Rechtsprechung
| BVerwG, 09.02.2006 - 7 B 106.05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Anforderungen an das Darlegungsgebot; Geltendmachung eines Verfahrensmangels; Versäumung einer Anmeldefrist; Staatliches Fehlverhalten bei der Anwendung von Rechtsvorschriften; Vorliegen von staatlichem Verschulden; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
VermG § 30 a Abs. 1 Satz 1; VwGO § 108 Abs. 2, § 133 Abs. 2 Nr. 3
Anmeldefrist; Ausschlussfrist; Fristversäumnis; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; staatliches Fehlverhalten; Gehörsrüge - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 22.09.2005 - 29 A 57.99
- BVerwG, 09.02.2006 - 7 B 106.05
Papierfundstellen
- ZOV 2006, 181
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 28.03.1996 - 7 C 28.95
Offene Vermögensfragen: Rechtsnatur der Anmeldefrist des § 30a VermG, …
Auszug aus BVerwG, 09.02.2006 - 7 B 106.05
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die Versäumung der Anmeldefrist des § 30 a Abs. 1 Satz 1 VermG nur dann ausnahmsweise unbeachtlich, wenn sie erstens auf staatliches Fehlverhalten bei der Anwendung von Rechtsvorschriften zurückzuführen ist, ohne deren korrekte Beachtung der Anmelder seine Rechte nicht wahren kann, und wenn zweitens durch die Berücksichtigung der verspäteten Anmeldung der Zweck des § 30 a VermG nicht gefährdet wird (vgl. Urteil vom 28. März 1996 BVerwG 7 C 28.95 BVerwGE 101, 39 = Buchholz 428 § 30 a VermG Nr. 2). - BVerwG, 17.03.2000 - 8 B 287.99
Anmeldefrist für Restitutionsanträge; Ausschlußfrist; Nachsichtgewährung; …
Auszug aus BVerwG, 09.02.2006 - 7 B 106.05
Dabei ist es unerheblich, ob das staatliche Verschulden bei der für die Entscheidung über den vermögensrechtlichen Anspruch zuständigen Behörde oder einer sonstigen staatlichen Stelle liegt (vgl. Beschluss vom 17. März 2000 BVerwG 8 B 287.99 Buchholz 428 § 30 a VermG Nr. 14). - BVerfG, 10.02.1987 - 2 BvR 314/86
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Versagung einer angemessenen …
Auszug aus BVerwG, 09.02.2006 - 7 B 106.05
Voraussetzung einer begründeten Rüge der Versagung rechtlichen Gehörs ist aber die (erfolglose) Ausschöpfung sämtlicher verfahrensrechtlich eröffneter Möglichkeiten, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (stRspr, vgl. u.a. Urteil vom 3. Juli 1992 BVerwG 8 C 58.90 Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 248 S. 96 , BVerfGE 74, 220 ).
- BVerwG, 03.07.1992 - 8 C 58.90
Mündliche Verhandlung - Wiedereröffnung
Auszug aus BVerwG, 09.02.2006 - 7 B 106.05
Voraussetzung einer begründeten Rüge der Versagung rechtlichen Gehörs ist aber die (erfolglose) Ausschöpfung sämtlicher verfahrensrechtlich eröffneter Möglichkeiten, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (stRspr, vgl. u.a. Urteil vom 3. Juli 1992 BVerwG 8 C 58.90 Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 248 S. 96 , BVerfGE 74, 220 ). - BVerwG, 06.02.1987 - 4 C 2.86
Ladung - Frist - Rechtliches Gehör - Verhandlung in Abwesenheit eines Beteiligten
Auszug aus BVerwG, 09.02.2006 - 7 B 106.05
Eine Partei, die von einer solchen Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht hat, kann sich später nicht darauf berufen, ihr sei das rechtliche Gehör versagt worden (vgl. Urteil vom 6. Februar 1987 BVerwG 4 C 2.86 Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 38 S. 1 ). - BVerwG, 14.10.2005 - 7 PKH 5.05
Auszug aus BVerwG, 09.02.2006 - 7 B 106.05
Fehlverhalten des von der DDR eingesetzten staatlichen Verwalters kann materielle Ansprüche nach dem Vermögensgesetz begründen, aber nicht dazu führen, dass die Ausschlussfrist des § 30 a VermG unbeachtlich ist (vgl. Beschluss vom 14. Oktober 2005 BVerwG 7 PKH 5.05 nicht veröffentlicht).
- BVerwG, 24.04.2013 - 8 B 81.12
Vermögensrechtliche Ausschlussfristen; Conference on Jewish Material Claims …
Unbeachtlich ist die Versäumung der Ausschlussfrist ausnahmsweise, wenn sie erstens auf staatliches Fehlverhalten bei der Anwendung von Rechtsvorschriften zurückzuführen ist, ohne deren korrekte Beachtung der Anmelder seine Rechte nicht wahren kann, und wenn zweitens durch die Berücksichtigung der verspäteten Anmeldung die Normzwecke des § 30a Abs. 1 VermG nicht verfehlt werden (…Urteil vom 28. März 1996 a.a.O.; Beschlüsse vom 17. März 2000 - BVerwG 8 B 287.99 - BVerwGE 111, 61 = Buchholz 428 § 30a VermG Nr. 14 = ZOV 2000, 342 und vom 9. Februar 2006 - BVerwG 7 B 106.05 - ZOV 2006, 181). - BVerwG, 15.06.2006 - 8 B 32.06
Anmeldefrist; materielle Ausschlussfrist, Wiedereinsetzung; Nachsichtgewährung; …
Fehlverhalten staatlicher Stellen der DDR kann materielle Ansprüche nach dem Vermögensgesetz begründen, aber nicht dazu führen, dass die Ausschlussfrist des § 30a VermG unbeachtlich ist (wie Beschlüsse vom 9. Februar 2006 - BVerwG 7 B 106.05 - juris Rn. 8 und vom 14. Oktober 2005 - BVerwG 7 PKH 5.05 ).Fehlverhalten staatlicher Stellen der DDR kann materielle Ansprüche nach dem Vermögensgesetz begründen, aber nicht dazu führen, dass die Ausschlussfrist des § 30a VermG unbeachtlich ist (vgl. Beschlüsse vom 9. Februar 2006 - BVerwG 7 B 106.05 - juris Rn. 8 und vom 14. Oktober 2005 - BVerwG 7 PKH 5.05 ).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 21.02.2006 - 7 B 78.05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Vermutung eines verfolgungsbedingten Vermögensverlustes; Ansehung eines von einem Unternehmen unter Einräumung eines Vorkaufsrechts an einen Dritten erworbenen Grundstücks als später angeschaffter Vermögensgegenstand; Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision
- grundeigentum-verlag.de
VermG §§ 1 Abs. 6, 3 Abs. 1 Satz 4
Einzelrestitution; Bruchteilsrestitution; Vorkaufsrecht - rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 04.05.2005 - 5 K 2459/01
- VG Dresden, 18.05.2005 - 5 K 2459/01
- BVerwG, 21.02.2006 - 7 B 78.05
Papierfundstellen
- ZOV 2006, 181
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 26.06.1997 - 7 C 53.96
"Arisierung" eines Unternehmens - Entzug von Anteilen jüdischer Gesellschafter - …
Auszug aus BVerwG, 21.02.2006 - 7 B 78.05
Dem entspricht, dass das Gesetz nicht auf eine Schädigungsmaßnahme an den Vermögensgegenständen abstellt, sondern folgerichtig ausreichen lässt, dass sie "aus irgendwelchen Gründen" nicht mehr zum Vermögen des Unternehmens gehören (Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 53.96 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 18 S. 14 ).
- BVerwG, 02.04.2008 - 8 C 7.07
Bruchteilsrestitution; Mittel des Unternehmens; Änderung der Kapitalstruktur; …
Der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat zwar in einem Beschluss vom 21. Februar 2006 - BVerwG 7 B 78.05 - (ZOV 2006, 181 ) die Auffassung vertreten, dass aufgenommene Kredite zu den Mitteln des Unternehmens im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 6 VermG zu rechnen sind, soweit Kreditgrundlage das Unternehmensvermögen ist. - VG Berlin, 17.02.2011 - 29 K 79.10
Höhe des Vermögenswert bei der Entschädigung nach dem VermG
Nach dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Februar 2006 (7 B 78.05) seien zum Erwerb eines Grundstücks in Anspruch genommene Kredite ebenfalls zu den Mitteln des Unternehmens zu rechnen, soweit die Kreditgrundlage das Unternehmensvermögen sei.Rn. 38 Zu den Mitteln des Unternehmens in diesem Sinne zählen jedoch auch aufgenommene Kredite, soweit Kreditgrundlage das Unternehmensvermögen ist (BVerwG, Beschluss vom 21. Februar 2006 - 7 B 78.05 - zitiert nach juris).
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