Rechtsprechung
| BVerwG, 09.12.2004 - 7 C 2.04 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
VermG § 1 Abs. 6, § 2 Abs. 1 Satz 1 und 3; § 3 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 Satz 3
Gebietsaustausch; Anwendungsbereich des Vermögensgesetzes; Normprogramm; analoge Anwendung des Vermögensgesetzes; Regelungslücke; Rechtsnachfolge; jüdischer Berechtigter; rassische Verfolgung; Wiedergutmachung für nationalsozialistisches Unrecht; kollektive ... - Bundesverwaltungsgericht
VermG § 1 Abs. 6, § 2 Abs. 1 Satz 1 und 3; § 3 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 Satz 3
Anwendungsbereich des Vermögensgesetzes; Gebietsaustausch; Normprogramm; Rechtsnachfolge; Regelungslücke; Wiedergutmachung für nationalsozialistisches Unrecht; analoge Anwendung des Vermögensgesetzes; jüdischer Berechtigter; kollektive Wiedergutmachung; rassische ...
- Judicialis
VermG § 1 Abs. 6; ; VermG § 2 Abs. 1 Satz 1; ; VermG § 2 Abs. 1 Satz 3; ; VermG § 3 Abs. 1 Satz 1; ; VermG § 3 Abs. 4 Satz 3
- Wolters Kluwer
Entsprechende Anwendbarkeit von § 1 Abs. 6 des Vermögensgesetzes (VermG) auf verfolgungsbedingt verlorene Grundstücke; Verlust eines Grundstücks durch einen Gebietsaustausch; Verkauf eines Grundstücks an die Reichshauptstadt Berlin im Rahmen eines Gebietsaustauschs ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
VermG § 1 Abs. 6, § 2 Abs. 1 Satz 1 und 3; § 3 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 Satz 3
Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Gebietstauschgrundstücke; Lenné-Dreieck - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Entschädigung für verfolgungsbedingt verlorene Grundstücke bei Gebietsaustausch - Lenné-Dreieck
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Vermögensgesetz gilt entsprechend für das Lenné-Dreieck in Berlin
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Vermögensgesetz gilt entsprechend für das Lenné-Dreieck in Berlin
- nomos.de
, S. 6 (Kurzinformation)
VermG gilt entsprechend für das Lenné-Dreieck in Berlin
- urteilsrubrik.de (Kurzinformation)
Analoge Anwendung des VermG auf Berliner Lenné-Dreieck
Besprechungen u.ä.
Verfahrensgang
- VG Berlin, 06.11.2003 - 22 A 345.98
- BVerwG, 09.12.2004 - 7 C 2.04
Papierfundstellen
- BVerwGE 122, 286
- NJ 2005, 282
- ZOV 2005, 217
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (1)
- BGH, 03.08.1995 - IX ZB 80/94
Ansprüche nach dem Bundesrückerstattungsgesetz
Auszug aus BVerwG, 09.12.2004 - 7 C 2.04
Da das Bundesrückerstattungsgesetz trotz seiner Erstreckung auf das Beitrittsgebiet durch Art. 8 des Einigungsvertrages wegen der nicht wieder eröffneten Antragsfristen (§ 27 Abs. 2 BRüG: 31. Dezember 1958 bzw. 1. April 1959) dort praktisch wirkungslos bleiben musste (BGH, VIZ 1995, 644 m.w.N.), ist die Bundesrepublik Deutschland der von ihr eingegangenen völkerrechtlichen Verpflichtung durch die Einbeziehung von Wiedergutmachungsansprüchen NS-Verfolgter in das Vermögensgesetz nachgekommen (…vgl. Wasmuth, in: Rechtshandbuch Vermögen und Investitionen in der ehemaligen DDR, Band II, B 100 VermG Einführung Rn. 797).
