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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 10.10.2008

Rechtsprechung
   BVerwG, 16.09.2008 - 8 C 9.08 (8 C 7.07)   

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https://dejure.org/2008,12632
BVerwG, 16.09.2008 - 8 C 9.08 (8 C 7.07) (https://dejure.org/2008,12632)
BVerwG, Entscheidung vom 16.09.2008 - 8 C 9.08 (8 C 7.07) (https://dejure.org/2008,12632)
BVerwG, Entscheidung vom 16. September 2008 - 8 C 9.08 (8 C 7.07) (https://dejure.org/2008,12632)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Auslegung des § 3 Abs. 1 S. 4 Vermögensgesetz (VermG) nach der Einfügung des § 3 Abs. 1 S. 6 VermG

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    VermG §§ 3 Abs. 1 Sätze 4 u. 6, 6 Abs. 1 Satz 1; URüV § 2
    Restitutionsausschluss; Erwerb mit Mitteln des Unternehmens; Bruchteilsrestitution; Wiedergutmachung; Rückerstattung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZOV 2009, 43
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 26.06.1997 - 7 C 53.96

    "Arisierung" eines Unternehmens - Entzug von Anteilen jüdischer Gesellschafter - …

    Auszug aus BVerwG, 16.09.2008 - 8 C 9.08
    Das von der Klägerin in der Anhörungsrüge zitierte Urteil des 7. Senats vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 53.96 - (Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 18) befasst sich mit der hier einscheidungserheblichen Frage nicht.
  • BVerwG, 20.09.2001 - 7 C 25.00

    Naturfreundehaus; Angebot von Übernachtungsmöglichkeiten und Speisen gegen …

    Auszug aus BVerwG, 16.09.2008 - 8 C 9.08
    Da der Unternehmensbegriff im Sinne des Vermögensrechts auf das entgeltliche Angebot von Produkten oder Dienstleistungen abstellt (vgl. z.B. Urteil vom 20. September 2001 - BVerwG 7 C 25.00 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 46 S. 60), ist es nur konsequent, wenn § 2 URüV für die Frage der Vergleichbarkeit des Unternehmens auf das Produkt- oder Leistungsangebot bzw. deren Umgestaltung abstellt.
  • BVerfG, 16.09.2009 - 1 BvR 2275/07

    Verfassungsbeschwerde zum Restitutionsverfahren Sommerfeld-Siedlung in …

    Insofern erscheinen die Bestimmungen über den doppelten Durchgriff nach § 3 Abs. 1 Satz 4 und 5 VermG - einschließlich des § 3 Abs. 1 Satz 11 VermG - als Teil eines Gesamtkonzepts, das für sich in Anspruch nimmt, an dem einheitlichen Prinzip der Angleichung der Rechte der Betroffenen an das alliierte Wiedergutmachungsrecht ausgerichtet zu sein (vgl. dazu auch BVerwG, Beschluss vom 16. September 2008 - 8 C 9.08 -, in: ZOV 2009, S. 43 ).
  • BVerwG, 09.06.2009 - 8 B 20.09

    Voraussetzungen für ein Vorliegen der diversen Revisionszulassungsgründe des § …

    Deshalb kann ein Erwerb mit Mitteln des Unternehmens auch fehlen, wenn zum ursprünglichen Betriebsvermögen gehörende Bezugsrechte die strukturverändernde Kapitalerhöhung erst ermöglichten (Beschluss vom 16. September 2008 - BVerwG 8 C 9.08 - ZOV 2009, 43 ).

    Wie der Beschluss vom 16. September 2008 (a.a.O. S. 44) im Einzelnen erläutert, ergibt sich bereits aus dem zitierten Urteil des Senats (…a.a.O. Rn. 25, 28 ff.), dass eine nicht aus den ursprünglichen Mitteln des Unternehmens ableitbare Vervielfachung des Grundkapitals ausreicht, eine wesentliche Veränderung der Kapitalstruktur zu begründen, ohne dass eine weitergehende Prüfung der Identität oder Vergleichbarkeit des Unternehmens mit dem früheren Unternehmen erforderlich wäre.

    Der Beschluss vom 16. September 2008 (a.a.O. Rn. 11, insoweit nicht abgedruckt in ZOV 2009, 43 ff.) erläutert lediglich, dass diese Entscheidung keine Kapitalerhöhung, sondern eine bloße Kapitalzuführung betraf, ohne die Erwägungen zur hypothetischen Finanzierbarkeit eines Kapitalzuflusses durch den geschädigten Gesellschafter zu übernehmen.

    Rn. 11 Mit dem Vorwurf, das Verwaltungsgericht habe § 3 Abs. 1 Satz 6 VermG nicht "in vollem Umfang" angewendet, legt die Beschwerde keine - nachträgliche - Divergenz zum Beschluss des Senats vom 16. September 2008 (a.a.O.) dar.

