Rechtsprechung
| BVerwG, 18.12.2006 - 3 B 63.06 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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VZOG § 8 Abs. 4 Satz 2
Erlös; Veräußerungserlös; Verkaufserlös; Verfügungsbefugnis; Verfügungsbefugter; Verfügungsberechtigung; Verfügungsberechtigter; Erlösauskehr; Erlösauskehranspruch; Verfügung, Vorrang der vermögensrechtlichen Berechtigung. - Bundesverwaltungsgericht
VZOG § 8 Abs. 4 Satz 2
Erlös; Erlösauskehr; Erlösauskehranspruch; Verfügung, Vorrang der vermögensrechtlichen Berechtigung; Verfügungsbefugnis; Verfügungsbefugter; Verfügungsberechtigter; Verfügungsberechtigung; Verkaufserlös; Veräußerungserlös
- Judicialis
VZOG § 8 Abs. 4 Satz 2
- Wolters Kluwer
Auskehrung des Wertes von vormals in Volkseigentum stehenden Grundstücken; Berufung auf den Vorrang der privaten Berechtigung eines Dritten am Zuordnungsobjekt gem. § 8 Abs. 4 S. 2 Vermögenszuordnungsgesetz (VZOG)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
VZOG § 8 Abs. 4 Satz 2
Erlös; Veräußerungserlös; Verkaufserlös; Verfügungsbefugnis; Verfügungsbefugter; Verfügungsberechtigung; Verfügungsberechtigter; Erlösauskehr; Erlösauskehranspruch; Verfügung, Vorrang der vermögensrechtlichen Berechtigung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VZOG § 8 Abs. 4 Satz 2
Berufung auf Berechtigung eines privaten Dritten am Zuordnungsobjekt gegenüber Anspruch auf Erlösauskehr - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Auskehr des Erlöses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 30.03.2006 - 5 A 444/05
- BVerwG, 18.12.2006 - 3 B 63.06
Papierfundstellen
- NJ 2007, 187
- ZOV 2007, 178
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 12.06.2003 - 3 C 2.03
Gebäudezuordnung; Eigentum, selbstständiges an Gebäuden; selbstständiges …
Auszug aus BVerwG, 18.12.2006 - 3 B 63.06
Die Beklagte sieht eine Divergenz zwischen dem angegriffenen Urteil und dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Juni 2003 - BVerwG 3 C 2.03 - (Buchholz 428.2 § 2 VZOG Nr. 15).Dazu ergibt sich aus dem von ihr herangezogenen Urteil des Senats vom 12. Juni 2003 (a.a.O.) nichts.
- BVerwG, 23.02.1993 - 1 C 16.87
Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erwerb der österreichischen …
Auszug aus BVerwG, 18.12.2006 - 3 B 63.06
Zwar lässt das Bundesverwaltungsgericht im Revisionsverfahren den Vortrag neuer Tatsachen aus Gründen der Prozessökonomie ausnahmsweise dann zu, wenn die neuen Tatsachen nicht weiter beweisbedürftig sind, ihre Verwertung einer endgültigen Streiterledigung dient und ihre Berücksichtigung schützenswerte Interessen der Beteiligten nicht berührt (Urteil vom 23. Februar 1993 - BVerwG 1 C 16.87 - Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 64). - BVerwG, 28.01.2003 - 7 B 73.02
Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Verwaltungsstreitverfahrens im …
Auszug aus BVerwG, 18.12.2006 - 3 B 63.06
Diese Rechtsprechung ist auf das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde nicht übertragbar (Beschluss vom 28. Januar 2003 - BVerwG 7 B 73.02 - Buchholz 310 § 153 VwGO Nr. 34).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 07.12.2006 - 3 B 48.06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Erteilung einer Rehabilitierungsbescheinigung bei früherer Stasi-Tätigkeit; Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit aufgrund einer Spitzeltätigkeit für die Stasi unter Inkaufnahme einer Drittschädigung
- grundeigentum-verlag.de
BerRehaG § 4
Berufliche Rehabilitierung, Ausschluß der Ausgleichsleistung bei Stasi-Tätigkeit - rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Oder, 19.01.2006 - 2 K 3118/99
- BVerwG, 07.12.2006 - 3 B 48.06
Papierfundstellen
- ZOV 2007, 178
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 08.03.2002 - 3 C 23.01
Rehabilitierung, berufliche; Ausschlussgründe; Verstoß des Betroffenen gegen …
Auszug aus BVerwG, 07.12.2006 - 3 B 48.06
Dazu hat der Senat, worauf in dem angegriffenen Urteil zutreffend verwiesen wird, bereits grundlegend entschieden, dass eine Spitzeltätigkeit für die Stasi unter Inkaufnahme einer Drittschädigung im Regelfall einen Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit begründet (Urteil vom 8. März 2002 - BVerwG 3 C 23.01 - BVerwGE 116, 100; vgl. zuletzt auch Urteil vom 19. Januar 2006 - BVerwG 3 C 11.05 - juris). - BVerwG, 19.01.2006 - 3 C 11.05
Strafrechtliche Rehabilitierung; Häftlingshilfebescheinigung; Bestandskraft; …
Auszug aus BVerwG, 07.12.2006 - 3 B 48.06
Dazu hat der Senat, worauf in dem angegriffenen Urteil zutreffend verwiesen wird, bereits grundlegend entschieden, dass eine Spitzeltätigkeit für die Stasi unter Inkaufnahme einer Drittschädigung im Regelfall einen Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit begründet (Urteil vom 8. März 2002 - BVerwG 3 C 23.01 - BVerwGE 116, 100; vgl. zuletzt auch Urteil vom 19. Januar 2006 - BVerwG 3 C 11.05 - juris).
- OVG Niedersachsen, 07.04.2009 - 11 LB 278/08
Lärmschutzauflagen für Demonstration gegen "Sommerbiwak" der Bundeswehr …
Zudem hätte in der Verfügung festgelegt werden müssen, an welchem Punkt bzw. Punkten die Einhaltung der Lärmwerte zu überprüfen war (vgl. hierzu z. B. Beschl. d. Sen. v. 23.2.2007 - 11 ME 96/07 - VG Lüneburg, Beschl. v. 7.12.2006 - 3 B 48/06 - VG Oldenburg, Beschl. v. 16.11.2007 - 2 B 3146/07 u. a. -). - LG Potsdam, 28.11.2008 - BRH (OP) 15/08
Strafrechtliche Rehabilitierung in den neuen Bundesländern: Anforderungen an den …
Für die Frage des Verstoßes gegen rechtsstaatliche Grundsätze ist es daher unbeachtlich, ob derartige Schäden in Einzelfällen auch tatsächlich und nachweislich verursacht worden sind (so auch KG, NJW 1998, 1729 für den Fall eines hauptamtlichen MfS-Mitarbeiters; OLG Jena, NJ 2002, 324, 325 in Anlehnung an BVerwG, NJ 2006, 379; ZOV 2007, 178 zu den weitgehend gleichgelagerten Ausschlussgründen des § 2 Abs. 1 Nr. 2 HHG, § 4 BerRehaG). - VG Hannover, 22.02.2007 - 10 B 862/07
Rechtmäßigkeit der Verhängung einer Auflage für eine Versammlung unter freiem …
Bei Lärm über 85 dB(A) ist die Grenze der Zumutbarkeit für Passanten und Anwohner der Straßen und Plätze entlang des Demonstrationszuges mit Sicherheit überschritten (vgl. auch VG Lüneburg, Beschluss vom 07.12.2006 - 3 B 48/06 -).
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