Rechtsprechung
| BVerwG, 25.04.2007 - 8 C 13.06 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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VermG § 4 Abs. 1 Satz 1; LwAnpG § 58 Abs. 1, § 59 Abs. 1, § 61 Abs. 2; FlurbG § 68 Abs. 1; BauGB § 63 Abs. 1; BoSoG § 13 Abs. 4
Unmöglichkeit; rechtlich; tatsächlich; Rückgabe; Surrogat; Ersatz; Grundstück; Ersatzgrundstück; Landabfindung; Ausgleich; Konnexität. - Bundesverwaltungsgericht
VermG § 4 Abs. 1 Satz 1
Ausgleich; Ersatz; Ersatzgrundstück; Grundstück; Konnexität; Landabfindung; Rückgabe; Surrogat; Unmöglichkeit; rechtlich; tatsächlich
- Judicialis
VermG § 4 Abs. 1 Satz 1; ; LwAnpG § 58 Abs. 1; ; LwAnpG § 59 Abs. 1; ; LwAnpG § 61 Abs. 2; ; FlurbG § 68 Abs. 1; ; BauGB § 63 Abs. 1; ; BoSoG § 13 Abs. 4
- Wolters Kluwer
Restitutionsanspruch bezüglich eines im Bodenordnungsverfahren nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) zugeteiltes, an die Stelle des geschädigten Grundstücks getretenes Abfindungsgrundstücks - Ablehnung der Rückübertragung eines konkreten Grundstücks wegen ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
VermG § 4 Abs. 1 Satz 1; LwAnpG § 58 Abs. 1, § 59 Abs. 1, § 61 Abs. 2; FlurbG § 68 Abs. 1; BauGB § 63 Abs. 1; BoSoG § 13 Abs. 4
Unmöglichkeit; rechtlich; tatsächlich; Rückgabe; Surrogat; Ersatz; Grundstück; Ersatzgrundstück; Landabfindung; Ausgleich; Konnexität - ArgeLandentwicklung (Volltext/Auszüge)
Restitution
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Offene Vermögensfragen - Unmöglichkeit; rechtlich; tatsächlich; Rückgabe; Surrogat; Ersatz; Grundstück; Ersatzgrundstück; Landabfindung; Ausgleich; Konnexität
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- ArgeLandentwicklung (Leitsatz)
Restitution
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Verfahrensgang
- VG Potsdam, 22.09.2005 - 1 K 2403/02
- VG Potsdam, 22.09.2005 - 1 K 2403/03
- BVerwG, 25.10.2006 - 8 B 44.06
- BVerwG, 06.02.2007 - 8 C 13.06
- BVerwG, 25.04.2007 - 8 C 13.06
Papierfundstellen
- NJ 2007, 526
- DVBl 2007, 1122 (Ls.)
- ZOV 2007, 56
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (6)
- BGH, 13.02.1969 - III ZR 123/68
Streitwert im Umlegungsverfahren
Auszug aus BVerwG, 25.04.2007 - 8 C 13.06
In Rechtsprechung und Literatur zur Umlegung von Bodenflächen ist im Übrigen anerkannt, dass die Landabfindung rechtlich ein Surrogat der alten Grundstücke ist (vgl. BGH vom 13. Februar 1969 - III ZR 123/68 - BGHZ 51, 341 ;… Seehusen/Schwede, Flurbereinigungsgesetz, 7. Aufl. 1997, § 68 Rn. 2 mit Hinweisen auf die Rechtsprechung).Durch die Umlegung geht nicht das Eigentum an dem ursprünglichen Grundstück unter; vielmehr setzt es sich an dem Abfindungsgrundstück fort (BGH vom 13. Februar 1969 a.a.O.).
