Rechtsprechung
| BVerwG, 18.11.1997 - 7 C 65.96 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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- Wolters Kluwer
Braunkohletagebau - Inanspruchnahme Grundstück - Staatlicher Verwalter - Veräußerung - Verwalterunrecht - Enteignung - Bergbaulicher Zweck - Unlautere Machenschaft
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
VermG § 1 Abs. 1 Buchst. c, § 1 Abs. 3
Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; Veräußerung durch staatlichen Verwalter; Braunkohletagebaugrundstück - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VermG § 1 Abs. 1 lit. c, Abs. 3
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 29.08.1996 - 3 K 260/95
- BVerwG, 18.11.1997 - 7 C 65.96
Papierfundstellen
- ZOV 1998, 67
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 26.06.1997 - 7 C 57.96
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Auszug aus BVerwG, 18.11.1997 - 7 C 65.96
Wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat (vgl. Urteil vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 45.94 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 17; Urteil vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 7 C 14.96 - NJ 1997, 209; Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 57.96 - ZIP 1997, 1677; Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 25.96 - ZIP 1997, 1563), sieht das Gesetz die Veräußerung eines Vermögenswerts durch den staatlichen Verwalter deswegen als eine zur Restitution führende Schädigungsmaßnahme an, weil durch eine solche Veräußerung das mit der Anordnung der staatlichen Verwaltung begonnene Unrecht fortgesetzt und vertieft wurde; über den bisherigen Entzug der Verfügungs-, Nutzungs- und Verwaltungsbefugnisse hinaus verlor der Eigentümer auch noch das Eigentum an dem Vermögenswert.Eine Veräußerung im Sinne des § 1 Abs. 1 Buchst. c VermG liegt ebensowenig vor, wenn der staatliche Verwalter ein Mauergrundstück in das Eigentum des Volkes verkauft hat, um damit einer drohenden Enteignung nach dem Verteidigungsgesetz der DDR zuvorzukommen (Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 57.96 - ZIP 1997, 1677).
Demgemäß hat sich in der Veräußerung nicht das mit der Anordnung der staatlichen Verwaltung verbundene spezifische Verlustrisiko verwirklicht, das die Vorschrift des § 1 Abs. 1 Buchst. c VermG nach der Rechtsprechung des Senats voraussetzt (Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 57.96 - a.a.O.).
Sollte dies nicht geschehen sein, könnte darin eine unlautere Machenschaft im Sinne des § 1 Abs. 3 VermG nur unter der weiteren Voraussetzung gesehen werden, daß der staatliche Verwalter die Einholung der Genehmigung in der Absicht unterlassen hat, den Eigentumszugriff überhaupt erst zu ermöglichen (Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 57.96 - a.a.O.); dafür ist jedoch nichts ersichtlich.
- BVerwG, 24.10.1996 - 7 C 14.96
Offene Vermögensfragen - Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 1 Buchst. c VermG
Auszug aus BVerwG, 18.11.1997 - 7 C 65.96
Wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat (vgl. Urteil vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 45.94 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 17; Urteil vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 7 C 14.96 - NJ 1997, 209; Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 57.96 - ZIP 1997, 1677; Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 25.96 - ZIP 1997, 1563), sieht das Gesetz die Veräußerung eines Vermögenswerts durch den staatlichen Verwalter deswegen als eine zur Restitution führende Schädigungsmaßnahme an, weil durch eine solche Veräußerung das mit der Anordnung der staatlichen Verwaltung begonnene Unrecht fortgesetzt und vertieft wurde; über den bisherigen Entzug der Verfügungs-, Nutzungs- und Verwaltungsbefugnisse hinaus verlor der Eigentümer auch noch das Eigentum an dem Vermögenswert.An einem solchen Handeln fehlt es, wenn der staatliche Verwalter eines Erbanteils an einer von der Erbengemeinschaft zum Zweck der Erbauseinandersetzung vorgenommenen Veräußerung eines Nachlaßgrundstücks nur mitgewirkt hat, ohne das Geschäft selbst zu betreiben (Urteil vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 7 C 14.96 NJ 1997, 209).