- BVerwG, 25.11.2009 - 8 C 12.08
Anwendungsbereich; Geltungsbereich; Entziehung; Schädigung; Belegenheit; …
Dieses Erfordernis wird auch in der Rechtsprechung zur analogen Anwendung des § 1 Abs. 6 VermG in den Fällen des Gebietstauschs nicht aufgegeben, sondern vorausgesetzt (vgl. Urteile vom 9. Dezember 2004 - BVerwG 7 C 2.04 - BVerwGE 122, 286 [288 f.] = Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 31 und vom 23. Februar 2006 - BVerwG 7 C 4.05 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 35).Seine Fortgeltung als partikulares Bundesrecht erweitert den räumlichen Geltungsbereich nicht (Urteil vom 9. Dezember 2004 - BVerwG 7 C 2.04 - a. a. O.).
41 Das für diese Abgrenzung maßgebliche Kriterium der Belegenheit im Zeitpunkt der Schädigung wird auch in der Rechtsprechung zur analogen Anwendung des § 1 Abs. 6 VermG in den Fällen des Gebietstauschs nicht aufgegeben (vgl. Urteile vom 9. Dezember 2004 - BVerwG 7 C 2.04 - BVerwGE 122, 286 [288 f.] = Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 31 und vom 23. Februar 2006 - BVerwG 7 C 4.05 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 35).
- BVerwG, 24.11.2011 - 7 C 12.10
Vermögensgesetz; Kulturgutschutzgesetz; Kulturgut, national wertvolles; Eigentum, …
Durch diese Vorschrift sind Rückübertragungsansprüche von Bürgern und Vereinigungen, denen Vermögen durch NS-Verfolgungsmaßnahmen auf dem Gebiet der späteren DDR und des sowjetischen Sektors von Berlin entzogen wurde, konstitutiv begründet worden (Urteil vom 18. Mai 1995 - BVerwG 7 C 19.94 - BVerwGE 98, 261 ff. = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 44, bestätigt durch BVerfG, Kammerbeschluss vom 17. Februar 1999 - 1 BvR 1579/95, 1 BvR 495/96 - ZOV 1999, 188; BVerwG, Urteile vom 9. Dezember 2004 - BVerwG 7 C 2.04 - BVerwGE 122, 286 ff.= Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 31 …und vom 25. November 2009 - BVerwG 8 C 12.08 - BVerwGE 135, 272 = Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 52 ). - BVerwG, 27.02.2019 - 8 C 2.18
Aktienbeteiligung; Anwendungsbereich; Beitrittsgebiet; Entschädigung; …
Waren in einem solchen Fall die rückerstattungsrechtlichen Fristen zur Anmeldung von Wiedergutmachungsansprüchen bei Verbringen des Vermögenswertes in den Geltungsbereich des Rückerstattungsrechts noch nicht abgelaufen, scheidet eine entsprechende Anwendung von § 1 Abs. 6 VermG aus (Fortführung von BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 2004 - 7 C 20.04 - BVerwGE 122, 286).Das setzt grundsätzlich voraus, dass der im Beitrittsgebiet entzogene Vermögenswert auch bei Inkrafttreten des Vermögensgesetzes dort belegen war (vgl. BVerwG, Urteile vom 9. Dezember 2004 - 7 C 2.04 - BVerwGE 122, 286 …und vom 25. November 2009 - 8 C 12.08 - BVerwGE 135, 272 Rn. 33 aE).
Seine Fortgeltung als partikulares Bundesrecht erweitert seinen räumlichen Anwendungsbereich nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 2004 - 7 C 2.04 - BVerwGE 122, 286 ).
In diesen Fällen ist § 1 Abs. 6 VermG entsprechend anzuwenden (BVerwG, Urteile vom 9. Dezember 2004 - 7 C 2.04 - BVerwGE 122, 286 , vom 23. Februar 2006 - 7 C 4.05 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 Nr. 35 …und vom 25. November 2009 - 8 C 12.08 - BVerwGE 135, 272 Rn. 41).
- BVerwG, 01.03.2010 - 8 B 87.09
Zweck der vermögensrechtlichen Anmeldefrist
Dazu genügt nicht, dass das Urteil vom 9. Dezember 2004 - BVerwG 7 C 2.04 - (BVerwGE 122, 286 = Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 31) diese Frage nicht ausdrücklich entschieden hat, und dass sie auch noch nicht Gegenstand einer anderen höchstrichterlichen Entscheidung war.Da das Bestehen einer Wiedergutmachungslücke in den Fällen des Gebietsaustauschs offenkundig war (Urteil vom 9. Dezember 2004 a.a.O. S. 290 bzw. S. 150), bestand für die Betroffenen genügend Anlass, Ansprüche zumindest vorsorglich innerhalb der Frist geltend zu machen.