- BVerwG, 29.03.2006 - 8 C 10.04
Rückübertragung; Restitution; Bestandskraft der Berechtigtenfeststellung; …
Auszug aus BVerwG, 25.04.2007 - 8 C 13.06
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erwächst die Feststellung der Berechtigung isoliert in Bestandskraft, da sie nicht angefochten ist (Urteil vom 29. März 2006 - BVerwG 8 C 10.04 - Buchholz 428 § 4 Abs. 1 VermG Nr. 13).Er setzt die Gleichartigkeit von Schädigungs- und Restitutionsgegenstand voraus (Urteil vom 29. März 2006 - BVerwG 8 C 10.04 - a.a.O. S. 7).
- BVerwG, 29.07.1999 - 7 C 31.98
Investiver Verkauf; Erlösauskehr; Rückgabeausschlußgrund; …
Auszug aus BVerwG, 25.04.2007 - 8 C 13.06
An einen solchen Fall rechtlicher Unmöglichkeit knüpft beispielsweise § 3 Abs. 1a Satz 4 VermG an, wonach ein Recht, das es wegen der Änderung der Rechtsordnung seit dem 3. Oktober 1990 nicht mehr gibt, als möglichst ähnliches Recht wiederbegründet werden muss (Urteil vom 29. Juli 1999 - BVerwG 7 C 31.98 - Buchholz 428 § 4 Abs. 1 VermG Nr. 2).
- BVerwG, 11.01.2001 - 7 C 11.00
Restitutionsausschluss; komplexer Wohnungsbau; Unmöglichkeit der Rückgabe von der …
Auszug aus BVerwG, 25.04.2007 - 8 C 13.06
Wegen der Gefahr einer schwerwiegenden Konfliktsituation kann die Rückübertragung eines Grundstücks in diesem Sinne unvernünftig sein (Urteil vom 11. Januar 2001 - BVerwG 7 C 11.00 - Buchholz 428 § 4 Abs. 1 VermG Nr. 5). - BVerwG, 22.09.1997 - 7 B 157.97
Volkseigenes Grundstück - Eigenheim - Dingliches Nutzungsrecht - Teilrückgabe - …
Auszug aus BVerwG, 25.04.2007 - 8 C 13.06
Es sind aber auch rechtliche Hindernisse denkbar, die nicht die Existenz des Vermögenswerts in Frage stellen, sondern nur seine Rückgabe, weil sie zur Beeinträchtigung Dritter führt, für die es keine gesetzliche Ermächtigung gibt (Beschluss vom 22. September 1997 - BVerwG 7 B 157.97 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 47) oder einen Zustand zur Folge hat, der der Rechtsordnung widerspricht (Beschluss vom 24. September 1996 - BVerwG 7 B 279.96 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 35). - BVerwG, 24.09.1996 - 7 B 279.96
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als Zulassungsgrund der …
Auszug aus BVerwG, 25.04.2007 - 8 C 13.06
Es sind aber auch rechtliche Hindernisse denkbar, die nicht die Existenz des Vermögenswerts in Frage stellen, sondern nur seine Rückgabe, weil sie zur Beeinträchtigung Dritter führt, für die es keine gesetzliche Ermächtigung gibt (Beschluss vom 22. September 1997 - BVerwG 7 B 157.97 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 47) oder einen Zustand zur Folge hat, der der Rechtsordnung widerspricht (Beschluss vom 24. September 1996 - BVerwG 7 B 279.96 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 35).