- BVerwG, 20.03.1997 - 7 C 23.96
Bestandskraft eines DDR-Verwaltungsakts (Enteignung)
Auszug aus BVerwG, 18.11.1997 - 7 C 65.96
Diese Bestimmung betrifft nach der ständigen Rechtsprechung des Senats Vorgänge, bei denen im Einzelfall in manipulativer, sittlich anstößiger Weise auf bestimmte Vermögenswerte zugegriffen wurde; bei der Prüfung dieser Voraussetzungen ist von den in der DDR geltenden Rechtsvorschriften und den sie tragenden ideologischen Grundvorstellungen auszugehen (Urteil vom 20. März 1997 - BVerwG 7 C 23.96 - VIZ 1997, 348).
- BVerwG, 06.04.1995 - 7 C 5.94
Restitution nach NS-Enteignung
Auszug aus BVerwG, 18.11.1997 - 7 C 65.96
Diese Bewertung beruht entgegen der Ansicht der Revision nicht auf einer hypothetischen Betrachtungsweise der Schadensursache, die dem durch konkret-gegenstandsbezogene Wiedergutmachung gekennzeichneten Zweck des Vermögensgesetzes zuwiderliefe (vgl. Urteil vom 6. April 1995 - BVerwG 7 C 5.94 - BVerwGE 98, 137 ); das folgt schon daraus, daß der bei Scheitern eines freihändigen Erwerbs drohende Eigentumsentzug keine selbständige Reserveursache ist, sondern im Rahmen eines einheitlichen Lebenssachverhalts die zwingende Alternative zum vertraglich vereinbarten Eigentumsverlust darstellt. - BVerwG, 26.06.1997 - 7 C 25.96
Enteignung - Entschädigung - Unlautere Machenschaften - Staatlicher Verwalter - …
Auszug aus BVerwG, 18.11.1997 - 7 C 65.96
Wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat (vgl. Urteil vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 45.94 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 17; Urteil vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 7 C 14.96 - NJ 1997, 209; Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 57.96 - ZIP 1997, 1677; Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 25.96 - ZIP 1997, 1563), sieht das Gesetz die Veräußerung eines Vermögenswerts durch den staatlichen Verwalter deswegen als eine zur Restitution führende Schädigungsmaßnahme an, weil durch eine solche Veräußerung das mit der Anordnung der staatlichen Verwaltung begonnene Unrecht fortgesetzt und vertieft wurde; über den bisherigen Entzug der Verfügungs-, Nutzungs- und Verwaltungsbefugnisse hinaus verlor der Eigentümer auch noch das Eigentum an dem Vermögenswert. - BVerwG, 18.01.1996 - 7 C 45.94
Rückgabe eines Unternehmensrestes nach Betriebsstillegung und -veräußerung durch …
Auszug aus BVerwG, 18.11.1997 - 7 C 65.96
Wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat (vgl. Urteil vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 45.94 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 17; Urteil vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 7 C 14.96 - NJ 1997, 209; Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 57.96 - ZIP 1997, 1677; Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 25.96 - ZIP 1997, 1563), sieht das Gesetz die Veräußerung eines Vermögenswerts durch den staatlichen Verwalter deswegen als eine zur Restitution führende Schädigungsmaßnahme an, weil durch eine solche Veräußerung das mit der Anordnung der staatlichen Verwaltung begonnene Unrecht fortgesetzt und vertieft wurde; über den bisherigen Entzug der Verfügungs-, Nutzungs- und Verwaltungsbefugnisse hinaus verlor der Eigentümer auch noch das Eigentum an dem Vermögenswert.
- VG Cottbus, 10.02.2011 - 1 K 1326/07
Voraussetzung für die Rückübertragung von Grundstücken nach dem VermG
Eine dem vergleichbare Situation war vorliegend gegeben, da sich der letztlich unbekannte, durch den bestellten Pfleger zu vertretende Eigentümer der beiden Flurstücke einem Veräußerungsverlangen des VEB Niederlausitzer Klinkerwerke gegenübersah, das durch die Rechtsordnung der DDR gedeckt war (vgl. BVerwG, Urt. v. 18. November 1997 - 7 C 65.96 -, juris [Rn. 16], Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 130).Durch die ausdrückliche Regelung der Befugnis der staatlichen Organe zur Beschränkung und zum Entzug des privaten Grundeigentums in § 12 BergG i.V.m. §§ 15 bis 19 1. DVO-BergG wurde diese Rechtslage klargestellt (BVerwG, Urt. v. 18. November 1997 - 7 C 65.96 -, juris [Rn. 8 ff.], Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 130).
Die dabei unerlässliche Beseitigung der vorhandenen baulichen Anlagen und der Erdoberfläche lässt sich, wenn sie nicht im Vertragswege ermöglicht wird, in aller Regel nur bei Übergang des Eigentums und nicht allein dadurch bewerkstelligen, dass für das Grundstück ein Nutzungsrecht oder eine Dienstbarkeit eingeräumt wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 18. November 1997 - 7 C 65.96 -, juris [Rn. 13], Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 130).
- VG Frankfurt/Oder, 21.02.2007 - 4 K 1737/00
Machtmissbrauch bei Bestellung eines Abwesenheitspflegers; machtmissbräuchliche …
Denn die vom Vermögensgesetz angeordnete Wiedergutmachung durch Rückübertragung des entzogenen Vermögenswertes schließt die Berücksichtigung selbständiger Reserveursachen aus, die gleichfalls zu dem Vermögensverlust geführt hätten (vgl. BVerwG, Urteile vom 6. April 1995 - 7 C 5/94 - VIZ 1995, 407, und vom 18. November 1997 - 7 C 65/96 - 147, ).Denn die vom Vermögensgesetz angeordnete Wiedergutmachung durch Rückübertragung des entzogenen Vermögenswertes schließt die Berücksichtigung selbständiger Reserveursachen aus, die gleichfalls zu dem Vermögensverlust geführt hätten (…vgl. BVerwG, Urteile vom 6. April 1995, a.a.O. und vom 18. November 1997, a.a.O.).
Die hypothetische Annahme, das Flurstück ... wäre ohne den freihändigen Verkauf durch den Abwesenheitspfleger ohnehin auf der Grundlage des Aufbaugesetzes enteignet worden, könnte hier nur dann die Bewertung rechtfertigen, dass dieser freihändige Verkauf hier nicht machtmissbräuchlich ist, wenn es sich bei der hypothetisch angenommenen Enteignung nach dem Aufbaugesetz um - wie es das Bundesverwaltungsgericht (vgl. das Urteil vom 18. November 1997, a.a.O., S. 148) ausdrückt - "keine selbständige Reserveursache", mithin um eine unselbständige Reserveursache handelt, die im Rahmen eines einheitlichen Lebenssachverhaltes die zwingende Alternative zum vertraglich vereinbarten Eigentumsverlust darstellen würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. November 1997, a.a.O.).
- BVerwG, 16.07.1998 - 7 C 39.97
Entschädigungsberechtigung; Feststellung der Berechtigung, (Teil-)Anfechtung und …
Daran fehlt es, wenn der staatliche Verwalter an einer Veräußerung nur mitwirkte, ohne das Geschäft selbst zu betreiben (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 7 C 14.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 93 m.w.N.; vgl. ferner Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 57.96 - ZOV 1997, 357 = VIZ 1997, 684 und Urteil vom 18. November 1997 - BVerwG 7 C 65.96 - VIZ 1998, 147 = ZOV 1998, 67 sowie Urteil vom 5. März 1998 - BVerwG 7 C 71.96 -).
- BVerwG, 28.03.2001 - 8 C 6.00
Unternehmensbegriff; landwirtschaftlicher Betrieb als Unternehmen; Stilllegung …
In solchen Veräußerungen verwirklicht sich nicht das mit der Anordnung der staatlichen Verwaltung verbundene spezifische Verlustrisiko (Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 57.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 114 Seite 349 betreffend das Verteidigungsgesetz der DDR; Urteil vom 18. November 1997 - BVerwG 7 C 65.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 130 Seite 396 hinsichtlich einer Veräußerung zu Zwecken des Braunkohletagebaus und - zum Aufbaugesetz - Beschluss vom 9. August 2000 - BVerwG 8 B 110.00 - BA. - BVerwG, 28.04.1998 - 7 C 28.97
Reserveursache, unzulässige - im Vermögensrecht; Kausalverlauf, hypothetischer; …
Aus demselben Grund handelt es sich nicht um die Berücksichtigung sogenannter Reserveursachen, wenn die Frage, ob die Veräußerung eines Vermögenswertes durch den staatlichen Verwalter den Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 1 Buchst. c VermG erfüllt, danach zu beurteilen ist, ob mit dem Verkauf der sonst unausweichlichen Alternative einer Enteignung begegnet werden sollte (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 57.96 - ZOV 1997, 357 = VIZ 1997, 684; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 18. November 1997 - BVerwG 7 C 65.96 - ZOV 1998, 67 = VIZ 1998, 147). - BGH, 14.01.2000 - V ZR 439/98
Geltendmachung von Ansprüchen nach dem VermG bei staatlicher Treuhandverwaltung …
Kein Vermögensunrecht liegt vor, wenn der Verwalter an einem Veräußerungsgeschäft, das rechtlich ohne seine Teilnahme nicht möglich war, nur mitgewirkt hat, ohne aber das Geschäft selbst zu betreiben (BVerwG ZIP 1996, 522; VIZ 1998, 147). - BVerwG, 05.03.1998 - 7 C 71.96
Feststellung der Berechtigung; selbständige Teilentscheidung; …
Danach sind die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Buchst. c VermG nicht gegeben, wenn der staatliche Verwalter den Vermögenswert ohne eigenständigen Handlungsspielraum, etwa zur Abwendung einer drohenden Enteignung veräußert hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 57.96 - VIZ 1997, 684; speziell zum Verkauf für den Braunkohletagebau vgl. BVerwG, Urteil vom 18. November 1997 - BVerwG 7 C 65.95 - VIZ 1998, 147). - BVerwG, 27.01.2005 - 7 C 12.04
Restitutionsantrag; vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstücks; …
Die Enteignung stellte im Rahmen eines einheitlichen Lebenssachverhalts die zwingende Alternative zum vertraglich vereinbarten Eigentumsverlust dar (vgl. Urteil vom 18. November 1997 - BVerwG 7 C 65.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 130). - BVerwG, 28.04.1998 - 7 C 3.97
Bruchteilseigentum; Veräußerung von Bruchteilseigentum; Mitwirkung des …
Der Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 1 Buchst, c VermG setzt daher ein eigenständiges Handeln des staatlichen Verwalters voraus, das auf den Entzug des Eigentums gerichtet sein muß (grundlegend Urteil vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 7 C 14.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 93; zuletzt Urteil vom 18. November 1997 - BVerwG 7 C 65.96 - VIZ 1998, 147 = ZOV 1998, 67). - BVerwG, 07.03.2001 - 8 B 36.01
Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs - Beiziehung von Akten des …
In solchen Veräußerungen verwirkliche sich nicht das mit der Anordnung der staatlichen Verwaltung verbundene spezifische Verlustrisiko (Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 57.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 114 S. 349 betreffend das Verteidigungsgesetz der DDR; Urteil vom 18. November 1997 - BVerwG 7 C 65.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 130 S. 396 hinsichtlich einer Veräußerung zu Zwecken des Braunkohletagebaus und - zum Aufbaugesetz - Beschluss vom 9. August 2000 - BVerwG 8 B 110.00 - S. 3 des amtlichen Umdrucks). - BVerwG, 09.08.2000 - 8 B 110.00
Voraussetzungen für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Enteignungen …
- BVerwG, 20.03.2001 - 8 B 19.01
Prozessordnungsgemäße Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz - Annahme …
- VG Leipzig, 20.07.2000 - 3 K 1613/96
Anspruch auf Rückübertragung von Grundstücken; Überführung in Volkseigentum; …
- BVerwG, 21.12.1999 - 7 B 202.99
- BVerwG, 07.01.1998 - 7 B 428.97
Gegenständlich beschränkte Teilauseinandersetzung gegen den Willen eines Miterben …
- VG Berlin, 16.02.2012 - 29 K 21.09
Rückübertragung von Grundstücken in der ehemaligen DDR
- VG Berlin, 12.12.2002 - 29 A 164.98
Schädigung i.S.d. § 1 Abs. 1c Vermögensgesetz (VermG) bei Veräußerung von bei …
- VG Cottbus, 10.02.1999 - 1 K 702/96
Rückübertragung eines ehemals Juden gehörenden Grundstücks; Unlautere …
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Rechtsprechung
| BVerwG, 29.10.1997 - 7 B 336.97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- grundeigentum-verlag.de
GVO § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; VwVfG § 51 Abs. 1 Nr. 2; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 2, § 144 Abs. 4
Grundstücksverkehrsgenehmigung; Wiederaufgreifen des Restitutionsverfahrens; Bestandskraft eines ablehnenden Restitutionsbescheids - rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Ablehnender Restitutionsbescheid - Eintritt der Bestandskraft - Unzulässigkeit des Rechtsmittels - Veräußerung des anmeldebelasteten Grundstücks - Grundstücksverkehrsgenehmigung - Restitutionsverfahren
Verfahrensgang
- VG Berlin, 08.10.1996 - 29 A 524.94
- OVG Berlin, 24.06.1997 - 8 B 153.96
- BVerwG, 29.10.1997 - 7 B 336.97
Papierfundstellen
- ZOV 1998, 67
Wird zitiert von ... (21) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 27.01.1994 - 2 C 12.92
Wiederaufgreifen des Verfahrens bei Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils - …
Auszug aus BVerwG, 29.10.1997 - 7 B 336.97
Da die abweichende Beurteilung von Rechtsfragen durch ein Gericht bei unveränderter Sach- und Rechtslage nicht zum Wiederaufgreifen im Sinne des § 51 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG führen kann (vgl. Urteil vom 27. Januar 1994 - BVerwG 2 C 12.92 - BVerwGE 95, 86 [89]; Beschluß vom 24. Mai 1995 - BVerwG 1 B 60.95 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 32), rechtfertigt eine Abweichung, die sich im Rahmen der Beurteilung eines Wiederaufgreifensgrunds Infolge der Bindung an die dem bestandskräftigen Bescheid zugrunde liegende Rechtsauffassung ergibt, nicht die Zulassung der Divergenzrevision hinsichtlich des rechtskräftig abgeschlossenen oder eines an dessen rechtskräftigen Abschluß anknüpfenden Verfahrens. - BVerwG, 13.02.1997 - 7 C 50.95
Enteignung von Ausländern im Zuge der sog. Bodenreform
Auszug aus BVerwG, 29.10.1997 - 7 B 336.97
Dieser Teil der Begründung beruht nicht auf der möglicherweise von der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 50.95 -) abweichenden. - BVerwG, 28.07.1989 - 7 C 78.88
Erteilung einer Genehmigung - Rechtskraft des Urteils - Behördliche Ablehnung …
Auszug aus BVerwG, 29.10.1997 - 7 B 336.97
In dem genannten Sinne "neu" sind nämlich nur solche Beweismittel, die im Rahmen der den bestandskräftigen Bescheid tragenden Rechtsauffassung zu einer günstigeren Entscheidung geführt hätten, sich also nicht darin erschöpfen, der rechtlichen Bewertung des ursprünglichen Bescheids zu widersprechen (Urteil vom 28. Juli 1989 - BVerwG 7 C 78.88 - BVerwGE 82, 272 [277 f.]); anderenfalls würden entgegen § 51 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG , der an die aufgrund neuer Beweismittel mögliche Veränderung der Entscheidungsgrundlage in tatsächlicher Hinsicht anknüpft, erneut dessen rechtliche Grundlagen zur Überprüfung gestellt, was im Fall eines rechtskräftig bestätigten Bescheids nur unter den besonderen Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG zulässig ist, die nach der Ansicht des Berufungsgerichts hier nicht erfüllt sind. - BVerwG, 24.05.1995 - 1 B 60.95
Kronkretisierung des Begriffes "Eingriff" in Art. 8 Abs. 2 MRK durch den …
Auszug aus BVerwG, 29.10.1997 - 7 B 336.97
Da die abweichende Beurteilung von Rechtsfragen durch ein Gericht bei unveränderter Sach- und Rechtslage nicht zum Wiederaufgreifen im Sinne des § 51 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG führen kann (vgl. Urteil vom 27. Januar 1994 - BVerwG 2 C 12.92 - BVerwGE 95, 86 [89]; Beschluß vom 24. Mai 1995 - BVerwG 1 B 60.95 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 32), rechtfertigt eine Abweichung, die sich im Rahmen der Beurteilung eines Wiederaufgreifensgrunds Infolge der Bindung an die dem bestandskräftigen Bescheid zugrunde liegende Rechtsauffassung ergibt, nicht die Zulassung der Divergenzrevision hinsichtlich des rechtskräftig abgeschlossenen oder eines an dessen rechtskräftigen Abschluß anknüpfenden Verfahrens.
