Rechtsprechung
| AG München, 14.08.2013 - 452 C 11426/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zustimmung zu einem Mieterhöhungsverlangen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Mit Zahlung wird Mieterhöhung zugestimmt!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (20)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Mietrecht: Stillschweigende Zustimmung zur Mieterhöhung durch Zahlung
- lawblog.de (Kurzinformation)
Mieterhöhung: Wer zahlt, stimmt zu
- lto.de (Kurzinformation)
Mieterhöhung - Zahlung gleich Zustimmung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Zustimmung zur Mieterhöhung durch Änderung des monatlichen Dauerauftrages
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Stillschweigende Zustimmung zur Mieterhöhung
- Jurion (Kurzinformation)
Die stillschweigende Zustimmung zur Mieterhöhung
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Die stillschweigende Zustimmung zur Mieterhöhung
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Wer höhere Miete überweist, stimmt ihr zu - Schriftliche Einwilligung der Mieter in die Mieterhöhung ist dann überflüssig
- rabüro.de (Pressemitteilung)
Zur stillschweigenden Zustimmung zu einem Mieterhöhungsverlangen
- mein-mietrecht.de (Kurzinformation)
Mieterhöhung - stillschweigende Zustimmung des Mieters
- hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)
Die stillschweigende Zustimmung zur Mieterhöhung
- proeigentum.de (Kurzinformation)
Zahlung ist Zustimmung zur Mieterhöhung
- anwaltauskunft.de (Kurzinformation)
Mieterhöhung: Ohne Frist und Zustimmung des Mieters?
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Mieterhöhung: Zahlung der erhöhten Miete ist Zustimmung!
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Mieterhöhung: Zahlung ersetzt schriftliche Zustimmung
- ar-law.de (Kurzinformation)
Zustimmung zur Mieterhöhung durch Zahlung
- gevestor.de (Kurzinformation)
Mieterhöhung auf Ortsniveau: Einmalige Zahlung als Mieter-Zustimmung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Mieterhöhung: Zahlung ersetzt schriftliche Zustimmung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Mehrmalige Überweisung einer geforderten erhöhten Miete kann als stillschweigende Zustimmung zur Mieterhöhung gewertet werden - Vermieter kann bei bereits überwiesener höherer Miete keine schriftliche Zustimmung zur Mieterhöhung verlangen
- rechtsportal.de (Kurzinformation)
Zustimmung zur Mieterhöhung durch Mietzahlung
Besprechungen u.ä. (2)
- anwaltauskunft.de (Entscheidungsbesprechung)
Keine Mieterhöhung ohne Zustimmung des Mieters
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Stillschweigende Zustimmung zur Mieterhöhung durch einmalige Zahlung! (IMR 2014, 152)
Papierfundstellen
- ZMR 2014, 460
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 10.11.2010 - VIII ZR 300/09
Wohnraummietvertrag: Geltung einer Schriftformabrede für Vertragsänderungen auch …
Auszug aus AG München, 14.08.2013 - 452 C 11426/13
Auch aufgrund der vereinbarten Schriftformklausel besteht keine Verpflichtung zur Erteilung einer schriftlichen Zustimmung, da eine solche Schriftformklausel nicht für die einseitige Zustimmungserklärung gilt (…Börstinghaus in Schmidt-Futterer, Mietrecht, 11. Auflage, § 558b BGB, Rn. 19, für das Mieterhöhungsverlangen: BGH, Urteil vom 10.11.2010, VIII ZR 300/09). - AG Mannheim, 23.03.2012 - 9 C 77/12
Wohnraummiete: Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung nach vorbehaltloser Zahlung …
Auszug aus AG München, 14.08.2013 - 452 C 11426/13
Eine Berufung darauf, er habe der Mieterhöhung nie zugestimmt, wäre jedenfalls rechtsmissbräuchlich und daher unbeachtlich (AG Mannheim, Urteil vom 23.03.2012, 9 C 77/12). - LG Berlin, 03.01.2007 - 63 T 130/06
Zustimmungsklage zur Mieterhöhung: Vermieteranspruch auf schriftliche Zustimmung …
Auszug aus AG München, 14.08.2013 - 452 C 11426/13
Auch aus dem von der Klägerin angeführten Beschluss des LG Berlin (63 T 130/06) ergibt sich nichts anderes: Schon der Sachverhalt ist nicht vergleichbar, da im dortigen Fall bereits im Mieterhöhungsverlangen zur schriftlichen Zustimmung aufgefordert wurde, was vorliegend gerade nicht der Fall ist. - LG Wiesbaden, 20.01.2000 - 1 T 34/99
Auszug aus AG München, 14.08.2013 - 452 C 11426/13
Dementsprechend ist auch der seitens der Klägerin angeführte Beschluss des LG Wiesbaden (Az. 1 T 34/99) nicht relevant, da dort ein Zeitmietvertrag vorlag, wie sich aus den Gründen ergibt.
- BGH, 30.01.2018 - VIII ZB 74/16
Wohnraummiete: Konkludente Zustimmung zu einem Mieterhöhungsverlangen
Ob eine nach den gesetzlichen Vorschriften der §§ 558 ff. BGB erfolgende Mieterhöhungsvereinbarung aber von einer vertraglichen Schriftformklausel erfasst ist, kann dahin stehen (ablehnend mit beachtlichen Gründen LG München I, ZMR 2014, 460 Rn. 11;… im Senatsurteil vom 10. November 2010 - VIII ZR 300/09, aaO wurde ein Schriftformerfordernis allerdings nur für das Mieterhöhungsverlangen als solches verneint, die Formbedürftigkeit der Zustimmungserklärung war nicht Streitgegenstand).
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