Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarLetzte Chance
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BGH, 26.05.2011 - V ZR 187/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,9531
BGH, 26.05.2011 - V ZR 187/10 (https://dejure.org/2011,9531)
BGH, Entscheidung vom 26.05.2011 - V ZR 187/10 (https://dejure.org/2011,9531)
BGH, Entscheidung vom 26. Mai 2011 - V ZR 187/10 (https://dejure.org/2011,9531)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,9531) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Vermögenszuordnung im Beitrittsgebiet: Mietherausgabeanspruch des wahren Zuordnungsberechtigten gegen den Verfügungsbefugten und dessen Aufwendungsersatzanspruch

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 988 BGB, § 8 Abs 4 VZOG, § 11 Abs 2 VZOG, § 3 Abs 3 S 4 VermG, § 16 InVorG
    Vermögenszuordnung im Beitrittsgebiet: Mietherausgabeanspruch des wahren Zuordnungsberechtigten gegen den Verfügungsbefugten und dessen Aufwendungsersatzanspruch

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Restitutionsberechtigter ist in entsprechender Anwendung von § 3 Abs. 3 S. 4 VermG zum Ersatz von Aufwendungen für grundlegende Erhaltungsmaßnahmen verpflichtet; Verpflichtung des Restitutionsberechtigten zum Ersatz von Aufwendungen für grundlegende Erhaltungsmaßnahmen ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 988; VZOG § 8
    Mietherausgabeanspruch des wahren Zuordnungsberechtigten gegen Verfügungsbefugten; Aufwendungsersatzanspruch des Verfügungsbefugten gegen Zuordnungsberechtigten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Restitutionsberechtigter ist in entsprechender Anwendung von § 3 Abs. 3 S. 4 VermG zum Ersatz von Aufwendungen für grundlegende Erhaltungsmaßnahmen verpflichtet; Verpflichtung des Restitutionsberechtigten zum Ersatz von Aufwendungen für grundlegende Erhaltungsmaßnahmen ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZOV 2011, 162
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.03.2000 - III ZR 217/99

    Mietzins für ein in Bundeseigentum übergegangenes Grundstück in der ehemaligen …

    Auszug aus BGH, 26.05.2011 - V ZR 187/10
    Dem stehe das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 23. März 2000 (III ZR 217/99, BGHZ 144, 100) nicht entgegen.

    Rn. 7 aa) Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der nach § 8 VZOG Verfügungsbefugte dem wahren Zuordnungsberechtigten zwar nicht nach § 8 Abs. 4 VZOG, wohl aber nach § 988 BGB die Mieten herauszugeben hat (Urteil vom 23. März 2000 - III ZR 217/99, BGHZ 144, 100, 117).

    Rn. 11 bb) Das Rechtsverhältnis des nach § 8 VZOG Verfügungsbefugten zu demjenigen, dem das betroffene Grundstück nach dem Einigungsvertrag zugefallen ist, ist zwar nicht gesetzlich oder vertraglich näher ausgestaltet und löst deshalb nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Ansprüche aus dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis aus (Urteil vom 23. März 2000 - III ZR 217/99, BGHZ 144, 100, 117).

  • BGH, 11.03.2005 - V ZR 153/04

    Ersatz von Aufwendungen für außergewöhnliche Erhaltungsmaßnahmen; Rechtsstellung …

    Auszug aus BGH, 26.05.2011 - V ZR 187/10
    Rn. 13 (1) Der Restitutionsberechtigte ist zwar nach der Rechtsprechung des Senats in entsprechender Anwendung von § 3 Abs. 3 Satz 4 VermG zum Ersatz von Aufwendungen für grundlegende Erhaltungsmaßnahmen verpflichtet (Senatsurteil vom 11. März 2005 - V ZR 153/04, NJW-RR 2005, 887, 889 f.).

    Rn. 14 (2) Der Restitutionsberechtigte hat dem Verfügungsberechtigten aber nur den Aufwand zu ersetzen, den dieser aus den Mieteinnahmen (und den eigenen Nutzungsvorteilen) nicht bezahlen kann (Senatsurteil vom 11. März 2005 - V ZR 153/04, NJW-RR 2005, 887, 889).

  • BGH, 22.02.2008 - V ZR 30/07

    Geltendmachung von Instandsetzungs- und Modernisierungskosten einerseits und …

    Auszug aus BGH, 26.05.2011 - V ZR 187/10
    Zu diesen Erhaltungsmaßnahmen gehört auch eine Dachsanierung (Senat, Urteil vom 22. Februar 2008 - V ZR 30/07, NJW-RR 2008, 1399, 1400 Rn. 14).
  • BGH, 20.07.2007 - V ZR 85/06

    Berechnung des nach einem investiven Verkauf herauszugebenden Erlöses

    Auszug aus BGH, 26.05.2011 - V ZR 187/10
    Aufwendungen, die der Restitutionsberechtigte dem Verfügungsberechtigten im Falle der Restitution gemäß § 3 Abs. 3 Satz 4 VermG zu erstatten hätte, können schließlich von dem Erlös abgezogen werden, der dem Restitutionsberechtigten nach § 16 oder § 19 Abs. 1 Satz 2 InVorG auszukehren ist (Senat, Urteil vom 20. Juli 2007 - V ZR 85/06, NJW-RR 2007, 1703, 1704).
  • BGH, 30.11.2007 - V ZR 60/07

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Herausgabe von Mieten gegen den …

    Auszug aus BGH, 26.05.2011 - V ZR 187/10
    Es spricht viel dafür, dass dieser Anspruch auch dem Verfügungsbefugten zusteht, wenn er von seiner Befugnis Gebrauch gemacht hat und deshalb Mieten und Erlöse an den Restitutionsberechtigten herauszugeben hat (Senat, Urteil vom 30. November 2007 - V ZR 60/07, NJW-RR 2008, 893, 894 f.).
  • OLG Naumburg, 15.12.2022 - 2 U 166/21

    Zuordnungsberechtigter im Sinne des VZOG bezüglich Erlöse aus Gestattungsvertrag

    Unabhängig von der Reichweite des Begriffes der Verfügungsberechtigung in § 8 Abs. 1 VZOG bezieht sich der Pflichtenkatalog für Verfügungsberechtigte aus § 8 Abs. 4 VZOG - Mitteilungspflicht und Erlösauskehrpflicht - lediglich auf die Veräußerungen von Grundstücken oder Gebäuden, wie dem Satz 1 dieser Vorschrift ausdrücklich sowie vor allem auch der Gesetzesgenese zu entnehmen ist (…vgl. BGH, Urteil v. 23.03.2000, III ZR 217/99, BGHZ 144, 100, in juris Rz. 29 ff., 37; BGH, Beschluss v. 26.05.2011, V ZR 187/10, ZOV 2011, 162, in juris Rz. 7).

    Der Bundesgerichtshof hat diesen Anspruch bei schuldrechtlichen Geschäften unter Berufung auf die Verfügungsberechtigung nach dem VZOG aus einer entsprechenden Anwendung des § 988 BGB hergeleitet (…vgl. BGH, Urteil v. 23.03.2000, III ZR 217/99, BGHZ 144, 100, in juris Rz. 43 ff.; BGH, Beschluss v. 26.05.2011, V ZR 187/10, ZOV 2011, 162, in juris Rz. 7).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht