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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 15.04.2010

Rechtsprechung
   BVerwG, 14.04.2010 - 3 PKH 16.09, 3 PKH 16.09 (3 B 92.09)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,9356
BVerwG, 14.04.2010 - 3 PKH 16.09, 3 PKH 16.09 (3 B 92.09) (https://dejure.org/2010,9356)
BVerwG, Entscheidung vom 14.04.2010 - 3 PKH 16.09, 3 PKH 16.09 (3 B 92.09) (https://dejure.org/2010,9356)
BVerwG, Entscheidung vom 14. April 2010 - 3 PKH 16.09, 3 PKH 16.09 (3 B 92.09) (https://dejure.org/2010,9356)
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  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Ausschluss von Leistungen nach dem BerRehaG; Spitzeltätigkeit für die Staatssicherheit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 BerRehaG
    Ausschluss von Leistungen nach dem BerRehaG; Spitzeltätigkeit für die Staatssicherheit

  • Wolters Kluwer

    Entfallen des Ausschlussgrundes des § 4 Berufliches Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) bei Spitzeltätigkeit für die Staatssicherheit zur Abwendung einer Freiheitsberaubung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BerRehaG § 4
    Ausschlussgrund der Spitzeltätigkeit; berufliche Rehabilitierung

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Ausschluss von Leistungen nach dem BerRehaG; Spitzeltätigkeit für die Staatssicherheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZOV 2010, 151
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 08.03.2002 - 3 C 23.01

    Rehabilitierung, berufliche; Ausschlussgründe; Verstoß des Betroffenen gegen …

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2010 - 3 PKH 16.09
    In seinem auch vom Kläger herangezogenen Urteil vom 8. März 2002 - BVerwG 3 C 23.01 - (Buchholz 428.8 § 4 BerRehaG Nr. 1) hat der Senat entschieden, dass eine Spitzeltätigkeit für die Staatssicherheit im Regelfall die Voraussetzungen des § 4 BerRehaG erfüllt und dass dann etwas anderes gilt, wenn die Mitarbeit durch einen nahezu unerträglichen Druck erzwungen worden war.
  • BVerwG, 08.12.2010 - 3 B 51.10

    Ausschluss von Leistungen nach dem BerRehaG; Spitzeltätigkeit für die …

    Eine Spitzeltätigkeit für die Staatssicherheit erfüllt diese Voraussetzungen im Regelfall (Beschluss vom 14. April 2010 - BVerwG 3 PKH 16.09 - ZOV 2010, 151 m.w.N.), und zwar unabhängig vom späteren Schicksal, zumal wenn es - wie im Fall des Klägers - mit der Spitzeltätigkeit in keinem erkennbaren Zusammenhang steht.

    Gemeint ist damit eine außergewöhnliche Notlage, wegen der dem Betroffenen auch unter Berücksichtigung des von ihm mitbewirkten Unrechts nicht zugemutet werden konnte, sich dem Ansinnen zu widersetzen (Beschluss vom 14. April 2010 a.a.O. und Urteil vom 8. März 2002 - BVerwG 3 C 23.01 - Buchholz 428.8 § 4 BerRehaG Nr. 1).

  • BVerwG, 09.12.2010 - 3 B 50.10

    Berufliche Rehabilitierung; Ausschluss von Leistungen bei Spitzeltätigkeit für …

    Dies verstößt regelmäßig gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit, ohne dass es von Bedeutung ist, auf welche Weise genau der Informant zu seiner Tätigkeit bewegt worden ist, solange die IM-Tätigkeit nicht unfreiwillig erfolgte (vgl. Beschluss vom 14. April 2010 - BVerwG 3 PKH 16.09 - ZOV 2010, 151 und Urteil vom 8. März 2002 - BVerwG 3 C 23.01 - BVerwGE 116, 100 = Buchholz 428.8 § 4 BerRehaG Nr. 1).
  • BVerwG, 17.08.2012 - 3 B 6.12