- BVerwG, 10.12.2014 - 9 C 11.13
Bodenordnungsplan; Minderausweisung; Geldabfindung; Privatnützigkeit; …
Durch die Umlegung gehe nicht das Eigentum an dem ursprünglichen Grundstück unter; vielmehr setze es sich an dem Abfindungsgrundstück fort (BVerwG, Urteil vom 25. April 2007 - 8 C 13.06 - Buchholz 428 § 4 Abs. 1 VermG Nr. 14 Rn. 28 m.w.N). - OVG Niedersachsen, 09.06.2010 - 9 ME 223/09
Entstehung einer sachlichen Beitragspflicht beim Ausbau einer in einem …
Die Maßnahmen der Flurbereinigung bewirken, dass der Gegenstand des Eigentums oder Rechts durch einen gänzlich anderen ersetzt wird, also etwa ein Grundstück durch ein anderes Grundstück ersetzt wird, das dem alten Grundstück weder nach Beschreibung noch Größe entsprechen muss (OLG Rostock…, Beschluss vom 11.7.2007 - 7 W 61/06 - juris Rdn. 18; s. auch BVerwG, Urteil vom 25.4.2007 - 8 C 13/06 - ZOV 2007, 56, juris Rdn. 26 ff.;… Beschluss vom 1.11.1976 - V B 82.74 - Buchholz 424.01 § 15 FlurBG Nr. 3, juris Rdn. 15). - BVerwG, 06.05.2011 - 8 B 58.10
Nach dem Tod einer Partei wird das Verfahren mit Wirkung für und gegen die Erben …
Rn. 4 Soweit die Beschwerde sinngemäß den Zulassungsgrund der Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) geltend machen sollte, nennt die Beschwerde zwar die Urteile des erkennenden Senats vom 25. April 2007 - BVerwG 8 C 13.06 -, vom 27. Februar 2008 - BVerwG 8 C 9.07 - und vom 19. Dezember 2007 - BVerwG 8 C 8.07 -. - BVerwG, 09.03.2011 - 8 PKH 6.10
Fehlende Bezeichnung einer klärungsbedürftigen Rechtsfrage
- VG Lüneburg, 15.11.2016 - 3 A 131/15
Abwasserbeitrag; Flurbereinigungsverfahren; Kanalbaubeitrag; Umlegungsverfahren; …
Die Maßnahmen der Flurbereinigung bewirken, dass der Gegenstand des Eigentums oder Rechts durch einen gänzlich anderen ersetzt wird, also etwa ein Grundstück durch ein anderes Grundstück ersetzt wird, das dem alten Grundstück weder nach Beschreibung noch Größe entsprechen muss (OLG Rostock…, Beschluss vom 11.7.2007 - 7 W 61/06 - juris Rdn. 18; s. auch BVerwG, Urteil vom 25.4.2007 - 8 C 13/06 - ZOV 2007, 56, juris Rdn. 26 ff.;… Beschluss vom 1.11.1976 - V B 82.74 - Buchholz 424.01 § 15 FlurBG Nr. 3, juris Rdn. 15).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 08.06.2007 - 3 B 107.06 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
EV Art. 21 Abs. 1 und Abs. 3, Art. 22 Abs. 1 Satz 7; VZOG § 1a Abs. 1 Satz 2, § 11 Abs. 2
Vermögenszuordnungsrecht; Vermögensbegriff; Zuordnung von Verbindlichkeiten; Objektbezug der Verbindlichkeiten; Grundmittelkreditvertrag; komplexer Wohnungsbau; Finanzierung von Wohnbaumaßnahmen. - Bundesverwaltungsgericht
- Judicialis
EV Art. 21 Abs. 1; ; EV Art. 21 Abs. 3; ; EV Art. 22 Abs. 1 Satz 7; ; VZOG § 1a Abs. 1 Satz 2; ; VZOG § 11 Abs. 2
- Wolters Kluwer
Vermögensgegenstände i.S.d Vermögenszuordnungsgesetzes (VZOG) bei anteiligen Verbindlichkeiten aus Grundmittelkreditverträgen; Zulässigkeit der Annahme eines Nichteintritts des Übernehmers eines Grundstücks in objektbezogene schuldrechtliche Verträge im Falle der ...
