Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 05.06.2007 - 14 U 4/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 11 Abs 2 S 1 EEG
Erneuerbare Energie: Erhöhte Vergütung für Strom aus solarer Strahlungsenergie - clearingstelle-eeg.de (Volltext/Leitsatz)
EEG 2004 § 11; EEG 2004 § 11 Abs 2
Vergütung nach § 11 Abs. 2 EEG für
- ponte-press.de
(Volltext/Auszüge)
Keine erhöhte Vergütung nach § 11 Abs. 2 EEG für "Modulbäume"
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
(Erneuerbare Energie: Erhöhte Vergütung für Strom aus solarer Strahlungsenergie)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Fulda, 29.11.2006 - 4 O 231/06
- OLG Frankfurt, 05.06.2007 - 14 U 4/07
Papierfundstellen
- ZNER 2007, 415
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 29.10.2008 - VIII ZR 313/07
Einspeisevergütung für Strom aus "ausschließlich an oder auf einem Gebäude …
b) Die geforderte ausschließliche Anbringung der Anlage an oder auf einem Gebäude wird in der Instanzrechtsprechung und der Kommentarliteratur dahin definiert, dass sämtliche wesentlichen Bestandteile der Anlage vollständig auf oder an dem Gebäude befestigt sein müssen, so dass das Gewicht der Anlage allein von dem Gebäude - nicht notwendig jedoch von dem Gebäudedach - getragen wird (OLG Frankfurt am Main, ZNER 2007, 415, 416 [14. Zivilsenat]; OLGR 2008, 753, 754 [15. Zivilsenat]; LG Kassel, RdE 2007, 136, 137; ZUR 2008, 309, 310; AG Fritzlar, ZNER 2005, 333, mit zustimmender Anmerkung Hock/Held;… Altrock/Oschmann/Theobald, EEG, 2. Aufl., § 11 Rdnr. 37;… Müller in: Danner/Theobald, Energierecht (Stand 2008), § 11 EEG Rdnr. 34). - OLG Frankfurt, 14.01.2021 - 15 U 34/07
Erhöhte Vergütung gem. § 11 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, Abs. 5 EEG 2004 für mit …
Eine Photovoltaikanlage ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 EEG 2004 jede selbständige technische Einrichtung zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien, worunter die einzelnen Solarmodule fallen (ebenso bereits OLG Frankfurt, Urteil vom 5. Juni 2007 - 14 U 4/07 -, juris, Rn. 30 und ausdrücklich § 3 Nr. 1 EEG 2017, welcher gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 EEG 2017 ab der Jahresabrechnung 2016 auch für Bestandsanlagen gilt).Allein dies genügt aber nicht, um das erforderliche Abhängigkeitsverhältnis des Bestands der Anlage vom Gebäude zu begründen (ebenso bereits in vergleichbaren Fällen etwa OLG Frankfurt, Urteil vom 5. Juni 2007 - 14 U 4/07 -, juris, Rn.33 ; OLG Brandenburg, Urteil vom 11. Januar 2011 - 6 U 93/09 -, juris, Rn.31).
- OLG Frankfurt, 07.01.2010 - 15 U 66/07
Vergütungen nach § 11 EEG 2004 für eingespeisten Solarstorm
Rn. 56 Die ausschließliche Anbringung im Sinne des § 11 Abs. 2 S. 1 EEG 2004 setzt nämlich voraus, dass sämtliche wesentlichen Bestandteile der Anlage vollständig auf oder an dem Gebäude befestigt sein müssen, so dass das Gewicht der Anlage allein von dem Gebäude - nicht jedoch von dem Gebäudedach - getragen wird (BGH, Urteil vom 29.10.2008 - VIII ZR 313/07; OLG Frankfurt, Urteile vom 1.11.2007 - 15 U 25/07 und 5.6.2007 - 14 U 4/07). - OLG Brandenburg, 11.01.2011 - 6 U 93/09
Stromeinspeisung: Erhöhte Vergütung bei Anbringung einer Photovoltaikanlage an …
Als notwendig anzusehen ist demnach eine Konstruktion, bei der die Photovoltaikanlage ohne Verbindung und Befestigung am Gebäude so nicht bestehen kann, was durch die Hilfsüberlegung zu klären ist, ob bei Wegfall des Gebäudes die Anlage für sich bestehen bleiben kann oder nicht (…vgl. BGH, a.a.O.; OLG Frankfurt ZNER 2007, 415).
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