Für die analoge Anwendbarkeit des § 1 Abs. 6 VermG genügt, dass das streitige Grundstück durch NS-Verfolgungsmaßnahmen im Beitrittsgebiet geschädigt worden war, aber vor Inkrafttreten des Vermögensgesetzes aufgrund eines Gebietsaustauschs zwischen der DDR und der Bundesrepublik aus dem Beitrittsgebiet ausschied (vgl. Urteil vom 9. Dezember 2004 a.a.O. S. 289 f. bzw. S. 150 f.).
In solchen Fällen bestand typischerweise eine Wiedergutmachungslücke, da Schädigungen im Beitrittsgebiet grundsätzlich nicht in den Anwendungsbereich des alliierten und bundesdeutschen Wiedergutmachungsrechts fielen (vgl. Urteil vom 25. November 2009 - BVerwG 8 C 12.08 - juris) und die Schädigung von Vermögenswerten, die nachträglich in den Geltungsbereich dieser Regelungen verbracht wurden, nur innerhalb bestimmter Fristen geltend gemacht werden konnte (vgl. Urteil vom 9. Dezember 2004 a.a.O. S. 291 bzw. S. 151).
- BVerwG, 05.04.2017 - 8 C 10.16
Aktien; Anteil; Anteilsentziehung; Anteilsrestitution; Beteiligung, mittelbare; …
§ 1 Abs. 6 und § 3 Abs. 1 Satz 4 VermG zielen auf eine wirtschaftliche Gleichstellung der im Beitrittsgebiet Geschädigten mit denjenigen, denen Vermögenswerte im Geltungsbereich des alliierten Rückerstattungsrechts entzogen worden waren und die deshalb ihre Ansprüche bereits nach den Vorschriften des alliierten und bundesdeutschen Wiedergutmachungsrechts geltend machen konnten (…BVerwG, Urteile vom 26. Juni 1997 - 7 C 53.96 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 18 = juris Rn. 13 a.E. und vom 9. Dezember 2004 - 7 C 2.04 - BVerwGE 122, 286 ; vgl. BGH…, Beschluss vom 3. August 1995 - IX ZB 80/94 - VIZ 1995, 644 f. = juris Rn. 14).Ebenso wie § 1 Abs. 6 VermG ermöglicht er keine erneute oder nachträgliche Geltendmachung der bereits dem Rückerstattungsrecht unterfallenden Anteils- oder Unternehmensentziehungen und gebietet keine Korrektur darauf bezogener Wiedergutmachungsentscheidungen (vgl. BVerwG, Urteile vom 9. Dezember 2004 - 7 C 2.04 - BVerwGE 122, 286 …und vom 25. November 2009 - 8 C 12.08 - BVerwGE 135, 272 Rn. 35, jeweils zu § 1 Abs. 6 VermG).
- BVerwG, 10.12.2025 - 8 C 6.24
Vermögensrechtliche Wiedergutmachung bei Sitzverlegung einer Kapitalgesellschaft
Voraussetzung ist, dass sich die Entziehung im Beitrittsgebiet ereignete und der räumliche Bezug zum Beitrittsgebiet auch bei Inkrafttreten des Vermögensgesetzes noch bestand (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 9. Dezember 2004 - 7 C 2.04 - BVerwGE 122, 286 …und vom 25. November 2009 - 8 C 12.08 - BVerwGE 135, 272 Rn. 31).Eine entsprechende Anwendung der Vorschrift kommt jedoch in Betracht, wenn ein im Beitrittsgebiet entzogener Vermögenswert vor Inkrafttreten des Vermögensgesetzes in den räumlichen Geltungsbereich des alliierten oder bundesdeutschen Rückerstattungsrechts verbracht wurde, ohne in dessen Anwendungsbereich zu fallen (BVerwG, Urteile vom 9. Dezember 2004 - 7 C 2.04 - BVerwGE 122, 286 …und vom 25. November 2009 - 8 C 12.08 - BVerwGE 135, 272 Rn. 34 f.).
