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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 28.11.2005 - 22 U 195/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4357
OLG Hamm, 28.11.2005 - 22 U 195/04 (https://dejure.org/2005,4357)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.11.2005 - 22 U 195/04 (https://dejure.org/2005,4357)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. November 2005 - 22 U 195/04 (https://dejure.org/2005,4357)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • clearingstelle-eeg.de (Volltext/Leitsatz)

    EEG 2004 § 4; EEG 2004 § 4 Abs 1; EEG 2004 § 4 Abs 2
    Anspruch auf Netzausbau; Schadensersatz für verzögerten Netzausbau

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Zur Aschluss- und Abnahmepflicht des Netzbetreibers.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EEG § 3 § 4 § 13; ZPO § 259
    Anspruch auf Netzausbau und künftigen Anschluss einer Windenergieanlage an Stromnetz örtlicher Netzbetreiber?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche im Hinblick auf einen späteren Anschluss noch zu errichtender Windenergieanlagen an das Stromnetz des örtlichen Netzbetreibers; Anspruch auf Anschluss zum in kürzester Entfernung liegenden, technisch für die Aufnahme geeigneten Netz; Schadensersatzverpflichtung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • forumz.de (Kurzinformation)

    Verlegung von Verbindungskabeln ist Teil des Netzausbaus

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZNER 2005, 325
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • OLG Stuttgart, 26.06.2003 - 2 U 43/03

    Erneuerbare Energie: Kostentragung für die Neuverlegung einer Leitung zwischen …

    Auszug aus OLG Hamm, 28.11.2005 - 22 U 195/04
    Unter diesen Umständen würde eine Verweisung der Kläger auf den eigenen Anschluss an das Schalthaus O - trotz im unmittelbaren Nahbereich der Anlagen liegender möglicher Netzverknüpfungspunkte - dem Anliegen des Gesetzgebers, aus Gründen der Ressourcenschonung und des Klimaschutzes die erneuerbaren Energien zu fördern und die Stromversorgungsunternehmen durch Abnahme-, Vergütungs- und weitreichende Kostenpflichten zu belasten (vgl. OLG Stuttgart, ZNER 2003, 333, 334), widersprechen.

    Eine einseitige Überwälzung solcher zusätzlicher Kosten, die sich daraus ergeben, dass der nächstgelegene Netzpunkt ohne einen Ausbau zur Aufnahme des Stromes nicht geeignet ist, auf den Anlagenbetreiber würde dem Gesetzeszweck des EEG nicht gerecht (vgl. OLG Nürnberg, ZNER 2002, 225, 226), zumal dieses generell von einer Abholpflicht des Netzbetreibers ausgeht (vgl. OLG Stuttgart, ZNER 2003, 333, 334).

  • OLG Dresden, 14.03.2002 - 7 U 1579/01

    Verpflichtung zur Zahlung von Gebühren für die Durchleitung von Strom durch eine …

    Auszug aus OLG Hamm, 28.11.2005 - 22 U 195/04
    Nach der vorstehenden Regelungssystematik soll der Anlagenbetreiber nur mit solchen notwendigen Anschlusskosten für die Verbindung zum Netz belastet werden, die dadurch anfallen, dass die technisch und rechtlich möglich kürzeste Entfernung zwischen der Anlage und dem Netz zugrunde gelegt wird (OLG Nürnberg, ZNER 2002, 225, 226).

    Eine einseitige Überwälzung solcher zusätzlicher Kosten, die sich daraus ergeben, dass der nächstgelegene Netzpunkt ohne einen Ausbau zur Aufnahme des Stromes nicht geeignet ist, auf den Anlagenbetreiber würde dem Gesetzeszweck des EEG nicht gerecht (vgl. OLG Nürnberg, ZNER 2002, 225, 226), zumal dieses generell von einer Abholpflicht des Netzbetreibers ausgeht (vgl. OLG Stuttgart, ZNER 2003, 333, 334).

  • BGH, 08.10.2003 - VIII ZR 165/01

    Pflicht eines Energieversorgungsunternehmens zur Abnahme von aus erneuerbaren …

    Auszug aus OLG Hamm, 28.11.2005 - 22 U 195/04
    Hinzu kommt, dass das Ziel des EEG, den Gesamtaufwand der Stromeinspeisung aus erneuerbaren Energien zu minimieren (BGH, VIII ZR 165/01, GA 155, 160 m.w.N.), um deren Anteil an der Stromerzeugung stark zu erhöhen, konterkariert würde, wenn den Anlagenbetreibern ein zu hoher Kostenaufwand auferlegt würde (…vgl. OLG Nürnberg und OLG Stuttgart, a.a.O.).
  • BGH, 11.06.2003 - VIII ZR 161/02

    Zur Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Pflicht von …

    Auszug aus OLG Hamm, 28.11.2005 - 22 U 195/04
    Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des BGH (BGH vom 11.6.2003, VIII ZR 161/02, UA 15 - 17, ZNER 2003 Nr. 3, 234).
  • BGH, 18.07.2007 - VIII ZR 288/05

    Zum Anspruch der Betreiber von Windenergieanlagen gegen den Netzbetreiber auf …

    Das Berufungsgericht (OLG Hamm ZNER 2005, 325) hat die Berufung der Beklagten gemäß dem Hauptantrag der Kläger sowie mit der weiteren Maßgabe zurückgewiesen, dass sich die Feststellung der Schadensersatzpflicht der Beklagten nicht auf die Verweigerung des Netzanschlusses der projektierten Windenergieanlagen, sondern auf die Verweigerung des Netzausbaus bezieht.
  • OLG Düsseldorf, 09.12.2009 - 2 U (Kart) 10/06

    Pflichten des Netzbetreibers; Begriff der kürzesten Entfernung i.S. von § 3 Abs. …

    Nur so kann der durch das EEG beabsichtigte Zweck der Förderung der regenerativen Energien sinnvoll umgesetzt werden (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 28.11.2005 - 22 U 195/04).
  • LG Itzehoe, 14.03.2007 - 2 O 156/06

    Anschluss einer Windenergieanlage und Schadensersatz bei Weigerung

    Eine etwaige notwendige Erweiterung stellt somit einen Ausbau des Netzes der Beklagten dar (vgl. OLG Koblenz, IR 2007, 37; OLG Hamm, ZNER 2005, 325; OLG Nürnberg ZNER 2002, 225).
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