    Berufliche Rehabilitierung; Tätigkeit für das MfS; Zwangslage während …

    Das Verwaltungsgericht hat dabei ausdrücklich berücksichtigt, dass aus einer Haftsituation eine derartige Zwangslage entstehen kann, diese aber je nach Einzelfall nicht schon alleine durch die Haft begründet wird (UA S. 8; vgl. auch Beschluss vom 14. April 2010 - BVerwG 3 PKH 16.09 - ZOV 2010, 151).
  • BVerwG, 30.06.2010 - 3 B 92.09

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision gegen eine Ablehnung einer …

    Rn. 3 Der Senat hat bereits mit Beschluss vom 14. April 2010 (BVerwG 3 PKH 16.09 ) im Rahmen der Ablehnung des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das vorliegende Beschwerdeverfahren ausgeführt, dass und warum die geltend gemachten Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) und der Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) nicht vorliegen.
  • BVerwG, 13.07.2018 - 3 PKH 7.17

    Rechtmäßige Ablehnung einer beruflichen Rehabilitierung nach dem Beruflichen …

    Außerdem kommt es auf die Schwere des Übels an, dessen Zufügung ihm im Fall der Verweigerung drohte (BVerwG, Urteil vom 8. März 2002 - 3 C 23.01 - BVerwGE 116, 100 ; Beschlüsse vom 14. April 2010 - 3 PKH 16.09 - ZOV 2010, 151 Rn. 3 …und vom 10. Januar 2018 - 3 B 59.16 - LKV 2018, 124 Rn. 6).
  • VG Magdeburg, 08.12.2020 - 3 A 8/20

    Berufliche Rehabilitation; Ausschließung von Folgeleistungen aufgrund von …

    In der diesbezüglichen Rechtsprechung ist geklärt, dass eine Spitzeltätigkeit für den MfS im Regelfall die Ausschließungsvoraussetzungen erfüllt (vgl. nur: BVerwG, Beschluss v. 14.04.2010, 3 PKH 16.09; Beschluss v. 20.08.2008, 3 B 73.08; Beschluss v. 10.01.2018, 3 B 59.16; Beschluss v. 08.03.2002, 3 C 23.01; Beschluss v. 30.07.2015, 3 B 42.14; alle juris).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 15.04.2010 - 8 B 2.10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,21153
BVerwG, 15.04.2010 - 8 B 2.10 (https://dejure.org/2010,21153)
BVerwG, Entscheidung vom 15.04.2010 - 8 B 2.10 (https://dejure.org/2010,21153)
BVerwG, Entscheidung vom 15. April 2010 - 8 B 2.10 (https://dejure.org/2010,21153)
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Papierfundstellen

  • ZOV 2010, 151
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 31.01.2000 - 8 B 22.00

    Rechtsmittelausschluß im Vermögensrecht; Beschwerde gegen Entscheidung des VG im …

    Auszug aus BVerwG, 15.04.2010 - 8 B 2.10
    Denn sie gilt für Beschlüsse aller Art des Verwaltungsgerichts, die im Rahmen einer vermögensrechtlichen Streitigkeit getroffen werden (Beschlüsse vom 31. Januar 2000 - BVerwG 8 B 22.00 - Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 25 und vom 17. Februar 2005 - BVerwG 8 B 9.05 - Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 36; vgl. auch Beschluss vom 29. Januar 1998 - BVerwG 8 B 2.98 - Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 17).

    § 37 Abs. 2 Satz 1 VermG normiert für solche Verfahren nicht nur einen Ausschluss des Rechtsmittels der Berufung, sondern einen generellen Ausschluss der Beschwerde auch gegen andere gerichtliche Entscheidungen, soweit nicht die in § 37 Abs. 2 Satz 2 VermG abschließend genannten, vorliegend jedoch nicht in Betracht kommenden Ausnahmen eingreifen (Beschlüsse vom 31. Januar 2000 a.a.O. …und vom 17. Februar 2005 a.a.O. m.w.N.).