- grundeigentum-verlag.de
EV Art. 21 Abs. 1 und Abs. 3, Art. 22 Abs. 1 Satz 7; VZOG § 1 a Abs. 1 Satz 2, § 11 Abs. 2
Vermögenszuordnungsrecht; Vermögensbegriff; Zuordnung von Verbindlichkeiten; Objektbezug der Verbindlichkeiten; Grundmittelkreditvertrag; komplexer Wohnungsbau; Finanzierung von Wohnbaumaßnahmen - rechtsportal.de
Vermögenszuordnungsrecht - Vermögenszuordnungsrecht; Vermögensbegriff; Zuordnung von Verbindlichkeiten; Objektbezug der Verbindlichkeiten; Grundmittelkreditvertrag; komplexer Wohnungsbau; Finanzierung von Wohnbaumaßnahmen
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 26.04.2006 - 27 A 173.05
- BVerwG, 08.06.2007 - 3 B 107.06
- BVerwG, 08.06.2007 - 27 A 173.05
Papierfundstellen
- DVBl 2007, 1122 (Ls.)
- ZOV 2007, 56
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 08.07.1994 - 7 C 36.93
Rückübertragung eines Waldgrundstücks - Rückübertragung eines …
Auszug aus BVerwG, 08.06.2007 - 3 B 107.06
Die Zuordnung von Vermögensgegenständen nach dem Vermögenszuordnungsgesetz umfasst die Verbindlichkeiten, die konkret auf den zugeordneten Vermögensgegenstand bezogen sind (im Anschluss an das Urteil vom 8. Juli 1994 - BVerwG 7 C 36.93 - BVerwGE 96, 231).Mit dieser Bestimmung wird der Vermögensbegriff der Art. 21 und 22 des Einigungsvertrages - EV - umgesetzt, dessen Verständnis demjenigen der Vorschriften des Grundgesetzes für den Übergang des Reichsvermögens entspricht und der sich auf die zugehörigen Verbindlichkeiten erstreckt (näher dazu Urteil vom 8. Juli 1994 - BVerwG 7 C 36.93 - BVerwGE 96, 231 m.w.N.).
- BGH, 09.10.1996 - VIII ZR 266/95
Recht der Neuen Länder; Keine Herleitung des Eintritts des Übernehmers eines …
Auszug aus BVerwG, 08.06.2007 - 3 B 107.06
Zu Unrecht stellt die Klägerin dies unter Hinweis auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9. Oktober 1996 - VIII ZR 266/95 - (BGHZ 133, 363) in Frage. - BGH, 09.02.1995 - VII ZR 29/94
Übergang von Werklohnverbindlichkeiten auf den Eigentümer eines ehemals …
Auszug aus BVerwG, 08.06.2007 - 3 B 107.06
Insoweit hat sich der Bundesgerichtshof ausdrücklich die vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten Grundsätze zueigen gemacht (…a.a.O. S. 368 sowie Urteil vom 9. Februar 1994 - VII ZR 29/94 - BGHZ 128, 393 ). - BGH, 05.12.1996 - VII ZR 21/96
Begriff des kommunalen Finanzvermögens; Passivierung von …
Auszug aus BVerwG, 08.06.2007 - 3 B 107.06
Im Einklang damit hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Werklohnverbindlichkeiten für Baumaßnahmen, die der Errichtung eines Wohnblocks dienten, bei einem zur Wohnungsversorgung genutzten Grundstück zu den "Passiven" gehören, die konkret grundstücksbezogen sind, und daher der neue Eigentümer für die auf Bereitstellung der finanziellen Mittel eingegangene Verbindlichkeit einzustehen hat (Urteil vom 5. Dezember 1996 - VII ZR 21/96 - Neue Justiz 1997, 255 ).