  • BVerfG, 12.01.2011 - 1 BvR 3132/08

    Nichtannahmebeschluss: Grenzen des Anspruchs auf Bruchteilsrestitution gem § 3 …

    gegen a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. September 2008 - BVerwG 8 C 9.08 -, b) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. April 2008 - BVerwG 8 C 7.07 - .
  • BVerwG, 18.08.2010 - 8 B 24.10

    Wesentliche Änderungen der Kapitalgrundlage; Verdreifachung; Vervielfachung

    Für die zur Führung des Gegenbeweises gegenüber der gesetzlichen Vermutungsregelung des § 3 Abs. 1 Satz 6 VermG entscheidungserheblichen Frage, ob der Erwerb des Grundstücks 1937 nicht mit den ursprünglichen Mitteln des Unternehmens vorgenommen wurde, kommt es allein darauf an, ob eine wesentliche Änderung der Kapitalgrundlage nach der Schädigung der Beteiligung stattgefunden hatte, die nicht mehr aus dem ursprünglichen Vermögen herzuleiten ist und damit eine Zurechnung zu den ursprünglichen Mitteln ausschließt (Urteil vom 2. April 2008 - BVerwG 8 C 7.07 - BVerwGE 131, 79 = Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 69; Beschluss vom 16. September 2008 - BVerwG 8 C 9.08 - ZOV 2009, 43 ff.).
  • VG Berlin, 16.06.2011 - 29 K 292.10

    Bruchteilsrestitution nach wesentlicher Änderung durch Kapitalerhöhung; …

    Von diesem Beweismaß sind sowohl das Bundesverwaltungsgericht (Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 8 C 9.08 -, ZOV 2009, 43 = juris Rdnr. 2) als auch die Kammer in ihrem Urteil vom 10. Dezember 2009 ausdrücklich ausgegangen (…a.a.O. Rdnr. 53).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.10.2008 - 8 B 89.08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,18622
BVerwG, 10.10.2008 - 8 B 89.08 (https://dejure.org/2008,18622)
BVerwG, Entscheidung vom 10.10.2008 - 8 B 89.08 (https://dejure.org/2008,18622)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Oktober 2008 - 8 B 89.08 (https://dejure.org/2008,18622)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZOV 2009, 43
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90

    Bodenreform I

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2008 - 8 B 89.08
    Die Entschädigungslosigkeit einer Enteignung oder ein ihr sonst nach inländischer Gerechtigkeitsvorstellung anhaftender Mangel reicht für sich allein nicht aus, um ihr auf Grund des Vorbehalts zu Gunsten des ordre public die Wirksamkeit abzusprechen, soweit Objekte im Territorium des enteignenden Staates betroffen sind (BVerfG, Urteil vom 23. April 1991 - 1 BvR 1170, 1174, 1175/90 - BVerfGE 84, 90 ; BVerwG, Beschluss vom 4. Januar 2005 - BVerwG 7 B 111.04 - VOZ 2005, 222).
  • BVerwG, 24.03.1994 - 7 C 16.93

    Aufbaugesetz - Enteignung - Baulandgesetz - Entschädigungslose Enteignung

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2008 - 8 B 89.08
    Nur solche Enteignungen erfasst § 1 Abs. 1 Buchst. a VermG (Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 16.93 - BVerwGE 95, 284 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 19).
  • BVerfG, 09.12.1997 - 1 BvR 1611/94

    Rückübereignungsanspruch

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2008 - 8 B 89.08
    Für Enteignungen in der Deutschen Demokratischen Republik galten die Voraussetzungen des Art. 14 Abs. 3 GG nicht, weil sich der Geltungsbereich des Grundgesetzes auf das Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik nicht erstreckte und das Grundgesetz für dieses Gebiet auch nicht rückwirkend in Kraft getreten ist (BVerfG, Beschluss vom 9. Dezember 1997 - 1 BvR 1611/94 - BVerfGE 97, 89).
  • BVerwG, 04.01.2005 - 7 B 111.04

    Anspruch eines Miterben auf Rückgabe eines 1983 auf der Grundlage des …

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2008 - 8 B 89.08
    Die Entschädigungslosigkeit einer Enteignung oder ein ihr sonst nach inländischer Gerechtigkeitsvorstellung anhaftender Mangel reicht für sich allein nicht aus, um ihr auf Grund des Vorbehalts zu Gunsten des ordre public die Wirksamkeit abzusprechen, soweit Objekte im Territorium des enteignenden Staates betroffen sind (BVerfG, Urteil vom 23. April 1991 - 1 BvR 1170, 1174, 1175/90 - BVerfGE 84, 90 ; BVerwG, Beschluss vom 4. Januar 2005 - BVerwG 7 B 111.04 - VOZ 2005, 222).
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