  • BVerwG, 17.02.2005 - 8 B 9.05

    Verstoß gegen die Rechtsmittelklarheit durch die außerordentlichen Beschwerde; …

    Auszug aus BVerwG, 15.04.2010 - 8 B 2.10
    Denn sie gilt für Beschlüsse aller Art des Verwaltungsgerichts, die im Rahmen einer vermögensrechtlichen Streitigkeit getroffen werden (Beschlüsse vom 31. Januar 2000 - BVerwG 8 B 22.00 - Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 25 und vom 17. Februar 2005 - BVerwG 8 B 9.05 - Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 36; vgl. auch Beschluss vom 29. Januar 1998 - BVerwG 8 B 2.98 - Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 17).

    § 37 Abs. 2 Satz 1 VermG normiert für solche Verfahren nicht nur einen Ausschluss des Rechtsmittels der Berufung, sondern einen generellen Ausschluss der Beschwerde auch gegen andere gerichtliche Entscheidungen, soweit nicht die in § 37 Abs. 2 Satz 2 VermG abschließend genannten, vorliegend jedoch nicht in Betracht kommenden Ausnahmen eingreifen (…Beschlüsse vom 31. Januar 2000 a.a.O. und vom 17. Februar 2005 a.a.O. m.w.N.).

  • BVerwG, 29.01.1998 - 8 B 2.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die …

    Auszug aus BVerwG, 15.04.2010 - 8 B 2.10
    Denn sie gilt für Beschlüsse aller Art des Verwaltungsgerichts, die im Rahmen einer vermögensrechtlichen Streitigkeit getroffen werden (Beschlüsse vom 31. Januar 2000 - BVerwG 8 B 22.00 - Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 25 und vom 17. Februar 2005 - BVerwG 8 B 9.05 - Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 36; vgl. auch Beschluss vom 29. Januar 1998 - BVerwG 8 B 2.98 - Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 17).
  • BVerwG, 25.07.2008 - 3 B 69.08

    Berufungsbegründungsfrist; Verlängerung; Fristverlängerung; Antrag; erhebliche …

    Auszug aus BVerwG, 15.04.2010 - 8 B 2.10
    Dies ergibt sich bereits aus § 146 Abs. 2 VwGO, wonach Beschlüsse über die Ablehnung von Gerichtspersonen nicht mit der Beschwerde angefochten werden können (vgl. Beschluss vom 25. Juli 2008 - BVerwG 3 B 69.08 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 49).
  • LSG Schleswig-Holstein, 03.09.2010 - L 11 AS 152/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Ausschluss der Beschwerde gegen die Ablehnung von …

    Rn. 8 Das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht hat daher wiederholt entschieden, dass Beschwerden, die den Beschwerdewert von 750, 00 EUR nicht übersteigen, unzulässig sind (Beschluss vom 4. November 2009 - L 6 B 50/09 AS PKH; Beschluss vom 14. Januar 2010 - L 11 B 231/09 AS PKH; Beschluss vom 28. Januar 2010 - L 8 B 2/10 R PKH).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.12.2021 - 11 RL 1.21

    Annahme eines entscheidungserheblichen Gehörsverstoßes

    Denn die Regelung des § 37 Abs. 2 S. 1 VermG, die § 6 Abs. 2 AusglLeistG für anwendbar erklärt, ist umfassend und gilt für Beschlüsse aller Art des Verwaltungsgerichts, die im Rahmen einer vermögensrechtlichen (hier ausgleichsrechtlichen) Streitigkeit getroffen wurden (vgl. BVerwG: Beschluss vom 15. April 2010 - 8 B 2/10 -, Rn. 3, juris, für Richterablehnungsentscheidungen; Beschluss vom 31. Januar 2000 - 8 B 22/00 -, juris, für gerichtliche Vollstreckungsverfahren; Beschluss vom 29 Januar 1998 - 8 B 2/98 -, juris, für Trennungsbeschlüsse).
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