- BVerwG, 29.01.2025 - 6 C 3.23
Verarbeitung der Kontaktdaten von Zahnarztpraxen zum Zweck der Telefonwerbung …
Dementsprechend ist in Bezug auf den in § 51 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG geregelten Wiederaufgreifensgrund des Vorliegens neuer Beweismittel, die eine dem Betroffenen günstigere Entscheidung herbeigeführt haben würden, in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass das zulässigerweise geltend gemachte neue Beweismittel so beschaffen sein muss, dass es die Richtigkeit der tatsächlichen Entscheidungsgrundlage des Verwaltungsaktes erschüttert, und zu der sicheren Überzeugung führt, dass die Behörde seinerzeit von falschen tatsächlichen Voraussetzungen ausgegangen ist und in Kenntnis der wirklichen Verhältnisse zu Gunsten des Betroffenen entschieden hätte (BVerwG, Urteile vom 28. Juli 1989 - 7 C 78.88 - BVerwGE 82, 272 …und vom 20. April 2023 - 1 C 4.22 - NVwZ-RR 2023, 1011 Rn. 31; Beschlüsse vom 29. Oktober 1997 - 7 B 336.97 - VIZ 1998, 86 f., vom 3. Mai 2000 - 8 B 352.99 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 42 …und vom 26. Januar 2015 - 3 B 3.14 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 74 Rn. 8). - BVerwG, 14.06.2017 - 8 C 7.16
Abtretung; Ausgleichsleistung; Besatzungsmacht; Beschlagnahme; Bestandskraft; …
Dazu müssen sich aus der neuen Beweislage Tatsachen ergeben, die nach dem damaligen rechtlichen Maßstab zu einer günstigeren Entscheidung zwingen (BVerwG, Urteil vom 28. Juli 1989 - 7 C 78.88 - BVerwGE 82, 272 ; Beschlüsse vom 29. Oktober 1997 - 7 B 336.97 - juris Rn. 5, insoweit nicht abgedruckt in Buchholz 428.5 § 6 GVO Nr. 1, vom 3. Mai 2000 - 8 B 352.99 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 42 LS, S. 2 …und vom 4. Januar 2011 - 8 B 75.10 - ZOV 2011, 87 Rn. 9).Dagegen genügt es nicht, unter Berufung auf die neue Beweislage der rechtlichen Bewertung des ursprünglichen Bescheides zu widersprechen (BVerwG, Urteil vom 28. Juli 1989 - 7 C 78.88 - BVerwGE 82, 272 ; Beschluss vom 29. Oktober 1997 - 7 B 336.97 - juris Rn. 5).
Andernfalls würde im Wiederaufgreifensverfahren eine Sachprüfung auf neuer rechtlicher Grundlage schon bei neuen Auffassungen und Erkenntnissen zur unveränderten Rechtslage ermöglicht, obwohl § 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG eine solche Sachprüfung nur bei einer Änderung der Rechtslage zulässt (BVerwG, Beschlüsse vom 29. Oktober 1997 - 7 B 336.97 - juris Rn. 5 und vom 3. Mai 2000 - 8 B 352.99 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 42 LS, S. 2).
Die abweichende Beurteilung von Rechtsfragen kann bei unveränderter Sach- und Rechtslage nicht zum Wiederaufgreifen nach § 51 Abs. 1 VwVfG führen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1994 - 2 C 12.92 - BVerwGE 95, 86 ; Beschluss vom 29. Oktober 1997 - 7 B 336.97 - juris Rn. 5 m.w.N.).