Daran fehlt es, wenn die einschlägigen rückerstattungsrechtlichen Anmeldefristen im Zeitpunkt des Verbringens des Vermögenswerts bereits abgelaufen waren (BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2019 - 8 C 2.18 - LKV 2019, 455 ; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 2004 - 7 C 2.04 - BVerwGE 122, 286 ).
- BVerwG, 29.08.2006 - 8 C 21.05
Vermögenswert; geschützter; geschützter Vermögenswert; Eigentum; …
Gemeint sind insbesondere die vermögensrechtlichen Fragen, die sich mit der deutschen Teilung ergeben hatten (vgl. Urteil vom 9. Dezember 2004 - BVerwG 7 C 2.04 - BVerwGE 122, 286 = Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 31). - BVerwG, 21.02.2018 - 8 B 25.17
Revisionszulassung; verfolgungsbedingt verlorene Beteiligung an einem Unternehmen
Aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Dezember 2004 - 7 C 2.04 - (BVerwGE 122, 286 ff.) folgt lediglich, dass § 1 Abs. 6 VermG auf Fälle entsprechend angewendet werden muss, in denen ein verfolgungsbedingt verlorenes Grundstück aufgrund eines Gebietstausches, der 1988 - nach dem Ablauf der rückerstattungsrechtlichen Anmeldefristen - vollzogen wurde, bei Inkrafttreten des Vermögensgesetzes nicht mehr im Beitrittsgebiet lag. - OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.2013 - 2 L 202/11
Gebühren für die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur …
Die entsprechende Heranziehung einer Vorschrift kann hingegen verfassungsrechtlich, insbesondere durch den Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG, geboten sein, wenn ein sachlicher Grund für eine unterschiedliche Behandlung der von der Norm nicht erfassten Fälle nicht erkennbar ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.12.2004 - 7 C 2.04 -, BVerwGE 122, 286 [291 f.], RdNr. 18 in Juris;… Urt. v. 17.12.1981 - 5 C 88.79 -, Buchholz 436.36 § 11 BaföG Nr. 6, RdNr. 31, 36 in Juris). - VG Berlin, 14.12.2023 - 29 K 230.20
Anwendungsbereich des Vermögensgesetzes: Verfolgungsbedingter Verlust einer …
Ein Fall, in dem ein im Beitrittsgebiet entzogener Vermögenswert erst nach Ablauf der rückerstattungsrechtlichen Anmeldefristen, aber vor Inkrafttreten des Vermögensgesetzes nach Westdeutschland oder West-Berlin verbracht wurde und in dem § 1 Abs. 6 VermG entsprechend anzuwenden ist (dazu bereits BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 2004 - BVerwG 7 C 2.04 -, BVerwGE 122, 286 = juris Rn. 15 ff), liegt nicht vor. - VG Potsdam, 27.03.2019 - 2 K 926/17
Rückübertragungsrecht
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BVerwG, 21.10.2004 - 7 B 129.04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Feststellung vermögensrechtlicher Berechtigung hinsichtlich mehrerer Grundstücke; Voraussetzungen für die Bestellung eines Abwesenheitspflegers; Enteignung nach Maßgabe des Aufbaugesetzes der DDR; Rüge einer Verletzung des Überzeugungsgrundsatzes
- grundeigentum-verlag.de
VermG § 1 Abs. 3; VwGO § 108, § 132; FGB (DDR) § 105 Abs. 1 Buchst. b; Aufbaugesetz
Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; unlautere Machenschaft; Machtmissbrauch; Abwesenheitspfleger für Enteignung - rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 13.05.2004 - 2 K 1425/01
- BVerwG, 21.10.2004 - 7 B 129.04
Papierfundstellen
- ZOV 2005, 217
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 20.03.1997 - 7 C 23.96
Bestandskraft eines DDR-Verwaltungsakts (Enteignung)
Auszug aus BVerwG, 21.10.2004 - 7 B 129.04
Hinzu kommen muss vielmehr als weitere Voraussetzung, dass die handelnden Behörden bewusst gegen § 105 Abs. 1 Buchst. b FGB der DDR verstoßen haben, um mit der Anordnung der Pflegschaft überhaupt erst den hoheitlichen Zugriff auf das Eigentum zu ermöglichen (vgl. Urteil vom 20. März 1997 - BVerwG 7 C 23.96 - BVerwGE 104, 186 zur Verletzung von Vorschriften über das Enteignungsverfahren). - BVerwG, 04.09.2003 - 7 B 118.02
Zielgerichteter Verlust des zu restituierenden Vermögenswertes aufgrund einer als …
Auszug aus BVerwG, 21.10.2004 - 7 B 129.04
Zweck der Anordnung einer Pflegschaft war es deshalb auch nicht, eine sonst nicht mögliche Enteignung erst zu ermöglichen (so bereits das Bundesverwaltungsgericht zur Inanspruchnahme nach dem Baulandgesetz: Beschluss vom 4. September 2003 - BVerwG 7 B 118.02 - juris).