- BVerwG, 11.12.2008 - 7 C 1.08
Gemeindliche Kirchenbaulast; Vertrag; Gemeinde; Rat der Gemeinde; …
Aus diesen Vorschriften lässt sich nur herleiten, dass mit den Vermögenswerten solche Verbindlichkeiten übergehen, die in einem sachlichen Zusammenhang mit den übernommenen Vermögenswerten stehen(Urteil vom 8. Juli 1994 - BVerwG 7 C 36.93 - BVerwGE 96, 231 = Buchholz 111 Art. 22 EV Nr. 4; Beschluss vom 8. Juni 2007 - BVerwG 3 B 107.06 - Buchholz 428.2 § 1a VZOG Nr. 15; ebenso Bundesgerichtshof, Urteil vom 8. Dezember 1994 - III ZR 105/93 - BGHZ 128, 140 ;Urteil vom 6. Mai 2004 - III ZR 248/03 - VIZ 2004, 492 ). - BVerwG, 07.03.2011 - 3 B 90.10
Vermögenszuordnungsrecht; Erlösauskehr; Verbindlichkeiten; zuordnungsfähige …
Rn. 4 1. Die Beklagte ist der Auffassung, das angegriffene Urteil weiche von dem Beschluss des Senats vom 8. Juni 2007 - BVerwG 3 B 107.06 - (Buchholz 428.2 § 1a VZOG Nr. 15) ab.Es trifft zu, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (grundlegend Urteil vom 8. Juli 1994 - BVerwG 7 C 36.93 - BVerwGE 96, 231, daran anschließend Beschluss vom 8. Juni 2007 - a.a.O. - sowie Urteil vom 25. Juli 2007 - BVerwG 3 C 19.06 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 70) die Zuordnung von Vermögensgegenständen nach § 1a Abs. 1 Satz 2 VZOG die Verbindlichkeiten umfasst, die konkret auf den zugeordneten Vermögensgegenstand bezogen sind, also nicht nur dingliche Lasten und Berechtigungen, sondern auch Rechte und Pflichten aus Schuldverhältnissen; insoweit ist in der Tat der tatsächliche Objektbezug der Verbindlichkeit ausschlaggebend.
Aus der bisherigen Rechtsprechung des Senats ergibt sich nichts anderes, insbesondere nicht aus dem vom Kläger herangezogenen Beschluss vom 8. Juni 2007 (a.a.O.).
- BVerwG, 25.07.2007 - 3 C 19.06
Vermögenszuordnung; öffentliche Restitution; Rückübertragung; Vermögenszuordnung; …
§ 1a Abs. 1 Satz 2 VZOG stellt hierbei klar, dass dies nicht nur dingliche Lasten und Berechtigungen umfasst, sondern auch Rechte und Pflichten aus Schuldverhältnissen, soweit sie Gegenstand der Zuteilung nach Art. 21 Abs. 3, Art. 22 Abs. 1 Satz 7 EV sind (Urteil vom 8. Juli 1994 - BVerwG 7 C 36.93 - BVerwGE 96, 231 ; Beschluss vom 8. Juni 2007 - BVerwG 3 B 107.06 -). - VG Berlin, 30.08.2011 - 27 A 213.08
Freistellung von zur Zeit der DDR begründeten Verbindlichkeiten
Denn die Zuordnung von Vermögensgegenständen nach dem Vermögenszuordnungsgesetz erstreckt sich auch auf die zugehörigen Lasten (BVerwG, Beschluss vom 8. Juni 2007 - 3 B 107.06 -, juris, Rn. 6).Mit dieser Bestimmung wird der Vermögensbegriff der Art. 21 und 22 des Einigungsvertrages - EV - umgesetzt, der sich auf die zugehörigen Verbindlichkeiten erstreckt (BVerwG, Beschluss vom 8. Juni 2007, a.a.O., Rn. 6, m.w.N.).
- OVG Thüringen, 08.02.2023 - 4 KO 197/18
Das Schicksal der Kirchenbaulasten im Beitrittsgebiet nach 1990
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 8. Juli 1994 - 7 C 36.93 - Beschluss vom 8. Juni 2007 - 3 B 107.06 - BGH, Urteil vom 6. Mai 2004 - III ZR 248/03 - alle juris) lässt sich aus diesen Vorschriften nur herleiten, dass mit den Vermögenswerten solche Verbindlichkeiten übergehen sollen, die in einem sachlichen Zusammenhang mit den übernommenen Vermögenswerten stehen.
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