- BVerwG, 03.05.2000 - 8 B 352.99
Wiederaufgreifen des Verfahrens; neue Beweismittel; Geeignetheit, eine für die …
Neu im Sinne des § 51 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG sind nur solche Beweismittel, die im Rahmen der den bestandskräftigen Bescheid tragenden Rechtsauffassung zu einer günstigeren Entscheidung geführt hätten (wie Beschluß vom 29. Oktober 1997 - BVerwG 7 B 336.97 - VIZ 1998, 86 ).Nach dem Beschluß vom 29. Oktober 1997 - BVerwG 7 B 336.97 - (VIZ 1998, 86 ; insoweit nicht abgedruckt in Buchholz 428.5 § 6 GVO Nr. 1) ist bei der Prüfung, ob neue Beweismittel im Sinne des § 51 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG vorliegen, von den für den bestandskräftig gewordenen Bescheid maßgeblichen Rechtsgründen auszugehen und nicht unabhängig davon zu entscheiden, ob das neue Vorbringen den geltend gemachten Anspruch begründen kann; denn "neu" im Sinne der genannten Vorschrift sind nur solche Beweismittel, die im Rahmen der den bestandskräftigen Bescheid tragenden Rechtsauffassung zu einer günstigeren Entscheidung geführt hätten, sich also nicht darin erschöpfen, der rechtlichen Bewertung des ursprünglichen Bescheids zu widersprechen.
- BVerwG, 20.04.2023 - 1 C 4.22
Unbegründeter Antrag auf Wiederaufgreifen eines vertriebenenrechtlichen …
Rn. 31 Das zulässigerweise geltend gemachte neue Beweismittel muss so beschaffen sein, dass es die Richtigkeit der tatsächlichen Entscheidungsgrundlage des Verwaltungsakts erschüttert, und zu der sicheren Überzeugung führt, dass die Behörde seinerzeit von falschen tatsächlichen Voraussetzungen ausgegangen ist und in Kenntnis der wirklichen Verhältnisse zugunsten des Betroffenen entschieden hätte (BVerwG, Urteil vom 28. Juli 1989 - 7 C 78.88 - BVerwGE 82, 272 und Beschlüsse vom 29. Oktober 1997 - 7 B 336.97 - VIZ 1998, 86 f., vom 3. Mai 2000 - 8 B 352.99 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 42 …und vom 26. Januar 2015 - 3 B 3.14 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 74 Rn. 8 f.). - BVerwG, 04.01.2011 - 8 B 75.10
Wiederaufgreifen des Verfahrens; neue Beweismittel
Unterlässt er das, kann er nicht nachträglich eine Änderung der Entscheidung unter Hinweis auf neue Beweismittel beanspruchen, die nur im Lichte einer geänderten Rechtsansicht entscheidungserheblich sind (Beschlüsse vom 3. Mai 2000 - BVerwG 8 B 352.99 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 42 und vom 29. Oktober 1997 - BVerwG 7 B 336.97 - Buchholz 428.5 § 6 GVO Nr. 1 = VIZ 1998, 86 f.; Urteile vom 28. Juli 1989 - BVerwG 7 C 78.88 - BVerwGE 82, 272 = Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 22 und vom 27. Januar 1994 - BVerwG 2 C 12.92 - BVerwGE 95, 86 = Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 31). - BGH, 04.03.1999 - III ZR 29/98
Pflichten der Genehmigungsbehörde bei Erteilung einer …
Denn ein nach Eintritt der Bestandskraft des Bescheids vom 29. August 1995 eingelegter Widerspruch wäre unzulässig, weil der (vermeintlich) Restitutionsberechtigte von diesem Zeitpunkt an durch die Genehmigung nicht mehr in seinen Rechten verletzt sein kann (BVerwG VIZ 1998, 86, 87). - BVerwG, 30.06.2004 - 8 C 14.03
Vorkaufsrecht; Zeitpunkt des Entstehens; Eintragung im Grundbuch; …