- VG Cottbus, 10.02.2011 - 1 K 1326/07
Voraussetzung für die Rückübertragung von Grundstücken nach dem VermG
Hinzu kommen muss vielmehr als weitere Voraussetzung, dass die handelnden Behörden bewusst gegen § 105 Abs. 1 FGB-DDR verstoßen haben, um mit der Anordnung der Pflegschaft überhaupt erst den hoheitlichen Zugriff auf das Eigentum zu ermöglichen (…BVerwG, Beschl. v. 4. September 2003 - 7 B 118.02 -, juris [Rn. 4]; BVerwG, Beschl. v. 21. Oktober 2004 - 7 B 129.04 -, juris [Rn. 6];… BVerwG, Beschl. v. 7. August 2007 - 8 B 55.07 -, juris [Rn. 3], Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 49). - BVerwG, 07.08.2007 - 8 B 55.07 Die Anordnung einer Abwesenheitspflegschaft stellt noch nicht allein deswegen eine unlautere Machenschaft dar, weil die Voraussetzungen für die Bestellung eines Abwesenheitspflegers nach § 105 Abs. 1 FGB der DDR nicht vorlagen (Beschluss vom 21. Oktober 2004 - BVerwG 7 B 129.04 -, ZOV 2005, 217; Urteil vom 20. März 1997 - BVerwG 7 C 23.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 108).
- VG Frankfurt/Oder, 21.02.2007 - 4 K 1737/00
Machtmissbrauch bei Bestellung eines Abwesenheitspflegers; machtmissbräuchliche …
Als unlautere Machenschaft im Sinne des § 1 Abs. 3 VermG ist nur eine Maßnahme zu bewerten, die zielgerichtet den Verlust des restituierten Vermögenswertes bezweckt hat; aus diesem Grund stellt die Anordnung einer Abwesenheitspflegschaft noch nicht allein deshalb eine unlautere Machenschaft dar, weil die Voraussetzungen des § 105 Abs. 1 Buchstabe b FGB der DDR nicht vorlagen; hinzukommen muss vielmehr als weitere Voraussetzung, dass die handelnden Behörden bewusst gegen § 105 Abs. 1 Buchstabe b FGB der DDR verstoßen haben, um mit der Anordnung der Pflegschaft überhaupt erst den hoheitlichen Zugriff auf das Eigentum zu ermöglichen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Oktober 2004 - BVerwG 7 B 129.04 - ZOV 2005, 217). - VG Frankfurt/Oder, 29.11.2007 - 4 K 2773/02
Voraussetzung einer die Rückübertragung eines in der DDR durch einen …
Die Anordnung einer Abwesenheitspflegschaft stellt allerdings nicht allein schon deswegen eine unlautere Machenschaft dar, weil die hierfür in § 105 Abs. 1 FGB der DDR normierten Voraussetzungen nicht vorlagen (Beschluss vom 21. Oktober 2004 - BVerwG 7 B 129.04 -, ZOV 2005, 217; Urteil vom 20. März 1997 - BVerwG 7 C 23.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 108).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".