.A.) - ein Parteiwechsel (vgl. BGH, Urteil vom 06.11.2009 - V ZR 73/09, Tz. 11, zitiert nach juris; LG Düsseldorf, Urteil vom 05.09.2008 - 16 S 13/08, Tz. 12, zitiert nach juris). - LG Köln, 12.02.2009 - 29 S 93/08
Anfechtungsklage gg. Eigentümer, nicht gg. WEG zu richten!
Es bestehen rechtliche Beziehungen der Klägerin sowohl zu den übrigen Miteigentümern als auch zur WEG als Verband (vgl. LG Düsseldorf, Urteil vom 05.09.2008 - 16 S 13/08). - LG Düsseldorf, 05.10.2010 - 16 S 142/09
Klage eines oder mehrerer Wohnungseigentümer auf Erklärung der Ungültigkeit eines …
Der hier vorgenommene Übergang von einer Klage gegen den Verband zu einer Klage gegen die übrigen Mitglieder ist - wie auch in der Berufungsbegründung vom 28.12.2009 vorgetragen (vgl. Bl. 124 d.A.) - ein Parteiwechsel (vgl. BGH, Urteil vom 06.11.2009 - V ZR 73/09, Tz. 11, zitiert nach juris; LG Düsseldorf, Urteil vom 05.09.2008 - 16 S 13/08, Tz. 12, zitiert nach juris). - LG Hamburg, 30.09.2009 - 318 S 22/09
Wohnungseigentum: Anspruch auf Abänderung eines gegenüber einzelnen …
Dies geht aber nicht soweit, dass Anfechtungsklagen gemäß § 46 WEG völlig unabhängig von dem Inhalt der Klagschrift allein nach dem materiell verfolgten Begehren stets so auszulegen sind, dass Beklagte die übrigen Wohnungseigentümer sei sollen (OLG Düsseldorf, ZMR 2009, 67; LG Itzehoe, Beschlüsse vom 20.01. und 23.02.2009, 11 S 37/08, zitiert nach Juris). - LG Itzehoe, 20.01.2009 - 11 S 37/08
Passivlegitimation bei Beschlussanfechtung
Rn. 10 Auch eine Parteiänderung ist mit Ablauf der Frist des § 46 Abs. 1 Satz 2 ZPO, demnach die Anfechtungsklage innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung erhoben und innerhalb zweier Monate nach der Beschlussfassung begründet werden muss, nicht zielführend, da die Klage gegenüber dem dann in den Prozess neu hineingenommen Beklagten wegen des insoweit gegebenen Fristversäumnisses unzulässig wäre ( vgl. LG Düsseldorf, Urteil vom 5.9.2008 - 16 S 13/08 - zitiert nach juris ). - LG Köln, 19.03.2009 - 29 S 64/08
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