Das Genehmigungserfordernis nach der Grundstücksverkehrsordnung dient der Sicherung angemeldeter Restitutionsansprüche (vgl. Beschluss vom 29. Oktober 1997 - BVerwG 7 B 336.97 - Buchholz 428.5 § 6 GVO Nr. 1). - VG Berlin, 01.07.1999 - 29 A 159.95
Anspruch auf Wiederaufgreifen des Verfahrens nach § 51 …
Selbst der Beklagte erwähnt im angefochtenen Bescheid in diesem Zusammenhang bezeichnenderweise nur § 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG , nicht aber dessen - hier einschlägige - Nr. 2. Schließlich kann auch dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Oktober 1997 (BVenNG 7 B 336/97- VIZ 1998, S. 86 f.) in der Tendenz entnommen werden, daß ein Wiederaufgreifen wegen neuer Beweismittel im Bereich des Vermögensgesetzes nicht per se ausgeschlossen ist, wenn auch die insoweit nur im Rahmen einer Divergenzrüge erörterten Gesichtspunkte noch keinen endgültigen Schluß auf die höchstrichterliche Auffassung zulassen.Dürfte demgegenüber von der den Bescheid tragenden - wenn auch rechtsfehlerhaften - Rechtsauffassung abgewichen werden, könnte mit der Veränderung der Entscheidungsgrundlage in tatsächlicher Hinsicht zugleich und erneut dessen rechtliche Grundlage in Frage gestellt werden, was indes nur unter den - hier nicht gegebenen - engen Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG zulässig wäre (vgl. BVerwG, Beschluß v. 29. Oktober 1997 - BVerwG 7 B 336.97 - VIZ 1998, S. 86 f.).
- BVerwG, 09.05.2011 - 4 B 47.10
Nichtberücksichtigung des Klägervortrags aus Gründen des formellen oder …
Beides kann die Zulassung der Revision wegen eines Verfahrensmangels nicht rechtfertigen (vgl. hierzu Beschlüsse vom 29. Oktober 1997 - BVerwG 7 B 336.97 -bzw. vom 2. November 1999 - BVerwG 4 BN 41.99 - ). - OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2022 - 11 A 1318/19 Rn. 35 Vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Juni 2017- 8 C 7.16 -, BVerwGE 159, 136 (142) = juris, Rn. 26, sowie Beschlüsse vom 4. Januar 2011- 8 B 75.10 -, juris, Rn. 9, und vom 29. Oktober 1997 - 7 B 336.97 -, Buchholz 428.5 § 6 GVO Nr. 1 = juris, Rn. 5; OVG NRW, Urteil vom 27. November 2019 - 11 A 2262/17 -, UA S. 18.
- BVerwG, 02.02.2006 - 4 BN 2.06
Vorliegen von Abwägungsmängeln - Ausdehnung der Baugrenzen auf einem Grundstück - …
- BVerwG, 10.04.2003 - 4 BN 24.03
Wirksamkeit eines Bauleitplans - Vorliegen einer städtebaulichen Erforderlichkeit …
- OVG Brandenburg, 10.09.2001 - 4 B 42/01
Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen eine sofort …
- OVG Thüringen, 01.03.2000 - 2 KO 9/97
Recht der offenen Vermögensfragen; Recht der offenen Vermögensfragen; …
- VG Cottbus, 15.05.2014 - 1 K 526/12
Rückübertragungsrecht
- VG Weimar, 18.02.2009 - 5 K 20063/08
Irak, Jesiden, Folgeantrag, Glaubwürdigkeit, Sprachgutachten, Kurden, …
- VG Berlin, 27.01.2000 - 29 A 277.97
Genehmigung der Veräußerung eines restitutionsbelasteten Grundstücks; …
- VG Weimar, 12.09.2012 - 5 K 20055/11
Armenien: § 60 Abs. 7 AufenthG, die Klägerin (sowie deren gesamte Familie) hat …
- VG Weimar, 26.06.2012 - 5 K 20160/11
Irak: Keine Gruppenverfolgung schiitischer oder sunnitischer …
- VG Weimar, 02.07.2008 - 5 K 20245/07
Irak, Jesiden, Kurden, Gruppenverfolgung, Verfolgungsdichte, Verfolgung durch …
- VG Lüneburg, 19.09.2014 - 6 C 10/14
Beweismittel; Neu; Wiederaufnahme; Wiederaufnahmeverfahren
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